EQS-HV: init innovation in traffic systems SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 25.05.2023 in Karlsruhe mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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EQS-News: init innovation in traffic systems SE
/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
init innovation in traffic systems SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 25.05.2023 in Karlsruhe mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
14.04.2023 / 15:06 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
init innovation in traffic systems SE Karlsruhe ISIN DE0005759807
WKN 575 980
Übersicht mit Angaben gemäß § 125 Aktiengesetz
in Verbindung mit Tabelle 3 der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212
A.
Inhalt der Mitteilung
1.
4c0382aa80cced118145005056888925
Ordentliche Hauptversammlung der init SE 2023
2.
Einberufung der Hauptversammlung
B.
Angaben zum Emittenten
1.
ISIN: DE0005759807
2.
Name des Emittenten: init innovation in traffic systems SE
C.
Angaben zur Hauptversammlung
1.
Datum der Hauptversammlung: 25.05.2023
2.
Beginn: 10:00 Uhr (MESZ) 8:00 Uhr (UTC)
3.
Art der Hauptversammlung: ordentliche physische Hauptversammlung
4.
Ort der Hauptversammlung:
Gartenhalle des Kongresszentrums Karlsruhe
Festplatz 3, 76137 Karlsruhe
5.
Aufzeichnungsdatum (Record Date):
04.05.2023, 0:00 Uhr (MESZ)
03.05.2023 22:00 Uhr (UTC)
Technisch maßgeblicher Bestandsstichtag ist der Ablauf des 03.05.2023
6.
Internetseite zur Hauptversammlung:
https://www.initse.com/dede/investors/hauptversammlung/
Überblick der Tagesordnung
TOP 1: Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB für das Geschäftsjahr 2022
TOP 2: Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2022
TOP 3: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022
TOP 4: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022
TOP 5: Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023
TOP 6: Änderung von § 15 Abs. 1 der Satzung (Hauptversammlungsort)
TOP 7: Ergänzung von § 15 der Satzung (Virtuelle Hauptversammlung)
TOP 8: Änderung von § 15 Abs. 6 der Satzung (Anwesenheit Virtuelle Hauptversammlung)
TOP 9: Änderung der Satzung bzgl. Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder
TOP 10: Beschlussfassung über die Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern
10.1 Dipl.-Kfm. Hans-Joachim Rühlig
10.2 Dipl.-Ing. Ulrich Sieg
10.3 Dipl.-Ing. (FH), M.A., Christina Greschner
10.4 Dipl.-Ing. Andreas Thun
10.5 Prof. Michaela Dickgießer (neues Mitglied)
10.6 Dr. Johannes Haupt (neues Mitglied)
10.7 Dr. Gottfried Greschner (Ersatzmitglied)
TOP 11: Beschlussfassung über die Bestätigung des geänderten Systems zur Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder
TOP 12: Beschlussfassung über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder
TOP 13: Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,
der Vorstand der Gesellschaft lädt Sie zur ordentlichen Hauptversammlung der init innovation in traffic systems SE (init SE) am Donnerstag, den 25. Mai 2023, 10:00 Uhr (MESZ), in der Gartenhalle des Kongresszentrums, Festplatz 3, 76137 Karlsruhe, ein.
I. Tagesordnung
TOP 1:
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB für das Geschäftsjahr 2022
Die vorgenannten Unterlagen stehen auch auf der Internetseite
www.initse.com
unter der Rubrik Investor Relations/Hauptversammlung zum Download bereit.
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem Tagesordnungspunkt kein Beschluss zu fassen, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss bereits gebilligt hat und der Jahresabschluss damit festgestellt ist.
TOP 2:
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2022
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der init SE des Geschäftsjahres 2022 in Höhe von Euro 33.186.897,12 wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von Euro 0,60 sowie einer zusätzlichen
einmaligen Sonderdividende von Euro 0,10 (Gesamtdividende Euro 0,70)
je dividendenberechtigter Stückaktie
Euro
6.933.057,60
Einstellung in Gewinnrücklagen
Euro
Gewinnvortrag
Euro
26.253.839,52
Bilanzgewinn
Euro
33.186.897,12
Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, das heißt am Mittwoch, den 31. Mai 2023, fällig.
Die im vorstehenden Gewinnverwendungsvorschlag genannten Werte beziehen sich auf das zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung unter Berücksichtigung der eigenen Aktien dividendenberechtigte Grundkapital von Euro 9.904.368,00. Bis zur Hauptversammlung am 25. Mai 2023 kann sich durch den Erwerb eigener Aktien oder durch die Veräußerung eigener Aktien, die gemäß § 71b AktG nicht dividendenberechtigt sind, die Zahl der dividendenberechtigten Aktien vermindern oder erhöhen. Sollte sich die Zahl der für das abgelaufene Geschäftsjahr 2022 dividendenberechtigten Stückaktien bis zur Hauptversammlung verändern, wird in der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt, der unverändert eine Gesamtdividende von Euro 0,70 je dividendenberechtigte Stückaktie sowie entsprechend angepasste Beträge für die Ausschüttungssumme und den Gewinnvortrag vorsieht.
TOP 3:
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung zu erteilen.
TOP 4:
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung zu erteilen.
TOP 5:
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023
Der Aufsichtsrat schlägt – gestützt auf die Empfehlung seines Prüfungsausschusses - vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023 sowie für die prüferische Durchsicht des Halbjahresabschlusses 2023, sofern eine solche durchgeführt wird, zu wählen.
Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung auferlegt wurde (Verordnung (EU) Nr. 537 / 2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005 / 909 / EG der Kommission).
TOP 6:
Änderung von § 15 Abs. 1 der Satzung (Hauptversammlungsort)
Um mehr Flexibilität bei der Auswahl der Veranstaltungsorte für die Hauptversammlungen zu haben, soll § 15 Abs. 1 der Satzung ergänzt werden.
Somit schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, folgende Ergänzung zu beschließen:
§ 15 Abs. 1 der Satzung lautet wie folgt:
"Die Hauptversammlung findet am Sitz der Gesellschaft oder in dessen Umkreis von 50 km, in Frankfurt am Main oder in einer Stadt in Baden-Württemberg mit mindestens 100.000 Einwohnern statt."
TOP 7:
Ergänzung von § 15 der Satzung (Virtuelle Hauptversammlung)
Mit dem Gesetz zur Einführung virtueller Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften und Änderung genossenschafts- sowie insolvenz- und restrukturierungsrechtlicher Vorschriften (Bundesgesetzblatt I Nr. 27 2022, S. 1166 ff.) hat die virtuelle Hauptversammlung eine dauerhafte Regelung im Aktiengesetz erfahren. Nach § 118a Abs. 1 Satz 1 AktG kann die Satzung vorsehen oder den Vorstand für einen Zeitraum von längstens fünf Jahren nach Eintragung der Satzungsänderung dazu ermächtigen vorzusehen, dass die Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung, das heißt ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung, abgehalten wird. Von dieser Möglichkeit soll Gebrauch gemacht und eine solche Ermächtigung des Vorstands beschlossen werden. Dabei soll unter Berücksichtigung der neu eingeführten Regelungen der gesetzlich mögliche Ermächtigungszeitraum von bis zu fünf Jahren nicht voll ausgeschöpft, sondern auf drei Jahre begrenzt werden. Die Aktionäre können dadurch bereits zu einem früheren Zeitpunkt als bei voller Ausschöpfung des gesetzlichen Rahmens über eine mögliche erneute Ermächtigung des Vorstands zur Durchführung einer virtuellen Hauptversammlung entscheiden. Während der dreijährigen Laufzeit der Ermächtigung wird der Vorstand für jede Hauptversammlung neu entscheiden, ob und unter welchen Voraussetzungen diese gegebenenfalls als virtuelle Hauptversammlung einberufen werden soll. Er wird hierbei die jeweils maßgeblichen konkreten Umstände des Einzelfalls in Betracht ziehen und seine Entscheidung nach pflichtgemäßem Ermessen zum Wohle der Gesellschaft und der Aktionäre treffen. Dabei wird der Vorstand auch die angemessene Wahrung der Beteiligungsrechte der Aktionäre in seine Entscheidung einbeziehen.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:
§ 15 der Satzung wird um folgenden Abs. 8 ergänzt:
"Der Vorstand ist ermächtigt vorzusehen, dass die Hauptversammlung bis zum 24. Mai 2026 ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung abgehalten wird (virtuelle Hauptversammlung)."
TOP 8:
Änderung von § 15 Abs. 6 der Satzung (Anwesenheit Virtuelle Hauptversammlung)
Im Hinblick auf die Mitglieder des Aufsichtsrats soll zudem von der Möglichkeit nach § 118a Abs. 2 S. 2 i.V.m. § 118 Abs. 3 S. 2 AktG Gebrauch gemacht und den Aufsichtsratsmitgliedern gestattet werden, an einer virtuellen Hauptversammlung im Wege der Bild-und Tonübertragung teilzunehmen. Sofern eine unmittelbare Interaktion aller oder einzelner Mitglieder des Aufsichtsrats mit der Hauptversammlung erforderlich sein sollte, wird dies durch die direkte Zuschaltung dieser Aufsichtsratsmitglieder im Wege der vorgesehenen Zwei-Wege-Kommunikation ermöglicht.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgenden Beschluss zu fassen:
§ 15 Abs. 6 der Satzung wird wie folgt gefasst:
"Die Mitglieder des Aufsichtsrats sollen an der Hauptversammlung teilnehmen. Mitglieder des Aufsichtsrats können an der Hauptversammlung im Wege der Bild- und Tonübertragung in den Fällen teilnehmen, in denen sie sich am Tag der Hauptversammlung aus wichtigem Grund oder aufgrund ihres Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts im Ausland aufhalten oder wenn die Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung abgehalten wird, wobei jedoch sichergestellt sein muss, dass entweder der Aufsichtsratsvorsitzende oder sein Stellvertreter am Ort der Hauptversammlung teilnehmen. Die Entscheidung, in welcher Weise eine Bild- und Tonübertragung erfolgt, trifft der Vorstand."
TOP 9:
Änderung der Satzung bzgl. Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Aufsichtsrat zu erweitern und hierzu § 8 Abs. 1 der Satzung wie folgt zu fassen:
"Der Aufsichtsrat besteht aus sechs Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden."
