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15:05 Uhr, 21.05.2025

EQS-HV: Pfeiffer Vacuum Technology AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 02.07.2025 in Asslar, Deutschland mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

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/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung

Pfeiffer Vacuum Technology AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 02.07.2025 in Asslar, Deutschland mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

21.05.2025 / 15:05 CET/CEST

Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News
- ein Service der EQS Group.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Pfeiffer Vacuum Technology AG Aßlar ISIN DE0006916604 / WKN 691660 Eindeutige Kennung: 237a773e6011f011b54000505696f23c Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Hiermit laden wir unsere Aktionäre herzlich ein zu unserer

ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG

AM MITTWOCH, DEN 2. JULI 2025, 10:00 UHR
(Mitteleuropäische Sommerzeit - MESZ),

die ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten
(mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft)
als virtuelle Hauptversammlung stattfindet.

I.

Tagesordnung

1.

Vorlagen an die Hauptversammlung

Der Vorstand macht der Hauptversammlung den festgestellten Jahresabschluss der Pfeiffer Vacuum Technology AG und den gebilligten Konzernabschluss zum 31. Dezember 2024, den zusammengefassten Lage- und Konzernlagebericht für die Pfeiffer Vacuum Technology AG und den Pfeiffer Vacuum Technology Konzern, den erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB sowie den Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2024 zugänglich.

Die vorgenannten Unterlagen sind ab dem Datum der Einberufung und während der Dauer der Hauptversammlung über die Internetseite der Gesellschaft unter

group.pfeiffer-vacuum.com/hauptversammlung

zugänglich.

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 Satz 1 AktG festgestellt. Zu Tagesordnungspunkt 1 ist daher keine Beschlussfassung der Hauptversammlung vorgesehen.

Ein Bilanzgewinn, über dessen Verwendung die Hauptversammlung gemäß § 174 Abs. 1 Satz 1 AktG beschließen könnte, existiert wegen des bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags mit der Pangea GmbH nicht.

2.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, allen im Geschäftsjahr 2024 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

Dies betrifft:

2.1

Wolfgang Ehrk

2.2

Thilo Rau

2.3

Dr. Britta Giesen

Es ist vorgesehen, die Abstimmung im Wege der Einzelentlastung vorzunehmen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, allen im Geschäftsjahr 2024 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

Dies betrifft:

3.1

Ayla Busch

3.2

Götz Timmerbeil

3.3

Minja Lohrer

3.4

Henrik Newerla

3.5

Timo Birkenstock

3.6

Stefan Röser

Es ist vorgesehen, die Abstimmung im Wege der Einzelentlastung vorzunehmen.

4.

Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025

Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung seines Prüfungsausschusses, vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2025 zu bestellen.

Der Prüfungsausschuss hat gemäß Art. 16 Abs. 2 Unterabs. 3 der EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014) erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine Beschränkung im Hinblick auf die Auswahl eines bestimmten Abschlussprüfers (Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung) auferlegt wurde.

5.

Beschlussfassung über die Bestellung des Prüfers der Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2025

Der deutsche Gesetzgeber hat die Richtlinie (EU) 2022/2464 (CSRD), welche Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und deren Prüfung enthält, trotz des Ablaufs der Umsetzungsfrist bislang noch nicht in nationales Recht umgesetzt. Artikel 37 der Richtlinie 2006/43/EG (EU-Abschlussprüferrichtlinie) in der Fassung der Richtlinie (EU) 2022/2464 (CSRD) sieht vor, dass die Bestellung des Abschlussprüfers oder der Prüfungsgesellschaft zum Zweck der Bestätigung der Nachhaltigkeitsberichterstattung durch die Mitglieder- oder Gesellschafterversammlung des geprüften Unternehmens erfolgt. Für die Zukunft ist anzunehmen, dass nach deutschem Recht der Prüfer der Nachhaltigkeitsberichterstattung von der Hauptversammlung zu wählen ist.

Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung seines Prüfungsausschusses, vor, die Dehmer audit & tax GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Freiburg im Breisgau, zum Prüfer der Nachhaltigkeitsberichterstattung im Sinne der Richtlinie (EU) 2022/2464 (CSRD) für das Geschäftsjahr 2025 zu bestellen, vorsorglich für den Fall, dass der deutsche Gesetzgeber in Umsetzung von Artikel 37 der Richtlinie 2006/43/EG (EU-Abschlussprüferrichtlinie) in der Fassung der Richtlinie (EU) 2022/2464 (CSRD) eine ausdrückliche Bestellung dieses Prüfers durch die Hauptversammlung verlangen sollte, die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2025 also nach dem deutschen Umsetzungsgesetz zur Richtlinie (EU) 2022/2464 (CSRD) nicht ohnehin dem Abschlussprüfer obliegen sollte.

Der Prüfungsausschuss hat gemäß Art. 16 Abs. 2 Unterabs. 3 der EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014) erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine Beschränkung im Hinblick auf die Auswahl eines bestimmten Abschlussprüfers (Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung) auferlegt wurde.

6.

Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts 2024

Vorstand und Aufsichtsrat haben gemäß § 162 AktG einen Vergütungsbericht zu erstellen und der Hauptversammlung gemäß § 120a Abs. 4 AktG zur Billigung vorzulegen.

