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10:45 Uhr, 10.05.2024

EQS-HV: Westwing Group SE: Korrektur: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 19.06.2024 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

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/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung

Westwing Group SE: Korrektur: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 19.06.2024 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

10.05.2024 / 10:45 CET/CEST

Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News
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Westwing Group SE Berlin ISIN DE000A2N4H07 / WKN A2N4H0 Eindeutige Kennung: a0425e8d06d6ee11b53000505696f23c Berichtigung der am 8. Mai 2024 veröffentlichten Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der Westwing Group SE am 19. Juni 2024

Mit Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 8. Mai 2024 hat der Vorstand die Aktionäre der Westwing Group SE für Mittwoch, den 19. Juni 2024, um 10:00 Uhr (MESZ) zur ordentlichen Hauptversammlung der Westwing Group SE eingeladen.

Aufgrund eines redaktionellen Versehens in der Bekanntmachung der Einladung wurde unter „Weitere Informationen zur Abstimmung“ zur Beschlussfassung mit empfehlendem Charakter im Sinne der Tabelle 3 des Anhangs der DurchführungsVO (EU) 2018/1212 auf die vorgesehene Abstimmung zu Tagesordnungspunkt 5 und nicht auf die vorgesehene Abstimmung zu Tagesordnungspunkt 6 verwiesen. Der berichtigte Absatz lautet wie folgt:

„Die vorgesehenen Abstimmungen zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 5 sowie 7 bis 8 haben verbindlichen, die vorgesehene Abstimmung zu Tagesordnungspunkt 6 hat empfehlenden Charakter im Sinne der Tabelle 3 des Anhangs der DurchführungsVO (EU) 2018/1212. Es besteht jeweils die Möglichkeit, mit Ja (Befürwortung) oder Nein (Ablehnung) zu stimmen oder Enthaltung abzugeben.“

Im Übrigen bleibt die am 8. Mai 2024 im Bundesanzeiger veröffentlichte Fassung unverändert. Von einer erneuten Wiedergabe wird daher abgesehen.

München/Berlin, im Mai 2024

Westwing Group SE

Der Vorstand


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