TOP 10:
Beschlussfassung über die Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern
Der Aufsichtsrat der init SE setzt sich gemäß Art. 17 SEAG und § 8 Abs. 1 der Satzung der init SE aus von der Hauptversammlung zu wählenden Personen zusammen.
Mit Ablauf der diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung enden die Amtszeiten sämtlicher Aufsichtsratsmitglieder.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2023 beschließt, die folgenden Personen 10.1) bis 10.6) zu Mitgliedern des Aufsichtsrats zu wählen. Des Weiteren schlägt der Aufsichtsrat vor, f��r sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrats als Ersatzmitglied des Aufsichtsrats für das zeitlich zuerst ausscheidende 10.7) Dr. Gottfried Greschner zu wählen.
Die Wahl der Personen 10.5) und 10.6) steht unter der aufschiebenden Bedingung der Eintragung der unter TOP 9 zu beschließenden Satzungsänderung im Handelsregister.
10.1)
Dipl.-Kfm.
Hans-Joachim Rühlig
10.2)
Dipl.-Ing.
Ulrich Sieg
10.3)
Dipl.-Ing. (FH), M.A.,
Christina Greschner
10.4)
Dipl.-Ing.
Andreas Thun
Zur Person
•
Geburtsjahr: 1948
•
Wohnort: Ostfildern
•
Nationalität: Deutsch
•
Erstbestellung: 2011
•
Amtszeit: bis 2024
Zur Person
•
Geburtsjahr: 1949
•
Wohnort: Jork
•
Nationalität: Deutsch
•
Erstbestellung: 2014
•
Amtszeit: bis 2024
Zur Person
•
Geburtsjahr: 1977
•
Wohnort: Karlsruhe
•
Nationalität: Deutsch
•
Erstbestellung: 2019
•
Amtszeit: bis 2024
Zur Person
•
Geburtsjahr: 1955
•
Wohnort: Wandlitz
•
Nationalität: Deutsch
•
Erstbestellung: 2022
•
Amtszeit bis 2024
Unabhängig im Sinne des CGK C6
Unabhängig im Sinne des CGK C6
Nicht unabhängig im Sinne des CGK C6 (Tochter des Vorstandsvorsitzenden)
Nicht unabhängig im Sinne des CGK C6 (geschäftliche Beziehung)
Prüfungsausschuss
•
Vorsitzender seit 2021
•
Sachgebiet
Rechnungslegung
Prüfungsausschuss
•
Mitglied seit 2021
•
Sachgebiet
Abschlussprüfung
Vita
•
Selbständiger Unternehmensberater
•
Ehem. Finanzvorstand der Ed. Züblin AG, Stuttgart
•
Beiratsmitglied der DResearch Fahrzeugelektronik GmbH, Berlin
•
Vorstandsmitglied der Stiftung Bauwesen, Stuttgart
Vita
•
Berater mit Spezialgebiet ÖPNV
•
Ehem. stellvertretender. Vorstandsvorsitzender und Technischer Vorstand der Hamburger Hochbahn AG
•
Beiratsmitglied der HanseCom Public Transport Ticketing Solutions-GmbH, Hamburg
•
Vorstandsmitglied der VDV Stiftung Führungsnachwuchs
Weiteres Aufsichtsratsmandat
•
Mitglied des Aufsichtsrats der SECURITAS Holding GmbH, Düsseldorf
Vita
•
Beratende Tätigkeit
•
Seit 2007 diverse Führungspositionen bei der init Gruppe
•
Umfangreiche Kenntnis des init Konzerns
•
Internationale Erfahrung
•
Abgelegte Prüfung zum "Qualifizierten Aufsichtsrat" bei der Deutschen Börse
•
Abgelegte Prüfung zum "Fachaufsichtsrat im Prüfungsausschuss" bei der Deutschen Börse
Vita
•
Selbständiger Unternehmer
•
Ehemaliger Geschäftsführer und Gesellschafter der iris-GmbH infrared & intelligent sensors
•
Alleingesellschafter und Geschäftsführer der Landsensor GmbH, Partner der iris-GmbH infrared & intelligent sensors
•
Stellvertretender Vorsitzender des Beirates der DResearch Fahrzeugelektronik GmbH, Berlin
•
Mitglied des Boards der iris Infrared & Intelligent Sensors NA Inc., Atlanta, Georgia, USA.
10.5)
Prof. Michaela Dickgießer
10.6)
Dr. Johannes Haupt
10.7)
Dr.-Ing. Gottfried Greschner
Zur Person
•
Geburtsjahr: 1960
•
Wohnort: Karlsruhe
•
Nationalität: Deutsch
•
Erstbestellung: 2023
•
Amtszeit: bis 2024
Zur Person
•
Geburtsjahr: 1961
•
Wohnort: Karlsruhe
•
Nationalität: Deutsch
•
Erstbestellung: 2023
•
Amtszeit: bis 2024
Zur Person
•
Geburtsjahr: 1946
•
Wohnort: Karlsruhe
•
Nationalität: Deutsch
Ersatzmitglied
Unabhängig im Sinne des CGK C6
Unabhängig im Sinne des CGK C6
Nicht unabhängig im Sinne des CGK C6
Vita
•
Head of Businessdevelopment, MRH Trowe AG Holding
•
Spezialisierung auf internationale Versicherungslösungen und M&A-Prozesse
•
Professorin für Musik an der Hochschule für Musik Karlsruhe
•
Vorstandsmitglied bei der Kronberg Academy Stiftung
•
Vorstandsmitglied bei FEDORA, Paris/Frankreich
•
Vorstandsmitglied der Stiftung Hilfe mit Plan
•
Vorstandsmitglied der Hildegard Zadek Stiftung
•
Mitglied im Gremium Musik des Kulturkreises der deutschen Wirtschaft
•
Ehem. Geschäftsführerin
•
ITUS GmbH, Karlsruhe
Ehrungen
•
Trägerin des Bundesverdienstkreuzes am Bande
•
Velte Preis
•
Ehrensenatorin der Hochschule für Musik Karlsruhe
Vita
•
Unternehmensberater sowie Gesellschafter und Beiratsvorsitzender der Regionique Produktfabrik GmbH, Ettlingen
•
Beiratsmitglied der Lenze SE, Aerzen
•
Beiratsvorsitzender der Regionique Produktfabrik GmbH
•
Beiratsmitglied der LBBW, Stuttgart
•
Ehem. CEO der Blanc&Fischer Familienholding und Verwaltungsratsvorsitzender der Teilkonzerne
•
Ehem. CEO Metabo AG, Nürtingen – Marketing, Vertrieb und Strategie
•
Ehem. CEO und Verwaltungsratsvorsitzender der Firmengruppe Duscholux AG Thun/Schweiz
•
Ehem. Vorstand für Marketing und Vertrieb Hansa und KWC, Hansa Metallwerke AG, Stuttgart
Weiteres Aufsichtsratsmandat
•
Mitglied des Aufsichtsrats der TAKKT AG, Stuttgart
Weitere Mandate in vergleichbaren Kontrollgremien
•
Mitglied des Verwaltungsrats der ACO Group SE, Büdelsdorf
Vita
•
Vorstandsvorsitzender der init SE
•
Geschäftsführer der Tochtergesellschaft INIT GmbH, Karlsruhe
•
Geschäftsführer der Tochtergesellschaft IMSS GmbH, Karlsruhe
•
Chairperson, Board of Directors der Tochtergesellschaft INIT Inc., Chesapeake, Virginia/USA
Ehrungen
•
Innovationspreis des Landes Baden-Württemberg (Dr. Rudolf Eberle Preis)
•
Entrepreneur des Jahres, verliehen durch Ernst&Young
•
„Special Career Service Award“ im Rahmen der „Talent in Mobility Awards" in Paris
Der Wahlvorschlag des Aufsichtsrats für das Ersatzmitglied 10.7) Dr. Gottfried Greschner beruht im Einklang mit § 100 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 AktG auf einem Vorschlag von Aktionären, die mehr als 25 Prozent der Stimmrechte an der init SE halten. Dr. Gottfried Greschner wird im Fall seiner Wahl vor einem Nachrücken sicherstellen, dass seine Ämter als Vorstand der Gesellschaft sowie als gesetzlicher Vertreter oder einem Aufsichtsrat vergleichbaren Ämter in sämtlichen von der init SE abhängigen Unternehmen enden.
Nach C13 des Deutschen Corporate Governance Kodex soll der Aufsichtsrat bei seinen Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung die persönlichen und die geschäftlichen Beziehungen eines jeden Kandidaten zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär offenlegen. Die Empfehlung zur Offenlegung beschränkt sich auf solche Umstände, die nach der Einschätzung des Aufsichtsrats ein objektiv urteilender Aktionär für seine Wahlentscheidung als maßgebend ansehen würde:
•
Frau Dipl.-Ing. Christina Greschner ist die Tochter des Vorstandsvorsitzenden.
•
Herr Andreas Thun ist Alleingesellschafter der Landsensor GmbH und diese steht in einer geschäftlichen Beziehung zu einer Tochtergesellschaft der init SE.
•
Zwischen Herrn Dr. Gottfried Greschner (Ersatzmitglied) und der Gesellschaft bestehen maßgebende geschäftliche Beziehungen. Herr Dr. Gottfried Greschner hielt zum 31. März 2022 (teilweise mittelbar) 3.385.100 Aktien an der init SE, was rund 33,7 Prozent des Grundkapitals entspricht.
•
Daneben mietet die init SE das Bürogebäude in der Käppelestraße 6 in Karlsruhe von der von Herrn Dr. Gottfried Greschner (Ersatzmitglied) kontrollierten Dr. Gottfried Greschner GmbH & Co. Vermögens-Verwaltungs KG, Karlsruhe.
Nach C7 des Deutschen Corporate Governance Kodex soll begründet werden, warum ein Aufsichtsratsmitglied weiterhin als unabhängig gilt, obwohl dieses dem Aufsichtsrat schon mehr als 12 Jahren angehört:
Wir schätzen Herr Hans-Joachim Rühlig weiter als unabhängig ein, da eine Zugehörigkeit von mehr als 12 Jahren zum Aufsichtsrat die Unabhängigkeit nicht ausschließt, solange keine weiteren Kriterien für eine fehlende Unabhängigkeit vorliegen, was nicht der Fall ist.