Der Vergütungsbericht der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2024 wurde im Einklang mit § 162 Abs. 3 AktG durch den Abschlussprüfer darauf formell geprüft, ob die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht wurden. Der Vermerk über die Prüfung des Vergütungsberichts ist dem Vergütungsbericht beigefügt.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2024 zu billigen.

Der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2024 ist ab dem Datum der Einberufung und während der Dauer der Hauptversammlung über die Internetseite der Gesellschaft unter

group.pfeiffer-vacuum.com/hauptversammlung

zugänglich.

7.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Mit Beendigung der Hauptversammlung am 2. Juli 2025 enden die Amtszeiten sämtlicher Vertreter der Anteilseigner im Aufsichtsrat der Pfeiffer Vacuum Technology AG, namentlich von Ayla Busch, Götz Timmerbeil, Minja Lohrer und Henrik Newerla.

Der Aufsichtsrat der Pfeiffer Vacuum Technology AG besteht gemäß §§ 95, 96 Abs. 1 Alt. 4, 101 Abs. 1 AktG in Verbindung mit §§ 1 Abs. 1 Nr. 1, 4 Abs. 1 DrittelbG und § 9 Abs. 1 der Satzung aus sechs Mitgliedern, von denen vier von der Hauptversammlung und zwei von den Arbeitnehmern gewählt werden.

Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf entsprechende Empfehlungen des Nominierungsausschusses, vor,

7.1

Frau Ayla Busch, Co-CEO und Miteigentümerin der Busch SE mit Sitz in Maulburg, wohnhaft in Lörrach,

7.2

Herrn Götz Timmerbeil, geschäftsführender Gesellschafter der Timmerbeil GmbH - Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Gummersbach, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, wohnhaft in Gummersbach,

7.3

Frau Minja Lohrer, Direktorin bei AION Partners mit Sitz in Zürich, Schweiz, wohnhaft in Mammern, Schweiz, und

7.4

Herrn Henrik Newerla, selbstständiger Managementberater, wohnhaft in Neuenburg am Rhein,

mit Wirkung ab der Beendigung der Hauptversammlung am 2. Juli 2025 bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2028 beschließt, als Anteilseignervertreter in den Aufsichtsrat zu wählen.

Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die vorstehenden Kandidaten entscheiden zu lassen. In Abschnitt II. finden sich weitere Informationen zu diesen Kandidaten.

Die Wahlvorschläge berücksichtigen die vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele und streben die Ausfüllung des vom Aufsichtsrat erarbeiteten Kompetenz- und Anforderungsprofils für das Gesamtgremium an. Insbesondere verfügt Frau Minja Lohrer über Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung und Herr Götz Timmerbeil über Sachverstand auf dem Gebiet der Abschlussprüfung.

Es ist vorgesehen, dass Frau Ayla Busch im Fall ihrer erneuten Wahl in den Aufsichtsrat erneut für das Amt der Aufsichtsratsvorsitzenden kandidiert.

Frau Ayla Busch (seit Oktober 2017), Herr Götz Timmerbeil (seit Juni 2001), Frau Minja Lohrer (seit Mai 2021) und Herr Henrik Newerla (seit April 2018) sind bereits gegenwärtig Mitglieder des Aufsichtsrats der Pfeiffer Vacuum Technology AG. Außerdem ist Frau Ayla Busch Co-CEO und Miteigentümerin der Busch SE sowie Geschäftsführerin der Pangea GmbH. Die Pangea GmbH ist eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der Busch SE und wesentliche Aktionärin der Pfeiffer Vacuum Technology AG. Zwischen der Pangea GmbH einerseits und der Pfeiffer Vacuum Technology AG andererseits besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. Im Übrigen bestehen nach der Einschätzung des Aufsichtsrats keine persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zwischen den vorstehend unter Ziffer 7.1 bis Ziffer 7.4 genannten Kandidaten einerseits und der Pfeiffer Vacuum Technology AG, deren Konzernunternehmen, den Organen der Pfeiffer Vacuum Technology AG oder einem direkt oder indirekt mit mehr als 10 % der stimmberechtigten Aktien an der Pfeiffer Vacuum Technology AG beteiligten Aktionär andererseits, die ein objektiv urteilender Aktionär für seine Wahlentscheidung als maßgebend ansehen würde. Alle Kandidaten sind nach Einschätzung des Aufsichtsrats als unabhängig von der Pfeiffer Vacuum Technology AG und deren Vorstand anzusehen (Empfehlung C.7 DCGK) und mit Ausnahme von Frau Ayla Busch auch unabhängig vom kontrollierenden Aktionär (Empfehlung C.9 DCGK). Schließlich hat sich der Aufsichtsrat vergewissert, dass die vorgeschlagenen Kandidaten den für das Amt zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen können.

8.

Beschlussfassung über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder

Nach § 113 Abs. 3 AktG hat die Hauptversammlung einer börsennotierten Gesellschaft mindestens alle vier Jahre über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder Beschluss zu fassen. Die ordentliche Hauptversammlung der Pfeiffer Vacuum Technology AG hat zuletzt am 12. Mai 2021 über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder beschlossen, sodass turnusgemäß eine erneute Beschlussfassung in der diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung am 2. Juli 2025 erforderlich ist.

Nach der Einschätzung von Vorstand und Aufsichtsrat sollen das bestehende Vergütungssystem und die konkret festgesetzte Vergütung in der durch die Hauptversammlung am 12. Mai 2021 beschlossenen Form fortbestehen.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die von der Hauptversammlung der Pfeiffer Vacuum Technology AG am 12. Mai 2021 beschlossene Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder, bestehend aus dem System für die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats und der Festsetzung der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder, zu bestätigen.

Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder mit den genannten Bestandteilen ist ab dem Datum der Einberufung und während der Dauer der Hauptversammlung über die Internetseite der Gesellschaft unter

group.pfeiffer-vacuum.com/hauptversammlung

zugänglich.

II.

Anhang

Zu Tagesordnungspunkt 7: Informationen zu den Aufsichtsratskandidaten

1.

Frau Ayla Busch

Persönliche Daten:

Geburtsjahr:

1969

Nationalität:

Deutsch

Beruf:

Co-CEO und Miteigentümerin der Busch SE, Maulburg

Beruflicher Werdegang und wesentliche Tätigkeiten:

Seit 1997

Busch SE, Maulburg,
Co-CEO und Miteigentümerin

Ausbildung:

1995-1997

Harvard Business School, USA
Master of Business Administration

1992-1994

Universität Harvard - Graduate School of Arts and Sciences, USA
Master of Arts in Regionalstudien

1989-1992

Universität Oxford, Vereinigtes Königreich
Master of Arts in Politik, Philosophie und Volkswirtschaft

Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten von Wirtschaftsunternehmen:

Keine

Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:

Keine

2.

Herr Götz Timmerbeil

Persönliche Daten:

Geburtsjahr:

1967

Nationalität:

Deutsch

Beruf:

Geschäftsführender Gesellschafter der Timmerbeil GmbH - Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Gummersbach, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater

Beruflicher Werdegang und wesentliche Tätigkeiten:

Seit 2000

Timmerbeil GmbH - Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Gummersbach, Geschäftsführender Gesellschafter

Seit 1998

Sozietät Timmerbeil - Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, Gummersbach, Partner

1992-1998

Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzlei Timmerbeil, Gummersbach, Angestellter

Ausbildung:

1998

Examen zum Wirtschaftsprüfer

1995

Examen zum Steuerberater

1988-1992

Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Universität zu Köln
Examen zum Diplom-Kaufmann

1986-1988

Studium der Volkswirtschaftslehre an der Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn

Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten von Wirtschaftsunternehmen:

Keine

Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:

Seit 2018

Richard Stein GmbH & Co. KG, Engelskirchen, Beiratsvorsitzender

3.

Frau Minja Lohrer

Persönliche Daten:

Geburtsjahr:

1975

Nationalität:

Finnisch und Schweizerisch

Beruf:

Direktorin bei AION Partners, Zürich, Schweiz

Beruflicher Werdegang und wesentliche Tätigkeiten:

Seit 2025

AION Partners, Zürich, Schweiz
Direktorin

2018-2025

BLR & Partners, Zürich, Schweiz
Direktorin

2018-2021

Busch NSB AG, Magden, Schweiz
Mitglied des Verwaltungsrats

2012-2017

Sulzer, Winterthur, Schweiz
Head Group Strategy and Business Development

2008-2012

Logitech, Fremont/Kalifornien, USA
Direktorin Product Lifecycle Management

2006-2008

Samsung Gruppe, Seoul, Südkorea
Globale Strategie Beraterin

2000-2003

Nokia, Salo, Finnland
Research Ingenieurin

Ausbildung:

2003-2005

Massachusetts Institute of Technology, Cambridge, USA
Master of Business Administration, Sloan School of Management Master of Science, Electrical Engineering and Computer Science, School of Engineering

1994-2000

Helsinki University of Technology, Helsinki, Finnland
Master of Science in Materialwissenschaften

Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten von Wirtschaftsunternehmen:

Keine

Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:

Keine

4.

Herr Henrik Newerla

Persönliche Daten:

Geburtsjahr:

1957

Nationalität:

Deutsch

Beruf:

Selbstständiger Managementberater

Beruflicher Werdegang und wesentliche Tätigkeiten:

Seit 2020

Selbstständiger Managementberater, Neuenburg am Rhein

1999-2019

AUMA Riester GmbH & Co. KG, Müllheim/Baden
Geschäftsführer (COO)

1994-1999

Werner Riester GmbH & Co. KG, Müllheim/Baden
Technischer Geschäftsführer

1986-1994

Werner Riester GmbH & Co. KG, Müllheim/Baden
Abteilungsleiter Information Technology

Ausbildung:

1982-1986

Universität Stuttgart, Informatik und Elektrotechnik

1976-1981

Institut für Technologie, Gleiwitz, Polen, Automatisierungstechnik

Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten von Wirtschaftsunternehmen:

Seit 2012

Bürger-Energie Südbaden eG (BEGS), Mitglied des Aufsichtsrats

Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:

Seit 2020

Sindlhauser Materials GmbH, Kempten (Allgäu), Mitglied des Beirats

Seit 2018

Düker GmbH, Laufach, Mitglied des Beirats und des Aufsichtsrats

III.

Weitere Hinweise und Informationen für die Aktionäre

1.

Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionärinnen und Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten

Der Vorstand hat auf der Grundlage von § 118a AktG in Verbindung mit § 12 Abs. 10 der Satzung entschieden, die Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) durchzuführen.

Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes sind die Geschäftsräume der Pfeiffer Vacuum Technology AG, Berliner Straße 43, 35614 Asslar. Eine physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) am Ort der Hauptversammlung ist ausgeschlossen.

