EQS-HV: SEMODU AG: Korrektur: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 13.09.2023 in Büchsenstraße 20, 70174 Stuttgart mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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EQS-News: SEMODU AG
/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
SEMODU AG: Korrektur: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 13.09.2023 in Büchsenstraße 20, 70174 Stuttgart mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
10.08.2023 / 15:05 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
SEMODU AG München Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am 13. September 2023 um 14:00 Uhr im URBAN OFFICES, Büchsenstraße 20, 70174 Stuttgart, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. TAGESORDNUNG
1.
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2022, des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2022 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022
Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung der Hauptversammlung vorgesehen. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. § 175 Abs. 1 Satz 1 Aktiengesetz (AktG) sieht vor, dass der Vorstand die Hauptversammlung lediglich zur Entgegennahme vorstehender Unterlagen, nicht aber zur Beschlussfassung über diese Unterlagen einzuberufen hat.
2.
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2022
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2022 ausgewiesenen Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2022 in Höhe von EUR 220.716,38 in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen (somit erhöht sich der Bilanzgewinn zum 31.12.2022 auf EUR 803.868,46).
3.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2022 amtierenden Vorstand für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung zu erteilen.
4.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2022 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung zu erteilen.
5.
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die SRS Audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023 zu wählen.
6.
Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2023
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:
Für das Geschäftsjahr 2023 erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats für ihre Tätigkeit eine Vergütung in Höhe von Euro 3.600,00 je Mitglied; der Aufsichtsratsvorsitzende erhält eine Vergütung in Höhe von Euro 7.200,00. Die Aufsichtsratsmitglieder, die dem Aufsichtsrat nicht während eines vollen Geschäftsjahres angehört haben, erhalten die vorgenannte Vergütung entsprechend der Dauer ihrer Aufsichtsratstätigkeit anteilig; Entsprechendes gilt für den Aufsichtsvorsitzenden. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten außerdem Ersatz der etwa auf ihre Vergütung zu entrichtenden Umsatzsteuer.
Die Vergütung für ein Geschäftsjahr ist jeweils am 15.12. dieses Geschäftsjahres zur Zahlung fällig.
7.
Neuwahl des Aufsichtsrats
Der Vorstand macht folgende Vorschläge für die Neuwahl der Aufsichtsratsmitglieder für eine dreijährige Amtszeit bis zum Ende der Hauptversammlung, die über den Jahresabschluss 2025 und die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat des Wirtschaftsjahres 2025 beschließt:
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Herrn Dieter Pape
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Herrn Dr. Alois Jerges
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Herrn Prof. Dr. Dieter Rebitzer
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Herrn Jens Höhl
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Frau Simone Talmon l`Armée
Unterlagen
Die folgenden Unterlagen liegen von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Maximilianstraße 2, 80539 München, sowie während der Hauptversammlung zur Einsicht durch die Aktionäre aus:
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der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022
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der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022
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der Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022
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der Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022
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der Geschäftsbericht für 2022
Auf Verlangen erteilt die Gesellschaft den Aktionären unverzüglich kostenfrei Abschriften der vorgenannten Unterlagen.
Teilnahmebedingungen
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragen sind und sich rechtzeitig vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft in deutscher oder englischer Sprache angemeldet haben. Die Anmeldung muss der Gesellschaft spätestens bis zum 08.09.2023, 24:00 Uhr (MESZ), zugegangen sein.
Aktionäre, die im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind, können sich unter
SEMODU AG
- Kennwort: Hauptversammlung -
Maximilianstraße 2, 80539 München
investor-relations@semodu.com
anmelden.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Für das Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung und die Anzahl der einem Aktionär in der Hauptversammlung zustehenden Stimmrechte ist demgemäß der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung maßgeblich. Aus abwicklungstechnischen Gründen werden jedoch am Tag der Hauptversammlung und in den letzten sechs Tagen vor dem Tag der Hauptversammlung, d.h. vom 08.09.2023, 0:00 Uhr (MESZ), bis einschließlich 13.09.2023, 24:00 Uhr (MESZ), Löschungen und Eintragungen im Aktienregister nicht vorgenommen (sog. Umschreibestopp). Deshalb entspricht der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung dem Stand am Ende des Anmeldeschlusstages, dem 07.09.2023, 24:00 Uhr (MESZ). Durch den Umschreibestopp ist der Handel der Aktien nicht eingeschränkt.