Die für die Wahl in den Aufsichtsrat vorgesehenen Personen, sollen aufgrund ihrer fachlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen, ihrer Integrität, ihres ethischen Handelns, Unabhängigkeit und Persönlichkeit die Gewähr bieten, dass sie die Aufgaben eines Aufsichtsratsmitglieds in einem international führenden Technologieunternehmen für den Mobilitätssektor verantwortlich wahrnehmen können. Daher ist der Aufsichtsrat der init SE überzeugt, dass eine starre Regelgrenze für die Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat unabhängig von einer individuellen Betrachtung der jeweiligen Aufsichtsratsmitglieder kein geeignetes Mittel zur weiteren Verbesserung und Professionalisierung der Arbeit des Aufsichtsrats ist. Stattdessen sollen eine flexible Zusammensetzung des Aufsichtsrats mit unterschiedlicher Zugehörigkeitsdauer und Erfahrung und die praktische Berücksichtigung einer gemischten Altersstruktur im Rahmen der Kandidatensuche dem Interesse des Unternehmens besser gerecht werden.
Nach C7 des Deutschen Corporate Governance Kodex sollen mehr als die Hälfte der Aufsichtsratsmitglieder unabhängig von der Gesellschaft und vom Vorstand sein. Somit kann der Aufsichtsrat der init SE als unabhängig betrachtet werden.
Die Frauenquote von 33,33 Prozent liegt über dem beschlossenen Zielwert von 25 Prozent für den Aufsichtsrat. Bei den Wahlen zum Aufsichtsrat ist eine Einzelwahl der Mitglieder vorgesehen.
Der Wahlvorschlag berücksichtigt ebenfalls das vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung beschlossene Kompetenzprofil für das Gesamtgremium.
Der Aufsichtsrat hat sich bei den zur Wahl vorgeschlagenen Personen vergewissert, dass sie den zu erwartenden Zeitaufwand für die Erfüllung des Mandats aufbringen können.
Es ist vorgesehen, Herrn Dipl.-Kfm. Hans-Joachim Rühlig im Fall seiner Wiederwahl dem Aufsichtsrat erneut als Kandidaten für den Aufsichtsratsvorsitz vorzuschlagen. Die Wahl zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats soll unmittelbar im Anschluss an diese Hauptversammlung durchgeführt werden.
Im Falle des Nachrückens des Ersatzmitgliedes, soll dieses den Mitgliedern des Aufsichtsrats als Kandidat für den Vorsitz des Aufsichtsrats vorgeschlagen werden. Der sofortige Eintritt in den Aufsichtsrat und beabsichtigte Übernahme des Aufsichtsratsvorsitzes nach Ende seiner Vorstandstätigkeit erlaubt Herrn Dr. Gottfried Greschner, seine jahrzehntelangen Erfahrungen aus der Leitung der Gesellschaft und seine umfangreichen Kenntnisse der von der Gesellschaft eingesetzten Technologie zum Wohle der Gesellschaft in die Tätigkeit der Überwachung und Beratung des Vorstands einzubringen.
Die Lebensläufe der einzelnen Aufsichtsräte, deren Geschäftsordnung sowie das Kompetenzprofil in seiner Gesamtheit sind auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich.
TOP 11:
Beschlussfassung über die Bestätigung des geänderten Systems zur Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder
Nach § 113 Abs. 3 Sätze 1 und 2 AktG hat die Hauptversammlung einer börsennotierten Gesellschaft bei jeder wesentlichen Änderung, mindestens jedoch alle vier Jahre, über die Bestätigung des nach § 113 AktG vom Aufsichtsrat beschlossenen Vergütungssystem für die Aufsichtsratsmitglieder zu beschließen.
In der Hauptversammlung am 19. Mai 2021 wurde ein Aufsichtsratsvergütungssystem bereits bestätigt und am 18. Mai 2022 dessen Änderung nach Einrichtung eines Prüfungsausschusses. Demnächst ist die Bildung eines Nominierungs- und Personalausschusses im Aufsichtsrat der init SE vorgesehen, dessen Ausschussmitgliedern für deren Aufgaben eine Vergütung gewährt werden soll. Daher hat der Aufsichtsrat beschlossen das vorhandene System um die Vergütung des zukünftigen Ausschusses zu ergänzen.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das unter "II Weitere Informationen zu den Tagesordnungspunkten" wiedergegebene geänderte System zur Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder zu bestätigen.
TOP 12:
Beschlussfassung über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Aufsichtsratsmitgliedern neben dem Ersatz ihrer Auslagen sowie dem Ersatz der etwa auf ihre Vergütung und Auslagen zu entrichtenden Umsatzsteuer ab der Hauptversammlung 2023, unter Vorbehalt der Zustimmung des Tagesordnungspunkts 11, folgende Vergütung zu bezahlen:
Die jährliche Aufsichtsratsvergütung besteht aus einem festen und einem variablen Anteil. Der feste Anteil beträgt Euro 25.000,00 für die Aufsichtsratsmitglieder und Euro 50.000,00 für den Aufsichtsratsvorsitzenden. Der variable Anteil soll zu 50 Prozent vom Kurs und zu 50 Prozent vom Konzernergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT – Earnings before Interest and Taxes) abhängen, wobei als Bezugswerte ein Aktienkurs von Euro 28,00 sowie ein Konzernergebnis vor Steuern und Zinsen in Höhe von Euro 12 Mio. zugrunde gelegt werden. Der variable Anteil wird nur gewährt, sofern das EBIT mindestens Euro 12 Mio. beträgt.
Auf dieser Grundlage errechnet sich der variable Anteil der Aufsichtsratsvergütung nach folgender Formel:
V = ((0,5*Kurs/28 EUR + 0,5*EBIT/12 Mio. Euro) –1) * festem Anteil
In dieser Formel gilt als Kurs der Durchschnittskurs des jeweiligen Geschäftsjahres auf Basis der täglichen Schlusskurse oder für den Fall, dass keine Schlusskurse ermittelt werden, der jeweils täglich letzten festgestellten Preise, der Aktie im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) der Frankfurter Wertpapierbörse und als EBIT das jeweilige Konzernergebnis vor Zinsen und Steuern. Außerdem wird eine obere Begrenzung für den variablen Anteil der Vergütung bei 200 Prozent des festen Anteils der Vergütung festgelegt. Für den Fall, dass "V" kleiner als 0 ist, entfällt die variable Vergütung, es wird dann nur der feste Anteil der Vergütung bezahlt.
Der Aufsichtsrat der init SE hat zum 1. Oktober 2021 erstmalig einen Prüfungsausschuss gebildet. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses erhält eine fixe Vergütung von Euro 20.000,00 p.a., die anderen Mitglieder des Ausschusses Euro 10.000,00 p.a.
Der Aufsichtsrat der init SE wird einen Nominierungs- und Personalausschuss bilden. Der Vorsitzende des Ausschusses erhält eine fixe Vergütung von Euro 10.000,00 p.a., die anderen Mitglieder des Ausschusses Euro 5.000,00 p.a.
Die Vergütungen für die Ausschussmitglieder werden nicht Bestandteil der festen Aufsichtsratsvergütung zur Berechnung des variablen Anteils.
Vorstehende Vergütungsregelung für den Aufsichtsrat gilt so lange, bis die Hauptversammlung etwas Anderes beschließt.
TOP 13:
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts
Nach der Änderung des Aktiengesetzes durch das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) ist ein Vergütungsbericht gemäß § 162 AktG von Vorstand und Aufsichtsrat zu erstellen und der Hauptversammlung gemäß § 120 a Abs. 4 AktG zur Billigung vorzulegen.
Der Vergütungsbericht wurde gemäß § 162 Abs. 3 AktG durch den Abschlussprüfer daraufhin geprüft, ob die gesetzlich geforderten Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht wurden. Der Vermerk über die Prüfung des Vergütungsberichts ist diesem beigefügt.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den unter "II Weitere Informationen zu den Tagesordnungspunkten" geprüften Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2022 zu billigen.
II. Weitere Informationen zu den Tagesordnungspunkten
Weitere Informationen zu TOP 11 der Tagesordnung: Beschlussfassung über die Bestätigung des geänderten Systems zur Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder
In der Hauptversammlung am 19. Mai 2021 wurde das Aufsichtsratsvergütungssystem bereits bestätigt und eine Änderung wurde am 18. Mai 2022 beschlossen. Im Zuge einer Einrichtung eines zukünftigen Nominierungs- und Personalausschusses im Aufsichtsrat der init SE, neben dem bestehenden Prüfungsausschuss, und der steigenden Bedeutung von Ausschusssitzungen ist vorgesehen, den Ausschussmitgliedern eine Vergütung zu gewähren. Daher hat der Aufsichtsrat beschlossen das vorhandene System um die Ausschussvergütung zu ergänzen:
Die jährliche Aufsichtsratsvergütung besteht aus einem festen und einem variablen Anteil. Der feste Anteil beträgt Euro 25.000,00 für die Aufsichtsratsmitglieder und Euro 50.000,00 für den Aufsichtsratsvorsitzenden. Der variable Anteil soll zu 50 Prozent vom Kurs und zu 50 Prozent vom Konzernergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT – Earnings before Interest and Taxes) abhängen, wobei als Bezugswerte ein Aktienkurs von Euro 28,00 sowie ein Konzernergebnis vor Steuern und Zinsen in Höhe von Euro 12 Mio. zugrunde gelegt werden. Der variable Anteil wird nur gewährt, sofern das EBIT mindestens Euro 12 Mio. beträgt.
Auf dieser Grundlage errechnet sich der variable Anteil der Aufsichtsratsvergütung nach folgender Formel:
V = ((0,5*Kurs/28 EUR + 0,5*EBIT/12 Mio. Euro) –1) * festem Anteil
In dieser Formel gilt als Kurs der Durchschnittskurs des jeweiligen Geschäftsjahres auf Basis der täglichen Schlusskurse oder für den Fall, dass keine Schlusskurse ermittelt werden, der jeweils täglich letzten festgestellten Preise, der Aktie im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) der Frankfurter Wertpapierbörse und als EBIT das jeweilige Konzernergebnis vor Zinsen und Steuern. Außerdem wird eine obere Begrenzung für den variablen Anteil der Vergütung bei 200 Prozent des festen Anteils der Vergütung festgelegt. Für den Fall, dass "V" kleiner als 0 ist, entfällt die variable Vergütung, es wird dann nur der feste Anteil der Vergütung bezahlt.
