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15:05 Uhr, 03.04.2025

EQS-HV: Dürr Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 16.05.2025 in Bietigheim-Bissingen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

EQS-News: Dürr Aktiengesellschaft

/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung

Dürr Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 16.05.2025 in Bietigheim-Bissingen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

03.04.2025 / 15:05 CET/CEST

Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News
- ein Service der EQS Group.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Dürr Aktiengesellschaft Stuttgart Carl-Benz-Straße 34, 74321 Bietigheim-Bissingen - Wertpapierkennnummer 556 520 -
- ISIN DE0005565204 -

Sehr geehrte Aktionärinnen, sehr geehrte Aktionäre, wir laden Sie ein zu unserer 36. ordentlichen Hauptversammlung
der Dürr Aktiengesellschaft

am Freitag, den 16. Mai 2025, 11:00 Uhr (MESZ), im Verwaltungsgebäude
der Dürr Aktiengesellschaft,
Carl-Benz-Straße 34,
74321 Bietigheim-Bissingen
(Einlass ab 10:00 Uhr (MESZ)).

I. Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Dürr Aktiengesellschaft, des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts der Dürr Aktiengesellschaft und des Dürr-Konzerns sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2024, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a, 315a Handelsgesetzbuch für das Geschäftsjahr 2024

Die vorgenannten Unterlagen sind den Aktionärinnen und Aktionären (im Folgenden: Aktionären) im Internet unter

www.durr-group.com/hv/

zugänglich. Sie werden dort auch während der Hauptversammlung zugänglich sein.

Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist daher zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung vorgesehen.

2.

Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss der Dürr Aktiengesellschaft ausgewiesenen Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2024 in Höhe von 663.491.865,32 Euro wie folgt zu verwenden:

-

Ausschüttung einer Dividende von 0,70 Euro je Stückaktie (ISIN DE0005565204)
auf 69.202.080 Stückaktien

48.441.456,00 Euro

-

Vortrag auf neue Rechnung

615.050.409,32 Euro

Gemäß § 58 Absatz 4 Satz 2 Aktiengesetz ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig, das heißt am Mittwoch, den 21. Mai 2025.

3.

Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2024 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024 Entlastung zu erteilen.

4.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2024 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024 Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte und des Prüfers für die Nachhaltigkeitserklärung

Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses - vor,

5.1

die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2025 sowie - sofern eine solche erfolgt - für die prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte für das Geschäftsjahr 2025 sowie für das erste Quartal des Geschäftsjahres 2026 zu wählen.

Der Prüfungsausschuss hat in seiner Empfehlung erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Artikel 16 Absatz 6 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission auferlegt wurde.

5.2

die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Prüfer der Nachhaltigkeitserklärung für das Geschäftsjahr 2025 zu wählen.

Die Bestellung zum Prüfer der Nachhaltigkeitserklärung durch die Hauptversammlung erfolgt vorsorglich vor dem Hintergrund der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU („CSRD“) hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen, die in nationales Recht umzusetzen ist.

Der Beschluss kommt nur zur Durchführung, wenn nach dem im Zeitpunkt der Veröffentlichung der Einberufung im Bundesanzeiger noch nicht verabschiedeten Gesetz zur Umsetzung der CSRD eine für das Geschäftsjahr 2025 zu erstellende Nachhaltigkeitserklärung durch einen von der Hauptversammlung zu bestellenden Prüfer zu prüfen ist.

6.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Die Amtszeit sämtlicher Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner endet mit Ablauf der Hauptversammlung am 16. Mai 2025. Es sind deshalb Neuwahlen erforderlich.

Der Aufsichtsrat setzt sich nach den §§ 96 Absatz 1 und Absatz 2, 101 Absatz 1 Aktiengesetz und §§ 1, 6, 7 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 Mitbestimmungsgesetz aus sechs von den Arbeitnehmern und sechs von den Aktionären zu wählenden Mitgliedern und zu mindestens 30 % aus Frauen und zu mindestens 30 % aus Männern zusammen.

Da der Aufsichtsrat gemäß § 96 Absatz 2 Satz 3 Aktiengesetz der Gesamterfüllung gegenüber dem Aufsichtsratsvorsitzenden widersprochen hat, müssen im Aufsichtsrat sowohl auf der Seite der Anteilseigner als auch auf der Seite der Arbeitnehmer mindestens zwei Sitze mit Frauen und mindestens zwei Sitze mit Männern besetzt sein, um das Mindestanteilsgebot nach § 96 Absatz 2 Satz 1 Aktiengesetz zu erfüllen. Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats wird den gesetzlichen Vorgaben zur Mindestquote von Frauen und Männern im Falle der Wahl der vorgeschlagenen Personen entsprechen.

Die Wahlvorschläge des Aufsichtsrats stützen sich auf die Empfehlung seines Nominierungsausschusses, berücksichtigen die vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele und streben die Ausfüllung des vom Aufsichtsrat erarbeiteten Kompetenzprofils für das Gesamtgremium an. Kompetenzprofil und Ziele wurden vom Aufsichtsrat beschlossen und sind einschließlich des Stands der Umsetzung in der Erklärung zur Unternehmensführung zum Geschäftsjahr 2024 veröffentlicht. Diese ist über unsere Internetseite unter

www.durr-group.com

zugänglich und wird dort auch während der Hauptversammlung zugänglich sein.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die nachfolgend genannten Kandidaten als Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner jeweils für die Zeit ab Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung 2025 bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2028 beschließt, also für eine Dauer von vier Jahren zu wählen.

