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13:49 Uhr, 09.01.2025

EQS-HV: IMMOFINANZ AG: Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung

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EQS-News: IMMOFINANZ AG

/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung

IMMOFINANZ AG: Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung

09.01.2025 / 13:49 CET/CEST

Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch EQS News
- ein Service der EQS Group.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


IMMOFINANZ AG

Einladung zur

außerordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am 30. Jänner 2025 um 11:00 Uhr (Ortszeit Wien) im Hotel PLAZA Premium Wien, Hertha-Firnberg-Straße 5, 1100 Wien, stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung der IMMOFINANZ AG mit dem Sitz in Wien, FN 114425y, ein. Falls eine Beendigung der Hauptversammlung am 30. Jänner 2025 bis 24:00 Uhr (Ortszeit Wien) nicht möglich ist, wird die Hauptversammlung am folgenden Tag, den 31. Jänner 2025, um 0:00 Uhr (Ortszeit Wien) fortgesetzt. Festgehalten wird, dass bei der außerordentlichen Hauptversammlung ob der Kürze der Tagesordnung ausschließlich Getränke angeboten werden, nicht jedoch auch Speisen.

  1. Tagesordnung (§ 106 Z 3 AktG)
  1. Wahlen in den Aufsichtsrat
  2. Änderung der Satzung in § 1 Absatz 1 (Firma)

Die Einberufung der Hauptversammlung erfolgt aufgrund eines schriftlichen Verlangens der Kernaktionärin CPI Property Group S.A. im Sinne von § 105 Abs 3 AktG.

  1. Bereitstellung von Informationen (§ 106 Z 4 AktG)

Insbesondere folgende Unterlagen sind gemäß § 108 Abs 3 und 4 AktG spätestens ab dem 21. Tag vor der außerordentlichen Hauptversammlung, somit spätestens ab dem 09. Jänner 2025, auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft (www.immofinanz.com) veröffentlicht:

  1. Verlangen auf Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung der IMMOFINANZ AG gemäß § 105 Abs 3 AktG der Aktionärin CPI Property Group S.A.
  2. Tagesordnung samt Beschlussvorschlägen und Begründung der Aktionärin CPI Property Group S.A.
  3. Lebensläufe und Erklärungen gemäß § 87 Abs 2 AktG der von der Aktionärin CPI Property Group S.A. zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten
  4. Vollmachtsformulare (Vollmachtserteilung samt Weisungen, Widerruf), auch für den von der Gesellschaft namhaft gemachten Stimmrechtsvertreter (Mag. Ewald Oberhammer)
  5. vollständiger Text dieser Einberufung.
  1. Hinweise zu den Rechten der Aktionäre (§ 106 Z 5 AktG)
  1. Beantragung von Tagesordnungspunkten durch Aktionäre (§ 109 AktG)

Aktionäre, die einzeln oder zusammen seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Aktien in Höhe von 5% des Grundkapitals halten, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Für jeden solchen Tagesordnungspunkt muss der Antrag einen Beschlussvorschlag samt Begründung enthalten.

Der Antragsteller muss seinen Anteilsbesitz nachweisen. Dazu genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG. Sie muss vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD ausgestellt sein. Die Depotbestätigung darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein und es muss bestätigt werden, dass die Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor der Antragstellung die Aktien durchgehend halten. Bei mehreren Aktionären, die nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 5% des Grundkapitals erreichen, müssen sich die Depotbestätigungen für alle Aktionäre auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen.

Zum weiteren erforderlichen Inhalt der Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt D.) verwiesen.

Der schriftliche Antrag zur Aufnahme eines weiteren Tagesordnungspunktes muss der Gesellschaft samt obigem Nachweis zum Anteilsbesitz spätestens am 19. Tag vor der außerordentlichen Hauptversammlung, somit spätestens am 11. Jänner 2025 (Samstag)

  • per Post, Kurierdienst oder persönlich, eigenhändig unterschrieben, während der üblichen Geschäftszeiten an ihrer Geschäftsanschrift AT-1100 Wien, Wienerbergstraße 9, oder
  • per E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an die Adresse: hauptversammlung@immofinanz.com, oder
  • von Kreditinstituten gemäß § 114 Abs 1 Satz 4 AktG per SWIFT an die Adresse GIBAATWGGMS, Message Type MT598 oder MT599 (unbedingt unter Angabe der ISIN AT0000A21KS2)

zugehen.

  1. Beschlussvorschläge von Aktionären (§ 110 AktG)

Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, können der Gesellschaft zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform (schriftlich, Unterschrift ist nicht erforderlich) Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft (www.immofinanz.com) zugänglich gemacht werden.

Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG.

Der Aufsichtsrat der IMMOFINANZ AG setzt sich derzeit aus vier von der Hauptversammlung gewählten Mitgliedern zusammen. Hinzu kommen zwei nach dem Arbeitsverfassungsgesetz entsandte Aufsichtsratsmitglieder (Arbeitnehmervertreter). Es wird darauf hingewiesen, dass bei Wahlen in den Aufsichtsrat der Gesellschaft die Quotenregelung gemäß § 86 Abs 7 AktG zur Anwendung kommt, wenn – wie zum Beschluss vorgeschlagen – die Wahlen zu sechs Kapitalvertretern als Aufsichtsratsmitglieder führen. In diesem Fall ist der Mindestanteil gemäß § 86 Abs 9 AktG vom Aufsichtsrat insgesamt zu erfüllen, sofern weder die Mehrheit der gemäß Satzung bestellten Kapitalvertreter, noch die Mehrheit der gemäß § 110 ArbVG entsandten Aufsichtsratsmitglieder (Arbeitnehmervertreter) spätestens sechs Wochen vor einer Wahl oder Entsendung der Gesamterfüllung gegenüber der Aufsichtsratsvorsitzenden widersprechen. Da kein Widerspruch erfolgt ist, ist eine Gesamterfüllung nach § 86 Abs 7 AktG erforderlich. Wenn die Wahlen zu sechs Kapitalvertretern führen, sind – um das Mindestanteilsgebot gemäß § 86 Abs 7 AktG zu erfüllen – mindestens zwei Sitze im Aufsichtsrat mit Frauen und mindestens zwei Sitze im Aufsichtsrat mit Männern zu besetzen. Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung sind zwei Frauen und zwei Männer als Kapitalvertreter in den Aufsichtsrat gewählt. Gemäß § 110 ArbVG sind zwei männliche Mitglieder in den Aufsichtsrat entsandt. Wenn sich die Zusammensetzung des Aufsichtsrats bis zur Hauptversammlung ändert, wird die Gesellschaft darüber auf der Internetseite der Gesellschaft (www.immofinanz.com) sinngemäß nach § 106 Z 5 AktG informieren.

Der Antragsteller muss seinen Anteilsbesitz nachweisen. Dazu genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG. Sie muss vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD ausgestellt sein. Die Depotbestätigung darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein. Bei mehreren Aktionären, die nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 1% des Grundkapitals erreichen, müssen sich die Depotbestätigungen für alle Aktionäre auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen.

Zum weiteren erforderlichen Inhalt der Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt D.) verwiesen.

Der Vorschlag zur Beschlussfassung sowie Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern samt den Erklärungen gemäß § 87 Abs 2 AktG für jede vorgeschlagene Person müssen der Gesellschaft samt obigem Nachweis zum Anteilsbesitz spätestens am siebten Werktag vor der Hauptversammlung, somit spätestens am 21. Jänner 2025 (Dienstag),

  • per E-Mail an die Adresse: hauptversammlung@immofinanz.com, oder
  • per Post, Kurierdienst oder persönlich an ihrer Geschäftsanschrift AT-1100 Wien, Wienerbergstraße 9, oder
  • per Telefax unter der Telefax-Nummer +43 (0) 1 88090-8259

zugehen.

Gesetzeskonforme Vorschläge werden spätestens zwei Werktage nach Zugang auf der Internetseite der IMMOFINANZ AG veröffentlicht (§ 110 AktG).

  1. Auskunftsrecht (§ 118 AktG)

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen.

Die Auskunft darf verweigert werden, soweit

  1. sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder
  2. ihre Erteilung strafbar wäre.

Fragen, deren Beantwortung einer gewissen Vorbereitungszeit bedarf, mögen im Interesse der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform (schriftlich, Unterschrift ist nicht erforderlich) an die Gesellschaft übermittelt werden.

Die Fragen können an die Gesellschaft

  • per E-Mail an die Adresse: hauptversammlung@immofinanz.com, oder
  • per Post, Kurierdienst oder persönlich an ihre Geschäftsanschrift AT-1100 Wien, Wienerbergstraße 9, oder
  • per Telefax unter der Telefax-Nummer +43 (0) 1 88090-8259

übermittelt werden.

  1. Anträge von Aktionären in der Hauptversammlung (§ 119 AktG)

Jeder Aktionär ist – unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz – berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen. Liegen zu einem Punkt der Tagesordnung mehrere Anträge vor, so bestimmt gemäß § 119 Abs 3 AktG der/die Vorsitzende die Reihenfolge der Abstimmung.