Hinweise zur Stimmabgabe durch Bevollmächtigte
Die Gesellschaft weist darauf hin, dass das Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, insbesondere durch einen Intermediär oder durch eine Vereinigung von Aktionären, ausgeübt werden kann.
Für Vollmachten, die nicht an einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder eine sonstige gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person erteilt werden, gilt: Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Für die Erteilung und den Nachweis der Vollmacht kann das von der Gesellschaft mit der Einladung übersandte Vollmachtsformular verwendet werden.
Intermediäre, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater sowie sonstige gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Personen können für ihre eigene Bevollmächtigung abweichende Regelungen vorsehen. Wir bitten daher die Aktionäre, die einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder eine sonstige gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person bevollmächtigen wollen, sich mit diesen über eine mögliche Form der Vollmacht abzustimmen.
Die Gesellschaft bietet den Aktionären weiter an, sich bei der Ausübung des Stimmrechts von weisungsgebundenen Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft vertreten zu lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Wir weisen darauf hin, dass die Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht nur zu denjenigen Punkten der Tagesordnung ausüben können, zu denen ihnen von dem jeweiligen Vollmachtgeber ausdrücklich Weisungen erteilt wurden. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen und nehmen keine Vollmachten zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung des Rede- und Fragerechts oder zur Stellung von Anträgen entgegen. Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter können bereits im Vorfeld der Hauptversammlung erteilt werden. Weitere Hinweise sowie ein Formular, das für die Vollmachts- und Weisungserteilung verwendet werden kann, werden den Aktionären zusammen mit der Einladung zur Hauptversammlung zugesandt.
Hinweise zu Gegenanträgen und Wahlvorschlägen
Anträge bzw. Wahlvorschläge von Aktionären im Sinne der §§ 126, 127 AktG sind ausschließlich an die folgende Adresse zu richten:
SEMODU AG
- Kennwort: Hauptversammlung -
Maximilianstraße 2, 80539 München
investor-relations@semodu.com
Bis spätestens zum. 6. September 2023, 24.00 Uhr (MESZ), unter vorstehender Adresse eingegangene Gegenanträge und Wahlvorschläge werden einschließlich des Namens des Aktionärs und einer etwaigen Begründung allen Aktionären unter der der Gesellschaft bekannten E-Mail-Adresse zugänglich gemacht, wenn auch die übrigen Voraussetzungen für eine Pflicht zur Zugänglichmachung erfüllt sind. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls auf diesem Wege bekannt gemacht.
Hinweise zum Datenschutz für Aktionäre und Aktionärsvertreter
Die Gesellschaft verarbeitet zur Vorbereitung und Durchführung ihrer Hauptversammlung personenbezogene Daten ihrer Aktionäre und etwaiger Aktionärsvertreter. Darüber hinaus werden die Daten der Aktionäre und Aktionärsvertreter für damit in Zusammenhang stehende Zwecke und zur Erfüllung weiterer gesetzlicher Pflichten (z.B. Nachweis- oder Aufbewahrungspflichten) verwendet. In unseren Datenschutzhinweisen haben wir alle Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten unserer Aktionäre sowie etwaiger Aktionärsvertreter übersichtlich an einer Stelle zusammengefasst. Diese Datenschutzhinweise finden Sie auf der Internetseite der Gesellschaft unter dem folgenden Link:
semodu.com/datenschutz/
München, im August 2023
SEMODU AG
Der Vorstand
10.08.2023 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com
Sprache:
Deutsch
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