2.

Passwortgeschützter Online-Service (InvestorPortal), Übertragung der Hauptversammlung und elektronische Zuschaltung

Die Gesellschaft hat einen passwortgeschützten Online-Service für die Hauptversammlung eingerichtet („InvestorPortal“). Das InvestorPortal ist über die Internetseite der Gesellschaft unter

group.pfeiffer-vacuum.com/hauptversammlung

erreichbar und kann voraussichtlich ab Mittwoch, den 11. Juni 2025, genutzt werden.

Die gesamte Hauptversammlung wird am Mittwoch, den 2. Juli 2025, ab 10:00 Uhr MESZ live in Bild und Ton über das InvestorPortal übertragen.

Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre (dazu Ziffer 4 dieses Abschnitts) bzw. deren Bevollmächtigte können über das InvestorPortal die Hauptversammlung live in Bild und Ton verfolgen und Aktionärsrechte ausüben. Sie können hier gemäß dem hierfür vorgesehenen Verfahren unter anderem ihr Stimmrecht wahrnehmen, Vollmachten erteilen, Stellungnahmen einreichen bzw. einsehen, ihr Auskunftsrecht im Wege der elektronischen Kommunikation und ihr Rederecht in der Versammlung im Wege der Videokommunikation ausüben oder Widerspruch zum Protokoll erklären (dazu noch Ziffern 5 und 7 dieses Abschnitts).

Für die Nutzung des InvestorPortals sind Zugangsdaten erforderlich, welche der Anmeldebestätigung zu entnehmen sind, die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären oder ihren Bevollmächtigten zugesandt wird. Mit diesen Zugangsdaten müssen sich die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre bzw. deren Bevollmächtigte einloggen.

Die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung erfolgt in Form der elektronischen Zuschaltung zu der Hauptversammlung. Bei Nutzung des InvestorPortals während der Dauer der Hauptversammlung am 2. Juli 2025 sind die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre bzw. deren Bevollmächtigte elektronisch zur virtuellen Hauptversammlung zugeschaltet.

3.

Internetseite der Gesellschaft und dort zugängliche Unterlagen und Informationen

Diese Einladung zur Hauptversammlung, die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen und weitere Informationen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung - insbesondere die nach § 124a AktG zugänglich zu machenden Unterlagen - sind ab dem Datum der Einberufung und während der Dauer der Hauptversammlung über die Internetseite der Gesellschaft unter

group.pfeiffer-vacuum.com/hauptversammlung

zugänglich.

Etwaige im Vorfeld der Hauptversammlung bei der Gesellschaft eingehende und veröffentlichungspflichtige Gegenanträge, Wahlvorschläge und Ergänzungsverlangen von Aktionären werden ebenfalls über die vorstehende Internetseite zugänglich gemacht. Gleiches gilt - nach der Hauptversammlung - auch für die Abstimmungsergebnisse.

Über die vorstehende Internetseite der Gesellschaft ist auch das InvestorPortal erreichbar, das den ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären und deren Bevollmächtigten unter anderem die Möglichkeit bietet, die gesamte Hauptversammlung live in Bild und Ton zu verfolgen (dazu Ziffer 2 dieses Abschnitts).

4.

Voraussetzungen für die Ausübung der Aktionärsrechte und insbesondere für die Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte, insbesondere des Stimmrechts, sind gemäß § 12 Abs. 4 und 5 der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache anmelden und der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachweisen, indem sie einen von ihrem depotführenden Institut (Letztintermediär) in Textform (§ 126b BGB) erstellten besonderen Nachweis über ihren Anteilsbesitz übermitteln. Ein in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellter Nachweis des Anteilsbesitzes gemäß § 67c Abs. 3 AktG durch den Letztintermediär reicht zum Nachweis aus.

Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft bis spätestens Mittwoch, den 25. Juni 2025, 24:00 Uhr MESZ, unter der nachfolgenden Adresse zugehen:

Pfeiffer Vacuum Technology AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München

E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich gemäß § 12 Abs. 5 Satz 2 der Satzung auf den Geschäftsschluss des 22. Tages vor der Hauptversammlung, demnach auf Dienstag, den 10. Juni 2025, 24:00 Uhr MESZ, („Nachweisstichtag“) zu beziehen.

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme und die Ausübung der Aktionärsrechte nur derjenige als Aktionär, der sich fristgerecht angemeldet und die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts fristgerecht nachgewiesen hat („ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre“).

Bedeutung des Nachweisstichtages

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich ausschließlich nach dem im Nachweis enthaltenen Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme an der Hauptversammlung und den Umfang des Stimmrechts gegenüber der Gesellschaft ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich, das heißt Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind für die von ihnen gehaltenen Aktien nur berechtigt (insbesondere stimmberechtigt), soweit sie sich von dem bisherigen Aktionär bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf eine etwaige Dividendenberechtigung.

Anmeldebestätigung und Zugangsdaten für die Nutzung des InvestorPortals

Nach dem fristgerechten Zugang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes wird dem jeweiligen Aktionär oder seinem Bevollmächtigten eine Anmeldebestätigung mit den für die Nutzung des InvestorPortals erforderlichen Zugangsdaten sowie mit Formularen für Vollmachtserteilung an Dritte und die Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter übersandt.

5.

