EQS-HV: Hamburger Getreide-Lagerhaus AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 03.11.2023 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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EQS-News: Hamburger Getreide-Lagerhaus AG
/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Hamburger Getreide-Lagerhaus AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 03.11.2023 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
21.09.2023 / 15:05 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Hamburger Getreide-Lagerhaus Aktiengesellschaft Hamburg ISIN: DE 0006011505 / ISIN: DE 0006011539 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung am Freitag, den 03. November 2023 um 15:00 Uhr in der Handwerkskammer Hamburg,
Holstenwall 12, 20355 Hamburg
Einlass zu der Hauptversammlung: 14:30 Uhr
Tagesordnung
für die ordentliche Hauptversammlung am 03.11.2023 um 15:00 Uhr in der Handwerkskammer Hamburg
1.
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2022 mit dem Lagebericht des Vorstands sowie dem Bericht des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 a Abs. 1 HGB
Die Unterlagen sind gemäß § 175 Abs. 2 Satz 4 AktG über die Internetseite
www.hgl-ag.de
zugänglich. Beschlussfassungen zu diesem Tagesordnungspunkt sind gesetzlich nicht erforderlich, da der Aufsichtsrat den Jahresabschluss bereits festgestellt und gebilligt hat.
2.
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem amtierenden Vorstand für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung zu erteilen.
3.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung zu erteilen.
4.
Neuwahl des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 95, 96 Abs. 1 AktG und nach § 9 unserer Satzung aus vier von den Aktionären zu wählenden Mitgliedern zusammen.
Mit Ablauf dieser Hauptversammlung endet die Amtszeit von Herrn Cornelius Geber. Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Cornelius Geber, Geschäftsführender Gesellschafter der CG Beteiligungs- und Management GmbH, Hamburg, für die Dauer bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2027 beschließt, wieder als Vertreter der Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu wählen.
Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird mitgeteilt, dass Herr Geber im Falle seiner Wahl weiter den Vorsitz im Aufsichtsrat innehat.
Herr Geber hat nachstehende Mandate inne:
•
CG Beteiligungs- und Management AG, CH - Jona
Präsident Verwaltungsrat
•
APR Logistik Beteiligungs GmbH & Co.KG (Duvenbeck Konzern)
Mitglied des Beirats
•
Seifert Logistics GmbH, Ulm
Mitglied des Beirats
•
DBG Managing Partner GmbH & Co.KG
Senior Adviser und Mitglied des Executive Circles
•
MCF Corporate Finance
Senior Adviser
Teilnahme an der Hauptversammlung
Sämtliche ausgegebenen 323.000 Stamm-Stückaktien und 51.000 Vorzugs-Stückaktien der Gesellschaft sind im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung sowohl teilnahme- als auch stimmberechtigt.
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung anmelden und der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachweisen.
Die Anmeldung und der Nachweis müssen bis zum 27. Oktober 2023, 24.00 Uhr (MESZ), bei der Gesellschaft unter der nachstehenden Anschrift in deutscher oder englischer Sprache in Textform (§ 126b BGB) eingehen:
Hamburger Getreide-Lagerhaus AG
c/o Otto M. Schröder Bank AG
Axel-Springer-Platz 3 in 20355 Hamburg
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist durch einen ebenfalls in Textform (§ 126b BGB) erstellten und in deutscher oder englischer Sprache abgefassten besonderen Nachweis des Anteilbesitzes durch das depotführende Institut nachzuweisen.
Der Nachweis des Anteilbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also den 13. Oktober 2023, 0.00 Uhr (MESZ), beziehen (sog. Nachweisstichtag) und ist in deutscher oder englischer Sprache in Textform zu erbringen (§ 126b BGB).
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und für die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Aktienbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Aktienbesitzes mehr einher. Im Falle einer teilweisen oder vollständigen Veräußerung des Aktienbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts ausschließlich der Aktienbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts.
Entsprechendes gilt für Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die nach dem Nachweisstichtag Aktionär der Gesellschaft werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt.
Nach Eingang der Anmeldung und des besonderen Nachweises des Anteilsbesitzes werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt.
Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir unsere Aktionäre, sich frühzeitig anzumelden und sich alsbald mit ihrem depotführenden Institut in Verbindung zu setzen.
Stimmrechtsvertretung
Jeder Aktionär kann Stimmrechte in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder durch eine andere Person seiner Wahl, ausüben lassen. Auch in diesem Fall hat eine Anmeldung nach den vorstehenden Bestimmungen rechtzeitig zu erfolgen.
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere Personen zurückweisen lassen.
Die Vollmachtserteilung, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen grundsätzlich der Textform (§ 126b BGB).
Die Aktionäre können hierzu die Rückseite der Eintrittskarte, die ihnen zugesandt wird, verwenden.
Für die Erklärung der Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft, ihren Widerruf und die Übermittlung des Nachweises einer gegenüber einem Bevollmächtigten erklärten Vollmacht bzw. deren Widerruf steht die nachfolgende Adresse zur Verfügung:
Hamburger Getreide-Lagerhaus AG
Neuer Wall 18 - 20354 Hamburg
Telefax: 040 34 03 72
E-Mail: hglag@web.de
Ausnahmen bezüglich der Form der Vollmachten können für Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellten Personen oder Institutionen bestehen, vgl. § 135 AktG, § 125 Abs. 5 AktG. Daher bitten wir unsere Aktionäre, sich bezüglich der Form der Vollmachten an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellten Personen oder Institutionen mit diesen abzustimmen.
