EQS-News: Dr. Greger & Collegen: In Sachen Wirecard startet das Kapitalanleger-Musterverfahren gegen EY Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
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Emittent / Herausgeber: Dr. Greger & Collegen
/ Schlagwort(e): Rechtssache
Dr. Greger & Collegen: In Sachen Wirecard startet das Kapitalanleger-Musterverfahren gegen EY Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
14.03.2023 / 09:15 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Mit Beschluss vom 13.03.2023 hat das Bayerische Oberlandesgericht den Musterkläger im Verfahren gegen die EY Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bekannt gemacht und im Klageregister veröffentlicht. Damit fällt der Startschuss für das Kapitalanleger-Musterverfahren und die Frist für die Anmeldung der Ansprüche zum Musterverfahren beginnt zu laufen.
6-monatige Frist für Anmeldung der Ansprüche zum Musterverfahren
Geschädigte WIRECARD-Investoren haben ab dem Tag der Veröffentlichung des Musterklägers im Klageregister taggenau 6 Monate die Möglichkeit, die Verluste aus ihren WIRECARD-Investitionen zum Verfahren anzumelden. Die Anmeldung kann nur durch einen Rechtsanwalt erfolgen.
Das anstehende Musterverfahren bietet allen geschädigten Wirecard-Anlegern, egal ob Privatanleger, professionelle Anleger oder institutionelle Anleger, die Möglichkeit, kostengünstig die Schadensersatzansprüche gegen die Verjährung abzusichern sowie wichtige Haftungsfragen klären zu lassen. Dabei spielt es nach Dafürhalten der Kanzlei Dr. Greger & Collegen keine Rolle, ob die Investition in Wirecard Aktien, Aktienanleihen, Derivate, Optionen oder Zertifikate erfolgte.
„Wir können die Anmeldung der Schadensersatzansprüche zum Musterverfahren über unsere Kanzlei mit Kanzleisitz hier vor Ort in München klar empfehlen“, so Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger. „Unsere Kanzlei hat sich von Anfang an als eine der prozessführenden Kanzleien für die geschädigten Wirecard-Anleger eingesetzt. Damit ist es unserer Kanzlei möglich, ihre Interessen in dem Verfahren in München optimal zu vertreten.“
Betroffene Wirecard-Anleger, die sich dem anstehenden Musterverfahren anschließen möchten, können sich bei der Fachanwaltskanzlei Dr. Greger & Collegen registrieren. Eine schnelle Kontaktaufnahme ist unter der folgenden E-Mail-Adresse möglich:
Kontakt:
Rechtsanwälte Dr. Greger & Collegen
Standort München:
Prinzregentenstraße 54
80538 München
Tel.: 089 / 237 08 480
Fax: 089 / 237 08 4811
Standort Regensburg:
Dr.-Leo-Ritter-Str. 7
93049 Regensburg
Tel.: 0941 / 630 99 60
Fax: 0941 / 630 99 620
Web: www.dr-greger.de
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