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15:05 Uhr, 21.03.2023

EQS-HV: Lagunenstadt Ueckermünde AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 22.04.2023 in Ueckermünde mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

EQS-News: Lagunenstadt Ueckermünde AG

/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung

Lagunenstadt Ueckermünde AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 22.04.2023 in Ueckermünde mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

21.03.2023 / 15:05 CET/CEST

Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News
- ein Service der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Lagunenstadt Ueckermünde AG Ueckermünde

Das Gesetz zur Einführung virtueller Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften und Änderung genossenschafts- sowie insolvenz- und restrukturierungsgesetzlicher Vorschriften vom 20.07.2022 erlaubt uneingeschränkt virtuelle Hauptversammlungen.

Einladung zur 20. ordentlichen Hauptversammlung 2023
(Virtuelle Hauptversammlung)

Wir laden hiermit unserer Aktionäre ein zu unserer ordentlichen Hauptversammlung 2023 am

Samstag, den 22.04.2023, 10:00 Uhr,

ein.

Die ordentliche Hauptversammlung findet als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten in dem Gebäude der Rezeption, Zum Strand 2, 17373 Ueckermünde, statt. Für die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten besteht kein Recht und keine Möglichkeit zur Anwesenheit am Ort der Versammlung. Die gesamte Hauptversammlung wird unter der Internetadresse

http://LUAG.votebox.live

im passwortgeschützten Internetservice (Internetservice) in Bild und Ton übertragen. Diese Übertragung ermöglicht keine Teilnahme an der Hauptversammlung i. S. v. § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG.

Tagesordnung

1.

Eröffnung und Begrüßung sowie Feststellung der Tagesordnung

2.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses mit Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022 sowie Bericht des Aufsichtsrates

3.

Beschlussfassung über die Verwendung des Ergebnisses des Geschäftsjahrs 2022

Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Das Ergebnis des Geschäftsjahres 2022 wird auf das Jahr 2023 übertragen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes Frau Antje Kesten vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Vorstand Frau Antje Kesten wird für das Geschäftsjahr 2022 entlastet.

5.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates Herr Wolfgang Börner, Frau Conny Bültmann und Herr Gunter Boortz für den Zeitraum 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Aufsichtsrat, bestehend aus Herrn Wolfgang Börner, Frau Conny Bültmann und Herrn Gunter Boortz, wird für den Zeitraum 01.01.2022 bis zum 31.12.2022 entlastet.

6.

Verschiedenes. Beschlüsse finden zu diesem Tagesordnungspunkt nicht statt.

Mitteilungen an die Aktionäre

Die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen werden mit der Einladung und den Einwahldaten an die Aktionäre geschickt.

Sie liegen auch in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Zum Strand 2, 17373 Ueckermünde während der üblichen Geschäftszeiten zur Einsichtnahme der Aktionäre aus.

Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten, Übertragung der Hauptversammlung

Die Durchführung der Hauptversammlung erfolgt als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten mit der Möglichkeit der elektronischen Zuschaltung. Die Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten können daher nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie können die gesamte Hauptversammlung per Bild- und Tonübertragung über die Internetseite

http://LUAG.votebox.live

und den zugänglich gemachten passwortgeschützten Internetzugang verfolgen. Um möglichst allen Aktionären die Möglichkeit der Teilnahme zu geben, bietet die Gesellschaft am Freitag, den 21.04.2023, einen Testdurchlauf zur Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung ab 16:00 Uhr für die interessierten Aktionäre an.

Voraussetzung für die Ausübung der Aktionärsrechte, insbesondere des Stimmrechts, sowie die Zuschaltung zur Hauptversammlung

Zur Ausübung der Aktionärsrechte, insbesondere Stimmrechts, sowie zur Zuschaltung zur Hauptversammlung über den Internetservice sind gemäß der Satzung der Lagunenstadt Ueckermünde AG diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienbuch der Gesellschaft eingetragen sind.

Für die Zuschaltung zur Hauptversammlung und Ausübung der Aktionärsrechte über den Internetservice ist der im Aktienbuch am Freitag, den 21.04.2023, 0:00 Uhr, eingetragene Aktienbestand maßgeblich.

Passwortgeschützter Internetservice

Den Aktionären werden mit dem Einladungsschreiben zur Hauptversammlung individuelle Zugangsdaten zur Nutzung des unter der Internetadresse

http://LUAG.votebox.live

zugänglichen passwortgeschützten Internetservices der Gesellschaft übersandt. Über diesen Internetservice können die Aktionäre (und gegebenenfalls deren Bevollmächtigten) u. a. die Hauptversammlung in Bild und Ton verfolgen sowie gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren u. a. ihr Stimmrecht über elektronische Kommunikation (Briefwahl) ausüben, Fragen einreichen oder Widerspruch i.S.v. § 245 AktG zu Protokoll erklären.