Anträge von Aktionären Recht auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von € 500.000,00 am Grundkapital erreichen (Mindestbeteiligung), können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gegeben werden.
Die Mindestbeteiligung muss der Gesellschaft nachgewiesen werden, wobei eine Vorlage von Bankbescheinigungen genügt. Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag und, soweit dem Antrag vom Vorstand nicht entsprochen wird, auch bis zur Entscheidung des Gerichts über das Ergänzungsverlangen halten.
Das Verlangen ist schriftlich (§ 126 BGB) an die durch den Vorstand vertretene Gesellschaft zu richten, wobei jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen muss. Auch auf einen beschlusslosen Diskussionspunkt kann das Ergänzungsverlangen zielen. Es muss der Gesellschaft bis spätestens 20. Oktober 2023, 24.00 Uhr (MESZ), unter der Anschrift:
Hamburger Getreide-Lagerhaus AG
Neuer Wall 18 - 20354 Hamburg
zugehen.
Gegenanträge und Wahlvorschläge
Anträge von Aktionären, insbesondere Gegenanträge von Aktionären zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung gemäß § 126 Abs. 1 AktG sowie Wahlvorschläge nach § 127 AktG einschließlich Begründung, sind unter Nachweis der Aktionärseigenschaft bis zum 19. Oktober 2023, 24.00 Uhr (MESZ), schriftlich, per Telefax oder per E-Mail ausschließlich an die Gesellschaft
Hamburger Getreide-Lagerhaus AG
Telefax: 040 - 34 03 72
E-Mail: hglag@web.de
zu richten.
Anderweitig adressierte Anträge oder Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.
Die Gesellschaft wird Anträge und/oder Wahlvorschläge unmittelbar nach Eingang im Internet unter der Internetadresse:
www.hgl-ag.de
veröffentlichen. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden dort ebenfalls veröffentlicht.
Die Gesellschaft kann von einer Zugänglichmachung eines Gegenantrages und seiner Begründung absehen, wenn einer der Ausschlusstatbestände gemäß § 126 Abs. 2 AktG vorliegt, etwa weil der Gegenantrag zu einem gesetzes- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde. Eine Begründung eines Gegenantrages braucht nicht zugänglich gemacht werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.
Aktionäre sind gemäß § 127 AktG berechtigt, Wahlvorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern zu unterbreiten. Für sie gilt die vorstehende Regelung zu Gegenanträgen sinngemäß mit der Maßgabe, dass der Wahlvorschlag nicht begründet zu werden braucht. Über die vorgenannten Ausschlusstatbestände des § 126 Abs. 2 AktG hinaus braucht der Wahlvorschlag auch dann nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn der Wahlvorschlag nicht Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort des zur Wahl vorgeschlagenen Prüfers bzw. Aufsichtsratsmitglieds und beim Vorschlag von Aufsichtsratsmitgliedern nicht zusätzlich die Angaben zu Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten enthält.
Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG
Jedem Aktionär und Aktionärsvertreter ist gemäß § 131 Abs. 1 AktG auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Der Vorsitzende der Versammlung ist berechtigt, das Frage- und Rederecht des Aktionärs zeitlich angemessen zu beschränken. Der Vorstand ist berechtigt, in bestimmten, im Aktiengesetz abschließend geregelten Fällen (§ 131 Abs. 3 AktG) die Auskunft zu verweigern, weil etwa die Auskunftserteilung nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet ist, der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen einen nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen.
Informationen und Unterlagen auf der Internetseite der Gesellschaft
Den Aktionären werden die Informationen und die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen gemäß § 124 a AktG auf der Internetseite
www.hgl-ag.de
zugänglich gemacht.
Information zum Datenschutz für Aktionäre
Die Hamburger Getreide-Lagerhaus AG verarbeitet personenbezogene Daten (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktiengattung, Aktienanzahl, Besitzart der Aktien und Nummer der Eintrittskarte) auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze und des Aktiengesetzes (AktG), um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist für Ihre Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend erforderlich. Für die Verarbeitung ist die Hamburger Getreide-Lagerhaus AG die verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist das AktG in Verbindung mit Art. 6 (1) c) Datenschutz-Grundverordnung.
Grundsätzlich werden Ihre personenbezogenen Daten gelöscht oder anonymisiert, sobald sie für den oben genannten Zweck nicht mehr erforderlich sind und uns nicht gesetzliche Nachweis- und Aufbewahrungspflichten zu einer weiteren Speicherung verpflichten.
Sie haben ein Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit gemäß Kapitel III der Datenschutz-Grundverordnung. Diese Rechte können Sie gegenüber der Hamburger Getreide-Lagerhaus AG unentgeltlich über die E-Mail-Adresse
hglag@web.de
oder über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:
Hamburger Getreide-Lagerhaus AG
Neuer Wall 18 - 20354 Hamburg
Telefax: 040 34 03 72
Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 Datenschutz-Grundverordnung zu.
Hamburg, im September 2023
Hamburger Getreide-Lagerhaus AG
Der Vorstand
21.09.2023 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com
Sprache:
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Unternehmen:
Hamburger Getreide-Lagerhaus AG
Neuer Wall 18
20354 Hamburg
Deutschland
Telefon:
+49 40 3576670
E-Mail:
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Internet:
http://www.hgl-ag.de
Ende der Mitteilung
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