Der Aufsichtsrat der init SE hat zum 1. Oktober 2021 erstmalig einen Prüfungsausschuss gebildet. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses erhält eine fixe Vergütung von Euro 20.000,00 p.a., die anderen Mitglieder des Ausschusses Euro 10.000,00 p.a.
Der Aufsichtsrat der init SE wird einen Nominierungs- und Personalausschuss bilden. Der Vorsitzende des Ausschusses erhält eine fixe Vergütung von Euro 10.000,00 p.a., die anderen Mitglieder des Ausschusses Euro 5.000,00 p.a.
Die Vergütungen für die Ausschussmitglieder werden nicht Bestandteil der festen Aufsichtsratsvergütung zur Berechnung des variablen Anteils.
Vergütungssystem für den Aufsichtsrat mit den Angaben gemäß §§ 113 Abs. 3 Satz 3, 87a Abs. 1 Satz 2 AktG
Allgemein
Die Aufsichtsratsmitglieder der init SE erhalten für ihre Tätigkeit eine Grundvergütung, deren Höhe im Einzelnen von den übernommenen Aufgaben im Aufsichtsrat abhängt. Außerdem wurde eine variable Vergütung für alle Aufsichtsratsmitglieder beschlossen, die zu 50 Prozent vom Erreichen des Konzernergebnisses vor Zinsen und Steuern (EBIT) sowie zu 50 Prozent vom Aktienkurs abhängig ist, wobei Bezugswerte zugrunde gelegt werden. Der Aufsichtsrat ist der Meinung, dass durch eine variable Vergütung, mit der Teilnahme auch der Aufsichtsratsvergütung an wesentlichen Unternehmenskennzahlen und der Aktienpreisentwicklung, ein besonderer Beitrag zur Überwachung und Beratungstätigkeit zur langfristigen Entwicklung der Gesellschaft erreicht werden kann, um somit der Komplexität des Geschäfts der init SE gerecht werden zu können.
Konkrete Ausgestaltung
Im Einzelnen setzt sich die Vergütung nach folgenden Kriterien zusammen:
1. Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält eine jährliche Grundvergütung von Euro 25.000. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält eine jährliche Grundvergütung in Höhe von Euro 50.000. Ein höherer zeitlicher Aufwand ist beim stellvertretenden Vorsitzenden im init Aufsichtsrat nicht gegeben, so dass diesem keine höhere Grundvergütung gewährt wird.
a) Der variable Anteil soll zu 50 Prozent vom Kurs und zu 50 Prozent vom Konzernergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT – Earnings before Interest and Taxes) abhängen.
b) Der vom Aktienkurs abhängige variable Anteil wird anhand der Differenz eines in dem jeweiligen Beschluss der Hauptversammlung festzulegenden Bezugswertes und dem Durchschnittskurs des jeweiligen Geschäftsjahres der Gewährung der Vergütung ermittelt. Der Durchschnittskurs berechnet sich dabei auf Basis der täglichen Schlusskurse oder für den Fall, dass keine Schlusskurse ermittelt werden, auf Basis der jeweils täglich letzten festgestellten Preise, der Aktie im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) der Frankfurter Wertpapierbörse.
c) Der vom Konzernergebnis abhängige variable Anteil wird anhand der Differenz eines in dem jeweiligen Beschluss der Hauptversammlung festzulegenden Bezugswertes und dem Konzernergebnis vor Zinsen und Steuern des jeweiligen Geschäftsjahres der Gewährung ermittelt.
d) Die ermittelten variablen Anteile bilden zu jeweils 50 Prozent den Berechnungsbetrag für die variable Vergütung. Dieser Betrag wird mit dem Betrag der Grundvergütung multipliziert.
e) Der variable Anteil wird nur gewährt, sofern das EBIT mindestens den festgelegten Bezugswert erreicht. Für den Fall, dass der ermittelte Betrag kleiner als "0" ist, entfällt die variable Vergütung ebenfalls.
f) Die Obergrenze für die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder ergibt sich aus der jeweiligen Summe der Grundvergütung und des variablen Anteils, der auf 200 Prozent der jeweiligen Grundvergütung begrenzt ist.
Vorstand und Aufsichtsrat sind der Meinung, dass durch eine variable Vergütung ein langfristiges Engagement der Aufsichtsratsmitglieder an der Gesellschaft gefördert wird, um damit der Komplexität des Geschäfts der init SE gerecht werden zu können. Die variable Vergütung ist ebenso auf eine nachhaltige Entwicklung der Gesellschaft ausgerichtet, denn die aktuellen Berechnungsgrundlagen beruhen immer auf wesentlichen Entscheidungen der Vergangenheit.
2. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses erhält eine jährliche fixe Vergütung von Euro 20.000,00, die anderen Mitglieder des Ausschusses erhalten eine jährliche fixe Vergütung von Euro 10.000,00.
3. Der Vorsitzende des Nominierungs- und Personalausschusses erhält eine jährliche fixe Vergütung von Euro 10.000,00, die anderen Mitglieder des Ausschusses erhalten eine jährliche fixe Vergütung von Euro 5.000,00.
4. Aufsichtsratsmitglieder, die nicht während der gesamten Geschäftsjahres im Amt waren erhalten für jeden angefangenen Monat ihrer Tätigkeit ein Zwölftel ihrer Grundvergütung. Anteilig wird ebenso die variable Vergütung sowie die Ausschussvergütung berechnet.
5. Die Vergütung ist jeweils nach Ablauf eines Geschäftsjahres zahlbar und zwar nach Feststellung des Jahresabschlusses bzw. Billigung des Konzernabschlusses der init SE.
6. Die Mitglieder des Aufsichtsrats werden in eine von der Gesellschaft unterhaltene Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Organmitglieder miteinbezogen. Die Prämien hierfür entrichtet die Gesellschaft. Außerdem erstattet die Gesellschaft jedem Aufsichtsratsmitglied seine Auslagen sowie die gegebenenfalls auf seine Bezüge gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer.
Verfahren
Das Vergütungssystem des Aufsichtsrates wird von der Hauptversammlung auf Vorschlag des Vorstands und des Aufsichtsrats beschlossen. In regelmäßigen Abständen, spätestens alle vier Jahre, nehmen Vorstand und Aufsichtsrat eine Überprüfung vor, ob Höhe und Ausgestaltung der Vergütung noch marktgerecht sind und in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben des Aufsichtsrats sowie der Lage der Gesellschaft stehen.
Aufgrund der besonderen Natur der Aufsichtsratsvergütung die für eine Tätigkeit gewährt wird, die sich grundlegend von der Tätigkeit der Arbeitnehmer der init SE unterscheidet, kommt bei der Überprüfung und Festsetzung der Vergütung ein sog. vertikaler Vergleich mit der Arbeitnehmervergütung nicht in Betracht.
Etwaigen Interessenkonflikten bei der Prüfung des Vergütungssystems wirkt die gesetzliche Kompetenzordnung entgegen, da die letztendliche Entscheidungsbefugnis über die Aufsichtsratsvergütung der Hauptversammlung zugewiesen ist und dieser Beschlussvorschlag sowohl von Vorstand als auch Aufsichtsrat unterbreitet wird, mithin bereits in den gesetzlichen Regelungen ein System der gegenseitigen Kontrolle vorgesehen ist.
Weitere Informationen zu TOP 13: Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts
Vergütungssysteme von Vorstand und Aufsichtsrat
Vorstand und Aufsichtsrat erstellen jährlich nach den gesetzlichen Bestimmungen § 162 AktG einen Vergütungsbericht. Über die Billigung des Vergütungsberichts für das jeweilige vorausgegangene Geschäftsjahr beschließt die Hauptversammlung jährlich. Die Vergütungsberichte sowie der dazugehörige Vermerk des Abschlussprüfers sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter der Rubrik Hauptversammlung zu finden.
Die Verträge der init SE Vorstandsmitglieder wurden mit einer Laufzeit von drei Jahren abgeschlossen und endeten zum 31. März 2022. Mit allen Vorstandsmitgliedern wurden Folgeverträge zum 1. April 2022 abgeschlossen. Im Zuge der Vertragsverlängerung wurde ein geändertes Vergütungssystem der Hauptversammlung am 18. Mai 2022 vorgeschlagen und gebilligt. Die wesentlichen Veränderungen beziehen sich auf den Cap bei der Bartantieme (STI), der auf 40 Prozent der Festvergütung fixiert wird, auf die Laufzeit der Vorstandsverträge, die maximal fünf Jahre umfasst, auf eine bessere Benennung der Peergroup und auf das Zuflussprinzip bei der betrieblichen Altersversorgung, welches eine Gewährung für das laufende Geschäftsjahr festlegt. Dieses neue Vergütungssystem war mit Neubestellung bzw. Verlängerung der Bestellung anwendbar. Außerdem wurde in den Verträgen innerhalb der variablen Komponenten, Bartantieme (STI-Short Term Incentive) und Aktienbezug (LTI-Long Term Incentive), eine Mindestschwellenwertanpassung vorgenommen, die für das ganze Geschäftsjahr 2022 gilt. Somit fand das Vergütungssystem des Vorstands aus den Altverträgen sowie das gebilligte System aus der Hauptversammlung 2022 im Vergütungsbericht Anwendung.
Die Gewährung variabler Vergütungsbestandteile für den Vorstand bestimmt sich nach finanziellen Kriterien, es werden keine nichtfinanziellen Leistungskriterien für die Gewährung variabler Vergütungsbestandteile festgelegt. Kriterien der Nachhaltigkeit sind schon durch das Produktportfolio der init und den Unternehmenszweck abgebildet.
Es ist die strategische Zielsetzung des Unternehmens im langjährigen Durchschnitt ein Umsatzwachstum von 10-15 Prozent pro Jahr zu erzielen. Daneben sollen sowohl das absolute als auch das relative Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) kontinuierlich gesteigert werden. Die angestrebte Mindest-EBIT-Rate ist 10 Prozent. Der Aktienkurs soll angemessen gesteigert werden. Der LTI setzt so für die Vorstandsmitglieder einheitliche Anreize zur Erreichung von wichtigen Zielen aus der langfristigen strategischen Planung (EBIT) sowie aus der Einhaltung der Sperrfrist der Aktien von 5 Jahren.