Die Angaben unter lit. a) beziehen sich jeweils auf die Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und die Angaben unter lit. b) jeweils auf eine Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.

1.

Dr. Rolf Breidenbach, Aufsichtsrat, wohnhaft in Dortmund

a)

Weiterer stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats der STIHL AG, Waiblingen; Vorsitzender des Aufsichtsrats der ZF Friedrichshafen AG, Friedrichshafen

b)

Mitglied des Beirats der STIHL Holding AG & Co. KG, Waiblingen; Mitglied des Beirats der Leopold Kostal GmbH & Co. KG, Lüdenscheid

2.

Prof. Dr. Dr. Alexandra Dürr, Professorin für Neurogenetik und Forschungsteamleiterin, Paris Brain Institute, Paris, Frankreich, wohnhaft in Paris, Frankreich

a)

keine Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten

b)

keine Mitgliedschaft in vergleichbaren Kontrollgremien

3.

Gerhard Federer, selbstständiger Berater, wohnhaft in Gengenbach

a)

Vorsitzender des Aufsichtsrats der Homag Group AG, Schopfloch (Teil des Dürr-Konzerns)

b)

keine Mitgliedschaft in vergleichbaren Kontrollgremien

4.

Dr. Markus Kerber, Unternehmer, wohnhaft in Berlin

a)

keine Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten

b)

Vorsitzender des Beirats der Heinz Dürr GmbH, Berlin

5.

Dr. Anja Schuler, Fachärztin FMH für Psychiatrie und Psychotherapie, wohnhaft in Zürich, Schweiz

a)

Mitglied des Aufsichtsrats der Homag Group AG, Schopfloch (Teil des Dürr-Konzerns)

b)

keine Mitgliedschaft in vergleichbaren Kontrollgremien

6.

Arnd Zinnhardt, Unternehmer, wohnhaft in Königstein im Taunus

a)

Mitglied des Aufsichtsrats der Grant Thornton AG (Wirtschaftsprüfungsgesellschaft), Düsseldorf

b)

keine Mitgliedschaft in vergleichbaren Kontrollgremien

Es ist geplant, die ordentliche Hauptversammlung über die Wahlvorschläge einzeln abstimmen zu lassen (Einzelwahl). Aus dem Kreis der Mitglieder des Aufsichtsrats wird vorgeschlagen, Herrn Gerhard Federer durch den Aufsichtsrat erneut zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats zu wählen.

Der Aufsichtsrat hat sich bei den vorgeschlagenen Kandidaten vergewissert, dass diese den für das Mandat zu erwartenden Zeitaufwand erbringen können.

Herr Dr. Markus Kerber ist Vorsitzender des Beirats der Heinz Dürr GmbH, die mit 26,2 % an der Dürr Aktiengesellschaft beteiligt ist. Frau Prof. Dr. Dr. Alexandra Dürr ist Mitglied der Gründerfamilie Dürr und Minderheitsgesellschafterin der Heinz Dürr GmbH, die mit 26,2 % an der Gesellschaft beteiligt ist. Im Übrigen stehen nach Einschätzung des Aufsichtsrats die zur Wahl vorgeschlagenen Personen in keinen persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zur Gesellschaft oder deren Konzernunternehmen, den Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär, die nach Abschnitt C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 28. April 2022 offenzulegen wären. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats sind zudem die zur Wahl vorgeschlagenen Personen unabhängig vom Vorstand und der Gesellschaft im Sinne des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 28. April 2022. Die Gesellschaft hat keinen kontrollierenden Aktionär.

Weitere Angaben über die zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten (einschließlich ihrer Lebensläufe) sind im Anschluss an die Tagesordnung abgedruckt und können von der Einberufung der Hauptversammlung an über unsere Internetseite unter

www.durr-group.com/hv/

eingesehen und heruntergeladen werden. Ferner werden die Unterlagen dort auch während der Hauptversammlung zugänglich sein.

7.

Billigung des geprüften Vergütungsberichts 2024

Vorstand und Aufsichtsrat haben gemäß § 162 Aktiengesetz einen Bericht über die den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2024 gewährte und geschuldete Vergütung erstellt, welcher der Hauptversammlung nach § 120a Absatz 4 Aktiengesetz zur Billigung vorgelegt wird.

Der Vergütungsbericht wurde gemäß § 162 Absatz 3 Aktiengesetz durch den Abschlussprüfer daraufhin geprüft, ob die gesetzlich geforderten Angaben nach § 162 Absatz 1 und Absatz 2 Aktiengesetz gemacht wurden. Über die gesetzlichen Anforderungen hinaus hat der Abschlussprüfer auch eine inhaltliche Prüfung durchgeführt. Der Vermerk über die Prüfung des Vergütungsberichts ist dem Vergütungsbericht beigefügt.

Der Vergütungsbericht sowie der Prüfungsvermerk des Abschlussprüfers sind von der Einberufung der Hauptversammlung an über unsere Internetseite unter

www.durr-group.com/hv/

zugänglich. Sie werden dort auch während der Hauptversammlung zugänglich sein.

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den gemäß § 162 Aktiengesetz erstellten und geprüften Vergütungsbericht der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2024 zu billigen.

