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15:05 Uhr, 21.03.2025

EQS-HV: SPOBAG Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.04.2025 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

EQS-News: SPOBAG Aktiengesellschaft

/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung

SPOBAG Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.04.2025 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

21.03.2025 / 15:05 CET/CEST

Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News
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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


SPOBAG Aktiengesellschaft Düsseldorf ISIN DE0005490601 / WKN 549060

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden unsere Aktionäre zu der am Montag, 28. April 2025, 12:00 Uhr,

in den Kanzleiräumen der Notare Pfisterer & Döbereiner, Marstallstraße 11, 80539 München,

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

TAGESORDNUNG

1. Wahl eines Versammlungsleiters

Sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrats haben ihren Rücktritt mit Wirkung zum Beginn dieser Hauptversammlung erklärt. Es steht somit zum Zeitpunkt der Hauptversammlung kein Aufsichtsratsmitglied zur Verfügung, welches die Hauptversammlung nach § 21 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft leiten könnte. Es ist daher ein Versammlungsleiter durch die Hauptversammlung zu wählen.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Rechtsanwalt Matthias Höreth, Dachau, zum Leiter der Hauptversammlung der SPOBAG Aktiengesellschaft am Montag, 28. April 2025, zu wählen.

2. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023 sowie des Lageberichts mit den erläuternden Angaben gemäß § 289 Abs. 4 HGB und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023

Die vorgenannten Unterlagen können im Internet unter

http://www.spobag-ag.de/Hauptversammlung/2025

eingesehen werden. Sie werden den Aktionären auf Anfrage auch zugesandt.

Der geprüfte Jahresabschluss wurde durch den Aufsichtsrat gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Ein Beschluss der Hauptversammlung ist somit gemäß § 172 AktG nicht vorgesehen.

3. Vorlage und Erörterung des Vergütungsberichtes für das Geschäftsjahr 2023

Vorstand und Aufsichtsrat haben entsprechend § 162 AktG einen Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2023 erstellt. Der Vergütungsbericht wurde im Rahmen der Abschlussprüfung vom Abschlussprüfer geprüft. Vergütungsbericht und Prüfvermerk sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter

http://www.spobag-ag.de/Hauptversammlung/2025

veröffentlicht. Eine Beschlussfassung über den Vergütungsbericht ist gemäß § 120a Abs. 5 AktG nicht erforderlich.

4. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung zu erteilen.

5. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2023 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung zu erteilen.

6. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KMpro GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024 zu wählen.

7. Beschlussfassung über Änderungen der Satzung der Gesellschaft

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Satzung der Gesellschaft wie folgt zu ändern:

a) Umfirmierung

In der Überschrift wird die Bezeichnung „SPOBAG Aktiengesellschaft“ durch die Bezeichnung „Leo International Precision Health Aktiengesellschaft“ ersetzt.

In § 1 Abs. 1 wird die Bezeichnung „SPOBAG Aktiengesellschaft“ durch die Bezeichnung „Leo International Precision Health Aktiengesellschaft“ ersetzt.

b) Unternehmensgegenstand

§ 2 wird insgesamt wie folgt neu gefasst:

„Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb, das Halten und Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen im In- und Ausland, insbesondere in den Bereichen Biotechnologie, Künstliche Intelligenz und Gesundheitsvorsorge. Darüber hinaus entwickelt, fördert und investiert die Gesellschaft in innovative Technologien und Lösungen in diesen Sektoren, einschließlich der Forschung, Entwicklung und Kommerzialisierung neuer Produkte, Dienstleistungen und Verfahren. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte tätigen, die geeignet sind, den Unternehmensgegenstand unmittelbar oder mittelbar zu fördern, einschließlich der Erbringung von Beratungs- und Managementleistungen sowie der Lizenzierung von geistigem Eigentum.“

c) Redaktionelle Anpassungen - elektronischer Bundesanzeiger

In § 3 werden die Wörter „elektronischen“ und „elektronische“ gestrichen.