Verfahren für die Stimmrechtsausübung

a)

Briefwahl

Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre und deren Bevollmächtigte können ihre Stimmen im Wege der Briefwahl abgeben.

Die Stimmabgabe im Wege der Briefwahl kann zum einen vor der Hauptversammlung in Textform (§ 126b BGB) unter der nachfolgenden Adresse erfolgen:

Pfeiffer Vacuum Technology AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München

E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Auf diesem Übermittlungsweg abgegebene Briefwahlstimmen müssen der Gesellschaft aus organisatorischen Gründen bis spätestens Dienstag, den 1. Juli 2025, 24:00 Uhr MESZ, zugehen. Bis zu diesem Zeitpunkt können sie auch in der gleichen Weise geändert oder widerrufen werden.

Aus abwicklungstechnischen Gründen sollte für die Briefwahl in Textform das dafür von der Gesellschaft bereitgestellte Formular genutzt werden. Dieses Formular wird den ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären mit der Anmeldebestätigung zugesandt und ist auch über die Internetseite der Gesellschaft unter

group.pfeiffer-vacuum.com/hauptversammlung

abrufbar.

Die Abgabe von Briefwahlstimmen kann zum anderen vor und während der Hauptversammlung unter Nutzung des InvestorPortals (dazu Ziffer 2 dieses Abschnitts) gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren erfolgen („elektronische Briefwahl“). Die Ausübung des Stimmrechts im Wege der elektronischen Briefwahl über das InvestorPortal ist voraussichtlich ab Mittwoch, den 11. Juni 2025, bis zu dem in der virtuellen Hauptversammlung am 2. Juli 2025 durch die Versammlungsleiterin für die jeweilige Abstimmung angekündigten Zeitpunkt möglich. Über das InvestorPortal können Aktionäre und deren Bevollmächtigte auch während der Hauptversammlung bis zu diesem Zeitpunkt etwaige zuvor im Wege der Briefwahl - auch auf anderem Wege - erfolgte Stimmabgaben ändern oder widerrufen.

b)

Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter

Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre und deren Bevollmächtigte können sich bei der Ausübung des Stimmrechts durch von der Gesellschaft benannte, weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter vertreten lassen („Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft“).

Den Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft müssen neben der Vollmacht auch ausdrückliche und eindeutige Weisungen der Aktionäre für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen; sie können das Stimmrecht nicht nach eigenem Ermessen ausüben. Bei Abstimmungen, für die keine ausdrückliche und eindeutige Weisung erteilt wurde, enthalten sie sich der Stimme. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft werden keine Aufträge zu Wortmeldungen oder Fragen, zum Stellen von Anträgen oder zum Einlegen von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse entgegennehmen.

Die Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft kann zum einen vor der Hauptversammlung in Textform (§ 126b BGB) unter der nachfolgenden Adresse erfolgen:

Pfeiffer Vacuum Technology AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München

E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Die Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft auf diesem Übermittlungsweg muss der Gesellschaft aus organisatorischen Gründen bis spätestens Dienstag, den 1. Juli 2025, 24:00 Uhr MESZ, zugehen. Bis zu diesem Zeitpunkt können Vollmacht und Weisungen auch in der gleichen Weise geändert oder widerrufen werden.

Ein Formular für die Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft in Textform wird den ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären mit der Anmeldebestätigung zugesandt und ist auch über die Internetseite der Gesellschaft unter

group.pfeiffer-vacuum.com/hauptversammlung

abrufbar.

Die Erteilung von Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft kann zum anderen vor und während der Hauptversammlung unter Nutzung des InvestorPortals (dazu Ziffer 2 dieses Abschnitts) gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren erfolgen. Die Vollmachts- und Weisungserteilung über das InvestorPortal ist voraussichtlich ab Mittwoch, den 11. Juni 2025, bis zu dem in der virtuellen Hauptversammlung am 2. Juli 2025 durch die Versammlungsleiterin für die jeweilige Abstimmung angekündigten Zeitpunkt möglich. Über das InvestorPortal können Aktionäre und deren Bevollmächtigte auch während der Hauptversammlung bis zu diesem Zeitpunkt eine etwaige zuvor - auch auf anderem Wege - erteilte Vollmacht bzw. zuvor erteilte Weisungen ändern oder widerrufen.

c)

Bevollmächtigung Dritter

Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre können sich - neben den Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft - auch durch einen sonstigen Dritten, z.B. einen Intermediär, vertreten und durch diesen ihr Stimmrecht (sowie ihre sonstigen Rechte) ausüben lassen. Die bevollmächtigten Dritten können ihrerseits das Stimmrecht durch Briefwahl oder durch Erteilung von (Unter-)Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben. Für den Fall, dass ein Aktionär mehr als eine Person bevollmächtigt, kann die Gesellschaft gemäß § 134 Abs. 3 Satz 2 AktG eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Sofern nicht Intermediäre, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater im Sinne von § 134a Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 Nr. 3 AktG oder Personen, die sich geschäftsmäßig gegenüber Aktionären zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung erbieten (im Sinne von § 135 Abs. 8 AktG), bevollmächtigt werden, bedürfen die Erteilung einer Vollmacht, deren Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform (§ 126b BGB). Dabei kann die Vollmacht entweder gegenüber der Gesellschaft oder unmittelbar gegenüber dem bevollmächtigten Dritten erteilt werden.