8.

Beschlussfassung über die Erneuerung der Ermächtigung zur Ermöglichung virtueller Hauptversammlungen und entsprechende Satzungsänderung

Die Hauptversammlung am 12. Mai 2023 hat den Vorstand ermächtigt, vorzusehen, dass die Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung abgehalten wird (virtuelle Hauptversammlung). Die Ermächtigung in § 16a der Satzung gilt für Hauptversammlungen, die bis zum 31. August 2025 stattfinden.

Das Gesetz zur Einführung virtueller Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften und Änderung genossenschafts- sowie insolvenz- und restrukturierungsrechtlicher Vorschriften vom 20. Juli 2022 (Bundesgesetzblatt vom 26. Juli 2022, S. 1166 ff.) ermöglicht es, auch zukünftig Hauptversammlungen ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung abzuhalten (sogenannte virtuelle Hauptversammlung). Nach § 118a Absatz 1 Satz 1 Aktiengesetz kann die Satzung vorsehen oder den Vorstand dazu ermächtigen, vorzusehen, virtuelle Hauptversammlungen abzuhalten.

Der Vorstand der Dürr Aktiengesellschaft hat von der aktuellen Ermächtigung bisher keinen Gebrauch gemacht und beabsichtigt auch in Zukunft, die Hauptversammlungen in Präsenz abzuhalten. Die Gesellschaft möchte jedoch auf die Möglichkeit der Durchführung einer virtuellen Hauptversammlung zurückgreifen können, soweit dies aufgrund von Sondersituationen (wie beispielsweise erneuten Einschränkungen im öffentlichen Leben) geboten erscheint. Zu diesem Zweck soll eine neue Ermächtigung bis zum 31. August 2027 geschaffen werden, womit Vorstand und Aufsichtsrat hinter dem gesetzlich möglichen maximalen Ermächtigungszeitraum von fünf Jahren zurückbleiben.

Da die Hauptversammlungen der Gesellschaft grundsätzlich weiterhin in Präsenz stattfinden sollen, ist es zweckmäßig, die Abhaltung als virtuelle Hauptversammlung nicht unmittelbar durch die Satzung anzuordnen, sondern den Vorstand zur Festlegung des jeweiligen Formats der Hauptversammlung zu ermächtigen. Die durch den Vorstand dann für jede Hauptversammlung zu treffende Entscheidung über deren Durchführung in Präsenz oder in virtueller Form ist nach pflichtgemäßem Ermessen anhand der jeweils relevanten sachlichen Kriterien zu treffen. Der Vorstand wird hierbei seine Entscheidungen weiterhin unter Berücksichtigung der Interessen der Gesellschaft und ihrer Aktionäre treffen und insbesondere die Wahrung der Aktionärsrechte ebenso wie Aspekte des Gesundheitsschutzes der Beteiligten, Aufwand und Kosten sowie Nachhaltigkeitserwägungen in den Blick nehmen.

Den Mitgliedern des Aufsichtsrats, ausgenommen dem Versammlungsleiter, soll eine Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung weiterhin im Wege der Bild- und Tonübertragung gestattet werden. Aufgrund der Erfahrungen der letzten Hauptversammlungen und der stetigen Weiterentwicklung der technischen Rahmenbedingungen ist die Gesellschaft davon überzeugt, dass mit der Zuschaltung der Mitglieder des Aufsichtsrats keine Nachteile für die Aktionäre oder die Gesellschaft verbunden sind.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, zu beschließen:

§ 16a der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

„§ 16a

Virtuelle Hauptversammlung

(1)

Der Vorstand ist ermächtigt, vorzusehen, dass Hauptversammlungen, die bis zum 31. August 2027 stattfinden, als virtuelle Hauptversammlung nach § 118a Aktiengesetz abgehalten werden. Die Regelungen in dieser Satzung betreffend die Einberufung und Durchführung der Hauptversammlung der Gesellschaft gelten entsprechend im Falle einer virtuellen Hauptversammlung, soweit nicht das Gesetz zwingend etwas anderes vorsieht oder in dieser Satzung ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.

(2)

Den Mitgliedern des Aufsichtsrats, ausgenommen dem Versammlungsleiter, ist eine Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung im Wege der Bild- und Tonübertragung gestattet.“

II. Angaben zu den unter Punkt 6 der Tagesordnung zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten

1.

Dr. Rolf Breidenbach

Geboren 1963, Staatsangehörigkeit: deutsch, wohnhaft in Dortmund
Studium: Maschinenbau, Wirtschaftswissenschaften

1988 - 1991

Promotion (Dr.-Ing.)

1989 - 1992

SHM Sinter - HIP - Materials, Aachen
Leiter Entwicklung und Produktion

1992 - 1994

RWTÜV Rheinisch-Westfälischer Technischer Überwachungsverein e.V., Essen, Leitender Angestellter und Lead Auditor

1995 - 2004

McKinsey & Company, Düsseldorf
Partner (2000 - 2004)

2004 - 2022

HELLA GmbH & Co. KGaA, Lippstadt
Vorsitzender der Geschäftsführung

Seit 2022

Aufsichtsrat, Beirat, Berater

Mitglied im Aufsichtsrat der Dürr Aktiengesellschaft seit 2018

2.