Ein Aktionärsantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds setzt jedoch zwingend die rechtzeitige Übermittlung eines Beschlussvorschlags gemäß § 110 AktG voraus: Personen zur Wahl in den Aufsichtsrat können nur von Aktionären, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, vorgeschlagen werden. Solche Wahlvorschläge müssen spätestens am 21. Jänner 2025 (Dienstag) in der oben angeführten Weise (Punkt C.2.) der Gesellschaft zugehen. Einem allfälligen Wahlvorschlag ist die Erklärung gemäß § 87 Abs 2 AktG der vorgeschlagenen Person anzuschließen. Widrigenfalls darf der Aktionärsantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds bei der Abstimmung nicht berücksichtigt werden.

  1. Nachweisstichtag und Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung (§ 106 Z 6 und Z 7 AktG):

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des zehnten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung (Nachweisstichtag), das ist der 20. Jänner 2025 (Montag), 24:00 Uhr (Ortszeit Wien).

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer am Ende des Nachweisstichtags Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.

Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG. Sie muss vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD ausgestellt sein.

Die Depotbestätigung hat folgende Angaben zu enthalten (§ 10a Abs 2 AktG):

  • Angaben über den Aussteller: Name (Firma) und Anschrift oder ein im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlicher Code
  • Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen
  • Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, die Bezeichnung der Gattung oder die international gebräuchliche Wertpapierkennnummer
  • Depotnummer bzw eine sonstige Bezeichnung
  • Die Angabe, dass sich die Bestätigung auf den Depotstand am 20. Jänner 2025 um 24:00 Uhr (Ortszeit Wien) bezieht.

Die Depotbestätigung kann in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt werden.

Die Depotbestätigung muss spätestens am dritten Werktag vor der Hauptversammlung, somit spätestens am 27. Jänner 2025, um 24:00 Uhr (Ortszeit Wien) ausschließlich auf einem der folgenden Wege einlangen:

  • als Papierdokument mit firmenmäßiger Zeichnung seitens des ausstellenden Kreditinstituts per Post oder Kurierdienst an die Anschrift HV-Veranstaltungsservice GmbH, Köppel 60, AT-8242 St. Lorenzen am Wechsel;
  • per Telefax unter der Telefax-Nummer +43 (0) 1 8900-50050;
  • per E-Mail an die Adresse: anmeldung.immofinanz@hauptversammlung.at (Depotbestätigung im pdf-Format dem E-Mail angefügt);
  • per SWIFT an die Adresse GIBAATWGGMS, Message Type MT598 oder MT599 (unbedingt unter Angabe der ISIN AT0000A21KS2).

Die Kreditinstitute werden ersucht, Depotbestätigungen nach Möglichkeit gesammelt (in Listenform) zu übermitteln.

  1. Zutritt zur Hauptversammlung

Die Übermittlung der Depotbestätigung gilt gleichzeitig als Anmeldung zur Hauptversammlung. Die Aktionäre bzw ihre Vertreter werden gebeten, zur Überprüfung der Identität am Eingang zur Hauptversammlung einen amtlichen Lichtbildausweis (Führerschein, Reisepass, Personalausweis) vorzulegen. Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 10:00 Uhr (Ortszeit Wien).

  1. Bestellung eines Vertreters (§ 106 Z 8 AktG)

Gemäß § 113 AktG hat jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum Vertreter zu bestellen. Der Vertreter nimmt im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teil und hat dieselben Rechte wie der Aktionär, den er vertritt. Jede Vollmacht muss den/die Vertreter namentlich bezeichnen. Der Aktionär ist in der Anzahl der Personen, die er zu Vertretern bestellt, und in deren Auswahl nicht beschränkt, jedoch darf die Gesellschaft selbst oder ein Mitglied des Vorstands oder des Aufsichtsrats das Stimmrecht als Vertreter nur ausüben, soweit der Aktionär eine ausdrückliche Weisung zu den einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt hat.

Die Vollmacht muss einer bestimmten Person erteilt werden. Vollmachten sowie deren Widerruf haben in Textform (schriftlich, Unterschrift ist nicht erforderlich) zu erfolgen.

Ein Aktionär kann seinem depotführenden Kreditinstitut nach Absprache mit diesem Vollmacht erteilen. In diesem Fall genügt es, wenn das Kreditinstitut zusätzlich zur Depotbestätigung auf einem der dafür zugelassenen Wege (siehe oben) gegenüber der Gesellschaft die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt worden ist; die Vollmacht selbst muss in diesem Fall nicht an die Gesellschaft übermittelt werden.