8. Wahlen zum Aufsichtsrat

Mit Wirkung zum Beginn der heutigen Hauptversammlung haben alle Aufsichtsratsmitglieder ihre Aufsichtsratsmandate form- und fristgemäß niedergelegt. Es sind daher durch die Hauptversammlung sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrats neu zu wählen.

Der Aufsichtsrat der SPOBAG AG setzt sich gemäß § 96 Abs. 1 letzte Alternative AktG, § 10 Abs. 1 Satz 1 der aktuellen Satzung derzeit aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen. An Wahlvorschläge ist die Hauptversammlung nicht gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2028 beschließt, zu Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft zu wählen:

a) Herrn Leo Wang, CEO Leo International Group, Taipeh,

b) Frau Li-Mei Hung, Unternehmerin, Taipeh,

c) Herrn Thomas Höder, Kaufmann, Carlow.

Herr Leo Wang verfügt über Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung.

Herr Thomas Höder verfügt über Sachverstand auf dem Gebiet der Abschlussprüfung.

Zum Zeitpunkt der Einberufung bestehen keine persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen der Kandidaten zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär.

Sämtliche Vorgeschlagenen sind keine Mitglieder in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien.

Der Aufsichtsrat hat sich bei den Kandidaten vergewissert, dass sie jeweils den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen können.

Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat im Wege der Einzelabstimmung durchzuführen.

Bedingungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Personen berechtigt, die zum Ablauf des 22. Tages vor der Hauptversammlung, d. h. am 6. April 2025, 24:00 Uhr, (Nachweisstichtag) Aktionäre der Gesellschaft sind und sich zur Hauptversammlung anmelden. Die Anmeldung muss zusammen mit einem vom depotführenden Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut auf den Nachweisstichtag erstellten Nachweis des Anteilsbesitzes spätestens bis zum Ablauf des 21. April 2025 (letzter Anmeldetag) bei der nachstehend genannten Adresse eingehen. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein. Für den Nachweis genügt die Textform.

Die Adresse der für die Gesellschaft empfangsberechtigten Stelle lautet:

SPOBAG Aktiengesellschaft
c/ o GFEI HV GmbH
Ostergrube 11
30559 Hannover
E-Mail: hv@gfei.de

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs am Nachweisstichtag maßgeblich, das heißt Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für den Zuerwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt.

Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes unter der oben genannten Adresse werden den Aktionären Eintrittskarten für die Teilnahme an der Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, möglichst frühzeitig eine Eintrittskarte bei ihrem depotführenden Institut anzufordern.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung hat die SPOBAG Aktiengesellschaft 500.000 Aktien ausgegeben, die jeweils eine Stimme gewähren, so dass die Gesamtzahl der Stimmen 500.000 beträgt. Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien.

Verfahren für die Stimmabgabe/ Stimmrechtsvertretung

Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder dem von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, ausüben lassen. Auch dann sind eine fristgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten, können zur Erteilung der Vollmacht auf Wunsch ein Formular verwenden, welches die Gesellschaft für diesen Zweck bereithält. Es wird den ordnungsgemäß angemeldeten Personen zusammen mit der Eintrittskarte zugesendet und kann auch unter

http://www.spobag-ag.de/Hauptversammlung/2025

heruntergeladen werden. Es kann zudem unter der oben genannten Adresse postalisch oder per E-Mail angefordert werden.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform.

Bei Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder diesen nach § 135 Absätze 8 und 10 AktG gleichgestellten Personen sind in der Regel Besonderheiten zu beachten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind.

Dem von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern müssen neben einer Vollmacht auch Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Der Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen; er kann die Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen ausüben.

Die Vollmachterteilung - sofern sie nicht durch in der Hauptversammlung anwesende oder vertretene Aktionäre in der Hauptversammlung erfolgt - an den Stimmrechtsvertreter ist nur möglich, wenn die Vollmacht bis spätestens zum 27. April 2025 dem Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft unter der nachstehenden Adresse der für den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft empfangsberechtigten Stelle zugeht:

Stimmrechtsvertreter der SPOBAG Aktiengesellschaft
Herr Lars Kuhnke
c/ o GFEI HV GmbH
Ostergrube 11
30559 Hannover
E-Mail: hv@gfei.de

Nähere Einzelheiten zur Teilnahme an der Hauptversammlung sowie zur Vollmachts- und Weisungserteilung erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte. Entsprechende Informationen sind auch im Internet unter

http://www.spobag-ag.de/Hauptversammlung/2025

einsehbar.

Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit gemäß § 122 Absatz 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen den anteiligen Betrag von EUR 25.000,00 am Grundkapital erreichen, das entspricht 25.000 Stückaktien, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen muss der Gesellschaft bis zum Ablauf des 28. März 2025 zugegangen sein. Es wird gebeten, Verlangen an nachfolgende Adresse zu übersenden:

SPOBAG Aktiengesellschaft
Vorstand
Dieselstr. 21
85748 Garching
E-Mail: vorstand@spobag-ag.de

Die Antragsteller haben bei Ergänzungsanträgen nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung über den Antrag halten.

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Absatz 1 und 127 AktG

Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/ oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge übersenden. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein. Gegenanträge, Wahlvorschläge und sonstige Anfragen von Aktionären zur Hauptversammlung sind ausschließlich an folgende Adresse zu richten:

SPOBAG Aktiengesellschaft
Vorstand
Dieselstr. 21
85748 Garching
E-Mail: vorstand@spobag-ag.de

Bis spätestens zum Ablauf des 13. April 2025 bei vorstehender Adresse mit Nachweis der Aktionärseigenschaft eingegangene Gegenanträge und Wahlvorschläge werden im Internet unter

http://www.spobag-ag.de/hauptversammlung/2025

unverzüglich zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.

Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß § 131 Absatz 1 AktG

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen.

Von einer Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen absehen, etwa weil die Erteilung der Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet ist, der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen einen nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen.

Nach § 21 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft ist der Vorsitzende der Versammlung ermächtigt, das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen zu beschränken; er kann insbesondere den zeitlichen Rahmen des Versammlungsverlaufs, der Aussprache zu den einzelnen Tagesordnungspunkten sowie der einzelnen Frage- und Redebeiträge angemessen festsetzen.

Veröffentlichungen auf der Internetseite

Diese Einberufung der Hauptversammlung, die zugänglich zu machenden Unterlagen und Anträge von Aktionären sowie weitere Informationen stehen auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter

http://www.spobag-ag.de/Hauptversammlung/2025

zur Verfügung. Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre einschließlich der Informationen nach § 124a AktG sind unter der Internetseite

http://www.spobag-ag.de/Hauptversammlung/2025

zugänglich. Dort finden sich auch Informationen zum Datenschutz für Aktionäre.

Hinweise zum Datenschutz für Aktionäre und Aktionärsvertreter

Die Gesellschaft verarbeitet zur Vorbereitung und Durchführung ihrer Hauptversammlung personenbezogene Daten ihrer Aktionäre und etwaiger Aktionärsvertreter. Darüber hinaus werden die Daten der Aktionäre und Aktionärsvertreter für damit in Zusammenhangstehende Zwecke und zur Erfüllung weiterer gesetzlicher Pflichten (z.B. Nachweis- oder Aufbewahrungspflichten) verwendet. In unseren Datenschutzhinweisen haben wir alle Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten unserer Aktionäre sowie etwaiger Aktionärsvertreter übersichtlich an einer Stelle zusammengefasst. Diese Datenschutzhinweise finden Sie auf der Internetseite der Gesellschaft unter dem folgenden Link:

http://www.spobag-ag.de/datenschutzerklaerung/

Organisatorischer Hinweis

Es wird darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft zur Hauptversammlung keine Aktionärsverköstigung zur Verfügung stellt.

Düsseldorf, im März 2025

SPOBAG Aktiengesellschaft

Der Vorstand


21.03.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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Sprache:

Deutsch

Unternehmen:

SPOBAG Aktiengesellschaft

Königsallee 63-65

40215 Düsseldorf

Deutschland

E-Mail:

vorstand@spobag-ag.de

Internet:

https://www.spobag-ag.de

Ende der Mitteilung

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