Prof. Dr. Dr. Alexandra Dürr

Geboren 1962, Staatsangehörigkeit: französisch, wohnhaft in Paris, Frankreich
Studium: Humanmedizin (Freiburg, Ulm, Montpellier, Paris)

1992

Promotion Medizin (Universität Ulm)

1998

Promotion Wissenschaft (Université Denis Diderot Paris, Frankreich)

1999 - 2014

Fachärztin Neurogenetik (Hôpital Pitié-Salpêtrière, Paris, Frankreich)

2009

Forschungshabilitation (Université Pierre et Marie Curie, Paris, Frankreich)

Seit 2014

Universitätsprofessorin an der Sorbonne Université, Paris, Frankreich

Seit 2016

Koordinatorin des Nationalen Exzellenzzentrums für Seltene Krankheiten

Seit 2019

Forschungsteamleiterin am Paris Brain Institute, Paris, Frankreich

Seit 2023

Vorsitz des Wissenschaftsrats der Stiftung für medizinische Forschung

Mitglied im Aufsichtsrat der Dürr Aktiengesellschaft seit 2006

3.

Gerhard Federer

Geboren 1954, Staatsangehörigkeit: deutsch, wohnhaft in Gengenbach
Studium: Wirtschaftsingenieurwesen

1980 - 1982

PASCHAL-Werk G. Maier, Steinach
Assistent der Geschäftsleitung

1982 - 1988

E. Scheurich Pharmawerk
Leiter Planung und Kontrolle / Marketing Controller

1988 - 1989

Heinrich Heine
Leiter Unternehmensplanung

1989 - 2003

Schoeller & Hoesch, Gernsbach bzw. Glatfelter Company, USA

1989

Ressortleiter Finanzen und IT

1997

Kaufmännischer Geschäftsführer

2001

Vice President im Headquarter der Muttergesellschaft Glatfelter Company, York PA, USA

2003 - 2013

Schunk-Group

2003

Geschäftsführer Holding

2007

Vorsitzender der Holding-Geschäftsführung (CEO)
Diverse konzerninterne internationale Beirats- und Aufsichtsratsmandate

Mitglied im Aufsichtsrat der Dürr Aktiengesellschaft seit 2016, Vorsitzender seit 2020

Besondere Expertise:
Finanzexperte mit Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung im Sinne von § 100 Absatz 5 Aktiengesetz und Empfehlung D.3 des Deutschen Corporate Governance Kodex

4.

Dr. Markus Kerber

Geboren 1963, Staatsangehörigkeit: deutsch, wohnhaft in Berlin
Studium: Wirtschaftswissenschaften

1992

Promotion in Sozialwissenschaften, Universität Hohenheim

1992 - 1995

S. G. Warburg Ltd, London
Associate Director Equity Capital Markets

1995 - 1998

Deutsche Bank AG, London
Direktor Equity Capital Markets

1998 - 2009

GFT Technologies AG, Stuttgart
Finanzvorstand (bis 2003), Aufsichtsratsmitglied (bis 2009)
Minderheitsgesellschafter seit 1998

2006 - 2009

Bundesministerium des Innern, Berlin
Abteilungsleiter Grundsatzfragen und internationale Analysen

2009 - 2011

Bundesministerium der Finanzen, Berlin
Abteilungsleiter finanzpolitische und volkswirtschaftliche Grundsatzfragen, Internationale Finanzpolitik

2011 - 2017

Bundesverband der Deutschen Industrie e.V., Berlin
Hauptgeschäftsführer und Mitglied des Präsidiums

2018 - 2021

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, Berlin
Beamteter Staatssekretär

Seit 2022

CDU-Bundesgeschäftsstelle, Berlin
Politischer Koordinator

Mitglied im Aufsichtsrat der Dürr Aktiengesellschaft seit 2023

5.

Dr. Anja Schuler

Geboren 1961, Staatsangehörigkeit: deutsch, wohnhaft in Zürich, Schweiz
Studium: Humanmedizin

1993

Dissertation
Approbation als Ärztin

1994 - 2004

Assistenzärztin in verschiedenen Fachbereichen an Kliniken in Schaffhausen und Basel

2002

Facharzttitel FMH für Psychiatrie und Psychotherapie

2003 - 2016

Selbstständige Tätigkeit als Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie, Gemeinschaftspraxis Frobenstrasse, Basel, Schweiz

Seit 2020

Praxis für Psychotherapie, Coaching und Beratung, Zürich, Schweiz

Mitglied im Aufsichtsrat der Dürr Aktiengesellschaft seit 2016

6.

Arnd Zinnhardt

Geboren 1962, Staatsangehörigkeit: deutsch, wohnhaft in Königstein im Taunus
Studium: Wirtschaftswissenschaften

1988 - 1997

Ernst & Young, Frankfurt am Main
Prüfungstätigkeiten mit Schwerpunkt multinationale Industrieunternehmen und Banken sowie Risikomanagementsysteme

1997 - 2002

BDO AG, Frankfurt am Main
Partner Financial Services, Mergers & Acquisitions sowie Due-Diligence-Prüfungen

2002 - 2020

Software AG, Darmstadt, Mitglied des Vorstands (Finanzvorstand)

Zuständigkeitsbereiche: Finanzwesen, Controlling, Treasury, M&A, Investor Relations, Business Operations einschließlich Pricing, Steuern, General Services

Seit 2021

Gründer und Geschäftsführer der Z5 Invest GmbH, Kelkheim (Taunus)

Mitglied im Aufsichtsrat der Dürr Aktiengesellschaft seit 2020

Besondere Expertise:
Finanzexperte mit Sachverstand auf dem Gebiet der Abschlussprüfung im Sinne von § 100 Absatz 5 Aktiengesetz und Empfehlung D.3 des Deutschen Corporate Governance Kodex sowie Sachverstand in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und internen Kontrollverfahren

III. Weitere Angaben zur Einberufung

1.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 177.157.324,80 Euro und ist in 69.202.080 Stückaktien eingeteilt. Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt damit 69.202.080. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien.

