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15:06 Uhr, 22.04.2024

EQS-HV: Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 07.06.2024 in Stuttgart mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

EQS-News: Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft

/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung

Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 07.06.2024 in Stuttgart mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

22.04.2024 / 15:06 CET/CEST

Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News
- ein Service der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft Stuttgart ISIN: DE000PAG9113 / WKN: PAG911 (Vorzugsaktie)
ISIN: DE000PAG3561 / WKN: PAG356 (Stammaktie)

Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung 2024 Wir laden unsere Stamm- und Vorzugsaktionäre ein zur ordentlichen Hauptversammlung der
Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft,

die am Freitag, dem 7. Juni 2024, um 10:00 Uhr (MESZ) als virtuelle Hauptversammlung stattfindet.

Die virtuelle Hauptversammlung wird für die gesamte Dauer der Veranstaltung für unsere Aktionäre und deren Bevollmächtigte mit Bild und Ton über das InvestorPortal übertragen. Das InvestorPortal steht auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://investorrelations.porsche.com/de/general-meeting-24/

zur Verfügung (siehe näher im Abschnitt III.4.). Die Aktionäre können ihre Rechte wie im Abschnitt III. dieser Einladung im Einzelnen beschrieben über das InvestorPortal ausüben.

Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes („AktG") ist die Porsche Arena, Mercedesstraße 69, 70372 Stuttgart. Eine physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) am Ort der Hauptversammlung ist ausgeschlossen.

Ordentliche Hauptversammlung 2024

Angaben gemäß § 125 Aktiengesetz in Verbindung mit Artikel 4 und Anhang Tabelle 3 der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212 (EU-DVO)

Art der Angabe

Beschreibung

A. Inhalt der Mitteilung

1.

Eindeutige Kennung des Ereignisses a19f76b024ecee11b53100505696f23c
2.

Art der Mitteilung Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung
[Formale Angabe gemäß EU-DVO: NEWM]
B. Angaben zum Emittenten

1.

ISIN DE000PAG9113 (Vorzugsaktie)
DE000PAG3561 (Stammaktie)
2.

Name des Emittenten Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft
C. Angaben zur Hauptversammlung

1.

Datum der Hauptversammlung 7. Juni 2024
[Formale Angabe gemäß EU-DVO: 20240607]
2.

Uhrzeit der Hauptversammlung 10:00 Uhr (MESZ)
[Formale Angabe gemäß EU-DVO: 08:00 Uhr UTC]
3.

Art der Hauptversammlung Ordentliche Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter)
[Formale Angabe gemäß EU-DVO: GMET]
4.

Ort der Hauptversammlung URL zum zugangsgeschützten InvestorPortal der Gesellschaft zur Verfolgung der gesamten Hauptversammlung mit Bild und Ton sowie zur Ausübung von Aktionärsrechten (für alle ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldeten Aktionäre oder deren Bevollmächtigte): https://investorrelations.porsche.com/de/general-meeting-24/
Ort der Hauptversammlung im Sinne des AktG: Porsche Arena, Mercedesstraße 69, 70372 Stuttgart.
5.

Aufzeichnungsdatum 16. Mai 2024, 24:00 Uhr (MESZ)
Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich gemäß § 123 Absatz 4 Satz 2 AktG, § 20 Absatz 2 Satz 4 der Satzung auf den Geschäftsschluss des 22. Tages vor der Versammlung zu beziehen.
[Formale Angabe gemäß EU-DVO: 20240516, 22:00 Uhr UTC]
6.

Uniform Resource Locator (URL) https://investorrelations.porsche.com/de/general-meeting-24/

Weitere Informationen zur Einberufung der Hauptversammlung (Blöcke D bis F der Tabelle 3 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212):

Informationen über die Teilnahme an der Hauptversammlung (Block D), die Tagesordnung (Block E) sowie die Angaben der Fristen für die Ausübung anderer Aktionärsrechte (Block F) sind auf folgender Internetseite einsehbar:

https://investorrelations.porsche.com/de/general-meeting-24/

I. Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts, jeweils zum 31. Dezember 2023, sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2023

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss am 28. Februar 2024 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 AktG festgestellt. Eine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu diesem Tagesordnungspunkt ist daher gesetzlich nicht erforderlich und aus diesem Grund nicht vorgesehen.

Die unter diesem Tagesordnungspunkt genannten Unterlagen sind über die Internetseite der Gesellschaft unter

https://investorrelations.porsche.com/de/general-meeting-24/

zugänglich.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2023

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, von dem im festgestellten Jahresabschluss der Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2023 ausgewiesenen Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2023 in Höhe von EUR 3.420.104.286,61 jeweils einen Teilbetrag von

a)

EUR 1.047.650.000,00 zur Zahlung einer Dividende von EUR 2,30 je dividendenberechtigter Stammaktie,

b)

EUR 1.052.205.000,00 zur Zahlung einer Dividende von EUR 2,31 je dividendenberechtigter Vorzugsaktie sowie

c)

EUR 1.320.249.286,61 zur Einstellung in die anderen Gewinnrücklagen

zu verwenden.

Gemäß § 58 Absatz 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf Auszahlung der Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag und somit am 12. Juni 2024 fällig.

Da die Dividende in vollem Umfang aus dem steuerlichen Einlagekonto i.S.d. § 27 KStG (nicht in das Nennkapital geleistete Einlagen) der Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft gezahlt wird, erfolgt die Auszahlung ohne Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2023 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2023 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht von Konzernzwischenabschlüssen und Konzernzwischenlageberichten

Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses, vor, die EY GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart,

a)

zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024 sowie

b)

zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des (verkürzten) Konzernzwischenabschlusses und Konzernzwischenlageberichts des ersten Halbjahres des Geschäftsjahres 2024

zu bestellen.

Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeit beschränkende Klausel im Sinne von Artikel 16 Absatz 6 der EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014) auferlegt wurde.

6.

Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder

§ 120a Absatz 1 AktG sieht vor, dass die Hauptversammlung börsennotierter Gesellschaften bei jeder wesentlichen Änderung, mindestens jedoch alle vier Jahre, über die Billigung des vom Aufsichtsrat vorgelegten Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands beschließt.

Die Hauptversammlung hat das vom Aufsichtsrat am 14. September 2022 beschlossene Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands am 28. Juni 2023 einstimmig gebilligt.

Der Aufsichtsrat überprüft die Höhe und Zusammensetzung der Vergütung der Vorstandsmitglieder regelmäßig und hat im Zuge dessen am 15. September 2023 Anpassungen beschlossen. Mit der Anpassung wird insbesondere im Short Term Incentive (STI) das bisherige finanzielle Erfolgsziel Kapitalrendite (ROI) durch das finanzielle Erfolgsziel Netto-Cashflow Marge (NCF Marge) ersetzt und als weiteres ESG-Ziel die Mitarbeiterzufriedenheit ergänzt.

Das System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder in der vom Aufsichtsrat durch Beschluss vom 15. September 2023 geänderten Fassung (nachfolgend auch „Vergütungssystem“) gilt mit Wirkung ab dem 1. Januar 2024.

Das Vergütungssystem ist in dem nachfolgenden Abschnitt II.1. „Weitere Informationen zur Tagesordnung“ dargestellt. Das Vergütungssystem ist auch über die Internetseite der Gesellschaft unter

https://investorrelations.porsche.com/de/general-meeting-24/

zugänglich.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, das Vergütungssystem zu billigen.

7.

Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts

Vorstand und Aufsichtsrat haben nach § 162 AktG einen Bericht über die den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2023 gewährte und geschuldete Vergütung erstellt, der der Hauptversammlung gemäß § 120a Absatz 4 AktG zur Billigung vorgelegt wird.

Der Abschlussprüfer hat den Vergütungsbericht nach § 162 Absatz 3 AktG dahingehend geprüft, ob der Vergütungsbericht alle gesetzlich vorgeschriebenen Angaben enthält. Über die gesetzlichen Anforderungen hinaus erfolgte auch eine inhaltliche Prüfung durch den Abschlussprüfer. Der Prüfungsvermerk des Abschlussprüfers ist dem Vergütungsbericht beigefügt.

Der Vergütungsbericht einschließlich des Prüfungsvermerks des Abschlussprüfers ist in dem nachfolgenden Abschnitt II.2. „Weitere Informationen zur Tagesordnung“ wiedergegeben. Der Vergütungsbericht ist auch über die Internetseite der Gesellschaft unter

https://investorrelations.porsche.com/de/general-meeting-24/

zugänglich.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2023 zu billigen.

8.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Die Amtszeiten aller zehn derzeit amtierenden Vertreter der Anteilseigner im Aufsichtsrat enden mit Beendigung der Hauptversammlung am 7. Juni 2024, weshalb Neuwahlen erforderlich sind. Sämtliche derzeitigen Anteilseignervertreter haben mitgeteilt, für eine weitere Amtszeit zur Verfügung zu stehen.

Gemäß §§ 96 Absatz 1 und 2, 101 Absatz 1 AktG, §§ 1 Absatz 1, 7 Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 des Mitbestimmungsgesetzes vom 4. Mai 1976 (MitbestG) und § 11 Absatz 1 der Satzung der Gesellschaft besteht der Aufsichtsrat aus zwanzig Mitgliedern, von denen zehn Mitglieder von der Hauptversammlung und zehn von den Arbeitnehmern nach Maßgabe der Bestimmungen des MitbestG gewählt werden.

Der Aufsichtsrat setzt sich zu mindestens 30 Prozent aus Frauen und zu mindestens 30 Prozent aus Männern (also jeweils aus mindestens sechs Frauen und sechs Männern) zusammen. Weder die Seite der Anteilseigner- noch die Seite der Arbeitnehmervertreter hat gegenüber dem Aufsichtsratsvorsitzenden bis zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung der Gesamterfüllung widersprochen. Zu Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer wurden mit Wirkung ab Beendigung der am 7. Juni 2024 stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung fünf Frauen und fünf Männer gewählt. Nach der Wahl der vom Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidaten würden dem Aufsichtsrat damit insgesamt acht Frauen und zwölf Männer angehören, so dass das Mindestanteilsgebot erfüllt wäre.

Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung, gestützt auf die Empfehlung seines Nominierungsausschusses, vor,

8.1

Dr. Wolfgang Porsche, Salzburg (Österreich), Vorsitzender des Aufsichtsrats der Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft und der Porsche Automobil Holding SE, Mitglied des Aufsichtsrats der Volkswagen Aktiengesellschaft und der AUDI Aktiengesellschaft,

8.2

Dr. Arno Antlitz, Braunschweig, Mitglied des Vorstands der Volkswagen Aktiengesellschaft für den Geschäftsbereich Finanzen und Operatives Geschäft,

8.3

Dr. Christian Dahlheim, Braunschweig, Vorstandsvorsitzender der Volkswagen Financial Services AG,

8.4

Micaela le Divelec Lemmi, Florenz (Italien), nicht-exekutives Mitglied des Verwaltungsrats der De Longhi Group und nicht-exekutives Mitglied des Verwaltungsrats der Benetton S.p.A.,

8.5

Dr. Hans Michel Piëch, Wien (Österreich), stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats der Porsche Automobil Holding SE und Mitglied des Aufsichtsrats der Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft, der Volkswagen Aktiengesellschaft und der AUDI Aktiengesellschaft,

8.6

Dr. Ferdinand Oliver Porsche, Salzburg (Österreich), Vorstand der Familie Porsche AG Beteiligungsgesellschaft,

8.7

Hans Dieter Pötsch, Wolfsburg, Vorsitzender des Vorstands der Porsche Automobil Holding SE und Vorsitzender des Aufsichtsrats der Volkswagen Aktiengesellschaft,

8.8

Melissa Di Donato Roos, Ascot (Vereinigtes Königreich), Chair & Chief Executive Officer der Kyriba Corp.,

8.9

Dr. Hans Peter Schützinger, Salzburg (Österreich), Sprecher der Geschäftsführung der Porsche Holding GmbH und

8.10

Hauke Stars, Königstein im Taunus, Mitglied des Vorstands der Volkswagen Aktiengesellschaft für den Geschäftsbereich IT,

jeweils mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 7. Juni 2024 als Vertreter der Anteilseigner zu Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft zu wählen. Die Wahl der unter Ziffer 8.1 bis Ziffer 8.10 genannten Personen erfolgt jeweils für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. Die Wahl erfolgt demnach jeweils bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2029.

Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat als Einzelwahl durchzuführen.

Die vorstehenden Wahlvorschläge berücksichtigen die vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele sowie das im Hinblick auf seine Zusammensetzung verfolgte Diversitätskonzept und streben die Ausfüllung des Kompetenzprofils für das Gesamtgremium an.

In dem nachfolgenden Abschnitt II.3. „Weitere Informationen zur Tagesordnung“ sind Lebensläufe der zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten wiedergegeben, die über relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und fachliche Erfahrungen der vorgeschlagenen Kandidaten Auskunft geben. Die Lebensläufe enthalten auch eine Übersicht über die wesentlichen Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat. Zudem werden in Abschnitt II.3. die persönlichen und die geschäftlichen Beziehungen eines jeden Kandidaten zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär offengelegt sowie gemäß § 125 Absatz 1 Satz 5 AktG aufgeführt, welche Mitgliedschaften die vorgeschlagenen Kandidaten in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen innehaben.

Die Lebensläufe der Kandidaten sowie weitere Informationen zu den Wahlvorschlägen sind auch über die Internetseite der Gesellschaft unter

https://investorrelations.porsche.com/de/general-meeting-24/

zugänglich.

II. Weitere Informationen zur Tagesordnung

1.

System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder der Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft (Tagesordnungspunkt 6)

Das System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder in der durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 15. September 2023 geänderten Fassung hat folgenden Inhalt:

A.

GRUNDZÜGE DES VERGÜTUNGSSYSTEMS FÜR DIE VORSTANDSMITGLIEDER DER PORSCHE AG

„Eine Marke für Menschen, die ihren Träumen folgen“. Die Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG („Porsche AG“ oder „Gesellschaft“) fokussiert sich auf qualitativ hochwertige und exklusive Produkte, Elektromobilität und Nachhaltigkeit. Der Sportwagenhersteller überträgt seine Historie und seine Motorsport-DNA in die Zukunft und definiert so den Begriff des modernen Luxus neu. Porsche ist eine globale und ikonische Marke. Mit Leidenschaft für Design, Performance und höchste Qualität.

Die Porsche AG hat ihre strategischen Ziele übergeordnet entlang der vier Stakeholder-Dimensionen Kunden, Gesellschaft, Mitarbeiter und Investoren definiert. Den Zielen folgend hat das Unternehmen den Anspruch, in der Markenwahrnehmung weltweit eine herausragende Position im automobilen Luxussegment einzunehmen und seine Kunden in besonderem Maße zu begeistern. Dabei steht die Nachhaltigkeit noch stärker im Fokus. Die Ambition des Unternehmens ist es, im Jahr 2030 über die gesamte Wertschöpfungskette hinweg bilanziell CO2-neutral zu sein, einschließlich einer bilanziell CO2-neutralen Nutzungsphase für neue Battery Electric Vehicle-Modelle. Porsche stellt sich auch den finanziellen Herausforderungen der Transformation. Das Unternehmen investiert umfassend, unter anderem in Nachhaltigkeit, Innovation, Digitalisierung und in Weiterbildung.

Die strategischen Ziele der Porsche AG werden durch die Ausgestaltung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder der Porsche AG, insbesondere hinsichtlich der Auswahl der finanziellen und nicht-finanziellen Leistungskriterien, gezielt unterstützt. Der Short Term Incentive (Jahresbonus, „STI“) ist an den finanziellen Erfolgszielen Netto-Cashflow Marge (NCF Marge) Porsche AG Segment Automobile und der Operativen Umsatzrendite (ROS) Porsche AG Konzern sowie an der Erreichung von Nachhaltigkeitszielen (Environmental, Social und Governance, „ESG-Ziele“) ausgerichtet. Die finanziellen Erfolgsziele fördern das strategische Ziel einer wettbewerbsfähigen Ertragskraft. Die Porsche AG übernimmt Verantwortung, daher sind relevante ESG-Ziele wie die Dekarbonisierung, Geschlechterquote, Mitarbeiterzufriedenheit und die Kundenzufriedenheit sowie ein Governance Faktor als messbare Ziele berücksichtigt, die gleichzeitig in der Unternehmensstrategie der Porsche AG verankert sind. Damit leistet das Vergütungssystem einen wesentlichen Beitrag für eine nachhaltige und langfristig erfolgreiche Unternehmensentwicklung sowie eine Steigerung des Unternehmenswertes des Porsche AG Konzerns.

Um die Vergütung der Vorstandsmitglieder an der langfristig erfolgreichen Entwicklung des Porsche AG Konzerns auszurichten, nimmt die langfristige variable Vergütung (Long Term Incentive, „LTI“) einen wesentlichen Anteil an der Gesamtvergütung ein. Der LTI wird in Form eines virtuellen Performance Share Plans mit vierjähriger Performance-Periode gewährt. Finanzielles Erfolgsziel ist das Ergebnis je Vorzugsaktie der Porsche AG (Earnings per Share, „EPS“) während der Performance-Periode. Daneben hängt der Auszahlungsbetrag von der Entwicklung des Aktienkurses und der ausgeschütteten Dividenden der Vorzugsaktie der Porsche AG während der Performance-Periode ab. Das finanzielle Erfolgsziel EPS in Verbindung mit der Aktienkursentwicklung und den ausgeschütteten Dividenden, gemessen über vier Jahre, stellt eine langfristige Wirkung der Verhaltensanreize sicher und fördert das strategische Ziel einer wettbewerbsfähigen Ertragskraft. Da es sich beim EPS um eine wichtige Kennzahl der Aktienbewertung handelt, werden auch die Interessen der Investoren einbezogen.