Für die Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft, ihren Widerruf und die Übermittlung des Nachweises einer gegenüber einem Bevollmächtigten erklärten Vollmacht beziehungsweise deren Widerruf steht die nachfolgend genannte Adresse zur Verfügung:

Pfeiffer Vacuum Technology AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München

E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht in Textform verwendet werden kann, wird den ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären mit der Anmeldebestätigung zugesandt und ist auch über die Internetseite der Gesellschaft unter

group.pfeiffer-vacuum.com/hauptversammlung

abrufbar.

Erfolgt die Erteilung oder der Nachweis einer Vollmacht oder deren Widerruf durch eine Erklärung gegenüber der Gesellschaft auf dem Postweg oder per E-Mail, so muss diese Erklärung der Gesellschaft aus organisatorischen Gründen bis spätestens Dienstag, den 1. Juli 2025, 24:00 Uhr MESZ, zugehen.

Vollmachten können voraussichtlich ab Mittwoch, den 11. Juni 2025, bis zum Schluss der Hauptversammlung auch unter Nutzung des InvestorPortals erteilt, geändert und widerrufen werden. Dies gilt auch für zuvor auf anderem Wege erteilte Vollmachten.

Bei der Bevollmächtigung von Intermediären sowie Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberatern oder Personen, die sich geschäftsmäßig gegenüber Aktionären zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung erbieten (im Sinne von § 135 Abs. 8 AktG), sowie den Widerruf der entsprechenden Vollmacht und den Nachweis der Bevollmächtigung sind die relevanten gesetzlichen Bestimmungen zu beachten, es gilt § 135 Abs. 1 bis 7 AktG. Insbesondere muss die Vollmacht in diesen Fällen einem bestimmten Intermediär erteilt und von diesem nachprüfbar festgehalten werden. Die Vollmachtserklärung muss zudem vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. Intermediäre können zum Verfahren für ihre Bevollmächtigung und zu deren Form eigene Regelungen vorsehen. Entsprechendes gilt für Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater oder Personen, die sich geschäftsmäßig gegenüber Aktionären zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung erbieten (§ 135 Abs. 8 AktG). Aktionäre, die einen Intermediär oder eine in § 135 Abs. 8 AktG genannte Person bevollmächtigen wollen, werden daher gebeten, mit diesen Institutionen oder Personen mögliche Besonderheiten in Bezug auf Verfahren und Form der Vollmachtserteilung abzustimmen. Auf das Verfahren nach § 135 Abs. 1 Satz 5 AktG wird hingewiesen.

Die Nutzung des InvestorPortals durch Bevollmächtigte setzt voraus, dass der Bevollmächtigte die entsprechenden Zugangsdaten erhält.

d)

Weitere Informationen zur Stimmrechtsausübung

Sollten fristgemäß auf unterschiedlichen Übermittlungswegen Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft erteilt beziehungsweise Briefwahlstimmen abgegeben werden, wird unabhängig vom Zeitpunkt des Zugangs, sofern vorhanden, ausschließlich die elektronisch über das InvestorPortal erfolgte Briefwahl beziehungsweise die elektronisch über das InvestorPortal vorgenommene Vollmachts- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft als verbindlich betrachtet, andernfalls entsprechende Erklärungen per E-Mail.

Gehen auf demselben Übermittlungsweg mehrere Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft zu, wird von diesen die zuletzt zugegangene als verbindlich betrachtet. Dies gilt entsprechend für mehrere Briefwahlstimmen.

Briefwahlstimmen haben Vorrang gegenüber der Vollmachts- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft.

6.

Hinweise für Intermediäre

Die Anmeldung zur Hauptversammlung, die Stimmabgabe (auch durch Bevollmächtigte), die Erteilung von Vollmacht und Weisungen an von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter und die Bevollmächtigung Dritter können gemäß § 67c AktG auch über Intermediäre gemäß SRD II in Verbindung mit der Durchführungsverordnung (EU 2018/1212) im ISO 20022 Format (z.B. über SWIFT, CMDHDEMMXXX) an die Gesellschaft übermittelt werden. Für eine Anmeldung per SWIFT ist eine Autorisierung über die SWIFT Relationship Management Application (RMA) erforderlich.

7.

Angaben zu den Rechten der Aktionäre

a)

Verlangen auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG

Aktionäre der Gesellschaft, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals (dies entspricht 493.383 Aktien der Gesellschaft) oder den anteiligen Betrag von Euro 500.000,00 (dies entspricht 195.313 Aktien der Gesellschaft) erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden.

Ein Verlangen auf Ergänzung der Tagesordnung muss schriftlich (im Sinne des § 122 Abs. 2 in Verbindung mit § 122 Abs. 1 Satz 1 AktG) an den Vorstand der Pfeiffer Vacuum Technology AG gerichtet werden und der Gesellschaft bis spätestens Sonntag, den 1. Juni 2025, 24:00 Uhr MESZ, zugehen. Das Ergänzungsverlangen kann an folgende Adresse gerichtet werden:

Vorstand der Pfeiffer Vacuum Technology AG
Berliner Straße 43
35614 Asslar

E-Mail: HV2025@pfeiffer-vacuum.com

b)

Gegenanträge und Wahlvorschläge nach §§ 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AktG, 126 Abs. 1, 127 AktG

Aktionäre können in der Hauptversammlung Gegenanträge im Sinne des § 126 AktG gegen Beschlussvorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Tagesordnungspunkten stellen sowie Wahlvorschläge im Sinne des § 127 AktG zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern machen.