2.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts (mit Nachweisstichtag nach § 123 Absatz 4 Satz 2 Aktiengesetz und dessen Bedeutung)

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärs-rechte, insbesondere des Stimmrechts, sind nur diejenigen Personen berech-tigt, die zum Geschäftsschluss des 22. Tages vor der Hauptversammlung, d. h. am Donnerstag, den 24. April 2025, 24:00 Uhr (MESZ), (Nachweisstichtag) Aktionäre der Gesellschaft sind (Berechtigung) und sich zur Hauptversamm-lung unter Nachweis ihrer Berechtigung anmelden. Die Anmeldung bedarf der Textform und muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Der Nachweis der Berechtigung kann entweder durch den Letztintermediär gemäß den Anforderungen des § 67c Absatz 3 Aktiengesetz oder durch den Letztintermediär anderweitig in Textform in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Die Anmeldung und der auf den Nachweisstichtag bezogene Nachweis des Anteilsbesitzes müssen spätestens bis Freitag, den 9. Mai 2025, 24:00 Uhr (MESZ), bei der nachstehend genannten Anmeldestelle eingehen.

Anmeldestelle:

Dürr Aktiengesellschaft
c/o Computershare Operations Center
80249 München
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Die Anmeldung zur Hauptversammlung, die Stimmabgabe (auch durch Bevollmächtigte), die Erteilung von Vollmacht und Weisungen an von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter und die Bevollmächtigung Dritter können gemäß § 67c Aktiengesetz auch über Intermediäre gemäß SRD II in Verbindung mit der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212 im ISO-20022-Format (z. B. über SWIFT, CMDHDEMMXXX) an die Gesellschaft übermittelt werden. Für eine Anmeldung per SWIFT ist eine Autorisierung über die SWIFT Relationship Management Application (RMA) erforderlich.

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung und die Ausübung der Aktionärsrechte, insbesondere des Stimmrechts, als Aktionär nur, wer sich fristgerecht angemeldet und die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachgewiesen hat. Die Berechtigung zur Teilnahme, zur Ausübung von Aktionärsrechten und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem im vorgenannten Nachweis enthaltenen Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit der Aktien einher. Auch im Falle der vollständigen oder teilweisen Veräußerung der Aktien nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme, die Ausübung von Aktionärsrechten und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich, d. h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme, die Ausübung von Aktionärsrechten und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag ist kein relevantes Datum für die Dividendenberechtigung.

Nach ordnungsgemäßem Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes bei der Anmeldestelle werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Ein-trittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersen-dung der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes an die Anmel-destelle unter der vorgenannten Adresse Sorge zu tragen.

3.

Stimmrechtsvertretung

a)

Stimmrechtsvertretung durch Dritte

Aktionäre können sich in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut oder einen Intermediär, einen Stimmrechtsberater, eine Aktionärsvereinigung oder sonstige dritte Personen, vertreten lassen und ihr Stimmrecht durch den Bevollmächtigten ausüben lassen. Auch dann sind eine fristgemäße Anmeldung zur Hauptversammlung und der Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b Bürgerliches Gesetzbuch), wenn keine Vollmacht nach § 135 Aktiengesetz erteilt wird. Aktionäre können für die Erteilung der Vollmacht das Vollmachtsformular benutzen, das sie zusammen mit der Eintrittskarte erhalten; möglich ist aber auch, dass Aktionäre eine gesonderte Vollmacht in Textform ausstellen.

Das Vollmachtsformular wird den Aktionären bzw. ihren Bevollmächtigten auch jederzeit auf Verlangen kostenlos zugesandt und ist außerdem unter

www.durr-group.com/hv/

abrufbar.

Die Erteilung der Vollmacht kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erfolgen. Der Nachweis einer erteilten Vollmacht kann dadurch geführt werden, dass der Nachweis bis Donnerstag, den 15. Mai 2025, 24:00 Uhr (MESZ), (Datum des Eingangs) oder per E-Mail an die nachstehende Adresse oder E-Mail-Adresse übermittelt wird:

Dürr Aktiengesellschaft
c/o Computershare Operations Center
80249 München
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Eine Vollmachtserteilung ist auch über das Aktionärsportal unter

www.durr-group.com/hv/

möglich.

Vorstehende Übermittlungswege stehen auch zur Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Bevollmächtigung erübrigt sich in diesem Fall. Der Widerruf oder die Änderung einer bereits erteilten Vollmacht kann ebenfalls auf den vorgenannten Übermittlungswegen unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt werden.

