EQS-HV: ibg Holding SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.06.2023 in Ebermannstadt mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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EQS-News: ibg Holding SE
/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
ibg Holding SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.06.2023 in Ebermannstadt mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
17.05.2023 / 15:06 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
ibg Holding SE München Amtsgericht München, HRB 225237
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zur ordentlichen Hauptversammlung des Jahres 2023 am Mittwoch, den 28. Juni 2023, um 11:00 Uhr in das Produktionsgebäude der ibg Prüfcomputer GmbH am Standort Ebermannstadt ein:
ibg Prüfcomputer GmbH
Pretzfelder Str. 27
91320 Ebermannstadt
Tagesordnung:
1.
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der ibg Holding SE zum 31. Dezember 2022 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022
Die vorstehenden Unterlagen liegen ab Einberufung der Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der ibg Holding SE in 80333 München, Residenzstraße 18 (c/o Nordwind Capital GmbH), zur Einsichtnahme der Aktionäre aus; um vorherige Terminabsprache für eine Einsichtnahme wird gebeten. Die Unterlagen werden den Aktionären auf Verlangen zusätzlich kostenfrei mit separater Post zugesandt.
2.
Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2022 in Höhe von EUR 401.682,68 auf neue Rechnung vorzutragen.
3.
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2022 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
4.
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2022 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
5.
Wahl des Abschlussprüfers
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Schneider + Partner GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023 zu wählen.
6.
Präsentation zum Geschäftsverlauf
Präsentation des Aufsichtsrats und des Vorstands der ibg Holding SE zum aktuellen Geschäftsverlauf.
7.
Werksrundgang der ibg Prüfcomputer Produktionsstätte Ebermannstadt
Besichtigung des Produktionsgebäudes und der Entwicklung und Produktion der ibg Prüfcomputer GmbH am Standort Ebermannstadt. Am Standort Ebermannstadt werden die Prüfgeräte und Prüfsonden entwickelt und produziert. In Ebermannstadt befindet sich auch der Anlagenbau.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt Euro 120.000 und ist in 120.000 nennwertlose, auf den Namen lautende Stückaktien eingeteilt. Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich die Gesamtzahl der Aktien der Gesellschaft somit auf 120.000 und die Gesamtzahl der Stimmrechte auf 120.000.
Teilnahmevoraussetzungen
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und der Ausübung des Stimmrechts ist je-der im Aktienregister der Gesellschaft eingetragene Aktionär berechtigt.
Stimmrechtsvertretung
Der Aktionär kann sich in der Hauptversammlung und bei der Ausübung seines Stimmrechts durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen.
Die Vollmacht kann nach § 19 Absatz 3 der Satzung schriftlich, per Telefax oder in Textform per E-Mail erteilt werden. Bei berechtigten Zweifeln an einer wirksamen Vollmachtserteilung kann die Gesellschaft die Vorlage einer schriftlich oder per Telefax erteilten Vollmacht verlangen.
Für die Person des Bevollmächtigten gelten gemäß § 17 Absatz 4 der Satzung der Gesellschaft folgende Vorgaben: Die Vertretung ist nur durch einen anderen Aktionär (oder dessen im Einklang mit den Bestimmungen des § 17 Absatz 4 der Satzung bestellten Vertreter), ein Aufsichtsratsmitglied, einen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter oder einen beruflich zur Verschwiegenheit verpflichteten Angehörigen eines rechts-, steuer- oder wirtschaftsberatenden Berufs zulässig. Sofern der Aktionär keine natürliche Person ist, ist ferner die Vertretung durch einen Angestellten des Aktionärs zulässig.
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, für die diesjährige Hauptversammlung von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter mit der weisungsgebundenen Ausübung ihres Stimmrechts zu beauftragen. Ein entsprechendes Vollmachts- und Weisungsformular wird den Aktionären mit der Hauptversammlungseinladung zugesandt. Das ausgefüllte und unterzeichnete Vollmachts- und Weisungsformular ist der Gesellschaft in diesem Fall im Original, per Telefax oder eingescannt per E-Mail bis spätestens Donnerstag, den 22. Juni 2023 (eingehend) an folgende Anschrift zu übermitteln:
ibg Holding SE
c/o Nordwind Capital GmbH
Residenzstraße 18
80333 München
Telefax: +49 (89) 29 19 58 58
E-Mail: plangger@nordwindcapital.com
Anfragen und Anträge von Aktionären
Gegenanträge gegen einen Vorschlag des Vorstands und des Aufsichtsrats zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt und Wahlvorschläge von Aktionären bitten wir ausschließlich an folgende Anschrift zu richten:
ibg Holding SE
c/o Nordwind Capital GmbH
Residenzstraße 18
80333 München
Telefax: +49 (89) 29 19 58 58
E-Mail: plangger@nordwindcapital.com
Gegenanträge mit Begründung und Wahlvorschläge von Aktionären, die der Gesellschaft spätestens am Dienstag, den 13. Juni 2023, 24:00 Uhr, unter der vorstehenden Anschrift zugehen, werden unverzüglich an alle Aktionäre versandt.
Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß Art. 56 SE-Verordnung, § 50 Abs. 2 SE-AG, § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil (5 %) des Grundkapitals, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Dieses Quorum ist gemäß Art. 56 Satz 3 der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE-VO) in Verbindung mit § 50 Abs. 2 des Gesetzes zur Ausführung der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SEAG) für Ergänzungsverlangen der Aktionäre einer Europäischen Gesellschaft (SE) erforderlich.
Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft bis spätestens zum zum Ablauf (24:00 Uhr) des 27.05.2023 zugehen. Später zugehende Ergänzungsverlangen werden nicht berücksichtigt.
Ergänzungsverlangen bitten wir ausschließlich an folgende Anschrift zu richten:
ibg Holding SE
c/o Nordwind Capital GmbH
z. Hd. Herr Christian Plangger
Residenzstraße 18
80333 München
Telefax: +49 (89) 29 19 58 58
E-Mail: plangger@nordwindcapital.com
Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich nach ihrem Eingang an die Aktionäre versandt.
München, im Mai 2023
ibg Holding SE
Der Vorstand
17.05.2023 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com
Sprache:
Deutsch
Unternehmen:
ibg Holding SE
Residenzstr. 18
80333 München
Deutschland
E-Mail:
wittmann@nordwindgrowth.com
Internet:
https://ibgndt.de/
Ende der Mitteilung
EQS News-Service
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