Eine erteilte Vollmacht kann vom Aktionär widerrufen werden. Der Widerruf wird erst wirksam, wenn er der Gesellschaft zugegangen ist. Erklärungen über die Erteilung und den Widerruf von Vollmachten können ausschließlich auf einem der folgenden Wege übermittelt werden:

  • per Post oder Kurierdienst an die Anschrift HV-Veranstaltungsservice GmbH, Köppel 60, AT-8242 St. Lorenzen am Wechsel;
  • per Telefax an +43 (0) 1 8900-50050;
  • per E-Mail an die Adresse: anmeldung.immofinanz@hauptversammlung.at (im pdf-Format dem E-Mail angefügt);
  • durch persönliche Vorlage am Eingang zur Hauptversammlung;
  • von Kreditinstituten gemäß § 114 Abs 1 Satz 4 AktG per SWIFT an die Adresse GIBAATWGGMS, Message Type MT598 oder MT599 (unbedingt unter Angabe der ISIN AT0000A21KS2).

Die Vollmacht bzw ein Widerruf der Vollmacht muss bis 16:00 Uhr (Ortszeit Wien) des Vortages der Hauptversammlung (sohin dem 29. Jänner 2025) zugegangen sein. Danach ist die Vollmacht bzw ein Widerruf persönlich am Tag der Hauptversammlung am Versammlungsort bei der Registrierung vorzulegen.

Den Aktionären steht auch Herr Mag. Ewald Oberhammer, Rechtsanwalt, als Stimmrechtsvertreter für die Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfügung.

Die Erklärung über die Erteilung der Vollmacht an Herrn Mag. Ewald Oberhammer ist ausschließlich auf einem der oben angeführten Wege zu übermitteln. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Mag. Ewald Oberhammer unter der
E-Mail Adresse oberhammer.immofinanz@hauptversammlung.at.

Als unabhängiger Stimmrechtsvertreter wird Herr Mag. Ewald Oberhammer das Stimmrecht in der Hauptversammlung ausschließlich auf Grundlage und innerhalb der Grenzen der vom jeweiligen Aktionär erteilten Weisungen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten ausüben.

Die Gesellschaft hat für die Erteilung der Vollmacht Formulare auf ihrer Website (www.immofinanz.com) zur Verfügung gestellt. Um die Administration der Vollmachten zu erleichtern, ist empfohlen, die auf der Website zur Verfügung gestellten Formulare zu verwenden.

  1. Datenschutzinformation

Bei der Vorbereitung und Durchführung der Hauptversammlung verarbeitet die Gesellschaft personenbezogene Daten der Aktionäre sowie deren Bevollmächtigten (insbesondere jene gemäß § 10a Abs 2 AktG, das sind Name, Anschrift, Geburtsdatum, Nummer des Wertpapierdepots, Anzahl der Aktien des Aktionärs sowie gegebenenfalls Bezeichnung der Gattung oder ISIN/WKN, Nummer der Stimmkarte sowie Name und Geburtsdatum eines allenfalls vom Aktionär benannten Bevollmächtigten) auf Grundlage der geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG), um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Stellen Aktionäre und/oder deren Bevollmächtigte die Daten nicht oder nicht im erforderlichen Umfang zur Verfügung, so ist die Teilnahme an der Hauptversammlung nicht möglich.

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt für die Zwecke der Überprüfung der Teilnahmeberechtigung der Aktionäre und/oder deren Bevollmächtigten und Ausübung der Aktionärsrechte sowie der Abwicklung der Hauptversammlung der Gesellschaft einschließlich der Erstellung der Anmelde- und Teilnehmerverzeichnisse und des Hauptversammlungsprotokolls und ist für diese Zwecke zwingend erforderlich. Datenschutzrechtliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Aktionäre und/oder deren Bevollmächtigten sind die Bestimmungen des Aktiengesetzes, insbesondere die §§ 111 - 114, 117 und 120 AktG, welche rechtliche Verpflichtungen der Gesellschaft im Sinne des Art 6 Abs 1 lit c DSGVO darstellen. Für die Verarbeitung ist IMMOFINANZ AG Verantwortliche gemäß Art 4 Z 7 DSGVO.