Die Hauptversammlung vom 19. Mai 2021 hatte das Vergütungssystem des Aufsichtsrates bestätigt. Ein geändertes Vergütungssystem wurde von der Hauptversammlung am 18. Mai 2022 ebenfalls bestätigt und war mit diesem Datum anwendbar. Wesentliche Veränderungen beziehen sich auf die Bezugswerte – Festlegung höherer Mindestwerte - der variablen Vergütung und auf die Gewährung einer Vergütung für Ausschussmitglieder. Somit konnten beide Vergütungssysteme des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022 Anwendung finden.
Vorstand und Aufsichtsrat sind der Meinung, dass durch eine variable Vergütung des Aufsichtsrats ein langfristiges Engagement der Aufsichtsratsmitglieder an der Gesellschaft gefördert wird, um damit der Komplexität des Geschäfts der init SE gerecht werden zu können. Die variable Vergütung ist ebenso auf eine nachhaltige Entwicklung der Gesellschaft ausgerichtet, denn die aktuellen Berechnungsgrundlagen beruhen immer auf wesentlichen Entscheidungen der Vergangenheit.
Der Vergütungsbericht 2021 wurde mit 78,79 Prozent von der Hauptversammlung gebilligt. Der jetzige Bericht wurde inhaltlich ergänzt, um eine höhere Verständlichkeit zu erreichen. Strukturelle Änderungen waren jedoch nicht vonnöten.
Personelle Veränderung
Frau Jennifer Bodenseh, Finanzvorstand, hat das Unternehmen zum 30. Juni 2022 verlassen. Eine Nachfolge konnte bis zum 31. Dezember 2022 nicht eingestellt werden. Der neue Finanzvorstand der init SE wird zum 1. März 2023 bestellt.
Hans Rat war Mitglied des Aufsichtsrats bis zur Hauptversammlung am 18. Mai 2022. Als Nachfolger wurde Andreas Thun in den Aufsichtsrat der init SE gewählt. Aufsichtsratsmitglieder, die nicht während der gesamten Geschäftsjahres im Amt waren, erhalten für jeden angefangenen Monat ihrer Tätigkeit ein Zwölftel ihrer Grundvergütung. Anteilig wird ebenso die variable Vergütung berechnet.
Vergütung Vorstand 2022
Für die Festlegung der Vorstandsvergütungen ist der Aufsichtsrat zuständig. Die Vergütung des Vorstands orientiert sich an der Größe des Unternehmens, seiner wirtschaftlichen und finanziellen Lage, an der Vergütungshöhe und -struktur in vergleichbaren Unternehmen sowie am Verhältnis zu Mitarbeitergehältern.
Die Festvergütung erfolgt in zwölf gleichen Raten in Euro. Es kann eine Sonderzahlung (bspw. Weihnachtsgeld) vereinbart werden, die dann auch als Festvergütung gewertet wird. Der Aufsichtsrat überprüft die Festvergütung jährlich und legt immer zum April Gehaltssteigerungen fest. Die Steigerungen orientieren sich an der allgemeinen durchschnittlichen Gehaltsentwicklung der init-Gruppe.
Der Short Term Incentive (STI) ist eine kurzfristige, einjährig bemessene erfolgsabhängige Vergütungskomponente, die im Erfolgsfall jährlich gewährt wird. Der STI setzt für die Vorstandsmitglieder einheitliche Anreize zur Erreichung von wichtigen Zielen aus der Führung des init Konzerns, die sich im EBIT des Konzerns der init SE niederschlagen. Die Auszahlungshöhe aus dem STI bestimmt sich dementsprechend auf Basis finanzieller Leistungskriterien. Es muss ein Mindest-EBIT (nach Abzug der Kosten für alle Tantiemen aller Mitarbeitenden im Konzern) erreicht werden.
Der Long Term Incentive (LTI) ist eine langfristige, mehrjährig wirksame, erfolgsabhängige Vergütung, die in Form von init Aktien ausgekehrt wird. Der LTI setzt so für die Vorstandsmitglieder einheitliche Anreize zur Erreichung von wichtigen Zielen aus der langfristigen strategischen Planung. Der LTI belohnt die Vorstandsmitglieder außerdem für die Entwicklung des Aktienkurses der init und sorgt damit für einen Gleichlauf mit den Interessen der Aktionäre. Es werden jährlich Aktien ausgegeben. Dazu muss ein Mindest-EBIT (nach Abzug der Kosten für alle Tantiemen aller Mitarbeitenden im Konzern) erreicht werden, danach erfolgt eine Aktienausschüttung, die an die erreichte Höhe des EBIT gekoppelt ist. Die maximale Aktienanzahl ist begrenzt. Es können Differenzierungen bei den einzelnen Vorständen getroffen werden, dabei sind die folgenden Vorstandsgruppen V1 und V2 maßgeblich:
Vorstandsgruppe 1: Vorstand allgemein (V1)
Vorstandsgruppe 2: Vorstandsvorsitzender und dessen Stellvertreter (V2)
Auf Basis des gebilligten Vergütungssystems bestimmt der Aufsichtsrat für das jeweilige Geschäftsjahr die Gesamt-Zielvergütung der Vorstandsmitglieder.
Name des Vorstandsmitglieds
Fest-
vergütung
GJ 2022
in TEuro
Neben-
leistungen
GJ 2022
in TEuro
STI
GJ 2022
in TEuro
LTI
GJ 2022
in TEuro
Alters-
versorung
GJ 2022
in TEuro
Gottfried Greschner (CEO)
503
28
58
337
0
Jürgen Greschner (CSO)
439
21
58
337
102
Jennifer Bodenseh (CFO)
Annahme vollständiges GJ
231
4
58
168
20
Matthias Kühn (COO)
280
10
58
168
28
Die im folgenden angegebenen Vorstandsvergütungen sind Vergütungen, die durch erfüllte Arbeitsleistung gewährt werden.
Die Vergütung des Vorstandes setzt sich wie folgt zusammen:
1. Erfolgsunabhängige Vergütung
Eine erfolgsunabhängige Gehaltskomponente wird anteilig in 12 Monatsgehältern bezahlt. Der erfolgsunabhängige Bestandteil der Vorstandsvergütungen bezieht sich auf die Festvergütung inklusive Nebenleistungen und Versorgungssystem, diese belief sich im Jahr 2022 auf 1.550 TEuro (Vorjahr: 1.556 TEuro). Bei Jennifer Bodenseh fand ein unterjähriger Austritt statt, der sich pro rata in den Werten wiederspiegelt.
a) Festvergütung
Name des Vorstandsmitglieds
Festgehalt
GJ 2022
in TEuro
Festgehalt
GJ 2021
in TEuro
Gottfried Greschner (CEO)
503
497
Jürgen Greschner (CSO)
439
432
Jennifer Bodenseh (CFO) bis 30.06.2022
125
201
Matthias Kühn (COO)
280
255
b) Nebenleistung
Die sonstigen Nebenleistungen betreffen Firmen PKW, Kinderbetreuungszuschüsse und Weihnachtsgratifikationen.
Name des Vorstandsmitglieds
Sonstige
Nebenleistung
GJ 2022
in TEuro
Sonstige
Nebenleistung
GJ 2021
in TEuro
Gottfried Greschner (CEO)
28
28
Jürgen Greschner (CSO)
21
21
Jennifer Bodenseh (CFO) bis 30.06.2022
4
7
Matthias Kühn (COO)
10
10
c) Versorgungssystem
Für zwei Vorstandsmitglieder sowie für ein ausgeschiedenes Vorstandsmitglied bestehen statt einer direkten Pensionszusage beitragsorientierte Versorgungszusagen (Rentenkapitalzahlung) beziehungsweise eingefrorene Leistungszusagen (Altersrenten, alternativ Kapitalzahlung nebst Invaliditäts-, Witwen- und Waisenversorgung). Die Aufwendungen im Jahr 2022 beliefen sich auf 18 TEuro (Vorjahr: 21 TEuro).
Name des Vorstandsmitglieds
Versorgungs-
zusagen
GJ 2022
in TEuro
Versorgungs-
zusagen
GJ 2021
in TEuro
Jürgen Greschner (CSO)
9
9
Jennifer Bodenseh (CFO)
(ausgeschieden)
3
6
Matthias Kühn (COO)
6
6
Für zwei Vorstandsmitglieder sowie für ein ausgeschiedenes Vorstandsmitglied besteht eine zusätzliche beitragsorientierte Zusage, diese ist entweder auf Rentenzahlungen mit Kapitalwahlrecht (ältere Versorgungen) oder auf Kapitalzahlung ausgerichtet. Die Aufwendungen im Jahr 2022 hierfür erreichten 118 TEuro (Vorjahr: 80 TEuro).
Name des Vorstandsmitglieds
Zusätzliche
Versorgungs-
zusagen
GJ 2022
in TEuro
Zusätzliche
Versorgungs-
zusagen
GJ 2021
in TEuro
Jürgen Greschner (CSO)
90
50
Jennifer Bodenseh (CFO)
(ausgeschieden)
7
11
Matthias Kühn (COO)
21
19
Weiterhin bestehen für zwei Vorstandsmitglieder sowie für ein ausgeschiedenes Vorstandsmitglied Berufsunfähigkeitsversicherungen. Die Aufwendungen im Jahr 2022 beliefen sich auf 5 TEuro (Vorjahr: 4 TEuro).
Name des Vorstandsmitglieds
Beiträge
GJ 2022
in TEuro
Beiträge
GJ 2021
in TEuro
Jürgen Greschner (CSO)
3
2
Jennifer Bodenseh (CFO)
(ausgeschieden)
1
1
Matthias Kühn (COO)
1
1
Für einen der vier Vorstandsmitglieder bestehen Pensionszusagen. Dabei werden Altersrenten (feste Auszahlungsbeträge für Ruhegeld inkl. Invaliditätsversorgung) und im Versterbensfall Witwen- und Waisenversorgungen zugesagt. Auch ist das Kapitalwahlrecht einvernehmlich möglich. Die Erhöhung der Pensionsrückstellung (DBO) für diesen Vorstand betrug im Jahr 2022 9 TEuro (Vorjahr: 226 TEuro). Die Veränderung resultiert aus dem Rechnungszinssatz. Die Erhöhung der Pensionsrückstellung sowie der Barwert beziehen sich auf Werte im Sinne des HGB.
