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16:40 Uhr, 11.07.2023

EQS-News: AT&S Austria Technologie & Systemtechnik AG: Veröffentlichung eines Hauptversammlungsbeschlusses gemäß § 119 Abs 9 BörseG iVm § 2 Abs 1 Veröffentlichungsverordnung 2018

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EQS-News: AT&S Austria Technologie & Systemtechnik AG

/ Schlagwort(e): Hauptversammlung

AT&S Austria Technologie & Systemtechnik AG: Veröffentlichung eines Hauptversammlungsbeschlusses gemäß § 119 Abs 9 BörseG iVm § 2 Abs 1 Veröffentlichungsverordnung 2018

11.07.2023 / 16:40 CET/CEST

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Veröffentlichung eines Hauptversammlungsbeschlusses gemäß § 119 Abs 9 BörseG iVm § 2 Abs 1 Veröffentlichungsverordnung 2018

In der ordentlichen Hauptversammlung der AT & S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft am 6. Juli 2023 wurde zu Punkt 11. der Tagesordnung (Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG sowie zur Einziehung von Aktien und die Ermächtigung des Aufsichtsrats zu Änderungen der Satzung, die sich durch die Einziehung von Aktien ergeben sowie Widerruf des diesbezüglichen Beschlusses der Hauptversammlung vom 8. Juli 2021.) folgender Beschluss gefasst:

Die durch Beschluss der 27. ordentlichen Hauptversammlung vom 8. Juli 2021 zu Punkt 10. der Tagesordnung erteilte Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG und zur Einziehung von Aktien und die Ermächtigung des Aufsichtsrats zu Änderungen der Satzung, die sich durch die Einziehung von Aktien ergeben, wurde widerrufen und gleichzeitig wurde der Vorstand ermächtigt,

a) gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG binnen 30 Monaten ab dem Tag der Beschussfassung der Hauptversammlung,

b) eigene Aktien der Gesellschaft im Ausmaß von bis zu 10% des Grundkapitals der Gesellschaft,

c) zu einem niedrigsten Gegenwert, der höchstens 30% unter dem durchschnittlichen, ungewichteten Börseschlusskurs der vorangegangenen zehn Handelstage liegen darf, und einem höchsten Gegenwert je Aktie, der höchstens 30% über dem durchschnittlichen, ungewichteten Börseschlusskurs der vorangegangenen zehn Handelstage liegen darf,

zu erwerben. Die Ermächtigung umfasst auch den Erwerb von Aktien durch Tochtergesellschaften der Gesellschaft (§ 66 AktG). Der Erwerb kann über die Börse, im Wege eines öffentlichen Angebots oder auf eine sonstige gesetzlich zulässige Weise und zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck erfolgen.

Der Vorstand wurde außerdem ermächtigt, eigene Aktien nach erfolgtem Rückerwerb sowie die bereits derzeit im Bestand der Gesellschaft befindlichen eigenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen. Der Aufsichtsrat wurde ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Einziehung von Aktien ergeben, zu beschließen.

Diese Ermächtigung kann ganz oder teilweise und auch in mehreren Teilen ausgeübt werden.


11.07.2023 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS Group AG. www.eqs.com


Sprache:

Deutsch

Unternehmen:

AT&S Austria Technologie & Systemtechnik AG

Fabriksgasse 13

8700 Leoben

Österreich

Telefon:

+43 (1) 3842200-0

E-Mail:

ir@ats.net

Internet:

www.ats.net

ISIN:

AT0000969985, AT0000A09S02

WKN:

922230

Indizes:

ATX

Börsen:

Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Tradegate Exchange; Wiener Börse (Amtlicher Handel)

EQS News ID:

1677721

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