Die IMMOFINANZ AG bedient sich zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung externer Dienstleistungsunternehmen (insbesondere Notare, Rechtsanwälte, Banken und IT- sowie Back-Office-Dienstleister). Dienstleister und Auftragsverarbeiter der IMMOFINANZ AG erhalten von IMMOFINANZ AG nur solche personenbezogenen Daten, die für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind und verarbeiten diese Daten ausschließlich nach Weisung der IMMOFINANZ AG. Soweit rechtlich notwendig, hat IMMOFINANZ AG mit Dienstleistungsunternehmen eine datenschutzrechtliche Vereinbarung abgeschlossen.

Nimmt ein Aktionär an der Hauptversammlung teil, können alle anwesenden Aktionäre bzw. deren Vertreter, die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder, der Notar und alle anderen Personen mit einem gesetzlichen Teilnahmerecht in das gesetzlich vorgeschriebene Teilnehmerverzeichnis (§ 117 AktG) Einsicht nehmen und dadurch auch die darin genannten personenbezogenen Daten (u. a. Name, Wohnort, Beteiligungsverhältnis) einsehen. In Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung übermittelt IMMOFINANZ AG zudem personenbezogene Daten von Aktionären und deren Bevollmächtigten an öffentliche Stellen: Die personenbezogenen Daten des Aktionärs, welche in die Teilnehmerliste gemäß § 117 AktG aufgenommen werden müssen, werden gemäß § 120 Abs 4 AktG an das zuständige Firmenbuchgericht übermittelt. Das Teilnehmerverzeichnis wird dem Protokoll der Hauptversammlung angeschlossen, das im Firmenbuch in die öffentlich einsehbare Urkundensammlung aufzunehmen ist. Anlassfallbezogen können Daten auch an die Wiener Börse, die Warschauer Börse, die Finanzmarktaufsicht oder die Österreichische Kontrollbank übermittelt werden. Darüber hinaus werden personenbezogene Daten nicht an Dritte weitergegeben.

Die Speicherung der personenbezogenen Daten der Aktionäre und/oder deren Bevollmächtigten erfolgt bis zum Ablauf der siebenjährigen gesetzlichen Aufbewahrungspflichten. Darüber hinaus können die personenbezogenen Daten für maximal weitere drei Jahre gespeichert werden, sofern sie für ein anhängiges gerichtliches oder behördliches Verfahren, in dem IMMOFINANZ AG Parteistellung hat, von Bedeutung sind (§ 212 UGB). Danach werden die Daten der Teilnehmer gelöscht.

Unter den geltenden gesetzlichen Voraussetzungen hat jeder Aktionär und/oder Bevollmächtigte ein jederzeitiges Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung der ihn betreffenden personenbezogenen Daten, das Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit.

Diese Rechte können die Aktionäre und/oder Bevollmächtigten gegenüber IMMOFINANZ AG unentgeltlich geltend machen über das unter www.immofinanz.com/de/dsgvo abrufbare Webformular oder schriftlich an:

IMMOFINANZ AG

z.H. Datenschutzkoordinator

Wienerbergstraße 9

1100 Wien

Zudem steht den Aktionären ein Beschwerderecht bei der österreichischen Datenschutzbehörde (www.dsb.gv.at) nach Art 77 DSGVO zu.

  1. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte (§ 106 Z 9 AktG)

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hat die Gesellschaft 138.669.711 Stück Inhaberaktien ausgegeben, wobei jede Aktie eine Stimme gewährt. IMMOFINANZ AG hält 695.585 Stück eigene Aktien der Gesellschaft. Die Stimmrechte aus diesen Aktien können nicht ausgeübt werden (§ 65 Abs 5 AktG). Es können sohin derzeit 137.974.126 Stimmrechte ausgeübt werden. Wenn sich die Anzahl der ausübbaren Stimmrechte bis zum Zeitpunkt der Hauptversammlung ändert, wird die Gesellschaft darüber gemäß § 120 Abs 2 Z 1 BörseG informieren.

Wien, 09. Jänner 2025

Der Vorstand der IMMOFINANZ AG

International Securities Identification Number (ISIN)

AT0000A21KS2


09.01.2025 CET/CEST


Sprache:

Deutsch

Unternehmen:

IMMOFINANZ AG

Wienerbergstraße 9

1100 Wien

Österreich

Telefon:

+43 (0) 1 88090 - 2291

Fax:

+43 1 88090 - 8291

E-Mail:

investor@immofinanz.com

Internet:

http://www.immofinanz.com

ISIN:

AT0000A21KS2

WKN:

A2JN9W

Börsen:

Freiverkehr in Berlin, Frankfurt, München, Stuttgart, Tradegate Exchange; Warschau, Wiener Börse (Amtlicher Handel)

Ende der Mitteilung

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2064711 09.01.2025 CET/CEST

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