Das Vergütungssystem dient als zentrales Steuerungselement, um die Vorstandsvergütung mit den Interessen der Aktionäre und weiterer Stakeholder in Einklang zu bringen und setzt wichtige Anreize für die Umsetzung der Unternehmensstrategie. Das Bestreben, die erfolgreiche Entwicklung des Porsche AG Konzerns gemeinschaftlich und als Team voranzutreiben, ist tief in der Kultur der Porsche AG verankert. Um diese besondere Kultur zu unterstützen und weiter zu stärken, achten Vorstand und Aufsichtsrat in enger Zusammenarbeit darauf, dass die der variablen Vergütung zugrundeliegenden Leistungskriterien und Ziele auch für die Führungsebenen unterhalb des Vorstands Anwendung finden.

Der Aufsichtsrat der Porsche AG hat erstmals am 14. September 2022 ein Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder der Porsche AG nach den Vorgaben des § 87a AktG beschlossen, welches die Hauptversammlung am 28. Juni 2023 mit 100 % der abgegebenen Stimmen gebilligt hat. Der Aufsichtsrat überprüft die Höhe und Zusammensetzung der Vergütung der Vorstandsmitglieder regelmäßig. Dabei berücksichtigt der Aufsichtsrat insbesondere die Entwicklung der Vergütung der Unternehmen der Peer Group und anderer DAX-Unternehmen sowie die Empfehlungen von Investoren. Der Aufsichtsrat hat am 15. September 2023 beschlossen, das Vergütungssystem mit Wirkung ab dem 1. Januar 2024 anzupassen. Mit der Anpassung wird insbesondere im STI das bisherige finanzielle Erfolgsziel Kapitalrendite (ROI) ersetzt durch das finanzielle Erfolgsziel NCF Marge und als weiteres ESG-Ziel die Mitarbeiterzufriedenheit ergänzt. Die NCF Marge ist eine zentrale Steuerungsgröße, um die Vergütung der Vorstandsmitglieder mit den Interessen des Kapitalmarkts in Einklang zu bringen. Durch die Ergänzung der Mitarbeiterzufriedenheit werden Nachhaltigkeitsaspekte noch breiter berücksichtigt und der Mensch wird noch stärker in den Mittelpunkt des Handelns der Porsche AG gerückt. Eine hohe Mitarbeiterzufriedenheit sichert auch weiterhin die Führungsrolle der Porsche AG im „war for talents“.

Das System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder der Porsche AG ist klar und verständlich. Es entspricht den Vorgaben des Aktiengesetzes und berücksichtigt die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) in der am 27. Juni 2022 in Kraft getretenen Fassung.

Das angepasste Vergütungssystem gilt ab dem 1. Januar 2024 für sämtliche Vorstandsmitglieder der Porsche AG.

B.

DAS VERGÜTUNGSSYSTEM IM EINZELNEN

I.

Vergütungsbestandteile

1.

Überblick über die Vergütungsbestandteile und deren relativen Anteil an der Vergütung

Die Vergütung der Vorstandsmitglieder besteht aus festen und variablen Bestandteilen. Feste Bestandteile der Vergütung der Vorstandsmitglieder sind das monatliche Grundgehalt, Nebenleistungen und die betriebliche Altersversorgung. Variable Bestandteile sind der STI mit einem einjährigen Bemessungszeitraum und der LTI als virtueller Performance Share Plan mit einem vierjährigen Bemessungszeitraum. Daneben wurde den Vorstandsmitgliedern für den erfolgreichen Börsengang der Porsche AG einmalig ein IPO-Bonus zugesagt.

Vergütungsbestandteil

Bemessungsgrundlage / Parameter

Feste Vergütungsbestandteile

Grundgehalt jeweils zum Monatsende
Nebenleistungen

Übliche Nebenleistungen, unter anderem:


-

ein Fahrzeug mit Tank-/Ladekarte auch zur privaten Nutzung; Übernahme der Besteuerung des geldwerten Vorteils durch die Porsche AG

-

Anspruch auf zwei Leasingfahrzeuge

-

Sachbezugspauschale

-

Zuschuss zu Kranken- und Pflegeversicherung

-

Ärztliche Vorsorgeuntersuchungen

-

Versicherungen (Unfall-, Reisegepäck-, D&O-Versicherung)

-

Sicherheitsmaßnahmen

Betriebliche Altersversorgung (bAV) Beitragsorientierte Versorgungszusage mit jährlichem Versorgungsaufwand in Höhe von 40% des Jahresgrundgehalts ab Verlängerung der Bestellung und für Neueintritte
Variable Vergütungsbestandteile

Short Term Incentive (STI)

Plantyp: Zielbonus
Begrenzung: 180 % des Zielbetrags
Leistungskriterien:

-

Netto-Cashflow Marge Porsche AG Segment Automobile (50 %)

-

Operative Umsatzrendite Porsche AG Konzern (50 %)

-

ESG-Ziele (Multiplikator 0,63-1,43)

Bemessungszeitraum: Jeweiliges Geschäftsjahr
Auszahlung: In bar im Monat nach der Billigung des Konzernabschlusses des jeweiligen Geschäftsjahres
Long Term Incentive (LTI)

Plantyp: Virtueller Performance Share Plan
Begrenzung: 200 % des Zielbetrags
Leistungskriterium: EPS (100 %) des Porsche AG Konzerns
Performance-Periode: Vier Jahre vorwärtsgerichtet
Auszahlung: In bar im Monat nach der Billigung des Konzernabschlusses der Porsche AG des letzten Jahres der Performance-Periode
Sonstige Leistungen

IPO-Bonus

In Form virtueller Shares mit Laufzeit von ein bis drei Jahren seit IPO
Zeitlich begrenzte oder für die gesamte Dauer des Dienstvertrags vereinbarte Leistungen an neu eintretende Vorstandsmitglieder



-

Ggf. Zahlungen zum Ausgleich verfallender variabler Vergütung oder sonstiger finanzieller Nachteile

-

Ggf. Leistungen im Zusammenhang mit einem wesentlichen Standortwechsel

Der Aufsichtsrat legt auf Basis des Vergütungssystems die konkrete Ziel-Gesamtvergütung eines jeden Vorstandsmitglieds fest. Die festgelegte Ziel-Gesamtvergütung steht in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben und Leistungen des Vorstandsmitglieds sowie zur Lage des Unternehmens und übersteigt die übliche Vergütung nicht ohne besondere Gründe. Die Ziel-Gesamtvergütung besteht aus der Summe der für die Gesamtvergütung maßgeblichen Vergütungsbestandteile. Zur Gesamtvergütung gehören das Grundgehalt, der STI und der LTI sowie die Nebenleistungen und der Aufwand für die betriebliche Altersversorgung. Bei STI und LTI wird jeweils der Zielbetrag bei 100 % Zielerreichung zugrunde gelegt.

Die nachfolgende Darstellung zeigt die relativen Anteile der festen und variablen Vergütungsbestandteile in Bezug auf die Ziel-Gesamtvergütung.

Feste Vergütung

Variable Vergütung

(Grundgehalt +
Nebenleistungen + betr. Altersversorgung)

STI

LTI

Vorsitzender des Vorstands / Mitglieder des Vorstands

30 - 45

20 - 30

30 - 45

Beim Vorsitzenden des Vorstands liegt zum 1. Januar 2024 der Anteil der festen Vergütung (Grundgehalt und Aufwendungen zur betrieblichen Altersversorgung) bei ungefähr 36 % der Ziel-Gesamtvergütung und der Anteil der variablen Vergütung bei ungefähr 64 % der Ziel-Gesamtvergütung. Dabei liegt der Anteil des STI (Zielbetrag) an der Ziel-Gesamtvergütung bei ungefähr 26 % und der Anteil des LTI (Zielbetrag) an der Ziel-Gesamtvergütung bei ungefähr 38 %.

Bei den übrigen Mitgliedern des Vorstands liegt zum 1. Januar 2024 der Anteil der festen Vergütung (Grundgehalt, Nebenleistungen und Aufwendungen zur betrieblichen Altersversorgung) bei ungefähr 38 % der Ziel-Gesamtvergütung und der Anteil der variablen Vergütung bei ungefähr 62 % der Ziel-Gesamtvergütung. Dabei liegt der Anteil des STI (Zielbetrag) an der Ziel-Gesamtvergütung bei ungefähr 25 % und der Anteil des LTI (Zielbetrag) an der Ziel-Gesamtvergütung bei ungefähr 37 %.

Die genannten Anteile können für künftige Geschäftsjahre abweichen. Eine solche Abweichung kann sich z.B. ergeben aufgrund von Leistungen an neu eintretende Vorstandsmitglieder nach Ziffer 4 oder der Entwicklung des Aufwands der Nebenleistungen und der betrieblichen Altersversorgung.

2.

Feste Vergütungsbestandteile

2.1

Grundgehalt

Die Vorstandsmitglieder erhalten ein Grundgehalt in zwölf gleichen Raten, die jeweils zum Monatsende ausgezahlt werden.

2.2

Betriebliche Altersversorgung

Die Porsche AG kann neu in den Vorstand berufenen Vorstandsmitgliedern sowie solchen, deren Verträge verlängert werden, ab dem Zeitpunkt der Verlängerung eine beitragsorientierte Leistungszusage im Wege der Direktzusage auf Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenleistungen gewähren, die durch ein Contractual Trust Arrangement finanziert wird. Daneben können Vorstandsmitgliedern zusätzlich Leistungen für den Fall der Erwerbsminderung und den Todesfall zugesagt werden. Die zugesagten Altersleistungen können ab Vollendung des 67. Lebensjahres bezogen werden; ab Vollendung des 63. Lebensjahres ist eine vorgezogene Inanspruchnahme möglich. Der jährliche Versorgungsbeitrag beträgt 40 % des jeweiligen vertraglich vereinbarten Jahresgrundgehalts.

Die Porsche AG ermöglicht den Vorstandsmitgliedern darüber hinaus die Teilnahme an der für Arbeitnehmer vorgesehenen zusätzlichen arbeitnehmerfinanzierten betrieblichen Altersversorgung („Deferred Compensation“). Die Vorstandsmitglieder können in jedem Geschäftsjahr eine Entgeltumwandlung eines Teils ihrer variablen Vergütungsbestandteile beantragen, maximal jedoch EUR 1.000.000 pro Geschäftsjahr. Die Porsche AG verzinst das umgewandelte Entgelt mit derzeit 3%. Vor Einführung des Vergütungssystems bereits umgewandelte Vergütungsbestandteile werden mit dem zum jeweiligen Umwandlungszeitpunkt vorgesehenen Zinssatz verzinst. Im Fall einer Änderung der Verzinsung für die Arbeitnehmer gilt der neue Zinssatz für die Vorstandsmitglieder nur dann, wenn der Aufsichtsrat der Änderung zustimmt.

2.3

Nebenleistungen

Die Porsche AG gewährt den Vorstandsmitgliedern Nebenleistungen, deren Umfang sich im Einzelnen nach der jeweiligen Beschlussfassung des Aufsichtsrats richtet. Die Vorstandsmitglieder erhalten derzeit zum Beispiel ein Dienstfahrzeug mit Tank-/Ladekarte auch zur privaten Nutzung (Übernahme des geldwerten Vorteils durch die Gesellschaft), zwei Leasingfahrzeuge, einen Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung, Sicherheitsmaßnahmen (falls erforderlich), Vorsorgeuntersuchungen sowie Beiträge zu einer Gruppen-Unfallversicherung, Reisegepäckversicherung und D&O Versicherung. Ihnen wird zudem eine Sachbezugspauschale gewährt. Bei Auslandssachverhalten können zudem steuerliche Nachteile ausgeglichen werden. Abweichend davon erhält der Vorsitzende des Vorstands aktuell keine Nebenleistungen von der Porsche AG. Er erhält ausschließlich Nebenleistungen von der Volkswagen AG gemäß dem Nebenleistungskatalog für Mitglieder des Vorstands der Volkswagen AG.

3.

Variable Vergütungsbestandteile

Im Folgenden werden die variablen Vergütungsbestandteile detailliert beschrieben. Es wird verdeutlicht, welcher Zusammenhang zwischen der Erreichung der Leistungskriterien und den Auszahlungsbeträgen aus der variablen Vergütung besteht. Ferner wird erläutert, in welcher Form und wann die Vorstandsmitglieder über die gewährten variablen Vergütungsbeträge verfügen können.

3.1

Short Term Incentive (STI)

Der STI ist ein leistungsabhängiger Bonus mit einem einjährigen Bemessungszeitraum. Maßgeblich für die Bemessung der Zielerreichung ist zum einen die Entwicklung der finanziellen Erfolgsziele Netto-Cashflow Marge Porsche AG Segment Automobile und Operative Umsatzrendite Porsche AG Konzern (zusammen die „finanziellen Teilziele“). Zum anderen hängt der STI ab von der Entwicklung von Zielen in den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance (Environment, Social and Governance), die über einen multiplikativen Faktor berücksichtigt werden („ESG-Faktor“).

3.1.1

Finanzielle Teilziele

Die finanziellen Teilziele Netto-Cashflow Marge Porsche AG Segment Automobile und Operative Umsatzrendite Porsche AG Konzern werden jeweils mit 50 % gewichtet. Der Aufsichtsrat ist berechtigt, die Gewichtung der finanziellen Teilziele für künftige Geschäftsjahre nach billigem Ermessen anzupassen.

Der Aufsichtsrat legt für jedes Geschäftsjahr die Werte für die finanziellen Teilziele fest. Dabei legt der Aufsichtsrat fest:

Für die Netto-Cashflow Marge Porsche AG Segment Automobile (NCF Marge):

-

einen Schwellenwert, der einem Teilzielerreichungsgrad von 50 % entspricht,

-

einen Zielwert, der einem Teilzielerreichungsgrad von 100 % entspricht,

-

einen Maximalwert, der einem Teilzielerreichungsgrad von 200 % entspricht.

Für die Operative Umsatzrendite Porsche AG Konzern (ROS):

-

einen Schwellenwert, der einem Teilzielerreichungsgrad von 50 % entspricht,

-

einen Zielwert, der einem Teilzielerreichungsgrad von 100 % entspricht,

-

einen Maximalwert, der einem Teilzielerreichungsgrad von 200 % entspricht.

Werte zwischen dem Schwellenwert und dem Zielwert sowie zwischen dem Zielwert und dem Maximalwert werden linear interpoliert.

Der Aufsichtsrat kann den tatsächlich errechneten Teilzielerreichungsgrad des Teilziels Netto-Cashflow Marge (NCF Marge) Porsche AG Segment Automobile nach billigem Ermessen in begründeten Ausnahmefällen anpassen, um eine leistungsgerechte Bewertung des Teilziels Netto-Cashflow Marge (NCF Marge) Porsche AG Segment Automobile sicherzustellen. Die Anpassung kann zu einer Erhöhung oder zu einer Verminderung des Teilzielerreichungsgrads des Teilziels Netto-Cashflow Marge (NCF Marge) Porsche AG Segment Automobile führen. Als begründete Ausnahmefälle kommen insbesondere Cashflow-wirksame Umgestaltungen der betrieblichen Altersversorgung, Unternehmensverkäufe oder -zukäufe oder Umstrukturierungen in Betracht. Allgemein ungünstige Marktentwicklungen gelten nicht als begründeter Ausnahmefall. Der finanzielle Gesamtzielerreichungsgrad errechnet sich aus der Summe der gewichteten Teilzielerreichungsgrade nach folgender Formel:

Finanzieller Gesamtzielerreichungsgrad

= Teilzielerreichungsgrad Netto-Cashflow Marge x 50 % + Teilzielerreichungsgrad Operative Umsatzrendite x 50 %

3.1.2

ESG-Faktor

Der ESG-Faktor setzt sich aus dem Teilziel Umwelt, dem Teilziel Soziales und dem Governance-Faktor zusammen (zusammen die „ESG-Teilziele“). Das Teilziel Umwelt berücksichtigt das Kriterium Dekarbonisierungsindex. Das Teilziel Soziales berücksichtigt die Kriterien Geschlechterquote, Customer Excitement Index und Mitarbeiterzufriedenheit. Der Governance-Faktor berücksichtigt die Kriterien Compliance & Integrität (die „ESG-Kriterien“). Der Aufsichtsrat ist berechtigt, nach billigem Ermessen für künftige Geschäftsjahre einzelne ESG-Teilziele oder die festgelegten ESG-Kriterien auszutauschen oder zu ergänzen, wenn andere als die in dieser Ziffer geregelten ESG-Teilziele oder ESG-Kriterien aus seiner Sicht besser geeignet sind, die Entwicklung in den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance abzubilden und den Vorstandsmitgliedern entsprechende Anreize zu bieten.

Der Aufsichtsrat legt für jedes Geschäftsjahr für die Teilziele Umwelt und Soziales fest:

-

einen Mindestwert, der einem Teilzielerreichungsgrad von 0,7 entspricht,

-

einen Zielwert, der einem Teilzielerreichungsgrad von 1,0 entspricht,

-

einen Maximalwert, der einem Teilzielerreichungsgrad von 1,3 entspricht.

Werte zwischen dem Mindestwert und dem Zielwert sowie zwischen dem Zielwert und dem Maximalwert werden linear interpoliert. Das Teilziel Umwelt wird mit 40 % gewichtet. Das Teilziel Soziales wird mit 60 % gewichtet. Innerhalb des Teilziels Soziales werden die ESG-Kriterien zu gleichen Teilen gewichtet. Der Aufsichtsrat ist berechtigt, nach billigem Ermessen für künftige Geschäftsjahre die ESG-Teilziele und die ESG-Kriterien innerhalb eines ESG-Teilziels anders zu gewichten.

Der Aufsichtsrat legt nach Ablauf des Geschäftsjahres einen Governance-Faktor zwischen 0,9 und 1,1 fest. Dabei bewertet der Aufsichtsrat die kollektive Leistung des Gesamtvorstands und die individuelle Leistung der einzelnen Vorstandsmitglieder hinsichtlich Integrität und Compliance im Geschäftsjahr.

Der ESG-Faktor errechnet sich aus der Summe der gewichteten Zielerreichung des Teilziels Umwelt und des Teilziels Soziales multipliziert mit dem Governance-Faktor nach folgender Formel:

ESG-Faktor

= [Teilzielerreichungsgrad Umwelt x 40 % + Teilzielerreichungsgrad Soziales x 60 %] x Governance-Faktor (0,9-1,1)

3.1.3

Berechnung des Auszahlungsbetrags

Nach Ablauf des Geschäftsjahres wird die Zielerreichung anhand folgender Formel ermittelt:

STI

= individueller Zielbetrag x finanzieller Gesamtzielerreichungsgrad x ESG-Faktor.