Name des Vorstandsmitglieds
Erhöhung
Pensionszu-
sagen
GJ 2022
in TEuro
Erhöhung
Pensionszu-
sagen
GJ 2021
in TEuro
Gottfried Greschner (CEO)
9
226
Name des Vorstandsmitglieds
Barwert
Pensionszu-
sagen
GJ 2022
in TEuro
Barwert
Pensionszu-
sagen
GJ 2021
in TEuro
Gottfried Greschner (CEO)
4.032
4.023
2. Erfolgsabhängige Vergütung
a) STI (Short Term Incentive)
Bei der erfolgsabhängigen Vergütung wird eine variable Komponente, die Bartantieme (STI - Short Term Incentive), die an das Konzernergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT), aber nach Abzug aller Tantiemen und Mitarbeiterbeteiligungen gekoppelt ist und prozentual ab einer EBIT-Schwelle von 12 Mio. Euro (Vorjahr 8 Mio. Euro), gewährt. Für den STI wird einer Prozentquote in Höhe von 0,3 Prozent angewendet. Der STI setzt für die Vorstandsmitglieder einheitliche Anreize zur Erreichung von wichtigen Zielen aus der Führung des init Konzerns, die sich im EBIT des Konzerns der init SE niederschlagen. Die Auszahlungshöhe aus dem STI bestimmt sich dementsprechend auf Basis finanzieller und damit rein wirtschaftlicher Leistungskriterien. Die Tantieme ist in den Altverträgen auf 25 Prozent der Gesamtvergütung, ohne die Aktientantieme unter Punkt 3, in den Neuverträgen auf 40 Prozent der Festvergütung begrenzt. Der variable Anteil der Vorstandsvergütungen belief sich im Jahr 2022 auf 221 TEuro (Vorjahr: 212 TEuro). Jennifer Bodenseh erhält für das Geschäftsjahr 2022 den STI pro rata.
Das EBIT des init Konzerns belief sich zum 31. Dezember 2022 auf 21,0 Mio. Euro (Vorjahr 17,6 Mio. Euro). Daraus ergeben sich folgende Werte für die STI-Vergütung.
Name des Vorstandsmitglieds
STI
GJ 2022
in TEuro
Erreichung
des
maximalen
STI
GJ 2022
in Prozent*
STI
GJ 2021
in TEuro
Gottfried Greschner (CEO)
63
47 %
53
Jürgen Greschner (CSO)
63
54 %
53
Jennifer Bodenseh (CFO) bis 30.06.2022
32
95 %
53
Matthias Kühn (COO)
63
84 %
53
* 4 Monate Altverträge, 8 Monate Neuverträge
b) LTI (Long Term Incentive)
Eine weitere Tantieme, der Aktienbezug (LTI – Long-Term Incentive), bei der erfolgsabhängigen Vergütung für das Jahr 2022 wird in Form von V1 1.050/V2 2.100 Aktien (Vorjahr V1 750/V2 1.500), sofern das EBIT 12 Mio. Euro (Vorjahr 8 Mio. Euro) nach Abzug aller Tantiemen ist oder übersteigt, gewährt. Der LTI ist eine langfristige, mehrjährige wirksame, erfolgsabhängige Vergütung, die in Form von init Aktien ausgekehrt wird. Der LTI setzt so für die Vorstandsmitglieder einheitliche Anreize zur Erreichung von wichtigen Zielen aus der langfristigen strategischen Planung (EBIT) sowie einer Einhaltung der Sperrfrist der Aktien von 5 Jahren. Der LTI belohnt die Vorstandsmitglieder außerdem für die Entwicklung des Aktienkurses der init und sorgt damit für einen Gleichlauf mit den Interessen der Aktionäre. Darüber hinaus werden für je 1 Mio. Euro EBIT des 12 Mio. Euro (Vorjahr 8 Mio. Euro) übersteigenden Betrags bis zu einer Höhe von 15 Mio. Euro weitere V1 150/V2 300 Aktien als Tantieme gewährt. Weiterhin werden je 1 Mio. Euro EBIT des 15 Mio. Euro übersteigenden Betrags weitere V1 300/V2 600 Aktien (Vorjahr V1 250/V2 500) als Tantieme gewährt. Die Anzahl der Aktien ist auf V1 10.000/V2 20.000 Aktien (Vorjahr V1 10.000/V2 20.000 Aktien) beschränkt. Bei Nichterreichung des EBIT-Ziels werden keine Aktien gewährt. Die Einkommensteuer auf den geldwerten Vorteil der Aktienübertragung trägt die Gesellschaft. Der variable Anteil der aktienbasierten Vorstandsvergütung beläuft sich zum Stichtag auf 728 TEuro (Vorjahr: 828TEuro).
Teile der im Rahmen der LTI-Ausschüttung ausgegebenen Aktien müssen im Fall einer strafrechtlichen Verurteilung zurückgegeben werden, sofern der init SE Schaden zugefügt wurde (Clawback-Klausel). Im Geschäftsjahr 2022 musste die Clawback-Klausel nicht angewandt werden. Ebenfalls wurde keine Vergütung durch Dritte gewährt.
Das EBIT des init Konzerns belief sich zum 31. Dezember 2022 auf 21,0 Mio. Euro (Vorjahr 17,6 Mio. Euro).
Daraus ergeben sich folgende Werte für die LTI-Vergütung.
Die Anzahl der gewährten Aktien beläuft sich auf:
Name des Vorstandsmitglieds
Gewährter
LTI
GJ 2022
in Stücke
Gewährter
LTI
GJ 2021
in Stücke
Gottfried Greschner (CEO)
6.600
4.600
Jürgen Greschner (CSO)
6.600
4.600
Jennifer Bodenseh (CFO)
bis 30.06.2022
0
2.300
Matthias Kühn (COO)
3.300
2.300
Name des Vorstandsmitglieds
Gewährter
LTI
GJ 2022
in TEuro
True-Up-
Differenz
in TEuro
Summe
GJ 2022
in TEuro
Gewährter
LTI
GJ 2021
in TEuro
Gottfried Greschner (CEO)
302
-18
273
276
Jürgen Greschner (CSO)
302
-18
273
276
Jennifer Bodenseh (CFO)
bis 30.06.2022
0
-9
-9
138
Matthias Kühn (COO)
151
-9
137
138
Die gewährten Aktientantiemen sind in oben aufgeführter Übersicht mit dem Aktienkurs zum 31. Dezember 2022 in Höhe von 25,45 Euro bzw. 31. Dezember 2021 in Höhe von 33,30 Euro bewertet.
Die True-Up-Differenz entsteht aufgrund der in 2022 zum Kurs von 31,10 Euro übertragenen Aktien, die in 2021 gewährt wurden.
Die gewährten Aktien entsprechen 30 Prozent der maximal erreichbaren Aktienanzahl von V1 10.000 bzw. V2 20.000.
Die Vergütung der Vorstandsmitglieder teilt sich auf die fixen und variablen Anteile wie folgt auf:
Name des Vorstandsmitglieds
Anteil
Festver-
gütung
GJ 2022
Anteil
Neben-
leistungen
GJ 2022
Anteil
STI
GJ 2022
Anteil
LTI
GJ 2022
True-Up
Gottfried Greschner
(CEO)
57,3 %
3,1 %
7,2 %
34,5 %
-2,1 %
Jürgen Greschner (CSO)
48,3 %
13,5 %
6,9 %
33,3 %
-2,0 %
Jennifer Bodenseh (CFO)
bis 30.06.2022
76,9 %
9,3 %
19,4 %
0,0 %
-5,6 %
Matthias Kühn (COO)
53,4 %
7,4 %
12,0 %
28,9 %
-1,7 %
In den Vorstandsverträgen ist eine Begrenzung im Falle eines Abfindungsanspruchs vereinbart. Im Fall einer vorzeitigen Beendigung des Dienstvertrages, mit Ausnahme der fristlosten Kündigung, ist ein etwaiger Abfindungsanspruch begrenzt auf den Wert von zwei Jahresgesamtvergütungen (Festgehalt, Tantiemen und Nebenleistungen) und, falls geringer, die Restlaufzeit des Dienstvertrages. Es wurden für den Berichtszeitraum keine Abfindungen ausbezahlt.
Vergütung Aufsichtsrat 2022
Neben dem Auslagenersatz besteht die jährliche Aufsichtsratsvergütung aus einer Grundvergütung und einem variablen Anteil. Der Anteil der Grundvergütung beträgt 25.000 Euro p. a. für die Aufsichtsratsmitglieder und 50.000 Euro p. a. für den Aufsichtsratsvorsitzenden. Der variable Anteil ist zu 50 Prozent vom Aktienkurs und zu 50 Prozent vom Konzernergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) abhängig. Als Bezugswert wird ein Aktienkurs (Jahresdurchschnittswert der Schlusskurse) von 28,00 Euro für das System aus der HV 2022 und 8,00 Euro für das System aus der HV 2021 sowie ein Konzern-EBIT in Höhe von 12 Mio. Euro für das System aus der HV 2022 und 8 Mio. Euro für das System aus der HV 2021 zugrunde gelegt. Die variable Vergütung ist auf 200 Prozent der Grundvergütung begrenzt und errechnet sich nach der folgenden Formel:
HV System 2022: V = ((0,5*Kurs/28 EUR + 0,5*EBIT/12 Mio. Euro) –1) * festem Anteil
HV System 2021: V = ((0,5*Kurs/8 EUR + 0,5*EBIT/8 Mio. Euro) –1) * festem Anteil
Für den Fall, dass V (variable Vergütung) kleiner null ist, entfällt die variable Vergütung, es wird dann nur die Grundvergütung bezahlt.
Ab der Hauptversammlung 2022 erhält der Vorsitzende des Prüfungsausschusses eine jährliche fixe Vergütung von Euro 20.000,00, die anderen Mitglieder des Ausschusses erhalten eine jährliche fixe Vergütung von Euro 10.000,00. Die Ausschussvergütung erfolgte anteilig für jeden angefangenen Monat.
