EQS-HV: Softline AG: Korrektur: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 13.11.2023 in Dresden mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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EQS-News: Softline AG
/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Softline AG: Korrektur: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 13.11.2023 in Dresden mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
09.11.2023 / 10:15 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News
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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Amtsgericht Dresden
Restrukturierungsgericht
Aktenzeichen: 572 RES 1/23
Der Softline AG, Gutenbergplatz 1, 04103 Leipzig, Amtsgericht Leipzig, HRB 26381
vertreten durch den Vorstand Dennis Montanje
vertreten durch den Vorstand Holger Maul
ergeht am 07.11.2023 nachfolgende Entscheidung:
Der Beschluss des Amtsgerichts Dresden - Restrukturierungsgericht - vom 27.10.2023 zum Vorprüfungstermin am 13.11.2023 war im Tenor in Ziff. 5 Abs. 3 und 4 dahingehend zu berichtigen, als diese lauten:
Aktionäre müssen ihren Anteilsbesitz bei der Einsichtnahme nachweisen.
Als Nachweis genügt ein in Textform erstellter besonderer Nachweis eines zur Verwahrung von Wertpapieren in Deutschland zugelassenen Instituts in deutscher Sprache. Der Nachweis ist beim Einlass zur Einsichtnahme im Original vorzulegen.
Gründe:
Der oben genannte Beschluss des Amtsgerichts Dresden war - wie geschehen - zu berichtigen, da ein offensichtliches Schreibversehen vorliegt, das sich aus der Aktenlage ergibt.
09.11.2023 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com
Sprache:
Deutsch
Unternehmen:
Softline AG
Gutenbergplatz 1
04103 Leipzig
Deutschland
E-Mail:
leipzig@softline-group.com
Internet:
https://www.softline-group.de
Ende der Mitteilung
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1769587 09.11.2023 CET/CEST