Sodann prüft der Aufsichtsrat, ob der Auszahlungsbetrag aufgrund eines Malustatbestands (dazu unter 3.3) zu kürzen ist. Der so ermittelte Auszahlungsbetrag ist zur Zahlung fällig im Monat nach der Billigung des Konzernabschlusses der Gesellschaft für das maßgebliche Geschäftsjahr. Der Auszahlungsbetrag aus dem STI ist auf maximal 180 % des Zielbetrags begrenzt.

3.1.4

Unterjähriger Ein-/ Austritt und außergewöhnliche Ereignisse oder Entwicklungen

Beginnt oder endet der Dienstvertrag im laufenden Geschäftsjahr, wird der Zielbetrag pro rata temporis auf den Zeitpunkt des Beginns oder Endes des Dienstvertrags gekürzt. Für Zeiten, in denen das Vorstandsmitglied bei bestehendem Dienstvertrag keinen Anspruch auf Vergütung hat (z.B. wegen Ruhens des Dienstverhältnisses oder Arbeitsunfähigkeit ohne Anspruch auf Entgeltfortzahlung), wird der Zielbetrag ebenfalls pro rata temporis gekürzt.

Im Falle von außergewöhnlichen Ereignissen oder Entwicklungen ist die Porsche AG berechtigt, die Bedingungen des STI nach billigem Ermessen sachgerecht anzupassen. Außergewöhnliche Ereignisse oder Entwicklungen können z.B. eine Akquisition durch ein Unternehmen des Porsche AG Konzerns oder eine Veräußerung einer Gesellschaft bzw. von Teilen einer Gesellschaft oder von Beteiligungen an Gesellschaften durch ein Unternehmen des Porsche AG Konzerns, ein Zusammenschluss der Porsche AG mit einer anderen Gesellschaft, wesentliche Veränderungen der Aktionärsstruktur der Porsche AG, Änderungen der rechtlichen und/oder regulatorischen Rahmenbedingungen, wirtschaftliche Folgen eines signifikanten exogenen Schocks (z.B. Krieg, Pandemie oder Naturkatastrophen) oder hohe Inflation sein.

3.2

Long Term Incentive (LTI)

3.2.1

Performance Share Plan / Finanzielle Ziele

Der LTI wird in Form eines virtuellen Performance Share Plans mit vierjähriger Performance-Periode gewährt. Maßgebliches finanzielles Erfolgsziel ist das testierte, voll verwässerte Ergebnis je Vorzugsaktie der Porsche AG (Earnings per Share, „EPS“) aus fortgeführten und nicht fortgeführten Geschäftsbereichen, wie es im Konzernabschluss der Porsche AG ausgewiesen wird, während der Performance-Periode.

Für jedes Geschäftsjahr wird den Vorstandsmitgliedern zu Beginn des Geschäftsjahres eine Tranche an Performance Shares der Vorzugsaktie der Porsche AG zugeteilt; die Performance Shares sind eine reine Rechengröße. Die Tranche beginnt am 1. Januar des ersten Geschäftsjahres der Performance-Periode („Gewährungsgeschäftsjahr“) und endet am 31. Dezember des dritten, auf das Gewährungsgeschäftsjahr folgenden Geschäftsjahres. Die Anzahl der bedingt zuzuteilenden Performance Shares errechnet sich aus dem zum Zeitpunkt der Zuteilung maßgeblichen vereinbarten Zielbetrag dividiert durch das arithmetische Mittel der Schlusskurse der Vorzugsaktie der Porsche AG (Wertpapierkennnummer: PAG911) im XETRA-Handelssystem der Deutsche Börse AG (bzw. des dieses ersetzenden Handelssystems) an den letzten 30 Handelstagen vor dem 1. Januar der jeweiligen Performance-Periode.

Die finale Anzahl der Performance Shares am Ende der Performance-Periode hängt ab von der Entwicklung des EPS des Porsche AG Konzerns über die vierjährige Performance-Periode (arithmetisches Mittel der jährlichen EPS-Zielerreichungen der vier Geschäftsjahre der Performance-Periode in Prozent). Zur Ermittlung der Zielerreichung legt der Aufsichtsrat zu Beginn der Performance-Periode fest:

-

einen EPS-Mindestwert, der einer Zielerreichung von 50 % entspricht,

-

einen EPS-Zielwert, der einer Zielerreichung von 100 % entspricht und

-

einen EPS-Maximalwert, der einer Zielerreichung von 150 % entspricht.

Werte zwischen dem EPS-Mindestwert und dem EPS-Zielwert sowie zwischen dem EPS-Zielwert und dem EPS-Maximalwert werden linear interpoliert.

3.2.2

Berechnung des Auszahlungsbetrags

Am Ende der Performance-Periode wird der Auszahlungsbetrag aus dem Performance Share Plan berechnet, indem die finale Anzahl an Performance Shares mit dem arithmetischen Mittel der Schlusskurse der Vorzugsaktie der Porsche AG an den letzten 30 Handelstagen vor dem Ende der Performance-Periode und den während der Performance-Periode pro Vorzugsaktie der Porsche AG ausgezahlten Dividenden multipliziert werden. Dividenden werden nicht verzinst oder reinvestiert.

Sodann prüft der Aufsichtsrat, ob der errechnete Betrag wegen eines Malustatbestandes (dazu unter Ziffer 3.3) zu kürzen ist. Der so ermittelte Auszahlungsbetrag ist zur Zahlung fällig im Monat nach der Billigung des Konzernabschlusses der Gesellschaft für das letzte Jahr der Performance-Periode. Der Auszahlungsbetrag ist auf 200 % des Zielbetrags begrenzt.

3.2.3

Unterjähriger Ein-/ Austritt, Verfall und außergewöhnliche Ereignisse oder Entwicklungen

Im Falle eines unterjährigen Beginns oder einer unterjährigen Beendigung des Dienstverhältnisses oder der Teilnahmeberechtigung am Performance Share Plan im Gewährungsgeschäftsjahr wird der Zielbetrag - und damit die Anzahl der zugeteilten Performance Shares - pro rata temporis gekürzt. Entsprechendes gilt für Zeiten, in denen der Planteilnehmer bei bestehendem Dienstverhältnis im Gewährungsgeschäftsjahr keinen Anspruch auf Vergütung hat (z.B. wegen Ruhens des Dienstverhältnisses oder Arbeitsunfähigkeit ohne Anspruch auf Entgeltfortzahlung). Endet das Dienstverhältnis aufgrund dauerhafter Invalidität oder Tod, werden alle zugeteilten Performance Shares, deren Performance-Periode noch nicht geendet hat, unverzüglich ausbezahlt.

Sämtliche Performance Shares einer laufenden Performance-Periode verfallen ersatz- und entschädigungslos in den folgenden Fällen (sog. Bad-Leaver-Fälle):

-

Das Dienstverhältnis endet vor Ende der Performance-Periode durch außerordentliche Kündigung aus einem vom Vorstandsmitglied verschuldeten wichtigen Grund nach § 626 BGB durch die Gesellschaft.

-

Das Dienstverhältnis des Vorstandsmitglieds endet vor Ende der Performance-Periode in Folge eines Widerrufs der Bestellung als Mitglied des Vorstands wegen grober Pflichtverletzung.

-

Das Vorstandsmitglied verstößt vor Ende der Performance-Periode gegen das während der Dauer des Dienstverhältnisses bestehende Wettbewerbsverbot oder - sofern vereinbart - gegen ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot.

Im Falle von außergewöhnlichen Ereignissen oder Entwicklungen ist die Porsche AG berechtigt, die Bedingungen des Performance Share Plan nach billigem Ermessen sachgerecht anzupassen. Außergewöhnliche Ereignisse oder Entwicklungen können z.B. eine Akquisition durch ein Unternehmen des Porsche AG Konzerns oder eine Veräußerung eines Unternehmens des Porsche AG Konzerns bzw. von Teilen eines Unternehmens oder von Beteiligungen an Unternehmen durch ein Unternehmen des Porsche AG Konzerns, ein Zusammenschluss der Porsche AG mit einer anderen Gesellschaft, wesentliche Veränderungen der Aktionärsstruktur der Porsche AG, Kapitalmaßnahmen, Änderungen der rechtlichen und/oder regulatorischen Rahmenbedingungen, wesentliche Schwankungen des Kurses der Vorzugsaktie der Porsche AG, hohe Inflation, wirtschaftliche Folgen eines signifikanten exogenen Schocks (bspw. Krieg, Pandemie oder Naturkatastrophen) oder wesentliche Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sein.

3.3

Malus- und Clawbackregelung für die variable Vergütung

Im Falle eines relevanten Fehlverhaltens („Malus-Tatbestand“) des Vorstandsmitglieds während des für die variable Vergütung sowie für den IPO-Bonus (vgl. dazu 4.1) maßgeblichen Bemessungszeitraums - beim STI während des maßgeblichen Geschäftsjahres, beim Performance Share Plan während der vierjährigen Performance-Periode und beim IPO-Bonus während der dreijährigen Laufzeit - kann der Aufsichtsrat den Auszahlungsbetrag nach billigem Ermessen um bis zu 100 % kürzen („Malus“). Ein Malus-Tatbestand kann in einem individuellen Fehlverhalten oder einem Organisationsverschulden liegen. Sollte sich ein Malus-Tatbestand in einem Jahr ereignen, das in den Bemessungszeitraum mehrerer variabler Vergütungsbestandteile fällt, kann der Malus für jeden dieser variablen Vergütungsbestandteile festgelegt werden, d.h. es können insbesondere auch mehrere variable Vergütungsbestandteile mit mehrjährigen Bemessungszeiträumen einem Malus aufgrund desselben Malus-Tatbestands unterliegen.

Im Falle des nachträglichen Bekanntwerdens bzw. der nachträglichen Aufdeckung eines Malus-Tatbestands, der bei anfänglichem Bekanntwerden zu einem Malus von 100 % berechtigt hätte, ist die Gesellschaft berechtigt, den Bruttobetrag des Auszahlungsbetrags nach billigem Ermessen in voller Höhe zurückzufordern. Dies gilt für den Performance Share Plan für jeden Bemessungszeitraum, in den das Jahr des Malus-Tatbestands fällt. Die Rückforderung ist ausgeschlossen, wenn seit der Auszahlung des variablen Vergütungsbestandteils mehr als drei Jahre vergangen sind.

4.

Sonstige Leistungen

4.1

IPO-Bonus

Im Zusammenhang mit dem IPO der Porsche AG hat der Aufsichtsrat beschlossen, den Mitgliedern des Vorstands einen Sonderbonus zu gewähren (der „IPO-Bonus“), der die Leistungen der Vorstandsmitglieder bei der Vorbereitung und dem nachhaltigen Erfolg des IPO der Porsche AG in angemessener Weise incentivieren soll.

Der IPO Bonus ist als virtueller Share Plan mit einer ein- bis dreijährigen Laufzeit ausgestaltet. Die Gesellschaft teilte den Vorstandsmitgliedern am Tag des IPO (29. September 2022) eine anhand von Platzierungspreis der Vorzugsaktie der Porsche AG und Schlusskurs der Vorzugsaktie der Porsche AG am ersten Börsenhandelstag berechnete Anzahl an Shares zu, siehe Vergütungsbericht 2022, S. 15 f., abrufbar unter

https://investorrelations.porsche.com/de/corporate-governance/

Die Anzahl der zuzuteilenden Shares wurde in drei identische Teil-Tranchen aufgeteilt. Die erste Teil-Tranche hat eine Laufzeit von einem Jahr ab IPO, die zweite Teil-Tranche von zwei Jahren ab IPO und die dritte Teil-Tranche von drei Jahren ab IPO.

Am Ende der jeweiligen Laufzeit wird der Auszahlungsbetrag aus der Teil-Tranche berechnet, indem die Anzahl der Shares der jeweiligen Teil-Tranche mit dem arithmetischen Mittel der Schlusskurse der Vorzugsaktie der Porsche AG an den letzten 30 Handelstagen vor dem Ende der Laufzeit der jeweiligen Teil-Tranche und den während der Laufzeit der jeweiligen Teil-Tranche pro Vorzugsaktie der Porsche AG ausgezahlten Dividenden multipliziert werden. Dividenden werden nicht verzinst oder reinvestiert. Der Auszahlungsbetrag errechnet sich daher nach folgender Formel:

Auszahlungsbetrag

= Anzahl der Shares der jeweiligen Teil-Tranche x (arithmetisches Mittel der Schlusskurse der Vorzugsaktie der Porsche AG + pro Vorzugsaktie der Porsche AG gezahlte Dividenden während der jeweiligen Laufzeit)

Der Auszahlungsbetrag ist für jede Teil-Tranche nach oben und unten begrenzt:

-

Unterschreitet der Schlusskurs zzgl. der in der jeweiligen Laufzeit pro Vorzugsaktie der Porsche AG ausgezahlte Dividende den Zuteilungskurs um mehr als 30%, erhält das Vorstandsmitglied für die jeweilige Teil-Tranche einen Mindestauszahlungsbetrag in Höhe von 70% eines Drittels des Gewährungsbetrags.

-

Überschreitet der Schlusskurs zzgl. der in der jeweiligen Laufzeit pro Vorzugsaktie der Porsche AG ausgezahlte Dividende den Zuteilungskurs um mehr als 50%, erhält das Vorstandsmitglied für die jeweilige Teil-Tranche einen maximalen Auszahlungsbetrag in Höhe von 150% eines Drittels des Gewährungsbetrags.

Sodann prüft der Aufsichtsrat, ob der errechnete Betrag wegen eines Malustatbestandes (dazu unter Ziffer 3.3) zu kürzen ist. Der so ermittelte Auszahlungsbetrag ist zur Zahlung fällig am Ende des Monats, der dem Monat des jeweils maßgeblichen Jahrestags des IPO folgt. Der Auszahlungsbetrag aus dem IPO-Bonus ist auf einen Maximalbetrag begrenzt.

Alle Shares der jeweiligen Teil-Tranche verfallen ersatz- und entschädigungslos, wenn bis zum Ende der jeweiligen Laufzeit einer der folgenden Fälle eintritt (sog. Bad-Leaver-Fälle):

-

Das Dienstverhältnis wird vor Ende der Laufzeit durch außerordentliche Kündigung aus wichtigen Grund nach § 626 BGB durch die Gesellschaft beendet.

-

Die Gesellschaft widerruft die Bestellung des Vorstandsmitglieds wegen grober Pflichtverletzung gemäß § 84 Abs. 4 AktG.

Im Falle von außergewöhnlichen Ereignissen oder Entwicklungen ist die Porsche AG berechtigt, die Bedingungen des Share Plan nach billigem Ermessen sachgerecht anzupassen. Außergewöhnliche Ereignisse oder Entwicklungen können z.B. eine Akquisition durch ein Unternehmen des Porsche AG Konzerns oder eine Veräußerung eines Unternehmens des Porsche AG Konzerns bzw. von Teilen eines Unternehmens oder von Beteiligungen an Unternehmen durch ein Unternehmen des Porsche AG Konzerns, ein Zusammenschluss der Porsche AG mit einer anderen Gesellschaft, wesentliche Veränderungen der Aktionärsstruktur der Porsche AG, Änderungen der rechtlichen und/oder regulatorischen Rahmenbedingungen, wesentliche Schwankungen des Kurses der Vorzugsaktie der Porsche AG, hohe Inflation, wirtschaftliche Folgen eines signifikanten exogenen Schocks (bspw. Pandemie) oder wesentliche Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sein.

4.2

Weitere sonstige Leistungen

Der Aufsichtsrat ist berechtigt, neu eintretenden Vorstandsmitgliedern zeitlich begrenzte oder für die gesamte Dauer des Dienstvertrags vereinbarte Leistungen zu gewähren. Diese Leistungen können z.B. Zahlungen zum Ausgleich verfallender variabler Vergütung bei einem früheren Dienst-/Arbeitgeber oder sonstiger finanzieller Nachteile sowie Leistungen im Zusammenhang mit einem wesentlichen Standortwechsel sein.

Der Aufsichtsrat kann mit Vorstandsmitgliedern im Einzelfall ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot vereinbaren, für dessen Einhaltung die Gesellschaft dem Vorstandsmitglied eine Karenzentschädigung im marktüblichen Umfang zusagt.

Der Aufsichtsrat kann mit Vorstandsmitgliedern, deren Bestellung zum Vorstandsmitglied gem. § 84 Abs. 3 AktG unter Zusicherung der Wiederbestellung vorübergehend widerrufen wird, vereinbaren, dass diese Vorstandsmitglieder während der Unterbrechung der Amtszeit einzelne Vergütungsbestandteile weiterhin erhalten.

II.

Maximalvergütung

Die Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder in einem Geschäftsjahr ist nach oben absolut begrenzt („Maximalvergütung“). Zur Gesamtvergütung in diesem Sinne gehören grundsätzlich das für das jeweilige Geschäftsjahr ausbezahlte Grundgehalt, die für das jeweilige Geschäftsjahr gewährten Nebenleistungen, der Aufwand für die betriebliche Altersversorgung („Service Costs“) für das jeweilige Geschäftsjahr, der für das jeweilige Geschäftsjahr gewährte und im Folgejahr ausgezahlte STI, der im jeweiligen Geschäftsjahr ausgezahlte Performance Share Plan, dessen Performance-Periode unmittelbar vor dem jeweiligen Geschäftsjahr endet, sowie eine etwaige für das jeweilige Geschäftsjahr gewährte Sonderzahlung.

Sofern der Aufsichtsrat neu eintretenden Vorstandsmitgliedern zeitlich begrenzte oder für die gesamte Dauer des Dienstvertrags vereinbarte Leistungen nach Ziffer I.4 gewährt, fließen auch diese Leistungen in dem Geschäftsjahr, für das sie gewährt werden, in die Maximalvergütung ein. Der Auszahlungsbetrag für die jeweilige Teil-Tranche des IPO wird der Maximalvergütung im jeweiligen Jahr der Auszahlung zugerechnet.