Aufsichtsratsmitglieder, die nicht während der gesamten Geschäftsjahres im Amt waren erhalten für jeden angefangenen Monat ihrer Tätigkeit ein Zwölftel ihrer Grundvergütung. Anteilig wird ebenso die variable Vergütung berechnet.
Die Bezugswerte wurden bei der variablen Vergütung für das Geschäftsjahr 2022 ab der Hauptverammlung 2022 im Vergleich zum Vorjahr signifikant angepasst. Es wurden höhere Mindestwerte festgelegt (EBIT von 8 Mio. Euro auf 12 Mio. Euro, Aktienkurs von 8,00 Euro auf 28,00 Euro), die die variable Vergütung im Geschäftsjahr 2022 deutlich verringert haben. Im Geschäftsjahr 2021 wurde bei der variablen Vergütung der Maximalwert von 200 Prozent der Grundvergütung erreicht.
Der Jahresdurchschnittswert der Aktienschlusskurse betrug im Geschäftsjahr 2022 25,58 Euro (Vorjahr 37,93 Euro). Das EBIT des init Konzerns belief sich zum 31. Dezember 2022 auf 21,0 Mio. Euro (Vorjahr 17,6 Mio. Euro).
Im Einzelnen wurden folgende Aufsichtsratsvergütungen gewährt:
Name des Aufsichtsratsmitglieds
Fixer
Anteil
GJ 2022
in TEuro
Variabler
Anteil
GJ 2022
in TEuro
Fixer
Anteil
GJ 2021
in TEuro
Variabler
Anteil
GJ 2021
in TEuro
Hans-Joachim Rühlig
63
49
50
100
Ulrich Sieg
25
25
25
50
Christina Greschner
32
25
25
50
Drs. Hans Rat (bis zur HV 2022)
17
6
25
50
Andreas Thun (ab HV 2022)
10
20
Name des Aufsichtsratsmitglieds
Fixer
Anteil
GJ 2022
in Prozent
Variabler
Anteil
GJ 2022
in Prozent
Fixer
Anteil
GJ 2021
in Prozent
Variabler
Anteil
GJ 2021
in Prozent
Hans-Joachim Rühlig
56,3
43,7
33,3
66,7
Ulrich Sieg
50,0
50,0
33,3
66,7
Christina Greschner
56,1
43,9
33,3
66,7
Drs. Hans Rat (bis zur HV 2022)
73,9
26,1
33,3
66,7
Andreas Thun (ab HV 2022)
33,3
66,7
Vergleichende Darstellung
Gemäß § 162 Abs. 1 Satz 2 AktG wird nachfolgend eine vergleichende Darstellung der jährlichen Veränderung der Vergütung, der Ertragsentwicklung der Gesellschaft sowie der über die letzten fünf Geschäftsjahre betrachteten durchschnittlichen Vergütung von Arbeitnehmern auf Vollzeitäquivalenzbasis dargestellt.
Die Ertragsentwicklung wird anhand des Konzern-Umsatzes sowie Konzern EBIT abgebildet. Beides steuerungsrelevante Kennzahlen, jedoch ist das EBIT als Kennzahl für die erfolgsabhängigen Bestandteile der Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat wesentlich.
Das Ergebnis vor Steuern (EBT) der init SE nach HGB betrug für das Geschäftsjahr 2022 11,2 Mio. Euro (Vorjahr: 14,7 Mio. Euro).
Für die Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrats wird die im jeweiligen Geschäftsjahr gewährte Vergütung dargestellt.
Für die Darstellung der durchschnittlichen Vergütung der Arbeitnehmer auf Vollzeitäquivalenzbasis wird auf die Belegschaft am Standort Karlsruhe ohne Auszubildende abgestellt. Der Standort Karlsruhe beinhaltet die Einzelgesellschaften init SE, INIT GmbH und IMSS GmbH. Im Geschäftsjahr 2022 waren am Standort im Durchschnitt 551 (Vorjahr: 526) in Vollzeit Mitarbeitende beschäftigt.
Die durchschnittliche Vergütung der Arbeitnehmer umfasst den Personalaufwand für Löhne und Gehälter inklusive der Nebenkosten für Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung sowie variable Vergütungsbestandteile.
Ertragsentwicklung
TEuro
2022
2021
Umsatzerlöse IFRS Konzern
191.252
176.659
Veränderung zum Vorjahr in Prozent
8,26 %
-2,2 %
Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) IRFS Konzern
21.005
17.566
Veränderung zum Vorjahr in Prozent
19,58 %
-11,7 %
TEuro
2022
2021
Umsatzerlöse Einzelabschluss HGB
7.164
7.115
Veränderung zum Vorjahr in Prozent
0,69 %
-18,98 %
Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) Einzelabschluss HGB
11.294
14.737
Veränderung zum Vorjahr in Prozent
-23,36 %
308,91 %
Entwicklung der durchschnittlichen Vergütung der Arbeitnehmer
TEuro
2022
2021
Durchschnittliche Vergütung am Standort Karlsruhe
65
64
Veränderung zum Vorjahr in Prozent
0,4 %
0,9 %
Vorstandsvergütung (fixer und variabler Anteil)
TEuro
2022
2021
Gottfried Greschner (CEO)1
878
853
Veränderung zum Vorjahr in Prozent
2,9 %
-0,6 %
Prozent der Maximalvergütung
17,6 %
17,06 %
Jürgen Greschner (CSO)2
909
842
Veränderung zum Vorjahr in Prozent
7,9 %
-5,9 %
Prozent der Maximalvergütung
18,2 %
16,85 %
Jennifer Bodenseh (CFO)2 (bis 30.06.2022)
162
416
Veränderung zum Vorjahr in Prozent
-61,0 %
-6,2 %
Prozent der Maximalvergütung
6,2 %
16,01 %
Matthias Kühn (COO)2
523
481
Veränderung zum Vorjahr in Prozent
8,7 %
-4,5 %
Prozent der Maximalvergütung
20,1 %
18,51 %
1 Erhöhung Pensionrückstellung und Pensionrückstellungen nicht enthalten
2 Zahlungen für Versorgungsleistungen enthalten
Die festgelegten Maximalvergütungen wurden nicht erreicht.
Vorstandsvergütung für ausgeschiedene Mitglieder
Im Geschäftsjahr 2022 sind keine Vergütungen nach Austritt an ausgeschiedene Mitglieder des Vorstandes ausgezahlt worden.
Aufsichtsratsvergütung (fixer und variabler Anteil)
TEuro
2022
2021
Hans-Joachim Rühlig
112
150
Veränderung zum Vorjahr in Prozent
-25,3 %
2,7 %
Ulrich Sieg
50
75
Veränderung zum Vorjahr in Prozent
-33,3 %
2,7 %
Christina Greschner
57
75
Veränderung zum Vorjahr in Prozent
-24,0 %
2,7 %
Hans Rat (bis HV 2022)
23
75
Veränderung zum Vorjahr in Prozent
-69,3 %
2,7 %
Andreas Thun (ab HV 2022)
30
Veränderung zum Vorjahr in Prozent
100 %
Die variable Vergütung ist auf 200 Prozent der Grundvergütung begrenzt. Im Gegensatz zu 2022 wurde in 2021 die festgelegte Maximalvergütung erreicht.
Ausblick Geschäftsjahr 2023
Es soll ein Nominierungs- und Personalausschuss im Aufsichtsrat der init SE eingerichtet werden. Es ist vorgesehen den Ausschussmitgliedern eine Vergütung zu gewähren. Daher wird der Aufsichtsrat ein geändertes Vergütungssystem der Hauptversammlung 2023 zum Beschluss vorlegen.
Vermerk des unabhängigen Wirtschaftsprüfers über die Prüfung des Vergütungsberichts nach § 162 Abs. 3 AktG
An die init innovation in traffic systems SE, Karlsruhe
Prüfungsurteil
Wir haben den Vergütungsbericht der init innovation in traffic systems SE, Karlsruhe, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 daraufhin formell geprüft, ob die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG im Vergütungsbericht gemacht wurden. In Einklang mit § 162 Abs. 3 AktG haben wir den Vergütungsbericht nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung sind im beigefügten Vergütungsbericht in allen wesentlichen Belangen die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht worden. Unser Prüfungsurteil erstreckt sich nicht auf den Inhalt des Vergütungsberichts.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Prüfung des Vergütungsberichts in Übereinstimmung mit § 162 Abs. 3 AktG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Die Prüfung des Vergütungsberichts nach § 162 Abs. 3 AktG (IDW PS 870) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach dieser Vorschrift und diesem Standard ist im Abschnitt „Verantwortung des Wirtschaftsprüfers“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir haben als Wirtschaftsprüferpraxis die Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet. Die Berufspflichten gemäß der Wirtschaftsprüferordnung und der Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer/vereidigte Buchprüfer einschließlich der Anforderungen an die Unabhängigkeit haben wir eingehalten.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats
Die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat sind verantwortlich für die Aufstellung des Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben, der den Anforderungen des § 162 AktG entspricht. Ferner sind sie verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben, zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.
Verantwortung des Wirtschaftsprüfers
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob im Vergütungsbericht in allen wesentlichen Belangen die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht worden sind, und hierüber ein Prüfungsurteil in einem Vermerk abzugeben.
Wir haben unsere Prüfung so geplant und durchgeführt, dass wir durch einen Vergleich der im Vergütungsbericht gemachten Angaben mit den in § 162 Abs. 1 und 2 AktG geforderten Angaben die formelle Vollständigkeit des Vergütungsberichts feststellen können. In Einklang mit § 162 Abs. 3 AktG haben wir die inhaltliche Richtigkeit der Angaben, die inhaltliche Vollständigkeit der einzelnen Angaben oder die angemessene Darstellung des Vergütungsberichts nicht geprüft.
Stuttgart, den 28. März 2023
PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Andrea Ehrenmann
Wirtschaftsprüferin
ppa. Birgit Pflumm
Wirtschaftsprüferin
III. Weitere Angaben und Hinweise
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
Anmeldung zur Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 15 Abs. 4 unserer Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung anmelden. Die Anmeldung bedarf der Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache.