Am Tag der Hauptversammlung stehen für die Erteilung, den Nachweis und den Widerruf der Bevollmächtigung auch die Ein- und Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung im Verwaltungsgebäude der Dürr Aktiengesellschaft, Carl-Benz-Straße 34, 74321 Bietigheim-Bissingen, zur Verfügung. Der Nachweis einer in bzw. während der Hauptversammlung erteilten Bevollmächtigung kann auch dadurch geführt werden, dass der Nachweis per E-Mail an die o. g. Adresse übermittelt wird.

Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Für die Erteilung von Vollmachten an Intermediäre, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater oder sonstige Personen nach § 135 Absatz 8 Aktiengesetz, die sich geschäftsmäßig gegenüber Aktionären zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung erbieten, und deren Widerruf sowie die entsprechenden Nachweise gegenüber der Gesellschaft gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere § 135 Aktiengesetz, sowie unter Umständen ergänzende, von den zu Bevollmächtigenden aufgestellte Anforderungen. Wir bitten unsere Aktionäre, sich insoweit mit den jeweils zu Bevollmächtigenden abzustimmen.

b)

Stimmrechtsvertretung durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter

Zusätzlich bieten wir unseren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung mit der Ausübung ihres Stimmrechts zu bevollmächtigen. Soweit von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen; sie können die Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen ausüben. Dabei bitten wir zu beachten, dass die Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht nur zu denjenigen Punkten der Tagesordnung ausüben können, zu denen Aktionäre eindeutige Weisung erteilen, und dass die Stimmrechtsvertreter weder im Vorfeld noch während der Hauptversammlung Weisungen zu Verfahrensanträgen entgegennehmen können. Ebenso wenig können die Stimmrechtsvertreter Aufträge zu Wortmeldungen, zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder Anträgen entgegennehmen. Auch im Falle einer Bevollmächtigung eines von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters ist der fristgerechte Zugang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen über die Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts erforderlich.

Ein Vollmachts- und Weisungsformular und weitere Informationen zur Teilnahme an der Hauptversammlung sowie zur Ausübung des Stimmrechts erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte zur Hauptversammlung. Das Vollmachtsformular wird den Aktionären bzw. ihren Bevollmächtigten auch jederzeit auf Verlangen kostenlos zugesandt und ist außerdem unter

www.durr-group.com/hv/

abrufbar.

Die Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft und die Erteilung von Weisungen an sie bedürfen der Textform (§ 126b Bürgerliches Gesetzbuch). Aktionäre werden gebeten, Vollmachten mit Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bzw. deren Widerruf oder Änderung per Post oder per E-Mail bis Donnerstag, den 15. Mai 2025, 24:00 Uhr (MESZ), an folgende Adresse zu übermitteln:

Dürr Aktiengesellschaft
c/o Computershare Operations Center
80249 München
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Aktionäre werden gebeten, das ihnen nach erfolgter Anmeldung zusammen mit der Eintrittskarte übersandte Formular zu verwenden, das an die oben genannte Adresse zurückzusenden ist. Vollmachten mit Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, die nicht einer ordnungsgemäßen Anmeldung zweifelsfrei zugeordnet werden können, werden nicht berücksichtigt.

Zudem können Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft bis zum Donnerstag, den 15. Mai 2025, 24:00 Uhr (MESZ), über das Aktionärsportal, das unter

www.durr-group.com/hv/

erreichbar ist, erteilt, geändert oder widerrufen werden. Wir weisen darauf hin, dass mit Ablauf der vorstehenden Frist diese Funktionen über das Aktionärsportal geschlossen werden.

Am Tag der Hauptversammlung stehen für die Erteilung, den Nachweis und den Widerruf der Bevollmächtigung auch die Ein- und Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung im Verwaltungsgebäude der Dürr Aktiengesellschaft, Carl-Benz-Straße 34, 74321 Bietigheim-Bissingen, zur Verfügung. Der Nachweis einer in bzw. während der Hauptversammlung erteilten Bevollmächtigung kann auch dadurch geführt werden, dass der Nachweis per E-Mail an die o. g. Adresse übermittelt wird.

Im Falle des persönlichen Erscheinens des Aktionärs oder seines Bevollmächtigten in der Hauptversammlung wird der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter eine ihm erteilte Vollmacht nicht ausüben.

Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im Vorfeld der Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt eine Vollmacht/Weisung zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Vollmacht/Weisung für jeden Punkt der Einzelabstimmung.

Alle vorgenannten Formen der Teilnahme und Vertretung, insbesondere die persönliche Teilnahme oder die Teilnahme durch einen Vertreter, namentlich durch ein Kreditinstitut, einen Intermediär oder eine Aktionärsvereinigung, werden durch das Angebot zur Bevollmächtigung eines von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters nicht berührt und bleiben nach wie vor in vollem Umfang möglich.

4.

Briefwahl

Stimmberechtigte Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten können ihre Stimmen, auch ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen, in Textform (§ 126b Bürgerliches Gesetzbuch) oder im Wege elektronischer Kommunikation abgeben (Briefwahl). Auch in diesem Fall sind eine fristgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.

Briefwahlstimmen können per Post oder E-Mail bis Donnerstag, den 15. Mai 2025, 24:00 Uhr (MESZ), (Datum des Eingangs) über folgende Kontaktwege übermittelt werden:

Dürr Aktiengesellschaft
c/o Computershare Operations Center
80249 München
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Bitte verwenden Sie das Ihnen nach erfolgter Anmeldung zusammen mit der Eintrittskarte übersandte Formular, das Sie an die oben genannte Adresse zurücksenden. Briefwahlstimmen, die nicht einer ordnungsgemäßen Anmeldung zweifelsfrei zugeordnet werden können, werden nicht berücksichtigt.