Die Maximalvergütung beträgt für Mitglieder des Vorstands brutto EUR 5.000.000 pro Geschäftsjahr, für Mitglieder des Vorstands mit Sonderaufgaben EUR 6.000.000 pro Geschäftsjahr und für den Vorstandsvorsitzenden, basierend auf einem Tätigkeitsumfang von 100%, brutto EUR 10.000.000 pro Geschäftsjahr. Soweit die Berechnung der Gesamtvergütung zu einem die Maximalvergütung übersteigenden Betrag führt, wird der Auszahlungsbetrag aus dem STI gekürzt. Sollte eine Kürzung des STI nicht ausreichen, um die Maximalvergütung einzuhalten, kann der Aufsichtsrat nach pflichtgemäßem Ermessen andere Vergütungskomponenten kürzen oder die Rückerstattung bereits ausgezahlter Vergütung verlangen.

Unabhängig von der Maximalvergütung sind die Auszahlungsbeträge von STI, LTI und IPO-Bonus jeweils nach oben begrenzt.

III.

Vergütungsbezogene Rechtsgeschäfte

1.

Laufzeiten vergütungsbezogener Rechtsgeschäfte

1.1

Laufzeiten der Dienstverträge

Die Dienstverträge der Vorstandsmitglieder gelten für die Dauer der laufenden Bestellungen zum Vorstandsmitglied. Bei einer Erstbestellung wird der Aufsichtsrat die Dauer der Bestellung dem jeweiligen Einzelfall angemessen und am Unternehmenswohl orientiert festlegen.

1.2

Koppelungsklausel

Bei Widerruf der Bestellung zum Vorstandsmitglied aus einem wichtigen Grund, der nicht zugleich ein wichtiger Grund gemäß § 626 Abs. 1 BGB ist, sowie bei einer Amtsniederlegung durch das Vorstandsmitglied ohne wichtigen Grund gemäß § 626 Abs. 1 BGB endet der Dienstvertrag nach Ablauf einer Frist von 12 Monaten, sofern er nicht bereits zuvor durch Fristablauf endet. Das gleiche gilt bei einer einvernehmlichen Beendigung, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren. Die Gesellschaft ist berechtigt, das Vorstandsmitglied bei vorzeitigem Ende der Bestellung bis zum Ende des Dienstvertrags unter Anrechnung anderweitiger Einkünfte freizustellen.

2.

Entlassungsentschädigungen

Bei einem Widerruf der Bestellung erhält das Vorstandsmitglied - außer bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, der die Gesellschaft zur außerordentlichen Beendigung des Dienstvertrags berechtigt sowie bei Widerruf der Bestellung wegen grober Pflichtverletzung - eine Abfindung in Höhe der Bruttobezüge für die Restlaufzeit des Dienstvertrags, maximal in Höhe von zwei Bruttojahreseinkommen. Im Falle der Vereinbarung eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots wird die Abfindung auf die Karenzentschädigung angerechnet.

IV.

Berücksichtigung der Vergütungs- und Beschäftigungsbedingungen der Arbeitnehmer bei der Festsetzung des Vergütungssystems

Bei der Festsetzung des Vergütungssystems sowie der konkreten Höhe der Vergütung berücksichtigt der Aufsichtsrat auch die Beschäftigungsbedingungen der Arbeitnehmer der Porsche AG. Im Rahmen der regelmäßig durchgeführten Überprüfung der Angemessenheit der Vorstandsvergütung prüft der Aufsichtsrat insbesondere, ob sich aus Veränderungen der Relationen der Vergütung von Vorstand, oberem Führungskreis und Gesamtbelegschaft der Porsche AG Anpassungsbedarf in Bezug auf die Vorstandsvergütung ergibt. Dabei berücksichtigt der Aufsichtsrat auch die Entwicklung der Vergütungen der beschriebenen Gruppen im Zeitablauf.

V.

Verfahren zur Fest- und zur Umsetzung sowie zur Überprüfung des Vergütungssystems

Der Aufsichtsrat beschließt ein klares und verständliches System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder. Das Präsidium ist zuständig, den Beschluss des Aufsichtsrats über das Vergütungssystem und die regelmäßige Überprüfung des Vergütungssystems vorzubereiten. Hierzu bereitet das Präsidium einen Bericht und einen Beschlussvorschlag vor. Der Aufsichtsrat überprüft das Vergütungssystem nach pflichtgemäßem Ermessen, spätestens aber alle vier Jahre. Dabei führt der Aufsichtsrat einen Marktvergleich durch und berücksichtigt insbesondere Veränderungen des Unternehmensumfelds, die wirtschaftliche Gesamtlage und Strategie des Unternehmens, Veränderungen und Trends der nationalen und internationalen Corporate Governance Standards und die Entwicklung der Vergütungs- und Beschäftigungsbedingungen der Arbeitnehmer gemäß Ziffer B.IV. Bei Bedarf zieht der Aufsichtsrat externe Vergütungsexperten hinzu. Dabei achtet der Aufsichtsrat auf die Unabhängigkeit der externen Vergütungsexperten vom Vorstand und vom Unternehmen und trifft Vorkehrungen, um Interessenkonflikte zu vermeiden.

Der Aufsichtsrat legt das von ihm beschlossene Vergütungssystem der Hauptversammlung bei jeder wesentlichen Änderung, mindestens aber alle vier Jahre, zur Billigung vor. Billigt die Hauptversammlung das vorgelegte System nicht, legt der Aufsichtsrat der Hauptversammlung spätestens in der darauffolgenden ordentlichen Hauptversammlung ein überprüftes Vergütungssystem zur Billigung vor.

Der Aufsichtsrat und das Präsidium stellen durch geeignete Maßnahmen sicher, dass mögliche Interessenkonflikte der an den Beratungen und Entscheidungen über das Vergütungssystem beteiligten Aufsichtsratsmitglieder vermieden und gegebenenfalls aufgelöst werden. Dabei ist jedes Aufsichtsratsmitglied verpflichtet, Interessenkonflikte dem Aufsichtsratsvorsitzenden offen zu legen. Der Aufsichtsratsvorsitzende legt ihn betreffende Interessenkonflikte seinem Stellvertreter offen. Über den Umgang mit einem bestehenden Interessenkonflikt wird im Einzelfall entschieden. Insbesondere kommt in Betracht, dass ein Aufsichtsratsmitglied, das von einem Interessenkonflikt betroffen ist, an einer Sitzung oder einzelnen Beratungen und Entscheidungen des Aufsichtsrats oder des Präsidiums nicht teilnimmt.

Der Aufsichtsrat kann vorübergehend von dem Vergütungssystem (Verfahren und Regelungen zur Vergütungsstruktur) und dessen einzelnen Bestandteilen sowie von den Bedingungen einzelner Vergütungsbestandteile abweichen oder neue Vergütungsbestandteile einführen, wenn dies im Interesse des langfristigen Wohlergehens der Porsche AG notwendig ist. Der Aufsichtsrat behält sich solche Abweichungen insbesondere für außergewöhnliche Umstände vor, wie zum Beispiel eine Wirtschafts- oder Unternehmenskrise. Bei einer Wirtschaftskrise kann der Aufsichtsrat insbesondere von den Planbedingungen des Jahresbonus und/oder des Performance Share Plan abweichen.

2.

Vergütungsbericht (Tagesordnungspunkt 7)

Der von Vorstand und Aufsichtsrat erstellte und durch den Abschlussprüfer geprüfte Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2023 hat folgenden Inhalt:

VERGÜTUNGSBERICHT 2023

Vorstand und Aufsichtsrat der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG („Porsche AG“) haben gemäß § 162 des Aktiengesetzes („AktG“) einen klaren und verständlichen Vergütungsbericht zu erstellen. In diesem Bericht erläutern Vorstand und Aufsichtsrat die Grundzüge der Vergütungssysteme für die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats. Darüber hinaus enthält der Vergütungsbericht die individualisierte und nach Bestandteilen aufgegliederte Aufstellung der Vergütung von gegenwärtigen und früheren Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern.

Vorstand und Aufsichtsrat der Porsche AG haben bereits für das Geschäftsjahr 2022 einen Vergütungsbericht nach § 162 AktG erstellt. Die Hauptversammlung hat den Vergütungsbericht 2022 am 28. Juni 2023 mit 100 % der abgegebenen Stimmen gebilligt.

A. VERGÜTUNG DER MITGLIEDER DES VORSTANDS

Das Geschäftsjahr 2023 war für die Porsche AG in vielen Dimensionen ein herausforderndes Jahr. Trotz veränderter Rahmenbedingungen, einer Vielzahl von politischen und auch ökonomischer Krisen sowie der fortschreitenden Transformation konnte die Porsche AG das Jahr 2023 erfolgreich abschließen. Das operative Ergebnis des Porsche AG Konzerns konnte um 512 Mio. € auf 7.284 Mio. € gesteigert werden. Von dieser positiven Entwicklung profitiert auch die Vorstandsvergütung.

I. Grundsätze der Vorstandsvergütung

Der Aufsichtsrat hat am 14. September 2022 mit Wirkung ab dem 1. Januar 2023 ein Vorstandsvergütungssystem (das „Vorstandsvergütungssystem“) beschlossen. Dieses Vorstandsvergütungssystem setzt die Anforderungen des AktG in der Fassung des ARUG II um und berücksichtigt die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex („DCGK“) in der Fassung vom 28. April 2022 (in Kraft getreten am 27. Juni 2022). Die Hauptversammlung hat das Vorstandsvergütungssystem in einem Say-on-Pay am 28. Juni 2023 mit 100 % der abgegebenen Stimmen gebilligt.

Seit dem 1. Januar 2023 richtet sich die Vorstandsvergütung vollständig nach den Vorgaben des Vorstandsvergütungssystems. Bei der Erstellung des Vorstandsvergütungssystems wurde die Porsche AG von unabhängigen Vergütungs- und Rechtsberatern unterstützt. Die Höhe der Vorstandsvergütung soll im nationalen und internationalen Vergleich angemessen und attraktiv sein. Kriterien sind sowohl die Aufgaben des einzelnen Vorstandsmitglieds, die wirtschaftliche Lage, der Erfolg und die Zukunftsaussichten des Unternehmens als auch die Üblichkeit der Vergütung unter Berücksichtigung des Vergleichsumfelds. In diesem Zusammenhang werden regelmäßig Vergütungsvergleiche durchgeführt.

Bereits vor dem Börsengang hat die Porsche AG ein Vergütungssystem (das „alte Vorstandsvergütungssystem“) für die Mitglieder des Vorstands angewendet. Für eine Übergangszeit, bis zum 31. Dezember 2022, hat der Aufsichtsrat beschlossen, die Vorstandsvergütung gemäß den bisherigen vertraglichen Vereinbarungen nach den Vorgaben des alten Vorstandsvergütungssystems abzuwickeln. Die in diesem Vergütungsbericht dargestellte gewährte und geschuldete Vergütung umfasst demnach mit dem Long Term Incentive / Langzeitbonus (LTI) 2020 - 2022, der Bestandssicherung 2022 und der ersten Tranche des IPO-Bonus auch Vergütungselemente nach dem alten Vorstandsvergütungssystem. Das alte Vorstandsvergütungssystem entsprach zulässigerweise nicht vollumfänglich den aktuellen gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen an börsennotierte Aktiengesellschaften.

Im Folgenden wird zunächst ein Überblick über das Vorstandsvergütungssystem gegeben und anschließend auf die Bestandteile der Vergütung im Geschäftsjahr 2023 eingegangen.

II. Überblick über die Vergütungsbestandteile des bisherigen Vorstandsvergütungssystems

Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die Bestandteile des für das Geschäftsjahr 2023 geltenden Vorstandsvergütungssystems. Daneben gibt die Tabelle einen Überblick über die Ausgestaltung der einzelnen Vergütungsbestandteile, erläutert deren Zielsetzung und wie die Vergütung die langfristige Entwicklung der Porsche AG fördern soll. Weitere Informationen zu den Vergütungsbestandteilen im Einzelnen finden sich auch in Kapitel A.III.

Vergütungsbestandteil

Bemessungsgrundlage/Parameter

Zielsetzung

Feste Vergütungsbestandteile

Grundgehalt

-

Zwölf gleiche Raten; Auszahlung jeweils zum Monatsende

-

Jahreswert 2023:
Vorstandsvorsitzender1: € 800.000;
Stellvertretender Vorstandsvorsitzender: € 950.000;
Vorstandsmitglied: € 800.000

Grundvergütung und Nebenleistungen sollen ein die Aufgaben und Verantwortung des Vorstandsmitglieds
widerspiegelndes Grundeinkommen
sichern und das Eingehen unangemessener Risiken verhindern.
Nebenleistungen Nebenleistungen, unter anderem:



-

ein Fahrzeug mit Tank-/Ladekarte auch zur privaten Nutzung; Übernahme der Besteuerung des geldwerten Vorteils durch die Porsche AG

-

Anspruch auf zwei Leasingfahrzeuge

-

Sachbezugspauschale

-

Zuschuss zu Kranken- und Pflegeversicherung

-

Ärztliche Vorsorgeuntersuchungen

-

Versicherungen (Unfall-, Reisegepäck-, D&O-Versicherung)

-

Sicherheitsmaßnahmen

Betriebliche Altersversorgung (bAV)

-

Beitragsorientierte Versorgungszusage mit jährlichem
Beitrag in Höhe von 40% des Jahresgrundgehalts

-

Auszahlung in der Regel mit Vollendung des 67. Lebensjahres

Die bAV soll den Vorstandsmitgliedern ein adäquates Versorgungsniveau auch im Ruhestand sichern.
Variable

Vergütungsbestandteile



Jahresbonus/Short Term
Incentive („STI“)
Plantyp: Zielbonus Jahresbonus soll Vorstandsmitglieder
incentivieren, ambitionierte Ziele zu
verfolgen; wirtschaftliche Erfolgsziele
sollen das strategische Ziel der wettbewerbsfähigen Ertragskraft fördern.
Zielbetrag
2023:
Vorstandsvorsitzender1: € 800.000;
Stellvertretender Vorstandsvorsitzender:
€ 950.000;
Vorstandsmitglied: € 800.000
Begrenzung: 180 % des Zielbetrags, d.h.:
Vorstandsvorsitzender: € 1.440.000;
Stellvertretender Vorstandsvorsitzender:
€ 1.710.000;
Vorstandsmitglied: € 1.440.000
Leistungs-
kriterien:


-

Kapitalrendite (ROI) des
Porsche AG Konzernbereichs
Automobile (50 %)

-

Operative Umsatzrendite (ROS) des
Porsche AG Konzerns (50 %)

-

ESG-Ziele (Multiplikator 0,63 - 1,43)

Bemessungs-
zeitraum:
Jeweiliges Geschäftsjahr
Auszahlung:

-

In bar im Monat nach der Billigung des
Konzernabschlusses der Porsche AG des jeweiligen Geschäftsjahres

-

Anteilige Kürzung bei unterjährigem
Beginn oder unterjähriger Beendigung
des Dienstvertrags

1

Dr. Oliver Blume erhält eine anteilige Vergütung von der Porsche AG und der Volkswagen AG.

Vergütungsbestandteil

Bemessungsgrundlage/Parameter

Zielsetzung

Langzeitbonus/Long Term
Incentive (LTI)
Plantyp: Virtueller Performance-Share-Plan Mit dem LTI wird die Vergütung der Vorstandsmitglieder an der langfristigen Entwicklung des Porsche AG Konzerns ausgerichtet. Das wirtschaftliche Erfolgsziel EPS des Porsche AG Konzerns in Verbindung mit der Aktienkursentwicklung und den ausgeschütteten Dividenden, gemessen über vier Jahre, soll eine langfristige Wirkung der Verhaltensanreize sicherstellen und soll das strategische Ziel der wettbewerbsfähigen Ertragskraft fördern.
Zielbetrag: Vorstandsvorsitzender1: € 1.200.000;
Stellvertretender Vorstandsvorsitzender:
€ 1.400.000;
Vorstandsmitglied: € 1.173.333
Begrenzung: 200 % des Zielbetrags, d.h.
Vorstandsvorsitzender: € 2.400.000;
Stellvertretender Vorstandsvorsitzender:
€ 2.800.000;
Vorstandsmitglied: € 2.346.666
Leistungs-
kriterium:
EPS des Porsche AG Konzerns
Performance-Periode: Vier Jahre vorwärtsgerichtet
Auszahlung: In bar im Monat nach der Billigung des Konzernabschlusses des Porsche AG Konzerns des letzten Jahres der Performance-Periode
Ausscheiden:

-

Anteilige Kürzung des Zielbetrags bei unterjährigem Beginn oder unterjähriger Beendigung des Dienstvertrags während des Gewährungsgeschäftsjahres

-

Ersatz- und entschädigungsloser Verfall offener Tranchen bei durch das Vorstandsmitglied verschuldeter Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 626 BGB oder Widerruf der Bestellung wegen grober Pflichtverletzung gemäß § 84 Abs. 4 AktG oder Verstoß gegen (nachvertragliches) Wettbewerbsverbot

1

Dr. Oliver Blume erhält eine anteilige Vergütung von der Porsche AG und der Volkswagen AG.