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist nachzuweisen. Als Nachweis reicht eine in Textform in deutscher oder englischer Sprache erstellte Bescheinigung des in- oder ausländischen Intermediärs aus. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d. h. auf den 4. Mai 2023, 00:00 Uhr (MESZ), zu beziehen.
Der Berechtigungsnachweis und die Anmeldung müssen der Gesellschaft bis spätestens am 7. Tag vor der Hauptversammlung, d. h. bis 18. Mai 2023, 24:00 Uhr (MESZ), unter folgender Adresse zugehen:
init innovation in traffic systems SE
c/o Computershare Operations Center
80249 München
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises weitere Nachweise zu verlangen. Wird dieser Nachweis nicht in gehöriger Form erbracht, kann der Aktionär von der Gesellschaft zurückgewiesen werden.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Dabei richtet sich die Berechtigung zur Teilnahme und der Stimmrechtsumfang ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Veräußerungen nach dem Nachweisstichtag haben für das gesetzliche Teilnahme- und Stimmrecht des Veräußerers keine Bedeutung. Ebenso führt ein zusätzlicher Erwerb von Aktien der Gesellschaft nach dem Nachweisstichtag zu keinen Veränderungen bezüglich des Teilnahme- und Stimmrechts. Wer zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzt und erst danach Aktionär wird, ist nicht teilnahme- und stimmberechtigt. Die Anmeldestelle wird nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes den Aktionären die Eintrittskarten für die Teilnahme an der Hauptversammlung übersenden. Beigefügt findet sich eine Möglichkeit zur weisungsgebundenen Stimmabgabe in Textform sowie Zugangsdaten zum InvestorPortal der init, das ebenfalls die weisungsgebundene Stimmabgabe bis 18:00 Uhr (MESZ) am Vortag der Hauptversammlung, d. h. bis 24. Mai 2023, 18:00 Uhr (MESZ), ermöglicht.
Stimmabgabemöglichkeiten
Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch einen Intermediär, eine Vereinigung von Aktionären, andere von § 135 AktG erfasste Intermediäre oder Personen, einer Person ihrer Wahl oder durch weisungsgebundene von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter ausüben lassen. Auch in diesem Fall sind eine fristgerechte Anmeldung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes gemäß den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.
Verfahren für die Stimmabgabe durch den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft über das InvestorPortal
Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre erhalten mit Ihrer Eintrittskarte auch einen Zugangscode für das InvestorPortal der init. Hier können Aktionäre ihr Stimmrecht auf elektronischem Wege über den Stimmrechtsvertreter der init SE ausüben lassen. Das InvestorPortal unter
www.initse.com
unter der Rubrik Investor Relations/Hauptversammlung wird dafür bis zum Vortag der Hauptversammlung am 24. Mai 2023, 18:00 Uhr (MESZ), zur Verfügung stehen.
Das InvestorPortal steht voraussichtlich ab dem 4. Mai 2023 zur Verfügung und dient ausschließlich der weisungsgebundenen Stimmabgabe an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft.
Es wird keine Live-Übertragung der Hauptversammlung über dieses Portal erfolgen.
Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten
Das Erteilen der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedarf der Textform (§ 126b BGB). Die Bevollmächtigung kann nachgewiesen werden am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten oder mittels vorheriger Übermittlung der Vollmacht per Post oder elektronisch per E-Mail bis spätestens am 24. Mai 2023, 18:00 Uhr (MESZ) - eingehend bei der Gesellschaft - an folgende Adresse:
init innovation in traffic systems SE
c/o Computershare Operations Center
80249 München
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Ein Vollmachtsformular wird den zur Hauptversammlung ordnungsgemäß angemeldeten Personen (auf der Eintrittskarte abgedruckt) zugesendet. Ein entsprechendes Formular steht auch auf der Internetseite
www.initse.com
unter der Rubrik Investor Relations/Hauptversammlung bereit.
Die vorstehenden Regelungen über die Form von Vollmachten erstrecken sich nicht auf die Form der Erteilung, ihren Widerruf und den Nachweis von Vollmachten an Intermediäre, Aktionärsvereinigungen oder andere von § 135 AktG erfasste Intermediäre oder Personen. Hier können Besonderheiten gelten; die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen.
Des Weiteren kann von der Möglichkeit Gebrauch gemacht werden, die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, Frau Alexandra Wirthmann und Herrn David Frerking, zu bevollmächtigen, gemäß ihren Anweisungen für sie abzustimmen. Dies kann für Aktionäre insbesondere dann von Interesse sein, wenn der Intermediär die Stimmrechtsvertretung in der Hauptversammlung ablehnt. Zur Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können die Aktionäre die Vollmachtsmöglichkeit auf der Eintrittskarte nutzen. Daher sollten diese von den Aktionären auch möglichst frühzeitig bei dem Letztintermediär für jedes Depot bestellt werden. Wenn Sie die Eintrittskarte für die Bevollmächtigung verwenden, ist dieses ausschließlich an die oben genannte Postanschrift oder E-Mail-Adresse der Anmeldestelle zu übermitteln und muss dort bis einschließlich zum 24. Mai 2023, 18:00 Uhr (MESZ), (Datum des Eingangs) zugehen. Bei mehrfach eingehenden Erklärungen hat die zuletzt eingegangene Erklärung Vorrang.
Sollte zu einem Tagesordnungspunkt statt einer Sammel- eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, so gilt die zu diesem Tagesordnungspunkt abgegebene Weisung entsprechend für jeden Punkt der Einzelabstimmung.
Wir bitten Sie zu beachten, dass die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter weder im Vorfeld noch während der Hauptversammlung Weisungen zu Anträgen entgegennehmen werden. Ebenso wenig nehmen die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter Aufträge oder Weisungen zum Einlegen von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen entgegen.
Eine Verpflichtung zur Verwendung der von der Gesellschaft angebotenen Formulare zur Bevollmächtigung bzw. Weisungserteilung an Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft besteht nicht.
Ein Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung steht den Aktionären auf der Internetseite
www.initse.com
unter der Rubrik Investor Relations/Hauptversammlung zur Verfügung.
Rechte der Aktionäre
Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß Art. 56 SE-VO, § 50 Abs. 2 SEAG, § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag am Grundkapital von Euro 500.000 im Zeitpunkt der Antragstellung erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden.
Jedem neuen Punkt der Tagesordnung muss eine Begründung oder Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der init SE zu richten und muss der Gesellschaft bis spätestens am 24. April 2023, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen. Bitte richten Sie entsprechende Verlangen an folgende Adresse:
Vorstand
init innovation in traffic systems SE
Käppelestraße 4 - 10
76131 Karlsruhe
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden – soweit dies nicht bereits mit der Einberufung geschehen ist – unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Sie werden außerdem unter der Internetadresse
www.initse.com/hauptversammlung
bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt.
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG
Anträge von Aktionären gegen einen Vorschlag der Verwaltung zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß § 126 Abs. 1 AktG und Vorschläge von Aktionären gemäß § 127 AktG zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern sind ausschließlich zu richten an:
init innovation in traffic systems SE
Investor Relations
Käppelestraße 4 - 10
76131 Karlsruhe
E-Mail: ir@initse.com
Anträge von Aktionären zu Punkten der Tagesordnung und Vorschläge von Aktionären zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern, die mit Begründung, wobei Vorschläge von Aktionären zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern keiner Begründung bedürfen, bis mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, also bis zum 10. Mai 2023, 24:00 Uhr (MESZ), bei der Gesellschaft an der vorstehend genannten Adresse eingehen, werden unverzüglich nach ihrem Eingang auf der Internetseite
www.initse.com
unter der Rubrik Investor Relations/Hauptversammlung veröffentlicht. Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung zu den Anträgen werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.
Von einer Veröffentlichung eines Gegenantrags und seiner Begründung kann die Gesellschaft absehen, wenn einer der Gründe gemäß § 126 Abs. 2 Satz 1 Nrn. 1 bis 7 AktG vorliegt, etwa weil der Gegenantrag zu einem gesetzes- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde. Eine Begründung eines Gegenantrags braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt. Wahlvorschläge von Aktionären braucht der Vorstand außer in den Fällen des § 126 Abs. 2 AktG auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn diese nicht die Angaben nach § 124 Abs. 3 AktG (Angabe von Namen, ausgeübtem Beruf und Wohnort, bei Wirtschaftsprüfungsgesellschaften Firma und Sitz) enthalten.
Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 131 Abs. 1 AktG
In der Hauptversammlung ist gemäß § 131 Abs. 1 AktG jedem Aktionär auf Verlangen vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen. Die Auskunftspflicht des Vorstands erstreckt sich auch auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, ebenfalls unter der Voraussetzung, dass sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist.
Von einer Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen absehen, etwa weil die Erteilung der Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet ist, der Gesellschaft oder der verbundenen Unternehmen einen nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen.
Informationen nach § 124a AktG und weitergehende Erläuterungen auf der Internetseite der Gesellschaft
Diese Einladung zur Hauptversammlung, die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen, einschließlich der erforderlichen Informationen nach § 124a AktG, Anträge von Aktionären sowie weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach Art. 56 SE- VO, § 50 Abs. 2 SEAG, § 122 Abs. 2 AktG, § 126 Abs. 1, § 127 und § 131 Abs. 1 AktG sind ab Einberufung der Hauptversammlung über die Internetseite
www.initse.com
unter der Rubrik Investor Relations/Hauptversammlung zugänglich. Die zugänglich zu machenden Unterlagen werden auch während der Hauptversammlung vor Ort verfügbar sein.
Nach der Hauptversammlung werden die Abstimmungsergebnisse unter derselben Internetadresse bekannt gegeben.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft Euro 10.040.000,00 und ist eingeteilt in 10.040.000 Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je Euro 1,00. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme in der Hauptversammlung. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 135.632 eigene Aktien, so dass die Gesamtzahl der Stimmrechte zu diesem Zeitpunkt 9.904.368 beträgt.
Hinweise zum Datenschutz für Aktionäre
Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Hauptversammlung finden Sie unter
www.initse.com
unter der Rubrik Investor Relations/Hauptversammlung.
Karlsruhe, im April 2023
init innovation in traffic systems SE
Der Vorstand
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Sprache:
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init innovation in traffic systems SE
Käppelestraße 4-10
76131 Karlsruhe
Deutschland
E-Mail:
ir@initse.com
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1608291 14.04.2023 CET/CEST