Briefwahlstimmen können zudem bis zum Donnerstag, den 15. Mai 2025, 24:00 Uhr (MESZ), über das Aktionärsportal, das unter

www.durr-group.com/hv/

erreichbar ist, übermittelt, geändert oder widerrufen werden. Wir weisen darauf hin, dass diese Funktionen über das Aktionärsportal mit Ablauf der vorstehenden Frist geschlossen werden.

Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im Vorfeld der Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt eine Stimmabgabe zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Stimmabgabe für jeden Punkt der Einzelabstimmung.

Auch Bevollmächtigte oder bevollmächtigte Intermediäre, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater oder sonstige Personen nach § 135 Absatz 8 Aktiengesetz, die sich geschäftsmäßig gegenüber Aktionären zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung erbieten, können sich der Briefwahl bedienen.

Im Falle eines persönlichen Erscheinens des Aktionärs (oder seines Bevollmächtigten) in der Hauptversammlung wird eine vorher abgegebene Briefwahl nicht gewertet.

5.

Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Absatz 2, 126 Absatz 1, 127, 131 Absatz 1 Aktiengesetz

Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit gemäß § 122 Absatz 2 Aktiengesetz

Gemäß § 122 Absatz 2 Aktiengesetz können Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000,00 Euro erreichen, verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden (Ergänzungsantrag). Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich oder in elektronischer Form zu stellen und muss der Gesellschaft bis Dienstag, den 15. April 2025, 24:00 Uhr (MESZ), zugegangen sein. Ein Ergänzungsverlangen ist an folgende Adresse zu richten:

Vorstand der Dürr Aktiengesellschaft
Carl-Benz-Straße 34
74321 Bietigheim-Bissingen
E-Mail: hv2025@durr.com

Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie Inhaber einer ausreichenden Anzahl von Aktien für die Dauer der gesetzlich angeordneten Mindestbesitzzeit von mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten und, soweit dem Antrag vom Vorstand nicht entsprochen wird, auch bis zur Entscheidung des Gerichts über das Ergänzungsverlangen halten (§§ 122 Absatz 2, Absatz 1 Satz 3, Absatz 3 sowie 70 Aktiengesetz). Die Regelung des § 121 Absatz 7 Aktiengesetz findet gemäß § 122 Absatz 1 Satz 4 Aktiengesetz entsprechende Anwendung.

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Absatz 1, 127 Aktiengesetz

Aktionäre können Anträge zu einzelnen Tagesordnungspunkten stellen; dies gilt auch für Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern.

Anträge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung werden den in § 125 Absätze 1 bis 3 Aktiengesetz genannten Berechtigten unter den dortigen Voraussetzungen (dies sind u. a. Aktionäre, die es verlangen) zugänglich gemacht, wenn der Aktionär mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung der Gesellschaft einen Gegenantrag gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung mit Begründung an die unten stehende Adresse übersandt hat. Der Tag des Zugangs ist nicht mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin ist somit Donnerstag, der 1. Mai 2025, 24:00 Uhr (MESZ). Ein Gegenantrag und/oder dessen Begründung brauchen nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn einer der Ausschlusstatbestände gemäß § 126 Absatz 2 Aktiengesetz vorliegt.

Wahlvorschläge von Aktionären nach § 127 Aktiengesetz brauchen nicht begründet zu werden. Wahlvorschläge werden nur zugänglich gemacht, wenn sie den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen Person und, im Falle einer Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern, Angaben zu deren Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten enthalten. Nach § 127 Satz 1 Aktiengesetz in Verbindung mit § 126 Absatz 2 Aktiengesetz gibt es weitere Gründe, bei deren Vorliegen Wahlvorschläge nicht zugänglich gemacht werden müssen. Im Übrigen gelten die Voraussetzungen und Regelungen für das Zugänglichmachen von Anträgen entsprechend; insbesondere gilt auch hier Donnerstag, der 1. Mai 2025, 24:00 Uhr (MESZ), als letztmöglicher Termin, bis zu dem Wahlvorschläge bei der nachfolgend genannten Adresse eingegangen sein müssen, um noch zugänglich gemacht zu werden.

Etwaige Anträge (nebst Begründung) oder Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Absatz 1, 127 Aktiengesetz sind ausschließlich zu richten an:

Dürr Aktiengesellschaft
Rechtsabteilung
Carl-Benz-Straße 34
74321 Bietigheim-Bissingen
E-Mail: hv2025@durr.com

Zugänglich zu machende Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären (einschließlich des Namens des Aktionärs und - im Falle von Anträgen - der Begründung) werden nach ihrem Eingang im Internet unter

www.durr-group.com/hv/

zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse zugänglich gemacht.

Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß § 131 Absatz 1 Aktiengesetz

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss eingebundenen Unternehmen zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Gemäß § 19a der Satzung kann der Versammlungsleiter das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen beschränken.

6.

Veröffentlichungen auf der Internetseite der Gesellschaft

Alsbald nach der Einberufung der Hauptversammlung werden über die Internetseite der Gesellschaft unter

www.durr-group.com/hv/

folgende Informationen und Unterlagen zugänglich sein (vgl. § 124a Aktiengesetz):

der Inhalt der Einberufung mit der Erläuterung zur fehlenden Beschlussfassung zu Punkt 1 der Tagesordnung und der Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung;

die der Versammlung zugänglich zu machenden Unterlagen.