Vergütungsbestandteil

Bemessungsgrundlage/Parameter

Zielsetzung

Sonstige Leistungen

IPO-Bonus

Plantyp: Virtueller Aktienplan Der IPO-Bonus soll den Einsatz der
Vorstandsmitglieder bei der Vorbereitung des IPO fördern und durch seine Ausgestaltung als Aktienplan mit dreijähriger Laufzeit auch den nachhaltigen Erfolg des IPO berücksichtigen.
Laufzeit: Ein, zwei und drei Jahre ab IPO (drei Tranchen)
Gewährungs-
betrag:
Abhängig von Marktkapitalisierung der
Porsche AG bei Börsengang
Schwelle: Keine Gewährung bei Marktkapitalisierung
unterhalb von Schwellenwert
Begrenzung: Maximal 150 % des Gewährungsbetrags;
mindestens 70 % des Gewährungsbetrags
Leistungs-
kriterien:


-

Marktkapitalisierung der Porsche AG

-

Kursentwicklung der Porsche-Vorzugs-
aktie einschließlich Dividenden

Auszahlung:

-

Jede Teil-Tranche jeweils am Ende des
Monats, der auf den ersten, zweiten und dritten Jahrestag des IPO folgt

-

Bei Beendigung des Dienstverhältnisses
während der Performance-Periode Aus-
zahlung erst zum regulären Zeitpunkt

Ausscheiden: Ersatz- und entschädigungsloser Verfall
offener Teil-Tranchen bei durch das Vor-
standsmitglied verschuldeter Kündigung
aus wichtigem Grund gemäß § 626 BGB
oder Widerruf der Bestellung wegen grober
Pflichtverletzung gemäß § 84 Abs. 4 AktG
Zeitlich begrenzte oder für die
gesamte Dauer des Dienstver-
trags vereinbarte Leistungen
an neu eintretende Vorstands-
mitglieder


-

Ggf. Zahlungen zum Ausgleich verfallender variabler
Vergütung oder sonstiger finanzieller Nachteile

-

Ggf. Leistungen im Zusammenhang mit einem wesent-
lichen Standortwechsel

(Ausgleichs-)Zahlungen sollen ermöglichen, qualifizierte Kandidaten zu gewinnen.
Nachvertragliches Wettbe-
werbsverbot


-

Zahlung einer Karenzentschädigung unter Anrechnung des Ruhegehalts

-

Keine Karenzentschädigung bei Aufnahme einer Tätigkeit
bei der Volkswagen AG und/oder im Volkswagen Konzern

Karenzentschädigung wird zum Aus-
gleich für die Einhaltung des nach-
vertraglichen Wettbewerbsverbotsgezahlt.
Malus und Clawback

-

Möglichkeit des Aufsichtsrats, Jahresbonus und LTI im Fall
eines relevanten Fehlverhaltens während des jeweiligen
relevanten Bemessungszeitraums um bis zu 100 % zu kürzen oder bereits ausbezahlte Vergütung zurückzufordern

-

Eine Rückforderung ist ausgeschlossen, wenn seit der
Auszahlung des variablen Vergütungsbestandteils mehrals drei Jahre vergangen sind

Soll die Vorstandsmitglieder zu recht-
mäßigem und ethischem Verhalten
anhalten.
Maximalvergütung

-

Einbezogen sind das für das jeweilige Geschäftsjahr ausgezahlte Grundgehalt, für das jeweilige Geschäftsjahr gewährte Nebenleistungen, die Service Costs der betrieblichen Altersversorgung, der für das jeweilige Geschäftsjahr gewährte und im Folgejahr ausgezahlte Jahresbonus, der im jeweiligen Geschäftsjahr ausgezahlte LTI, dessen Performance-Periode unmittelbar vor dem jeweiligen Geschäftsjahr endet, eine etwaige für das jeweilige Geschäftsjahr gewährte Leistung an neu eintretende Vorstandsmitglieder sowie der Auszahlungsbetrag aus der Teil-Tranche des IPO-Bonus, der im jeweiligen Geschäftsjahr zur Auszahlung kommt

-

Für den Vorstandsvorsitzenden1 brutto € 5.000.000 pro Geschäftsjahr, für den Stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden brutto € 6.000.000 pro Geschäftsjahr und für ordentliche Vorstandsmitglieder brutto € 5.000.000 pro Geschäftsjahr

Maximalvergütung soll sicherstellen, dass die Vergütung der Vorstandsmitglieder auch unter Berücksichtigung des Vergleichsumfelds nicht unangemessen hoch ausfällt.

1

Dr. Oliver Blume erhält eine anteilige Vergütung von der Porsche AG und der Volkswagen AG.

Der Aufsichtsrat der Porsche AG hat am 15. September 2023 beschlossen, mit Wirkung ab 1. Januar 2024 das Grundgehalt sowie die Zielbeträge von STI und LTI im Rahmen des Vorstandsvergütungssystems anzupassen. Ferner hat der Aufsichtsrat am 28. Februar 2024 beschlossen, das Vorstandsvergütungssystem anzupassen und das angepasste Vorstandsvergütungssystem der Hauptversammlung 2024 zur Billigung vorzulegen. Künftig soll das finanzielle Teilziel Kapitalrendite (ROI) durch die Netto Cashflow Marge (NCF Marge) Porsche AG Konzern Segment Automobile ersetzt werden. Die NCF Marge gehört - anders als der ROI - neben der operativen Umsatzrendite (ROS) Porsche AG Konzern zu den fünf bedeutsamsten Leistungsindikatoren zur Steuerung des Porsche AG Konzerns. Diese Leistungsindikatoren werden aus der Strategie sowie den zugrundeliegenden strategischen Zielen abgeleitet und sind jeweils elementare Bestandteile der Konzernplanung sowie Budgetierung. Die NCF Marge ist damit als zentrale Steuerungsgröße aus Sicht der Porsche AG noch besser geeignet als das bisherige Teilziel ROI, die Vergütung der Vorstandsmitglieder mit den Interessen der Gesellschaft und des Kapitalmarkts in Einklang zu bringen. Im ESG-Faktor sollen das weitere ESG-Kriterium Mitarbeiterzufriedenheit eingeführt und die Gewichtung der ESG-Teilziele angepasst werden. Durch die Ergänzung der Mitarbeiterzufriedenheit sollen Nachhaltigkeitsaspekte noch breiter berücksichtigt und der Mensch noch stärker in den Mittelpunkt des Handelns der Porsche AG gerückt werden. Eine hohe Mitarbeiterzufriedenheit sichert auch weiterhin die Führungsrolle der Porsche AG im Wettbewerb um die besten Bewerber. Um die einzelnen Elemente des künftig aus drei ESG-Kriterien bestehenden ESG-Teilziels Soziales adäquat zur Geltung zu bringen, soll das ESG-Teilziel Umwelt mit 40 % und das ESG-Teilziel Soziales mit 60 % gewichtet werden. Die Kennzahl Dekarbonisierungsindex (DKI) bleibt aber das am stärksten gewichtete Einzelkriterium. Das angepasste Vorstandsvergütungssystem soll nach Billigung durch die Hauptversammlung 2024 rückwirkend zum 1. Januar 2024 für alle Vorstandsmitglieder angewendet werden.

III. Vergütung der im Geschäftsjahr 2023 bestellten Vorstandsmitglieder

1. VORSTANDSMITGLIEDER IM GESCHÄFTSJAHR 2023

Im Geschäftsjahr 2023 gehörten dem Vorstand der Porsche AG folgende Mitglieder an:

-

Dr. Oliver Blume ist Mitglied des Vorstands seit dem 1. Januar 2013 und seit dem 1. Oktober 2015 Vorstandsvorsitzender. Zudem ist er seit 13. April 2018 Mitglied des Vorstands und seit 1. September 2022 Vorstandsvorsitzender der Volkswagen AG. Bis zum 31. Dezember 2022 hat Herr Dr. Blume keine Vergütung i. S. d. § 162 Abs. 1 Nr. 1 AktG von der Porsche AG erhalten, sondern ausschließlich von der Volkswagen AG. Seit 1. Januar 2023 erhält Herr Dr. Blume eine Vergütung von der Volkswagen AG einerseits und der Porsche AG andererseits. Die Vergütung der Volkswagen AG und der Porsche AG werden jeweils entsprechend des Tätigkeitsumfangs von Herrn Dr. Blume anteilig berechnet und ausgezahlt; die Vergütung der Volkswagen AG wird nicht auf die Vergütung der Porsche AG angerechnet.

-

Lutz Meschke ist Mitglied des Vorstands seit 6. November 2009 und seit dem 1. Oktober 2015 Stellvertretender Vorstandsvorsitzender. Er ist zudem seit Juli 2020 Mitglied des Vorstands der Porsche Automobil Holding SE („Porsche SE“) und erhält von der Porsche SE für diese Tätigkeit eine Vergütung, die nicht auf die Vergütung der Porsche AG angerechnet wird.

-

Barbara Frenkel ist Mitglied des Vorstands seit 19. August 2021.

-

Andreas Haffner ist Mitglied des Vorstands seit 1. Oktober 2015.

-

Sajjad Khan ist Mitglied des Vorstands seit 1. November 2023.

-

Detlev von Platen ist Mitglied des Vorstands seit 1. November 2015.

-

Albrecht Reimold ist Mitglied des Vorstands seit 1. Februar 2016.

-

Dr. Michael Steiner ist Mitglied des Vorstands seit 3. Mai 2016.

Dem Vorstand der Porsche AG gehören Mitglieder an, die neben ihrem Vorstandsamt bei der Porsche AG ein weiteres Vorstandsamt bekleiden. Zum Teil erhalten die Vorstandsmitglieder für diese Ämter eine eigene Vergütung. Im Übrigen erhalten die Vorstandsmitglieder für die Wahrnehmung von weiteren Mandaten in Geschäftsführungsorganen, Aufsichtsräten oder vergleichbaren Gremien im Rahmen ihrer Vorstandstätigkeit, insbesondere in anderen Gesellschaften des Volkswagen Konzerns, keine zusätzliche Vergütung. Wird eine solche Vergütung dennoch gewährt, wird sie - mit Ausnahme der Vergütung, die die Herren Dr. Blume und Dr. Steiner von der Volkswagen AG und Herr Meschke von der Porsche SE erhalten - auf die Vergütung für die Tätigkeit als Mitglied des Vorstands der Porsche AG angerechnet und reduziert diese entsprechend.

2. GEWÄHRTE UND GESCHULDETE VERGÜTUNG IM GESCHÄFTSJAHR 2023

Nach § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG hat der Vergütungsbericht über die im letzten Geschäftsjahr jedem einzelnen Vorstandsmitglied gewährte und geschuldete Vergütung zu berichten. Den Begriffen liegt folgendes Verständnis zugrunde:

-

Der Begriff „gewährt“ erfasst „den faktischen Zufluss des Vergütungsbestandteils.“

-

Der Begriff „geschuldet“ erfasst „alle rechtlich bestehenden Verbindlichkeiten über Vergütungsbestandteile, die fällig sind, aber noch nicht erfüllt wurden.“

2.1. Tabellarische Übersicht

Die folgenden Tabellen weisen aus, welche Vergütungen den Vorstandsmitgliedern im Geschäftsjahr 2023 faktisch zugeflossen sind. Dementsprechend werden als im Geschäftsjahr 2023 gewährte Vergütung das im Geschäftsjahr 2023 ausgezahlte Grundgehalt, die Nebenleistungen und der im Monat nach der Billigung des Konzernabschlusses der Porsche AG ausgezahlte Jahresbonus für das Geschäftsjahr 2023 berichtet, für welchen die zugrunde liegende Tätigkeit vollständig erbracht ist. Im Geschäftsjahr 2023 wäre zudem der LTI 2020 - 2022 ausgezahlt worden, soweit er die 2021 ausgezahlte Bestandssicherung für das Geschäftsjahr 2020 überstiegen hätte. Ferner wurde die Bestandssicherung für das Geschäftsjahr 2022 im Geschäftsjahr 2023 ausgezahlt. Zudem wurde im Geschäftsjahr 2023 die erste Tranche des IPO-Bonus mit einer einjährigen Laufzeit ausgezahlt. Da sich die Porsche AG mit der Auszahlung von Vergütungskomponenten nicht in Verzug befand, sind keine geschuldeten Vergütungen in den Tabellen ausgewiesen.

Die in den Tabellen angegebenen relativen Anteile beziehen sich auf die im jeweiligen Geschäftsjahr „gewährten und geschuldeten“ Vergütungsbestandteile gemäß § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG. Sie beziehen damit alle im jeweiligen Geschäftsjahr faktisch zugeflossenen Leistungen ein, unabhängig davon, für welches Geschäftsjahr sie den Mitgliedern des Vorstands gezahlt wurden.

Der Versorgungsaufwand wird als Dienstzeitaufwand gemäß IAS 19 angegeben. Der Dienstzeitaufwand gemäß IAS 19 ist keine „gewährte oder geschuldete“ Vergütung im Sinne von § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG, da sie dem Vorstandsmitglied im Berichtsjahr nicht faktisch zufließt. Zudem sind auch die sonstigen Versorgungsleistungen wie die Hinterbliebenenrente und die Überlassung von Dienstwagen im Ruhestand eingeflossen.

Die Dienstverträge der Vorstandsmitglieder enthalten eine Malus- und Clawback-Regelung. Von diesen Regelungen hat die Porsche AG im Geschäftsjahr 2023 keinen Gebrauch gemacht.

Weitergehende Erläuterungen zu den einzelnen Tabellen finden sich unter den Tabellen.

Dr. Oliver Blume1, Vorstandsvorsitzender

2023

%

Fixe Vergütung

Jahresgrundgehalt

800.000

28,3

Nebenleistungen2

0

0,0

Summe fixe Vergütung

800.000

28,3

Variable Vergütung

Kurzfristige variable Vergütung (STI) 2023

1.388.800

49,2

Mehrjährige variable Vergütung/Langzeitbonus (LTI) 2020-2022
abzüglich Bestandssicherung LTI 2020-2022

-

-

Bestandssicherung LTI 2022 - 2024

0

0,0

1. Tranche des IPO-Bonus

636.827

22,5

Summe variable Vergütung

2.025.627

71,7

Gesamtvergütung i. S. d. § 162 Abs. 1 S. 1 AktG

2.825.627

100,0

Versorgungsaufwand

324.342

-

Gesamtvergütung inkl. Versorgungsaufwand

3.149.969

-

1

Herr Dr. Blume erhält zudem eine Vergütung der Volkswagen AG. Diese Vergütung wird nicht auf die Vergütung der Porsche AG angerechnet. Über die Vergütung, die Herr Dr. Blume im Geschäftsjahr 2023 von der Volkswagen AG erhalten hat, wird im Vergütungsbericht 2023 der Volkswagen AG berichtet.

2

Herr Dr. Blume erhält eine Nebenleistungspauschale von der Volkswagen AG

Lutz Meschke1, Stellvertretender Vorstandsvorsitzender; Geschäftsbereich Finanzen und IT

2023

%

Fixe Vergütung

Jahresgrundgehalt

950.000

26,2

Nebenleistungen

65.987

1,8

Summe fixe Vergütung

1.015.987

28,0

Variable Vergütung

Kurzfristige variable Vergütung (STI) 2023

1.649.200

45,5

Mehrjährige variable Vergütung/Langzeitbonus (LTI) 2020-2022
abzüglich Bestandssicherung LTI 2020-2022

-

-

Bestandssicherung LTI 2022 - 2024

596.424

16,5

1. Tranche des IPO-Bonus

363.972

10,0

Summe variable Vergütung

2.609.596

72,0

Gesamtvergütung i. S. d. § 162 Abs. 1 S. 1 AktG

3.625.583

100,0

Versorgungsaufwand

386.206

-

Gesamtvergütung inkl. Versorgungsaufwand

4.011.789

-

1

Herr Meschke erhält zudem eine Vergütung der Porsche SE. Diese Vergütung wird nicht auf die Vergütung der Porsche AG angerechnet. Über die Vergütung, die Herr Meschke im Geschäftsjahr 2023 von der Porsche SE erhalten hat, wird im Vergütungsbericht 2023 der Porsche SE berichtet.

Barbara Frenkel, Mitglied des Vorstands; Geschäftsbereich Beschaffung

2023

%

Fixe Vergütung

Jahresgrundgehalt

800.000

30,9

Nebenleistungen

34.682

1,4

Summe fixe Vergütung

834.682

32,3

Variable Vergütung

Kurzfristige variable Vergütung (STI) 2023

1.388.800

53,6

Mehrjährige variable Vergütung/Langzeitbonus (LTI)

-

-

Bestandssicherung LTI 2022 - 2024

0

0,0

1. Tranche des IPO-Bonus

363.972

14,1

Summe variable Vergütung

1.752.772

67,7

Gesamtvergütung i. S. d. § 162 Abs. 1 S. 1 AktG

2.587.454

100,0

Versorgungsaufwand

327.993

-

Gesamtvergütung inkl. Versorgungsaufwand

2.915.447

-

Andreas Haffner, Mitglied des Vorstands; Geschäftsbereich Personal- und Sozialwesen

2023

%

Fixe Vergütung

Jahresgrundgehalt

800.000

25,8

Nebenleistungen

62.656

2,0

Summe fixe Vergütung

862.656

27,8

Variable Vergütung

Kurzfristige variable Vergütung (STI) 2023

1.388.800

44,8

Mehrjährige variable Vergütung/Langzeitbonus (LTI) 2020-2022
abzüglich Bestandssicherung LTI 2020-2022

-

-

Bestandssicherung LTI 2022 - 2024

483.360

15,6

1. Tranche des IPO-Bonus

363.972

11,8

Summe variable Vergütung

2.236.132

72,2

Gesamtvergütung i. S. d. § 162 Abs. 1 S. 1 AktG

3.098.788

100,0

Versorgungsaufwand

324.999

-

Gesamtvergütung inkl. Versorgungsaufwand

3.423.787

-

Sajjad Khan1 , Mitglied des Vorstands; Geschäftsbereich Car-IT

2023

%

Fixe Vergütung

Jahresgrundgehalt

133.333

36,0

Nebenleistungen

4.268

1,2

Summe fixe Vergütung

137.602

37,2

Variable Vergütung

Kurzfristige variable Vergütung (STI) 2023

232.101

62,8

Mehrjährige variable Vergütung/Langzeitbonus (LTI)

-

-

Bestandssicherung LTI 2022 - 2024

0

0,0

1. Tranche des IPO-Bonus

0

0,0

Summe variable Vergütung

232.101

62,8

Gesamtvergütung i. S. d. § 162 Abs. 1 S. 1 AktG

369.702

100,0

Versorgungsaufwand

53.333

-

Gesamtvergütung inkl. Versorgungsaufwand

423.035

-

1

Herr Khan ist Mitglied des Vorstands der Porsche AG seit 1. November 2023, die Berechnung der Vergütung erfolgt zeitanteilig.