Stimmabgabe durch Briefwahl

Aktionäre können ihre Stimme schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation abgeben. Der Internetservice wird einen geschützten Bereich zur Stimmabgabe vorsehen. Ein Formular zur Stimmabgabe durch Briefwahl wird den Aktionären zusammen mit dem Einladungsschreiben übersandt. Briefwahlstimmen können bis Freitag, den 21.04.2023, 0:00 Uhr, unter folgender Postanschrift, Telefaxnummer und E-Mail-Adresse abgegeben, geändert oder widerrufen werden. Entscheidend ist der Zeitpunkt des Zugangs bei der Gesellschaft.

Lagunenstadt Ueckermünde AG, Zum Strand 2, 17373 Ueckermünde
Telefax 039771 53021

Per E-Mail: luag-hv2021@lagunenstadt-ueckermuende.de

(die Mail-Adresse wurde aus verwaltungstechnischen Gründen beibehalten)

Am Tag der virtuellen Hauptversammlung können Briefwahlstimmen bis zum Beginn der Abstimmung über den Internetservice abgegeben, geändert oder widerrufen werden. Bei mehreren eingehenden Stimmabgaben wird nur die der Gesellschaft zuletzt eingegangene berücksichtigt, dies gilt auch, wenn der Gesellschaft für dieselbe Aktie eine Stimmabgabe per Briefwahl und eine Stimmabgabe beruhend auf einer unwiderrufenen Vollmacht zugehen.

Bevollmächtigung Dritter zur Ausübung des Stimmrechts und sonstige Rechte

Aktionäre können ihr Stimmrecht und sonstige Rechte auch durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen. Bevollmächtigte Dritte können das Stimmrecht ihrerseits durch Briefwahl ausüben lassen. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Der Bevollmächtigte hat gemäß der Satzung der Lagunenstadt Ueckermünde AG eine schriftliche Vollmacht vorzulegen, d. h. in Schriftform gemäß § 126 BGB oder in elektronischer Form, also unter Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur gemäß § 126a BGB. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf oder der Nachweis der Bevollmächtigung kann aufgrund dieses Formerfordernisses der Satzung nicht über den Internetservice erfolgen. Die Aktionäre werden daher gebeten, für die Bevollmächtigung von Personen, das beigefügte Vollmachtsformular zu verwenden. Der Nachweis der Bevollmächtigung auf dem Postweg oder in elektronischer Form muss der Gesellschaft aus organisatorischen Gründen bis spätestens Freitag, den 21.04.2023, 0:00 Uhr, unter folgender Postanschrift bzw. E-Mail-Adresse zu gehen:

Lagunenstadt Ueckermünde AG, Zum Stand 2,17373 Ueckermünde

E-Mail: luag-hv2021@lagunenstadt-ueckermuende.de

(die Mail-Adresse wurde aus verwaltungstechnischen Gründen beibehalten)

Die Nutzung des Internetservices durch den Bevollmächtigten setzt voraus, dass der Bevollmächtigte vom Vollmachtgeber die diesen mit dem Einladungsschreiben zur Hauptversammlung übersandten Zugangsdaten zum Internetservice erhält.

Fragemöglichkeit

Aktionäre und ihre Bevollmächtigten haben die Möglichkeit, im Wege der elektronischen Kommunikation Fragen zu stellen. Etwaige Fragen sind bis spätestens zwei Tage vor der Hauptversammlung, d. h. bis zum Mittwoch, den 19.04.2023, 24:00 Uhr, über die
E-Mail-Adresse

luag-hv2021@lagunenstadt-ueckermuende.de

einzureichen. Die Einreichung von Fragen auf anderen Übermittlungswegen ist nicht möglich. Nach Ablauf der vorstehenden Frist eingehende Fragen werden nicht berücksichtigt. Es ist vorgesehen, dass die Fragesteller im Rahmen der Fragebeantwortung namentlich genannt werden.

Erklärung von Widerspruch zu Protokoll

Aktionäre und ihre Bevollmächtigten, die ihr Stimmrecht ausgeübt haben, können bis zum Schluss der Hauptversammlung über den Internetservice Widerspruch gem. § 245 AktG gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zu Protokoll erklären.

