EQS-News: Adler-Gruppe legt Rechtsmittel gegen weiteren Teilbescheid der BaFin ein
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EQS-News: Adler Group S.A.
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Adler-Gruppe legt Rechtsmittel gegen weiteren Teilbescheid der BaFin ein
17.11.2022 / 09:05 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Adler-Gruppe legt Rechtsmittel gegen weiteren Teilbescheid der BaFin ein
- Adler teilt Auffassung der BaFin weiterer Teilfehlerfeststellungen im Konzernabschluss der ADLER Real Estate AG zum 31.12.2019 nicht
- Adler hält an vollumfänglicher Richtigkeit und Ordnungsmäßigkeit des testierten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2019 fest
- Adler wird den Rechtsweg ausschöpfen, um Aufklärung voranzutreiben
- Guter und konstruktiver Dialog mit der BaFin trotz Meinungsverschiedenheiten fortgesetzt; gesamthafte Feststellung erwünscht
Luxemburg, 17. November 2022 – Die Adler-Gruppe legt Rechtsmittel gegen einen weiteren Bescheid der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) ein. Die BaFin hat im Rahmen einer Fehlerfeststellung im Wesentlichen beschieden, dass der testierte Konzernabschluss zum 31.12.2019 und der zugehörige zusammengefasste Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019 der ADLER Real Estate AG („ADLER Real Estate“) gemäß § 109 Abs. 1 WpHG Bilanzierungsfehler enthalte. Ein entsprechender Bescheid wurde ADLER Real Estate von der BaFin zugestellt.
Im Kern stellt die BaFin in ihrer Herleitung zu den Teilfehlerfeststellungen auf eine aus Sicht der BaFin unzulässige Konsolidierung der ADO Properties S.A. ab. Dadurch seien u.a. die zur Veräußerung bestimmten langfristigen Vermögenswerte der ADLER Real Estate zu hoch ausgewiesen worden. Dabei bewertet die BaFin den mittelbaren Anteilsbesitz der ADLER Real Estate an der ADO Properties S.A. von 33,25 % zum Bilanzstichtag am 31.12.2019 als nicht ausreichend, um Kontrolle über die ADO Properties S.A. zu vermitteln. Zur Begründung führt die BaFin u.a. aus, dass zu diesem Zeitpunkt bereits absehbar gewesen sei, dass die ADLER Real Estate diese Kontrolle aufgrund des bekanntgegebenen Übernahmeangebots wieder verlieren würde.
Die Adler-Gruppe war und ist der festen Überzeugung, dass der besagte mittelbare Anteilsbesitz angesichts der gewöhnlichen Hauptversammlungspräsenzen bei der ADO Properties S.A. eine faktische Kontrollmehrheit darstellt. Der Umstand, dass die ADLER Real Estate diese Kontrolle bei erfolgreichem Abschluss des Übernahmeangebots der ADO Properties S.A. wieder verlieren würde, ändert nichts daran, dass die Kontrolle zum Bilanzstichtag vorlag. Infolgedessen war die Vollkonsolidierung der ADO Properties S.A. aus Sicht der ADLER Real Estate zum Bilanzstichtag entsprechend den internationalen Rechnungslegungsvorschriften zwingend geboten. Die damalige Vollkonsolidierung ist in völliger Transparenz gegenüber den Teilnehmern am Kapitalmarkt vorgenommen worden. Sie hatte auch nicht zu Kritik im Vorfeld und nach der Berichtsveröffentlichung geführt. Darüber hinaus ist der in Rede stehende mittelbare Anteilsbesitz auch in der von den vorherigen Anteilsbesitzern übernommenen Struktur stets vollkonsolidiert worden. Insofern hält die Adler-Gruppe die von dem Abschlussprüfer geprüfte und testierte Vollkonsolidierung im Konzernabschluss der ADLER Real Estate zum Bilanzstichtag 31.12.2019 für ordnungsgemäß und korrekt. Entsprechend hat die Adler-Gruppe auch in ihrer Stellungnahme gegenüber der BaFin argumentiert. Offenkundig vertreten die Adler-Gruppe und die BaFin hierzu aber unterschiedliche Auffassungen, die nun auf dem Rechtsweg geklärt werden. Die Adler-Gruppe hebt dabei den guten und konstruktiven Dialog mit der BaFin trotz gegensätzlicher Positionen hervor und wünscht sich im Interesse der Transparenz am Kapitalmarkt und im Interesse der Gesellschaften der Adler-Gruppe sowie ihrer Stakeholder eine zügige gesamthafte Feststellung der BaFin im Hinblick auf die Prüfung des Konzernabschlusses der ADLER Real Estate zum 31.12.2019.
Die Adler-Gruppe betont ferner, dass der Bescheid der BaFin die Wirksamkeit des Konzernabschlusses der ADLER Real Estate zum 31.12.2019 unberührt lässt.
Die gerichtliche Überprüfung des Bescheids der BaFin wird nach Überzeugung der Adler-Gruppe einen weiteren Beitrag zur Aufklärung der gegen sie vorgebrachten Anschuldigungen von Seiten eines Leerverkäufers leisten, wonach nahestehende Personen Einfluss auf Transaktionen und Geschäftsvorfälle genommen hätten.
Nach Bekanntwerden der Anschuldigungen und mit Beginn der Neuaufstellung durch die Übernahme des Verwaltungsratsvorsitzes der Adler Group S.A. („Adler Group“) durch Prof. Dr. A. Stefan Kirsten am 16. Februar 2022 wurde ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Verbesserung der Transparenz und der Corporate Governance umgesetzt. Dazu zählten der Abschluss der Sonderuntersuchung durch KPMG Forensik mit der Maßgabe, geprüfte Konzernabschlüsse der Adler-Gruppe für das Geschäftsjahr 2021 bis zum 30. April 2022 vorzulegen, die Erkenntnisse aus der Sonderuntersuchung offenzulegen sowie diese in den Konzernabschlüssen sowie der umfassenden Kommunikation zu verarbeiten, um durch strukturelle und prozedurale Maßnahmen die Verbesserung der Transparenz und der Corporate Governance zu erreichen. Hierzu gehört auch die Besetzung des Finanzressorts der Adler Group mit dem CFO Thomas Echelmeyer, die personelle Verkleinerung und effektive Besetzung der Ausschüsse des Verwaltungsrats, die Stärkung der Compliance-Funktionen mit der Unterstützung eines externen Beratungsunternehmens sowie laufenden Schritte zur Integration der Adler-Gruppe. Auf der Hauptversammlung am 29. Juni dieses Jahres wurden die Maßnahmen mit großer Mehrheit der Aktionäre unterstützt und der Verwaltungsrat der Adler Group mit Zustimmungsraten von bis zu nahe 100 % für die Dauer von drei Jahren gewählt.
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