Detlev von Platen, Mitglied des Vorstands; Geschäftsbereich Vertrieb und Marketing

2023

%

Fixe Vergütung

Jahresgrundgehalt

800.000

26,0

Nebenleistungen

44.170

1,4

Summe fixe Vergütung

844.170

27,4

Variable Vergütung

Kurzfristige variable Vergütung (STI) 2023

1.388.800

45,1

Mehrjährige variable Vergütung/Langzeitbonus (LTI) 2020-2022
abzüglich Bestandssicherung LTI 2020-2022

-

-

Bestandssicherung LTI 2022 - 2024

483.360

15,7

1. Tranche des IPO-Bonus

363.972

11,8

Summe variable Vergütung

2.236.132

72,6

Gesamtvergütung i. S. d. § 162 Abs. 1 S. 1 AktG

3.080.302

100,0

Versorgungsaufwand

324.420

-

Gesamtvergütung inkl. Versorgungsaufwand

3.404.722

-

Albrecht Reimold, Mitglied des Vorstands; Geschäftsbereich Produktion und Logistik

2023

%

Fixe Vergütung

Jahresgrundgehalt

800.000

25,8

Nebenleistungen

66.052

2,1

Summe fixe Vergütung

866.052

27,9

Variable Vergütung

Kurzfristige variable Vergütung (STI) 2023

1.388.800

44,8

Mehrjährige variable Vergütung/Langzeitbonus (LTI) 2020-2022
abzüglich Bestandssicherung LTI 2020-2022

-

-

Bestandssicherung LTI 2022 - 2024

483.360

15,6

1. Tranche des IPO-Bonus

363.972

11,7

Summe variable Vergütung

2.236.132

72,1

Gesamtvergütung i. S. d. § 162 Abs. 1 S. 1 AktG

3.102.184

100,0

Versorgungsaufwand

324.731

-

Gesamtvergütung inkl. Versorgungsaufwand

3.426.915

-

Dr. Michael Steiner, Mitglied des Vorstands; Geschäftsbereich Forschung und Entwicklung

2023

%

Fixe Vergütung

Jahresgrundgehalt

800.000

25,9

Nebenleistungen

53.161

1,7

Summe fixe Vergütung

853.161

27,6

Variable Vergütung

Kurzfristige variable Vergütung (STI) 2023

1.388.800

45,0

Mehrjährige variable Vergütung/Langzeitbonus (LTI) 2020-2022
abzüglich Bestandssicherung LTI 2020-2022

-

-

Bestandssicherung LTI 2022 - 2024

483.360

15,6

1. Tranche des IPO-Bonus

363.972

11,8

Summe variable Vergütung

2.236.132

72,4

Gesamtvergütung i. S. d. § 162 Abs. 1 S. 1 AktG

3.089.293

100,0

Versorgungsaufwand

325.355

-

Gesamtvergütung inkl. Versorgungsaufwand

3.414.648

-

2.2. Erläuterung

2.2.1. Leistungskriterien der variablen Vergütung

a)

Leistungskriterien Jahresbonus

Der Jahresbonus bemisst sich als kurzfristiger variabler Vergütungsbestandteil nach der Zielerreichung während des Geschäftsjahres. Er ist ausgerichtet an finanziellen Zielen der Porsche AG sowie einem ESG-Faktor. Der Aufsichtsrat der Porsche AG legt die Werte für diese Ziele für jedes Geschäftsjahr fest. Nach Ablauf des Geschäftsjahres wird die Zielerreichung überprüft und der Auszahlungsbetrag ermittelt. Zur Ermittlung des Auszahlungsbetrags wird der individuelle Zielbetrag mit der Summe der gewichteten finanziellen Teilzielerreichungsgrade und dem ESG-Faktor multipliziert. Der Jahresbonus kann zwischen EUR 0 und 180 % des Zielbetrags (Cap) betragen. Der sich so ergebende Betrag wird, vorbehaltlich der Feststellung eines Malus, an die Vorstandsmitglieder ausgezahlt. Die Ist-Werte werden auf eine Nachkommastelle gerundet angegeben, die initiale Berechnung erfolgt jedoch auf Basis von zwei Nachkommastellen; Abweichungen im Ergebnis beruhen auf Rundungsdifferenzen.

aa) Finanzielle Ziele

Die folgenden Übersichten zeigen, welche Werte der Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2023 für die Schwellenwerte, Zielwerte und Maximalwerte für die operative Umsatzrendite des Porsche AG Konzerns („ROS“) und die Kapitalrendite Porsche AG Konzernbereich Automobile („ROI“) festgelegt hat und welche Ist-Werte bzw. welche Zielerreichungen in Prozent im Geschäftsjahr 2023 erzielt wurden.

%

2023

ROS

Maximalwert (200 %-Niveau)

19,0

Zielwert (100 %-Niveau)

15,0

Schwellenwert (50 %-Niveau)

12,5

Ist-Wert

18,0

Zielerreichung (in %)

174,0

ROI

Maximalwert (150 %-Niveau)

30,0

Zielwert (100 %-Niveau)

24,0

Schwellenwert (50 %-Niveau)

18,0

Ist-Wert

24,7

Zielerreichung (in %)

106,0

Zielerreichung gesamt

140,0

bb) ESG-Faktor

Die folgende Übersicht zeigt, welche Werte der Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2023 für die Teilziele Umwelt (Dekarbonisierungsindex) und Soziales (Geschlechterquote und Customer Excitement Index) als Mindestwerte, Zielwerte und Maximalwerte festgelegt hat und welche Ist-Werte bzw. welche Zielereichungen im Geschäftsjahr 2023 erzielt wurden.

Der Dekarbonisierungsindex (DKI) verfolgt das Ziel, die Emissionen entlang der gesamten Wertschöpfungskette (Herstellung, Nutzung und Verwertung) in CO2-Äquivalenten darzustellen. Dabei werden Umweltauswirkungen wie der CO2-Fußabdruck über den ganzen Lebenszyklus eines Fahrzeugs hinweg untersucht. Der DKI ist für die Porsche AG eine wichtige Kennzahl zur transparenten und ganzheitlichen Steuerung zur Erreichung einer bilanziell CO2-neutralen Wertschöpfungskette der neuproduzierten Fahrzeuge in 2030. Die Förderung von Vielfalt und Chancengleichheit nimmt einen hohen Stellenwert ein. Die Porsche AG ist davon überzeugt, dass Diversität und Chancengleichheit entscheidende Faktoren für einen langfristigen Unternehmenserfolg sind. Das Unternehmen hat sich daher zur Aufgabe gemacht, den Frauenanteil auf allen Ebenen weiter zu steigern und verzielt daher die Geschlechterquote.

Ein zentrales Ziel der Porsche AG ist es, seine Kunden zu begeistern. Die Erwartungen der Kunden will die Porsche AG nicht nur erfüllen, sondern übertreffen. Unter Verwendung des „Customer Excitement Index“ misst die Porsche AG entlang der „Customer Journey“ die Kundenbegeisterung - eine Grundvoraussetzung für deren kontinuierliche Verbesserung. Mit der Berücksichtigung dieser Kenngröße ist das Ziel einer direkten Verbindung zwischen Kundenbegeisterung und Vorstandsvergütung sichergestellt.

Durch den Governance-Faktor bringt der Aufsichtsrat seine Zufriedenheit mit dem erwarteten und tatsächlichen Verhalten des Vorstands hinsichtlich der Kriterien Integrität und Compliance zum Ausdruck. Der Governance-Faktor soll im Regelfall bei 1,0 liegen und nur bei besonderen Vorkommnissen nach pflichtgemäßem Ermessen auf 0,9 gesenkt oder auf 1,1 angehoben werden. Für das Geschäftsjahr 2023 hat der Aufsichtsrat den Governance-Faktor unter Berücksichtigung und Bewertung der kollektiven Leistung des Vorstands insgesamt und der Leistungen der einzelnen Vorstandsmitglieder für alle Vorstandsmitglieder auf den Regelwert 1,0 festgelegt.

Die folgende Übersicht zeigt, welche Werte der Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2023 für die Schwellenwerte, Zielwerte und Maximalwerte für den Dekarbonisierungsindex, der Geschlechterquote und dem Customer Excitement Index festgelegt hat und welche Ist-Werte bzw. welcher Multiplikationsfaktor für das Geschäftsjahr 2023 erzielt wurde.

Umwelt

Soziales

Dekarboni-
sierungs-
index

Geschlechterquote
1. Berichtsebene

Geschlechterquote
2. Berichtsebene

Customer Excitement Index

In tCO2e/Fahrzeug

2023

In Prozent

2023

2023

2023

Maximalwert (1,3)

62,5

Maximalwert (1,3)

20,5

18,4

47,0

Zielwert (1,0)

63,5

Zielwert (1,0)

18,6

16,7

45,0

Schwellenwert (0,7)

64,5

Schwellenwert (0,7)

16,7

15,0

43,0

Ist-Wert1

62,7

Ist-Wert

20,0

17,3

46,7

Zielerreichung (in Faktor)

1,26

Zielerreichung (in Faktor)

1,22

1,10

1,26

1

Inklusive freiwilliger CO2-Kompensationen über Klimaschutzprojekte

Der Gesamtfaktor ESG ergibt sich aus den jeweils gewichteten Teilfaktoren Umwelt (50%), Geschlechterquote (25%) sowie Customer Excitement Index (25%) und beträgt für das Geschäftsjahr 2023 1,24.

b) Leistungskriterien Long Term Incentive (LTI) 2020 - 2022 und Ausblick LTI 2021 - 2023 und 2022 - 2024

aa) Angaben zum LTI nach dem bisherigen Vorstandsvergütungssystem

Das bisherige Vorstandsvergütungssystem sah für die Vorstandsmitglieder eine aktienbasierte langfristige variable Vergütung in Form eines vorwärtsgerichteten Performance-Share-Plans mit dreijähriger Laufzeit vor. Der LTI richtete sich nach der Wertentwicklung und dem EPS der Vorzugsaktie der Volkswagen AG mit der Wertpapierkennnummer 766403 („Volkswagen-Vorzugsaktie“) während der dreijährigen Laufzeit. Den Vorstandsmitgliedern wurden zu Beginn der dreijährigen Performance-Periode abhängig von dem jeweiligen Zielwert bedingt eine bestimmte Anzahl an Performance-Shares zugeteilt. Nach Ablauf der Performance-Periode wurde die finale Anzahl an Performance-Shares abhängig von der durchschnittlichen EPS-Zielerreichung der Volkswagen-Vorzugsaktie während der Performance-Periode ermittelt. Die finale Anzahl an Performance-Shares wurde mit der Summe aus dem Aktienkurs der Volkswagen-Vorzugsaktie an den letzten 30 Handelstagen vor dem Ende der Performance-Periode, kaufmännisch gerundet auf zwei Nachkommastellen, und den während der Performance-Periode pro Volkswagen-Vorzugsaktie ausgezahlten Dividenden multipliziert. Der LTI kann zwischen EUR 0 und 200 % des Zielbetrags (Cap) betragen.

Unter dem bisherigen Vorstandsvergütungssystem wurden den Vorstandsmitgliedern insgesamt drei Tranchen des Performance-Share-Plans zugeteilt: 2020 - 2022, 2021 - 2023 und 2022 - 2024. Im Geschäftsjahr 2023 kam die erste Tranche des dreijährigen Performance-Share-Plans mit der Performance-Periode 2020 - 2022 zur Auszahlung.

Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über den Langzeitbonus nach dem bisherigen Vorstandsvergütungssystem.

Vergütungsbestandteil

Bemessungsgrundlage/Parameter

Zielsetzung

Langzeitbonus/Long Term Incentive (LTI) bis 31. Dezember 2022

Plantyp: Virtueller Performance-Share-Plan Der bis zum 31. Dezember 2022 gewährte Langzeitbonus sollte dazu dienen, die Vergütung der Vorstandsmitglieder an der langfristigen Entwicklung des Volkswagen Konzerns auszurichten und wurde am wirtschaftlichen Erfolgsziel EPS der Volkswagen AG in Verbindung mit der Aktienkursentwicklung und den ausgeschütteten Dividenden, gemessen.
Zielbetrag bis
31. Dezember 2022:
Vorstandsvorsitzender1: € 0;
Stellvertretender Vorstandsvorsitzender:
€ 653.400;
Vorstandsmitglied: € 945.000
Performance-Periode: Drei Jahre vorwärtsgerichtet
Leistungs-
kriterium:
EPS der Volkswagen AG (100 %)
Begrenzung: 200 % des Zielbetrags, d.h.
Vorstandsvorsitzender: € 0;
Stellvertretender Vorstandsvorsitzender:
€ 1.306.800;
Vorstandsmitglied: € 1.890.000
Ausscheiden:

-

Anteilige Kürzung des Zielbetrags bei unterjährigem Beginn oder unterjähriger Beendigung des Dienstvertrags während des Gewährungsgeschäftsjahres

-

Ersatz- und entschädigungsloser Verfall offener Tranchen bei durch das Vorstandsmitglied verschuldeter Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 626 BGB oder Widerruf der Bestellung wegen grober Pflichtverletzung gemäß § 84 Abs. 4 AktG oder Verstoß gegen (nachvertragliches) Wettbewerbsverbot



1

Dr. Oliver Blume hat bis zum Ablauf des Geschäftsjahres 2022 seine Vergütung ausschließlich von der Volkswagen AG erhalten. Von der Porsche AG hat Herr Dr. Blume keine eigene Vergütung erhalten.

bb) Angaben zum Performance-Share-Plan

Performance-Periode
2020 - 2022

Performance-Periode
2021 - 2023

Performance-Periode
2022 - 2024

Anzahl zugeteilte virtuelle Aktien
im Zuteilungszeitpunkt

Anzahl zugeteilte virtuelle Aktien
im Zuteilungszeitpunkt

Anzahl zugeteilte virtuelle Aktien
im Zuteilungszeitpunkt

Dr. Oliver Blume

0

0

0

Lutz Meschke

3.682

4.381

3.718

Barbara Frenkel

0

1.866

5.377

Andreas Haffner

4.240

5.045

5.377

Detlev von Platen

4.240

5.045

5.377

Albrecht Reimold

4.240

5.045

5.377

Dr. Michael Steiner

4.240

5.045

5.377

Summe

20.642

26.427

30.603

cc) EPS-Werte

Die folgende Übersicht zeigt, welchen Mindest-, Ziel- und Maximalwert der Aufsichtsrat zu Beginn der Performance-Periode für den Performance-Share-Plan 2020 - 2022 festgelegt hat, der im Geschäftsjahr 2023 zur Auszahlung kam, soweit der Auszahlungsbetrag die für 2020 ausgezahlte Bestandssicherung überstieg.

Performance-Periode 2020 - 2022

EPS Volkswagen-Vorzugsaktie

2022

2021

2020

Maximalwert

30,00

30,00

30,00

Zielwert 100%-Niveau

20,00

20,00

20,00

Mindestwert

10,00

10,00

10,00

Ist-Wert

29,69

29,65

16,66

Zielerreichung (%)

148

148

83

Die nachfolgenden Übersichten zeigen, welche Mindest-, Ziel- und Maximalwerte der Aufsichtsrat zu Beginn der Performance-Perioden 2021-2023 und 2022-2024 nach dem bisherigen Vorstandsvergütungssystem festgelegt hat und welche Ist-Werte bzw. welche Zielerreichungen in Prozent für einzelne Jahre des Bemessungszeitraums bis einschließlich 2023 erzielt wurden. Die Performance-Share-Pläne der Performance-Perioden 2021-2023 und 2022-2024 waren im Geschäftsjahr 2023 noch nicht fällig und wurden noch nicht ausgezahlt; sie stellen daher keine im Geschäftsjahr 2023 gewährte oder geschuldete Vergütung dar.

Performance-Periode 2021 - 2023

EPS Volkswagen-Vorzugsaktie

2023

2022

2021

Maximalwert

30,00

30,00

30,00

Zielwert 100%-Niveau

20,00

20,00

20,00

Mindestwert

10,00

10,00

10,00

Ist-Wert

31,98

29,69

29,65

Zielerreichung (%)

150

148

148

Performance-Periode 2022 - 2024

EPS Volkswagen-Vorzugsaktie

2023

2022

Maximalwert

30,00

30,00

Zielwert 100%-Niveau

20,00

20,00

Mindestwert

10,00

10,00

Ist-Wert

31,98

29,69

Zielerreichung (%)

150

148

dd) Referenzkurse/Dividendenäquivalent

Der für die Performance-Periode 2020 - 2022 maßgebliche Anfangs-Referenzkurs, der Schluss-Referenzkurs sowie das Dividendenäquivalent sind der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen.

2020 - 2022

Anfangs-Referenzkurs

177,44

Schluss-Referenzkurs

131,74

Dividendenäquivalent

2020

4,86

2021

4,86

2022

7,56

Die nachfolgende Übersicht zeigt für die nach dem bisherigen Vorstandsvergütungssystem zugeteilten und noch nicht fälligen und noch nicht ausgezahlten Performance-Share-Pläne der Performance-Perioden 2021 - 2023 und 2022 - 2024 maßgeblichen Referenzkurse der Volkswagen-Vorzugsaktie sowie das Dividendenäquivalent.

2021 - 2023

2022 - 2024

Anfangs-Referenzkurs

149,14

175,75

Schluss-Referenzkurs1

110,83

Dividendenäquivalent

2021

4,86

-

2022

7,56

7,56

2023

27,82

27,82

1

Wird am Ende der Performance-Periode ermittelt

c) Bestandssicherung

Bis zum 31. Dezember 2019 bestand die langfristige variable Vergütung der Vorstandsmitglieder aus einem rückwärts gerichteten Unternehmensbonus und einem rückwärts gerichteten Langzeitbonus. Durch die Umstellung von einer rückwärts- auf eine vorwärtsgerichtete langfristige variable Vergütung zum 1. Januar 2020 entstand für die zum damaligen Zeitpunkt bestellten Vorstandsmitglieder während der ersten beiden Geschäftsjahre ab der Umstellung, also in den Geschäftsjahren 2021 und 2022, eine vorübergehende Auszahlungslücke. Während der Umstellungsphase hat die Porsche AG den Vorstandsmitgliedern daher eine Bestandssicherung zugesagt. Dies betrifft die aktiven Vorstandsmitglieder Herren Meschke, Haffner, von Platen, Reimold und Dr. Steiner.