Gegenanträge, Wahlvorschläge von Aktionären

Aktionäre können Gegenanträge i. S. v. § 126 AktG gegen einen Vorschlag der Verwaltung zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung stellen. Die Gesellschaft macht Gegenanträge einschließlich des Namens des Aktionärs einer etwaigen Begründung und etwaig gesetzlich geforderten Angaben sowie eine etwaige Stellungnahme der Verwaltung im Rahmen der Hauptversammlung bekannt, wenn ihr die Gegenanträge spätestens zwei Wochen vor der Hauptversammlung also bis Freitag, den 07.04.2023, 24:00 Uhr, unter folgender Adresse zugehen:

Lagunenstadt Ueckermünde AG, zum Strand 2,17373 Ueckermünde
Telefax 039771 53021

E-Mail: luag-hv2021@lagunenstadt-ueckermuende.de

(die Mail-Adresse wurde aus verwaltungstechnischen Gründen beibehalten)

Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt.

Von einer Veröffentlichung eines Gegenantrages oder der etwaigen Begründung kann die Gesellschaft unter den in § 126 Abs. 2 AktG genannten Voraussetzungen absehen, etwa wenn der Gegenantrag zu einem gesetzes- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde.

Auf der virtuellen Versammlung können keine Gegenanträge gestellt werden.

Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG

Nach § 131 Abs. 1 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung der Tagesordnung erforderlich ist. Diese Auskunftspflicht des Vorstandes ist im Fall einer virtuellen Hauptversammlung erheblich eingeschränkt. Danach haben die Aktionäre lediglich die Möglichkeit, Fragen im Wege der elektronischen Kommunikation zu stellen. Der Vorstand kann zudem festlegen, dass Fragen spätestens zwei Tage vor der Hauptversammlung einzureichen sind. Hiervon hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates Gebrauch gemacht. Über die Beantwortung der Fragen entscheidet der Vorstand nach § 1 Abs. 2 Satz 2 C19-AuswBekG nach freiem pflichtgemäßen Ermessen. Danach hat die Verwaltung keinesfalls alle Fragen zu beantworten, sie kann Fragen zusammenfassen und im Interesse der anderen Aktionären sinnvolle Fragen auswählen.

Hinweise zum Datenschutz

Bei der Erstellung von Zugangsdaten für den Internetzugang, Einreichung von Fragen im Vorfeld der virtuellen Hauptversammlung, Erteilung der Stimmrechtsvollmacht sowie im Rahmen der Nutzung des Internetservices und der Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung verarbeiten wir personenbezogene Daten der jeweiligen Aktionären (z. B. Vorname, Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Besitzart der Aktien und individuelle Zugangsdaten für die Nutzung des Internetservices) sowie gegebenenfalls personenbezogene Daten ihrer Bevollmächtigten. Dies geschieht, um Aktionären oder ihren Bevollmächtigten die Teilnahme an und die Ausübung ihrer Rechte im Zusammenhang mit der virtuellen Hauptversammlung zu ermöglichen. Verantwortliche für die Bearbeitung ihrer personenbezogenen Daten ist die Lagunenstadt Ueckermünde AG, Zum Strand 2, 17373 Ueckermünde.

Soweit wir uns zur Durchführung der virtuellen Hauptversammlung Dienstleistern bedienen, verarbeiten diese Ihre personenbezogenen Daten nur in unserem Auftrag und sind im Übrigen zur Vertraulichkeit verpflichtet.

Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen steht jedem Betroffenen ein jederzeitiges Auskunft-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Löschungs- und gegebenenfalls Widerspruchsrecht bezüglich der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung und auf Beschwerde bei einer zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde zu. Weitere Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten und Ihre Rechte gemäß der Datenschutzgrundverordnung k��nnen Sie unter folgender Post- bzw. Ihnen Abschrift anfordern:

Lagunenstadt Ueckermünde AG, Zum Strand 2,17373 Ueckermünde
oder luag-hv2021@lagunenstadt-ueckermuende.de

(die Mail-Adresse wurde aus verwaltungstechnischen Gründen beibehalten)

Mit freundlichen Grüßen

Antje Kesten
Vorstand der Lagunenstadt Ueckermünde AG


21.03.2023 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com


Sprache:

Deutsch

Unternehmen:

Lagunenstadt Ueckermünde AG

Zum Strand, 2

17373 Ueckermünde

Deutschland

Telefon:

+49 39771 53029

Fax:

+49 39771 53021

E-Mail:

info@lagunenstadt-ueckermuende.de

Internet:

https://www.lagunenstadt-ueckermuende.de

Ende der Mitteilung

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