Gegenanträge und Wahlvorschläge werden mit den jeweils zugehörigen weiteren Angaben über die Internetseite der Gesellschaft unter

group.pfeiffer-vacuum.com/hauptversammlung

zugänglich gemacht, wenn sie der Gesellschaft - bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen für eine Pflicht der Gesellschaft zur Zugänglichmachung nach § 126 bzw. § 127 AktG - bis spätestens Dienstag, den 17. Juni 2025, 24:00 Uhr MESZ, unter der nachfolgenden Adresse zugehen:

Pfeiffer Vacuum Technology AG
Investor Relations
Berliner Straße 43
35614 Asslar

E-Mail: HV2025@pfeiffer-vacuum.com

Gegenanträge oder Wahlvorschläge von Aktionären, die nach § 126 Abs. 1 AktG bzw. § 127 AktG zugänglich zu machen sind, gelten gemäß § 126 Abs. 4 AktG als im Zeitpunkt der Zugänglichmachung gestellt. Zu diesen Gegenanträgen oder Wahlvorschlägen kann das Stimmrecht nach erfolgter ordnungsgemäßer Anmeldung (dazu Ziffer 4 dieses Abschnitts) auf den in dieser Einladung beschriebenen Wegen (dazu Ziffer 5 dieses Abschnitts) ausgeübt werden. Sollte der Gegenantrag oder Wahlvorschlag von einem Aktionär stammen, der nicht ordnungsgemäß legitimiert und zur Hauptversammlung angemeldet ist, so muss der Gegenantrag oder Wahlvorschlag in der Hauptversammlung nicht behandelt werden.

Das Recht eines jeden Aktionärs, auch ohne vorherige und fristgerechte Übermittlung an die Gesellschaft (und Zugänglichmachung) während der Hauptversammlung (im Rahmen seines Rederechts im Wege der Videokommunikation über das InvestorPortal) Gegenanträge zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten zu stellen bzw. Wahlvorschläge zu machen, bleibt unberührt.

c)

Einreichung von Stellungnahmen nach §§ 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 6, 130a Abs. 1 bis 4 AktG

Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre und deren Bevollmächtigte können vor der Hauptversammlung gemäß § 130a Abs. 1, 2 und Abs. 4 AktG Stellungnahmen zu den Gegenständen der Tagesordnung im Wege elektronischer Kommunikation einreichen. Derartige Stellungnahmen sind in Textform ausschließlich per E-Mail an

HV2025@pfeiffer-vacuum.com

einzureichen und müssen der Gesellschaft so bis spätestens Donnerstag, den 26. Juni 2025, 24:00 Uhr MESZ, zugehen. Anderweitig adressierte Stellungnahmen werden nicht berücksichtigt. Die Länge der Stellungnahme darf 10.000 Zeichen (inklusive Leerzeichen) nicht überschreiten.

Die Gesellschaft wird ordnungsgemäß eingereichte Stellungnahmen bis spätestens Freitag, den 27. Juni 2025, 24:00 Uhr MESZ, unter Nennung des Namens des einreichenden Aktionärs im InvestorPortal veröffentlichen. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden dort ebenfalls veröffentlicht. Stellungnahmen müssen nicht zugänglich gemacht werden, wenn ein Fall des § 126 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, 3 oder 6 AktG entsprechend vorliegt oder die Stellungnahme mehr als 10.000 Zeichen (inklusive Leerzeichen) umfasst.

Die Möglichkeit zur Einreichung von Stellungnahmen begründet keine Möglichkeit zur Einreichung von Fragen, zum Stellen von Anträgen oder Wahlvorschlägen oder zur Einlegung von Widersprüchen gegen Beschlüsse der Hauptversammlung. Im Rahmen von Stellungnahmen erklärte Fragen, Anträge oder Wahlvorschläge sowie Widersprüche werden daher in der Hauptversammlung nicht bzw. nur dann berücksichtigt, wenn sie nach den in dieser Einladung jeweils geregelten Vorgaben gestellt bzw. erklärt werden.

d)

Rederecht nach §§ 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 7, 130a Abs. 5 und 6 AktG

Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre bzw. deren Bevollmächtigte, die elektronisch zur Hauptversammlung zugeschaltet sind, haben in der Versammlung ein Rederecht, das im Wege der Videokommunikation ausgeübt wird. Spätestens ab dem Beginn der Hauptversammlung können Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten im InvestorPortal Redebeiträge anmelden. Anträge und Wahlvorschläge nach § 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AktG und alle Arten von Auskunftsverlangen nach § 131 AktG können Bestandteil des Redebeitrags sein.

Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten benötigen für die Ausübung des Rederechts ein internetfähiges Endgerät (z.B. PC, Laptop, Tablet oder Smartphone), welches über eine Kamera und ein Mikrofon verfügt, auf die jeweils vom Browser aus zugegriffen werden kann. Die Gesellschaft behält sich vor, die Funktionsfähigkeit der Videokommunikation zwischen Aktionär bzw. Bevollmächtigtem und Gesellschaft in der Versammlung und vor dem Redebeitrag zu überprüfen und diesen zurückzuweisen, sofern die Funktionsfähigkeit nicht sichergestellt ist.

e)

Auskunftsrecht nach §§ 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 4, 131 Abs. 1 AktG

Gemäß § 131 Abs. 1 AktG ist jedem Aktionär auf ein in der Hauptversammlung gestelltes Verlangen vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, einschließlich der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen, der Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht besteht.

