EQS-News: Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052
- Lesezeichen für Artikel anlegen
- Artikel Url in die Zwischenablage kopieren
- Artikel per Mail weiterleiten
- Artikel auf X teilen
- Artikel auf WhatsApp teilen
- Ausdrucken oder als PDF speichern
Erwähnte Instrumente
- VerkaufenKaufen
EQS-News: PUMA SE
/ Schlagwort(e): Aktienrückkauf
Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052
07.03.2024 / 08:02 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
PUMA SE
PUMA SE (ISIN: DE00069696303 WKN: 696960)
PUMA WAY 1, D-91074 Herzogenaurach
Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052
Herzogenaurach, 7. März 2024 - Wie am 29. Februar 2024 veröffentlicht hat der Vorstand der PUMA SE beschlossen, im Zeitraum vom 7. März 2024 bis spätestens 6. Mai 2025 eigene Aktien zu einem Gesamtkaufpreis von maximal 100 Mio. € über die Börse zu erwerben. Auf Basis des Schlusskurses im Xetra-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse vom 6. März 2024 von 41,43 € wären dies bis zu 1,6 % des Grundkapitals und entsprächen bis zu 2.413.709 Aktien. Die zurückgekauften Aktien der PUMA SE sollen eingezogen werden. Der Rückkauf erfolgt auf Grundlage der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 7. Mai 2020.
Der Rückkauf erfolgt nach Maßgabe des Artikels 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 in Verbindung mit den Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards für die auf Rückkaufprogramme und Stabilisierungsmaßnahmen anwendbaren Bedingungen („Verordnung (EU) 2016/1052“). Der Rückkauf erfolgt unter Beauftragung eines unabhängigen Finanzdienstleisters. Der Finanzdienstleister muss den Erwerb der PUMA-Aktien in Übereinstimmung mit den oben genannten Regelungen durchführen und die Bestimmungen der Hauptversammlungsermächtigung vom 7. Mai 2020 einhalten. Der Finanzdienstleister ist insbesondere verpflichtet, die Handelsbedingungen des Artikels 3 der Verordnung (EU) 2016/1052 einzuhalten.
Der Finanzdienstleister trifft die Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs der Aktien entsprechend Artikel 4 Abs. 2b) der Verordnung (EU) 2016/1052 unabhängig und unbeeinflusst von der PUMA SE. Die PUMA SE wird insoweit keinen Einfluss auf die Entscheidungen des Finanzdienstleisters nehmen. Der Aktienrückkauf kann im Einklang mit den zu beachtenden rechtlichen Vorgaben jederzeit beendet, unterbrochen oder gegebenenfalls wieder aufgenommen werden.
Informationen zu den mit dem Aktienrückkauf zusammenhängenden Geschäften werden spätestens am Ende des siebten Handelstages nach dem Tag der Ausführung solcher Geschäfte in detaillierter sowie in aggregierter Form angemessen bekanntgegeben. Darüber hinaus wird die PUMA SE die bekanntgegebenen Geschäfte auf ihrer Website unter https://about.puma.com/de/investor-relations veröffentlichen und dafür sorgen, dass die Informationen ab dem Tag der Bekanntgabe mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich bleiben.
Herzogenaurach, 7. März 2024
Der Vorstand
07.03.2024 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com
Sprache:
Deutsch
Unternehmen:
PUMA SE
PUMA WAY 1
91074 Herzogenaurach
Deutschland
Telefon:
+49 9132 81 0
Fax:
+49 9132 81 42375
E-Mail:
investor-relations@puma.com
Internet:
www.puma.com
ISIN:
DE0006969603
WKN:
696960
Indizes:
MDAX
Börsen:
Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard), München; Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, Stuttgart, Tradegate Exchange
EQS News ID:
1853239
Ende der Mitteilung
EQS News-Service
1853239 07.03.2024 CET/CEST
Passende Produkte
WKN | Long/Short | KO | Hebel | Laufzeit | Bid | Ask |
---|