Im Geschäftsjahr 2023 kam die in den Tabellen ausgewiesene Bestandssicherung für das Geschäftsjahr 2022 zur Auszahlung. Die in 2023 ausgezahlte Bestandssicherung betrug 80 % der individuell ausgezahlten Zieldirektvergütung 2019, bestehend aus der Jahresgrundvergütung, dem persönlichen Leistungsbonus, dem Unternehmensbonus und dem LTI jeweils des Geschäftsjahres 2019 abzüglich der Jahresgrundvergütung und des Jahresbonus jeweils für das Jahr 2022.

Die im Geschäftsjahr 2023 ausgezahlte Bestandssicherung für das Geschäftsjahr 2022 wird am Ende der Performance-Periode 2022 - 2024 mit dem Auszahlungsbetrag aus dem Performance-Share-Plan 2022 - 2024 verrechnet. Sofern der Auszahlungsbetrag aus dem Performance-Share-Plan 2022 - 2024 die in 2023 ausgezahlte Bestandssicherung für das Geschäftsjahr 2022 übersteigt, wird der zusätzliche Betrag ausgezahlt. Bleibt der Auszahlungsbetrag aus dem Performance-Share-Plan hinter der Ausgleichszahlung der Bestandssicherung zurück, wird die Differenz nicht zurückgefordert. Eine etwaige, die Ausgleichszahlung der Bestandssicherung übersteigende Auszahlung aus dem Performance-Share-Plan 2022 - 2024 zu Beginn des Jahres 2025 wird im Vergütungsbericht 2025 berichtet.

d) Leistungskriterien Long Term Incentive (LTI) 2023-2026

aa) Angaben zum Performance-Share-Plan 2023-2026
Der vierjährige Performance-Share-Plan, der sich nach der Wertentwicklung und dem EPS der Porsche-Vorzugsaktie richtet, gilt ab dem 1. Januar 2023 für alle Vorstandsmitglieder. Für Herrn Khan gilt für das Geschäftsjahr 2023 der vierjährige Performance-Share-Plan zeitanteilig ab dem 1. November 2023. Dazu werden den Vorstandsmitgliedern zu Beginn eines jeden Geschäftsjahres virtuelle Performance-Shares zugeteilt. Der Auszahlungsbetrag aus dem Performance-Share-Plan nach Ablauf einer vierjährigen Performance-Periode richtet sich nach dem EPS der Porsche-Vorzugsaktie während der Performance-Periode und der Aktienkursentwicklung einschließlich Dividenden der Porsche-Vorzugsaktie. Eine Bestandssicherung besteht nicht.

Im Folgenden wird bereits ein Ausblick auf die Leistungskriterien der aktuell bereits zugeteilten Tranche 2023 - 2026 gegeben.

bb) Angaben zu den Performance-Shares

Performance-Periode
2023 - 2026

Anzahl zugeteilte virtuelle Aktien
im Zuteilungszeitpunkt

Dr. Oliver Blume

11.811

Lutz Meschke

13.780

Barbara Frenkel

11.549

Andreas Haffner

11.549

Sajjad Khan

1.930

Detlev von Platen

11.549

Albrecht Reimold

11.549

Dr. Michael Steiner

11.549

Summe

85.266

cc) EPS-Werte

Die folgende Übersicht zeigt, welchen Mindest-, Ziel- und Maximalwert der Aufsichtsrat zu Beginn der Performance-Periode für den Performance-Share-Plan 2023 - 2026 festgelegt hat.

Performance-Periode 2023 - 2026

EPS Porsche-Vorzugsaktie

2023

Maximalwert

6,00

Zielwert 100%-Niveau

4,50

Mindestwert

3,50

Ist-Wert

5,67

Zielerreichung (%)

139

dd) Referenzkurse/Dividendenäquivalent

Die für den bereits zugeteilten Performance-Share-Plan 2023 - 2026 maßgeblichen Referenzkurse sowie das Dividendenäquivalent sind der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen.

Performance-Periode 2023 - 2026

2023 - 2026

Anfangs-Referenzkurs

101,60

Schluss-Referenzkurs1

Dividendenäquivalent

2023

1,01

2024

2025

2026

1

Wird am Ende der Performance-Periode ermittelt.

e) IPO-Bonus

aa) Angaben zum IPO-Bonus

Die Porsche AG hat mit den Vorstandsmitgliedern für den Fall des erfolgreichen Börsengangs der Porsche AG eine Vereinbarung über einen IPO-Bonus in Form eines virtuellen Aktienplans mit einer Laufzeit von drei Jahren mit Wirkung ab dem Tag des IPO abgeschlossen. Der IPO-Bonus soll die Leistungen der Vorstandsmitglieder bei der Vorbereitung des IPO sachgerecht incentivieren und zugleich die Nachhaltigkeit des Erfolgs des IPO berücksichtigen. Der IPO-Bonus richtet sich nach der Marktkapitalisierung, der Aktienkursentwicklung der Porsche-Vorzugsaktie sowie den während der Performance-Periode ausgezahlten Dividenden.

Den Vorstandsmitgliedern wurden am Tag des IPO (29. September 2022) virtuelle Aktien zugeteilt. Die Anzahl der zugeteilten virtuellen Aktien bestimmte sich nach dem Gewährungsbetrag, der in Abhängigkeit von der (theoretischen) Marktkapitalisierung auf Basis des Platzierungspreises der Porsche-Vorzugsaktie berechnet wurde. Die Porsche AG hat dazu für die Marktkapitalisierung einen Schwellen-, einen Ziel- und einen Maximalwert festgelegt. Die Anzahl zuzuteilender virtueller Aktien ermittelte sich durch Division des Gewährungsbetrags durch den Schlusskurs der Porsche-Vorzugsaktie im XETRA-Handelssystem der Deutschen Börse AG am ersten Börsenhandelstag („Zuteilungskurs“). Die so ermittelte Anzahl an virtuellen Aktien wurde kaufmännisch auf die nächste durch drei teilbare ganze Zahl gerundet und die gerundete Anzahl an virtuellen Aktien in drei gleich große Teil-Tranchen mit einer Laufzeit von einem, zwei und drei Jahren ab dem Zeitpunkt des IPO aufgeteilt. Die Laufzeit der ersten Teil-Tranche endete am ersten Jahrestag des IPO, die Laufzeit der zweiten Teil-Tranche endet am zweiten Jahrestag des IPO und die Laufzeit der dritten Teil-Tranche endet am dritten Jahrestag des IPO.

Nach Ablauf der jeweiligen Laufzeit wird der Auszahlungsbetrag aus der Teil-Tranche ermittelt, indem die Anzahl der virtuellen Aktien der jeweiligen Teil-Tranche mit der Summe aus dem arithmetischen Mittel der Schlusskurse der Porsche-Vorzugsaktie an den letzten 30 Handelstagen vor dem Ende der Laufzeit der jeweiligen Teil-Tranche („Schlusskurs“) und den während der Laufzeit der jeweiligen Teil-Tranche ausgezahlten Dividenden multipliziert wird.

Der Auszahlungsbetrag aus dem IPO-Bonus ist für jede Teil-Tranche nach oben und unten begrenzt. Unterschreitet der Schlusskurs zuzüglich der während der Laufzeit der jeweiligen Teil-Tranche ausgezahlten Dividenden den Zuteilungskurs um mehr als 30 %, erhält das Vorstandsmitglied für die jeweilige Teil-Tranche einen Mindestauszahlungsbetrag von 70 % eines Drittels des Gewährungsbetrags. Der maximale Auszahlungsbetrag beträgt für jede Teil-Tranche 150 % eines Drittels des Gewährungsbetrags. Der Auszahlungsbetrag aus dem IPO-Bonus ist damit insgesamt nach oben hin begrenzt.

Über die Teil-Tranchen des IPO-Bonus wird ausführlich in dem Vergütungsbericht für das jeweilige Jahr der Auszahlung berichtet. In diesem Vergütungsbericht wird über die erste Teil-Tranche des IPO-Bonus berichtet, die Ende Oktober 2023 ausbezahlt wurde. Bei der zweiten und dritten Teil-Tranche handelt es sich nicht um eine gewährte und geschuldete Vergütung des Geschäftsjahres 2023.

bb) Angaben zu den virtuellen Aktien des IPO-Bonus

Teil-Tranche 1
Ab IPO bis 1. Jahrestag des IPO

Teil-Tranche 2
Ab IPO bis 2. Jahrestag des IPO

Teil-Tranche 3
Ab IPO bis 3. Jahrestag des IPO

Anzahl zugeteilte Performance
Shares im Zuteilungszeitpunkt

Anzahl zugeteilte Performance
Shares im Zuteilungszeitpunkt

Anzahl zugeteilte Performance
Shares im Zuteilungszeitpunkt

Dr. Oliver Blume

6.430

6.430

6.430

Lutz Meschke

3.675

3.675

3.675

Barbara Frenkel

3.675

3.675

3.675

Andreas Haffner

3.675

3.675

3.675

Sajjad Khan

-

-

-

Detlev von Platen

3.675

3.675

3.675

Albrecht Reimold

3.675

3.675

3.675

Dr. Michael Steiner

3.675

3.675

3.675

Summe

28.480

28.480

28.480

cc) Referenzkurse/Dividendenäquivalent

Der Zuteilungskurs, der für die Teil-Tranche 1 maßgebliche Schlusskurs der Porsche-Vorzugsaktie sowie das Dividendenäquivalent sind der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen.

Zuteilungskurs

82,50

Schlusskurs 1. Teil-Tranche

98,03

Dividendenäquivalent 2023

1,01

Schlusskurs 2. Teil-Tranche1

Dividendenäquivalent 2024

Schlusskurs 3. Teil-Tranche1

Dividendenäquivalent 2025

1

Wird am Ende der Performance-Periode ermittelt.

2.2.2. Übereinstimmung mit dem Vorstandsvergütungssystem

Die den Vorstandsmitgliedern im Geschäftsjahr 2023 gewährte und geschuldete Vergütung entspricht den Vorgaben des Vorstandsvergütungssystems. Im Geschäftsjahr 2023 wurde nicht vom geltenden Vorstandsvergütungssystem abgewichen.

Die Auszahlungen aus dem Jahresbonus und dem Performance-Share-Plan waren nicht aufgrund einer Überschreitung der jeweiligen Maximalwerte der einzelnen Vergütungsbestandteile zu kürzen, da 180 % des Zielbetrags des Jahresbonus beziehungsweise 200 % des Zielbetrags des Performance-Share-Plans nicht überschritten wurden.

2.2.3. Maximalvergütung

Für jedes Vorstandsmitglied gilt eine Maximalvergütung i.S.d. § 87a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AktG, durch die die Vergütung insgesamt nach oben hin begrenzt ist. Insgesamt hat die den Vorstandsmitgliedern im Geschäftsjahr 2023 gewährte und geschuldete Vergütung die im Vorstandsvergütungssystem vorgesehene Maximalvergütung nicht überschritten.

2.2.4. Leistungen und Leistungszusagen im Zusammenhang mit der Beendigung

a) Leistungen und Leistungszusagen an Vorstandsmitglieder für die vorzeitige Beendigung

Die Dienstverträge aller Vorstandsmitglieder sehen Auslauffristen für den Fall des Widerrufs der Bestellung zum Mitglied des Vorstands, der Amtsniederlegung und den Fall der einvernehmlichen Beendigung des Vorstandsamts vor. Im Fall des Widerrufs der Bestellung, ohne dass zugleich ein wichtiger Grund i. S. d. § 626 Abs. 1 BGB vorliegt, enden die Dienstverträge grundsätzlich nach Ablauf einer Frist von zwölf Monaten zum Monatsende, sofern nicht der Dienstvertrag zuvor endet. Gleiches gilt bei einer Amtsniederlegung ohne wichtigen Grund i. S. d. § 626 Abs. 1 BGB sowie bei der einvernehmlichen Beendigung der Bestellung, sofern nichts anderes vereinbart wird. Während der Auslauffrist ist eine anderweitige Vergütung anzurechnen.

Im Fall des Widerrufs der Bestellung, ohne dass zugleich ein wichtiger Grund i. S. d. § 626 Abs. 1 BGB vorliegt, erhalten die Vorstandsmitglieder eine Abfindung in Höhe der Bruttobezüge für die Restlaufzeit des Dienstvertrags, höchstens jedoch in Höhe von zwei Bruttojahreseinkommen. Das für die Berechnung der Abfindungssumme maßgebliche Jahreseinkommen setzt sich grundsätzlich aus dem Fixum des Vorjahres zuzüglich dem für das abgelaufene Geschäftsjahr ausgezahlten Jahresbonus zusammen. Ergänzend dazu werden während der Laufzeit der Abfindungsraten weiterhin LTI-Tranchen zugeteilt und vertragsgemäß abgerechnet und ausgezahlt.

Die Abfindung wird in monatlichen Bruttoteilbeträgen in gleicher Höhe ab dem Ende der Bestellung gezahlt. Vertragliche Vergütungen, die die Porsche AG für die Zeit ab Beendigung der Bestellung bis zum Ende des Dienstvertrags zahlt, werden auf die Abfindung angerechnet. Nimmt das Vorstandsmitglied nach Beendigung der Bestellung eine andere Tätigkeit auf, verringert sich die Höhe der Abfindung um die Höhe der Einkünfte aus der neuen Tätigkeit. Die Abfindung wird nicht gezahlt, wenn das Vorstandsmitglied bei der Porsche AG oder einem anderen Unternehmen des Volkswagen Konzerns im Rahmen eines Arbeits-/Dienstverhältnisses weiterbeschäftigt wird.

Die Regelungen zur Abfindung gelten entsprechend bei einvernehmlicher Beendigung der Bestellung, wenn kein wichtiger Grund i. S. d. § 626 Abs. 1 BGB vorliegt. Bei einer Amtsniederlegung steht den Vorstandsmitgliedern keine Abfindung zu.

Den Mitgliedern des Vorstands sind grundsätzlich auch für den Fall der vorzeitigen Beendigung ihrer Tätigkeit ohne Eintritt eines Versorgungsfalls eine Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung zugesagt (näheres zu diesen Versorgungsleistungen im nächsten Abschnitt).

b) Leistungszusagen an Vorstandsmitglieder für die reguläre Beendigung der Tätigkeit

Ab dem 1. Januar 2023 wurden den Vorstandsmitgliedern neue Versorgungszusagen gemäß dem Vorstandsvergütungssystem erteilt. Die Porsche AG hat ein neues, kapitalmarktorientiertes Versorgungssystem eingeführt. Die Vorstandsmitglieder erhalten eine beitragsorientierte Leistungszusage im Wege der Direktzusage auf Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenleistungen, die durch ein Contractual Trust Arrangement finanziert wird. Die zugesagten Altersleistungen können ab Vollendung des 67. Lebensjahres bezogen werden; ab Vollendung des 63. Lebensjahres ist eine vorgezogene Inanspruchnahme möglich. Der jährliche Versorgungsbeitrag beträgt 40 % des jeweiligen vertraglich vereinbarten Jahresgrundgehalts.

Die Versorgung aller Vorstandsmitglieder wurde zum 1. Januar 2023 auf das neue Versorgungssystem umgestellt. Die unter dem bisherigen Versorgungssystem erdienten Besitzstände bleiben aufrechterhalten. Den Vorstandsmitgliedern wurde zum 31. Dezember 2022 ein fester monatlicher Versorgungsanspruch gegen die Gesellschaft zugesagt, der ab Vollendung des 65. Lebensjahres in Anspruch genommen werden kann. In die so vereinbarte Rentenhöhe ist eine Anwartschaftsdynamisierung für den Zeitraum zwischen dem Umstellungsstichtag und der Vollendung des 65. Lebensjahres nach § 2a Abs. 2 S. 2 Nr. 2 lit. a BetrAVG eingerechnet; d.h. die Rentenhöhe verändert sich bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres nicht mehr (zu den früheren Versorgungszusagen ausführlich Vergütungsbericht 2022).

Herr Dr. Blume hatte zunächst bis zum 12. April 2018 eine Versorgungszusage der Porsche AG. Diese Versorgungszusage wurde mit Bestellung zum Vorstandsmitglied der VW AG ab dem 13. April 2018 eingefroren. Herr Dr. Blume wird in Bezug auf diese Versorgungszusage so behandelt, als wäre er zum 12. April 2018 aus der Porsche AG ausgeschieden. Er hat eine unverfallbare Anwartschaft erworben, die nicht weiter ansteigt und nicht angepasst wird. Seit dem 1. Januar 2023 hat auch Herr Dr. Blume eine neue, kapitalmarktorientierte Versorgungszusage von der Porsche AG. Seine frühere Versorgungszusage bleibt weiterhin eingefroren.

Darüber hinaus können Vorstandsmitglieder eine betriebliche Altersversorgung im Wege der Entgeltumwandlung aufbauen, die von der Porsche AG zwischen 3 % und 6 % p.a. verzinst wird („Deferred Compensation Program“).

Für die Herren Meschke, Haffner, Reimold und Dr. Steiner besteht eine Direktversicherung i.S.d. § 40b EStG mit einer von der Porsche AG für die Dauer des Dienstverhältnisses gezahlten Jahresprämie von 1.750 €.

Die nachfolgende Übersicht weist individualisiert für die Mitglieder des Vorstands die Pensionsanwartschaften mit ihrem Barwert zum 31. Dezember 2023 sowie den im Geschäftsjahr 2023 für die Altersversorgung aufgewandten oder zurückgestellten Betrag nach IFRS aus. In die Bewertung der Pensionsverpflichtungen sind auch die sonstigen Versorgungsleistungen wie die Hinterbliebenenrente und die Überlassung von Dienstwagen eingeflossen.