Diese Informationen und Unterlagen werden dort auch während der Hauptversammlung zugänglich sein.

Nähere Erläuterungen und Informationen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Absatz 2, 126 Absatz 1, 127, 131 Absatz 1 Aktiengesetz stehen den Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.durr-group.com/hv/

zur Verfügung.

Etwaige im Sinne der vorgenannten Fristen rechtzeitig bei der Gesellschaft eingehende und veröffentlichungspflichtige Gegenanträge, Wahlvorschläge und Ergänzungsverlangen von Aktionären werden ebenfalls über die oben genannte Internetseite zugänglich gemacht.

Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung unter der gleichen Internetadresse veröffentlicht.

7.

Internetgestütztes Aktionärsportal

Unter der Internetadresse

www.durr-group.com/hv/

unterhält die Gesellschaft über den Link „Aktionärsportal“ ein internetgestütztes Aktionärsportal. Über das Aktionärsportal können die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre (bzw. deren Bevollmächtigte) unter anderem ihr Stimmrecht ausüben. Um das Aktionärsportal nutzen zu können, müssen sich die Aktionäre bzw. deren Bevollmächtigte dort mit der Zugangskennung und dem Passwort, die sie mit ihrer Eintrittskarte erhalten, einloggen. Die Nutzung des passwortgeschützten Internetservice durch den Bevollmächtigten setzt voraus, dass der Bevollmächtigte die entsprechenden Zugangsdaten von dem jeweiligen Aktionär erhält. Die verschiedenen Möglichkeiten zur Ausübung ihrer Rechte erscheinen in Form von Schaltflächen und Menüs auf der Benutzeroberfläche des Aktionärsportals.

Weitere Einzelheiten zum Aktionärsportal und zu den Anmelde- und Nutzungsbedingungen erhalten die Aktionäre zusammen mit ihrer Eintrittskarte und im Internet unter

www.durr-group.com/hv/

Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre (und gegebenenfalls deren Bevollmächtigte) können die gesamte Hauptversammlung per Bild- und Tonübertragung unter der Internetadresse

www.durr-group.com/hv/

über den Link „Aktionärsportal“ verfolgen.

Für die Verfolgung der Hauptversammlung sowie zur Nutzung des Aktionärsportals benötigen ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre (bzw. deren Bevollmächtigte) eine Internetverbindung und ein internetfähiges Endgerät. Um die Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung optimal wiedergeben zu können, wird eine stabile Internetverbindung mit einer ausreichenden Übertragungsgeschwindigkeit empfohlen.

Das internetgestützte Aktionärsportal ist ein zusätzlicher Service für die als Präsenzversammlung stattfindende Hauptversammlung der Gesellschaft. Die Gesellschaft stellt ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären (bzw. deren Bevollmächtigten) diesen zusätzlichen Service zur Verfügung, um ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären (bzw. deren Bevollmächtigten) in dem oben beschriebenen Umfang und unter den dort genannten Voraussetzungen die Teilhabe und Mitwirkung an der Hauptversammlung zu ermöglichen und zu erleichtern. Über das internetgestützte Aktionärsportal können ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre (bzw. deren Bevollmächtigte) ausschließlich die vorgenannten Maßnahmen ergreifen; sie können darüber insbesondere keine Erweiterungs- oder Gegenanträge stellen, keine Wahlvorschläge für den Aufsichtsrat unterbreiten, keine Redebeiträge, Fragen oder Anträge in der Hauptversammlung stellen und auch keinen Widerspruch erheben. Auch wenn ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre (bzw. deren Bevollmächtigte) über das internetgestützte Aktionärsportal die gesamte Hauptversammlung in Bild und Ton verfolgen können, sind sie damit kein Teilnehmer an der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes.

8.

Öffentliche Übertragung der Hauptversammlung

Die Hauptversammlung wird bis zum Ende des Berichts des Vorstands in Bild und Ton für alle Aktionäre und die interessierte Öffentlichkeit im Internet unter

www.durr-group.com/hv/

übertragen. Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre (und gegebenenfalls deren Bevollmächtigte) können die gesamte Hauptversammlung per Bild- und Tonübertragung über das internetgestützte Aktionärsportal verfolgen, siehe dazu oben Ziffer 7.

9.

Informationen zum Datenschutz für Aktionäre

Die Dürr Aktiengesellschaft verarbeitet die personenbezogenen Daten von Aktionären und Aktionärsvertretern zu gesetzlich vorgegebenen Zwecken, insbesondere zur Abwicklung von Hauptversammlungen, sowie im Einzelfall zur Wahrung ihrer berechtigten Interessen. Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie im Internet unter

www.durr-group.com/hv/

Bietigheim-Bissingen, im März 2025


Dürr Aktiengesellschaft mit Sitz in Stuttgart

- Der Vorstand -


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Sprache:

Deutsch

Unternehmen:

Dürr Aktiengesellschaft

Carl-Benz-Str. 34

74321 Bietigheim-Bissingen

Deutschland

E-Mail:

hv2025@durr.com

Internet:

http://www.durr-group.com/hv/

Ende der Mitteilung

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