Die Versammlungsleiterin ist berechtigt und plant gemäß § 131 Abs. 1f AktG anzuordnen, dass das Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG in der Hauptversammlung ausschließlich im Wege der Videokommunikation über das InvestorPortal, also im Rahmen der Ausübung des Rederechts (siehe zuvor unter Buchstabe d)) wahrgenommen werden kann. Eine anderweitige Einreichung von Fragen im Wege der elektronischen oder sonstigen Kommunikation ist weder vor noch während der Hauptversammlung vorgesehen.

Elektronisch zur Hauptversammlung zugeschaltete Aktionäre können Verlangen nach § 131 Abs. 4 und Abs. 5 AktG im Wege der elektronischen Kommunikation ebenfalls über das InvestorPortal übermitteln.

f)

Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung nach §§ 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 8, 245 AktG

Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre und deren Bevollmächtigte, die elektronisch zur Hauptversammlung zugeschaltet sind, haben die Möglichkeit, im Wege elektronischer Kommunikation gemäß § 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 AktG Widerspruch gegen die Beschlüsse der Hauptversammlung zu erklären. Solche Widersprüche können ab der Eröffnung der Hauptversammlung bis zu deren Schließung durch die Versammlungsleiterin über das InvestorPortal zur Niederschrift des Notars erklärt werden.

g)

Weitergehende Erläuterungen zu den Aktionärsrechten

Weitergehende Erläuterungen zu den vorgenannten Rechten der Aktionäre können über die Internetseite der Gesellschaft unter

group.pfeiffer-vacuum.com/hauptversammlung

abgerufen werden.

8.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft Euro 25.261.207,04, eingeteilt in 9.867.659 auf den Inhaber lautende Stückaktien (Aktien).

Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der stimmberechtigten Aktien beträgt demzufolge im Zeitpunkt der Einberufung 9.867.659 Stück. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien.

9.

Informationen zum Datenschutz

Im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung der Hauptversammlung, sowie im Rahmen der Teilnahme an der Hauptversammlung verarbeitet die Pfeiffer Vacuum Technology AG, als Verantwortliche im Sinne von Art. 4 Nr. 7 der Datenschutz-Grundverordnung personenbezogene Daten der Aktionäre und ihrer Aktionärsvertreter (z.B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien, Aktionärsnummer), um den Aktionären und Aktionärsvertretern die Ausübung ihrer Rechte im Zusammenhang mit der der Hauptversammlung zu ermöglichen. Außerdem verarbeitet die Pfeiffer Vacuum Technology AG die personenbezogenen Daten zur Erfüllung ihrer rechtlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung.

Soweit die Pfeiffer Vacuum Technology AG zur Ausrichtung der Hauptversammlung Dienstleister beauftragt, sind diese zur Vertraulichkeit verpflichtet und verarbeiten diese personenbezogenen Daten ausschließlich nach ausdrücklicher Weisung der Pfeiffer Vacuum Technology AG.

Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen hat jeder Betroffene ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Löschungs- und ggf. Widerspruchsrecht bezüglich der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung. Diese Rechte können gegenüber der Pfeiffer Vacuum Technology AG unentgeltlich über die folgenden Kontaktdaten geltend gemacht werden:

Pfeiffer Vacuum Technology AG
Investor Relations
Berliner Straße 43
35614 Asslar
Tel.: +49 6441 802-1360
E-Mail: investor.relations@pfeiffer-vacuum.com

Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie wie folgt:

gds Gesellschaft für Datenschutz Mittelhessen mbH
Henning Welz
Tel.: +49 6421 8 04 13 - 10
E-Mail: data.protection@pfeiffer-vacuum.com

Zudem steht jedem Betroffenen ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 Datenschutz-Grundverordnung zu.

Weitergehende Informationen zum Datenschutz für Aktionäre der Pfeiffer Vacuum Technology AG und deren Bevollmächtigte im Hinblick auf die Datenverarbeitung für Zwecke der Hauptversammlung können über die Internetseite der Gesellschaft unter

group.pfeiffer-vacuum.com/hauptversammlung

abgerufen oder bei unserem Datenschutzbeauftragten postalisch oder per E-Mail angefordert werden.

10.

Technischer Support

Bei technischen Fragen zum InvestorPortal stehen den Aktionären, ihren Bevollmächtigten und Intermediären von Montag bis einschließlich Freitag (außer an Feiertagen) zwischen 09:00 und 17:00 Uhr MESZ die Mitarbeiter unseres Hauptversammlungs-Dienstleisters Computershare unter der Telefonnummer

+49 89 3 09 03 - 63 30

zur Verfügung.

Asslar, im Mai 2025

Pfeiffer Vacuum Technology AG

Der Vorstand


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Sprache:

Deutsch

Unternehmen:

Pfeiffer Vacuum Technology AG

Berliner Str. 43

35614 Asslar

Deutschland

Telefon:

+49 6441 8021360

Fax:

+49 6441 8021365

E-Mail:

heide.erickson@pfeiffer-vacuum.com

Internet:

https://www.pfeiffer-vacuum.com

ISIN:

DE0006916604

WKN:

691660

Börsen:

Deutsche Börse

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