Anwartschaftsbarwert
der arbeitgeberfinan-
zierten Pensions-
zusagen nach IAS191

Versorgungs-
aufwendungen
im Geschäftsjahr 2023

Dr. Oliver Blume

3.952.119

324.342

Lutz Meschke

4.000.346

386.206

Barbara Frenkel

3.679.250

327.993

Andreas Haffner

3.716.727

324.999

Sajjad Khan

54.717

53.333

Detlev von Platen

4.196.289

324.420

Albrecht Reimold

3.523.678

324.731

Dr. Michael Steiner

3.537.814

325.355

Summe

26.660.938

2.391.379

1

Darüber hinaus bestehen gegenüber den Vorstandsmitgliedern Verpflichtungen aus im Wege der Entgeltumwandlung aufgebauter Altersversorgung („Deferred Compensation Program“).

2.2.5. Kein Malus/Clawback im Geschäftsjahr 2023

Im Geschäftsjahr 2023 lagen tatbestandlich die Voraussetzungen für eine Rückforderung variabler Vergütungsbestandteile nicht vor. Dementsprechend hat die Porsche AG keine variablen Vergütungsbestandteile von den einzelnen Vorstandsmitgliedern zurückgefordert.

IV. Vergütung früherer Vorstandsmitglieder

Nach § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG ist auch über die den früheren Vorstandsmitgliedern der Porsche AG gewährte und geschuldete Vergütung zu berichten.

1. GEWÄHRTE UND GESCHULDETE VERGÜTUNG IM GESCHÄFTSJAHR 2023 (INDIVIDUALISIERT)

Die Pflicht, über die früheren Vorstandsmitgliedern gewährte und geschuldete Vergütung individualisiert zu berichten, erstreckt sich nach § 162 Abs. 5 Satz 2 AktG auf die Vergütung, die bis zum Ablauf von zehn Jahren nach dem Geschäftsjahr gewährt und geschuldet wird, in dem das frühere Vorstandsmitglied das zuletzt bei der Porsche AG ausgeübte Vorstands- oder Aufsichtsratsamt beendet hat.

Die folgenden Tabellen weisen individuell für frühere Vorstandsmitglieder, die nach dem Ablauf des Geschäftsjahres 2013 ausgeschieden sind, die im Geschäftsjahr 2023 gewährte und geschuldete Vergütung aus.

Uwe-Karsten Städter
ehem. Mitglied des Vorstands Geschäftsbereich Beschaffung
Austrittsdatum: 18. August 2021

2023

%

Fixe Vergütung

Ruhegehaltszahlungen

154.080

99,3

Nebenleistungen

1.020

0,7

Gesamtvergütung i. S. d. § 162 Abs. 1

S. 1 AktG

155.100

100,0

Wolfgang Hatz
ehem. Mitglied des Vorstands Geschäftsbereich Forschung
und Entwicklung
Austrittsdatum: 3. Mai 2016

2023

%

Fixe Vergütung

Ruhegehaltszahlungen

0

0,0

Nebenleistungen

19.213

100,0

Gesamtvergütung i. S. d. § 162 Abs. 1

S. 1 AktG

19.213

100,0

2. GEWÄHRTE GESAMTVERGÜTUNG AN VOR BEGINN DES GESCHÄFTSJAHRES 2013 AUSGESCHIEDENE VORSTANDSMITGLIEDER

Über die Vergütung, die früheren Vorstandsmitgliedern im Jahr 2023 gewährt und geschuldet wurde, die ihr zuletzt bei der Porsche AG ausgeübtes Amt als Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglied bereits vor dem Beginn des Jahres 2014 beendet haben und denen danach eine im Geschäftsjahr 2023 gewährte und geschuldete Vergütung mehr als zehn Jahre nach ihrem Ausscheiden bei der Porsche AG gewährt und geschuldet wurde, ist nach § 162 Abs. 5 Satz 2 AktG nicht individualisiert zu berichten. Solchen früheren Vorstandsmitgliedern und ihren Hinterbliebenen wurden im Geschäftsjahr 2023 insgesamt 2.239.538 € gewährt.

V. Vergleichende Darstellung

Die folgende Tabelle zeigt einen Vergleich der prozentualen Veränderung der Vergütung der Vorstandsmitglieder mit der Ertragsentwicklung der Porsche AG und mit der durchschnittlichen Vergütung der Arbeitnehmer auf Vollzeitäquivalenzbasis gegenüber dem Vorjahr. Für die Vergütung der Vorstandsmitglieder wird auf die in diesem Bericht dargestellte gewährte und geschuldete Vergütung abgestellt.

Die Ertragsentwicklung wird dabei anhand folgender Ertragskennzahlen ermittelt: Jahresüberschuss der Porsche AG (HGB), EBITDA-Marge des Segments Automobile sowie der Operativen Umsatzrendite des Porsche AG Konzerns.

Für den Vergleich mit der Entwicklung der durchschnittlichen Vergütung der Arbeitnehmer wird die durchschnittliche Vergütung der Arbeitnehmer ermittelt, indem der im Jahresabschluss der Porsche AG ausgewiesene Personalaufwand der Porsche AG um die Vergütung der Vorstandsmitglieder bereinigt wird. Der so bereinigte Personalaufwand wird durch die durchschnittliche Anzahl der Arbeitnehmer der Porsche AG auf Vollzeitäquivalenzbasis im Geschäftsjahr 2023, ohne Berücksichtigung der Vorstandsmitglieder, geteilt (Arbeitnehmer der Porsche AG).

%

Jährliche
Veränderung
2023 vs. 2022

Jährliche
Veränderung
2022 vs. 2021

Vorstandsvergütung1

Aktive Vorstandsmitglieder

Dr. Oliver Blume

-

-

Lutz Meschke

7,5

-5,2

Barbara Frenkel

54,3

243,5

Andreas Haffner

11,1

2,8

Sajjad Khan

-

-

Detlev von Platen

10,4

2,8

Albrecht Reimold

11,6

2,1

Dr. Michael Steiner

11,1

1,1

Ehemalige Vorstandsmitglieder

Uwe-Karsten Städter

-82,0

-63,6

Wolfgang Hatz

-32,1

19,6

Ertragsentwicklung

Operative Umsatzrendite Porsche AG Konzern (ROS)

0,0

12,5

EBITDA-Marge Segment Automobile

2,0

2,9

Jahresüberschuss Porsche AG (HGB)2

71,9

114,2

Mitarbeitervergütung

Durchschnittliche Mitarbeitervergütung PAG

-13,7

9,1

1

„Gewährte und geschuldete“ Vergütung i.S.d. § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG. Von der Übergangsvorschrift des § 26j Abs. 2 Satz 2 EGAktG wurde Gebrauch gemacht.

2

Im Jahr 2022 vor Ergebnisabführung.

Die Höhe der Vergütung, der Maximalvergütung sowie der einzelnen Zielsetzungen wird vom Aufsichtsrat regelmäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst. In Vorbereitung des IPO der Porsche AG hat der Aufsichtsrat unter anderem einen vertikalen Vergleich mit den Vergütungs- und Beschäftigungsbedingungen der Arbeitnehmer der Porsche AG und einen horizontalen Vergleich mit dem Markt- und Wettbewerbsumfeld der Porsche AG durchgeführt. Ab dem Geschäftsjahr 2023 zieht der Aufsichtsrat zur Beurteilung der Üblichkeit der konkreten Ziel-Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder im Vergleich zu anderen Unternehmen eine Vergleichsgruppe anderer Unternehmen (Peergroup sowie ergänzend der DAX) heran. Die Peergroup wird regelmäßig überprüft und angepasst und besteht derzeit aus folgenden Unternehmen: LVMH Moët Hennessy - Louis Vuitton SE, General Motors Company (GMC), Samsung Electronics Co., Ltd., Tesla Inc., Mitsubishi Motors Corporation, BMW AG, Mercedes Benz AG, Volvo AB, Kering S.A., Ferrari N.V., Nissan Motor Corporation, Jaguar Land Rover Ltd., Hermès International SCA, SAP SE. Bei der Auswahl der Unternehmen wurde insbesondere versucht, das spezifische Markt- und Wettbewerbsumfeld der Porsche AG abzubilden. Aufgrund der globalen Aktivitäten der Porsche AG wurden hier auch Unternehmen außerhalb von Europa in der Peergroup berücksichtigt.

B. VERGÜTUNG DER MITGLIEDER DES AUFSICHTSRATS

I. GRUNDSÄTZE DER AUFSICHTSRATSVERGÜTUNG

Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats ist in § 18 der Satzung der Porsche AG geregelt. Sie ist als eine reine Festvergütung zuzüglich einer Sitzungspauschale ausgestaltet. Die Hauptversammlung der Porsche AG am 28. Juni 2023 hat das Vergütungssystem für die Mitglieder des Aufsichtsrats gemäß § 113 Abs. 3 AktG mit 100 % der abgegebenen Stimmen gebilligt. Bei der Neufassung des Vergütungssystems für die Mitglieder des Aufsichtsrats wurden die neuen Vorgaben des ARUG II und Empfehlungen und Anregungen des DCGK zur Aufsichtsratsvergütung berücksichtigt. Der DCGK enthält unter anderem die Anregung, dass die Aufsichtsratsvergütung aus einer Festvergütung bestehen sollte. Darüber hinaus empfiehlt der DCGK, dass bei der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder der höhere zeitliche Aufwand des Vorsitzenden, des stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats sowie der Vorsitzenden und Mitglieder von Ausschüssen angemessen berücksichtigt werden soll. Ein unabhängiger Vergütungsberater hat bestätigt, dass die Aufsichtsratsvergütung in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben der Aufsichtsratsmitglieder und zur Lage der Porsche AG steht und marktüblich ist.

II. ÜBERBLICK ÜBER DIE VERGÜTUNG

Die Aufsichtsratsmitglieder erhalten eine feste jährliche Vergütung von 260 Tsd. € (Aufsichtsratsvorsitzender), 195 Tsd. € (Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender) und im Übrigen 130 Tsd. €. Die Aufsichtsratsmitglieder erhalten darüber hinaus für die Teilnahme an Aufsichtsrats- und Ausschusssitzungen ein pauschales Sitzungsgeld in Höhe von 9 Tsd. € pro Jahr. Für Mitgliedschaften in Ausschüssen wird, sofern der Ausschuss mindestens einmal im Jahr zur Erfüllung seiner Aufgaben getagt hat, eine zusätzliche jährliche Vergütung in Höhe von 100 Tsd. € (Vorsitzender des Ausschusses) und im Übrigen 50 Tsd. € pro Ausschuss gezahlt. Mitgliedschaften in mehr als zwei Ausschüssen werden nicht gesondert vergütet. In diesem Fall werden die beiden Funktionen in den Ausschüssen vergütet, auf welche die höchste feste Vergütung pro Geschäftsjahr entfällt. Nicht berücksichtigt wird die Mitgliedschaft im Nominierungsausschuss.

Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat oder einem seiner Ausschüsse angehören, erhalten eine zeitanteilig gekürzte Vergütung (Festvergütung, Zusatzvergütung und Sitzungsgeld).

Die Vergütung und Sitzungsgeldpauschalen sind jeweils zahlbar nach Ende des Geschäftsjahres.

Für den Zeitraum nach der Beendigung des Amts erhalten ausgeschiedene Mitglieder des Aufsichtsrats von der Porsche AG keine Vergütung mehr.

III. SONSTIGES

Die Porsche AG erstattet den Mitgliedern des Aufsichtsrats die im Rahmen ihrer Tätigkeit entstehenden Auslagen.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats waren im Übrigen gemäß § 18 Abs. 7 der Satzung in eine von der Porsche AG in ihrem Interesse in angemessener Höhe unterhaltene Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Unternehmensorgane (Directors and Officers Insurance) einbezogen.

IV. VERGÜTUNG DER IM GESCHÄFTSJAHR 2023 AMTIERENDEN AUFSICHTSRATSMITGLIEDER

Die folgende Tabelle zeigt die im Geschäftsjahr 2023 amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats der Porsche AG und die den einzelnen Aufsichtsratsmitgliedern individuell gewährte und geschuldete Vergütung im Geschäftsjahr 2023. Dabei liegt dem Begriff „gewährte und geschuldete“ Vergütung dasselbe Verständnis zugrunde, wie für die Vorstandsmitglieder erläutert. Die in der Tabelle ausgewiesene Vergütung bildet daher die im Geschäftsjahr 2023 faktisch zugeflossenen Beträge ab, das heißt die Vergütung, die den Aufsichtsratsmitgliedern für ihre Tätigkeit im Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2023 gezahlt wird, unabhängig vom Zeitpunkt der tatsächlichen Auszahlung.

Feste Vergütung

Tätigkeit in Ausschüssen

Sitzungsgeld-
pauschale

Gesamt-
vergütung

Vergütung aus anderen Konzern-
mandaten

Aufsichtsratsmitglied

%

%

%

%

Dr. Wolfgang Porsche
(Vorsitzender)

260.000

70,5

100.000

27,1

9.000

2,4

369.000

100,0

-

Jordana Vogiatzi3
(Stv. Vorsitzende)

195.000

76,8

50.000

19,7

9.000

3,5

254.000

100,0

0

Dr. Arno Antlitz1

0

0

0

0

-

Ibrahim Aslan

130.000

93,5

0,0

0

9.000

6,5

139.000

100,0

-

Harald Buck

130.000

54,4

100.000

41,8

9.000

3,8

239.000

100,0

-

Dr. Christian Dahlheim2

0

0,0

100.000

100,0

0

0

100.000

100,0

-

Micaela le Divelec Lemmi

130.000

68,8

50.000

26,5

9.000

4,8

189.000

100,0

-

Melissa Di Donato Roos

130.000

93,5

0

0,0

9.000

6,5

139.000

100,0

-

Wolfgang von Dühren

130.000

93,5

0

0,0

9.000

6,5

139.000

100,0

-

Akan Isik

130.000

93,5

0

0,0

9.000

6,5

139.000

100,0

-

Nora Leser

130.000

68,8

50.000

26,5

9.000

4,8

189.000

100,0

-

Knut Lofski3

130.000

93,5

0

0,0

9.000

6,5

139.000

100,0

0

Dr. Hans Michel Piëch

130.000

93,5

0

0,0

9.000

6,5

139.000

100,0

-

Dr. Ferdinand Oliver Porsche

130.000

68,8

50.000

26,5

9.000

4,8

189.000

100,0

-

Hans Dieter Pötsch

130.000

93,5

0

0,0

9.000

6,5

139.000

100,0

-

Vera Schalwig

130.000

93,5

0

0,0

9.000

6,5

139.000

100,0

-

Stefan Schaumburg

130.000

93,5

0

0,0

9.000

6,5

139.000

100,0

-

Carsten Schumacher

130.000

54,4

100.000

41,8

9.000

3,8

239.000

100,0

-

Dr. Hans Peter Schützinger1

0

0

0

0

-

Hauke Stars1

0

0

0

0

-

Gesamt

2.275.000

75,4

600.000

19,9

144.000

4,8

3.019.000

100

-

1

Diese Aufsichtsratsmitglieder haben vollständig auf die Vergütung für das Geschäftsjahr 2023 verzichtet.

2

Diese Aufsichtsratsmitglieder haben teilweise auf die Vergütung für das Geschäftsjahr 2023 verzichtet.

3

Auf die Vergütung für die Aufsichtsratstätigkeit im Aufsichtsrat der Porsche Leipzig GmbH wurde verzichtet.

V. Vergleichende Darstellung

Die folgende Tabelle zeigt einen Vergleich der prozentualen Veränderung der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder mit der Ertragsentwicklung der Porsche AG und mit der durchschnittlichen Vergütung der Arbeitnehmer auf Vollzeitäquivalenzbasis gegenüber dem Vorjahr.

Die Ertragsentwicklung wird dabei anhand folgender Ertragskennzahlen ermittelt: Jahresüberschuss der Porsche AG (HGB),
EBITDA-Marge des Segments Automobile sowie der Operativen Umsatzrendite des Porsche AG Konzerns.

Die Vergleichsgröße zur Entwicklung der durchschnittlichen Vergütung der Arbeitnehmer entspricht dem für die vergleichende Darstellung der Vorstandsmitglieder unter Ziffer A.V herangezogenen Wert.

%

Jährliche
Veränderung
2023 vs. 2022

Jährliche
Veränderung
2022 vs. 2021

Aufsichtsratsvergütung1

Aktive Aufsichtsratsmitglieder

Dr. Wolfgang Porsche (Vorsitzender)

126,6

287,7

Jordana Vogiatzi (Stv. Vorsitzende)

37,1

53,2

Dr. Arno Antlitz

-

-

Ibrahim Aslan

1.303,8

-

Harald Buck

35,8

45,6

Dr. Christian Dahlheim

252,7

-

Micaela le Divelec Lemmi

265,0

-

Melissa Di Donato

265,0

-

Wolfgang von Dühren

4,1

37,9

Akan Isik

4,1

37,9

Nora Leser

31,0

75,9

Knut Lofski

4,1

37,9

Dr. Hans Michel Piëch

61,8

104,6

Dr. Ferdinand Oliver Porsche

123,3

464,2

Hans Dieter Pötsch

162,6

-

Vera Schalwig

4,1

387,5

Stefan Schaumburg

6,5

59,7

Carsten Schumacher

35,8

38,7

Dr. Hans Peter Schützinger

-100,0

-

Hauke Stars

-

-

Ertragsentwicklung

Operative Umsatzrendite Porsche AG Konzern (ROS)

0,0

12,5

EBITDA-Marge Segment Automobile

2,0

2,9

Jahresüberschuss Porsche AG (HGB)2

71,9

114,2

Durchschnittliche Mitarbeitervergütung PAG

-13,7

9,1

1

„Gewährte und geschuldete“ Vergütung i.S.d. § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG. Von
der Übergangsvorschrift des § 26j Abs. 2 Satz 2 EGAktG wurde Gebrauch
gemacht.

2

Im Jahr 2022 vor Ergebnisabführung.

Für den Vorstand:

28. Februar 2024

Dr. Oliver Blume
Vorstandsvorsitzender

Lutz Meschke
Stellvertretender
Vorstandsvorsitzender

Für den Aufsichtsrat:

28. Februar 2024

Dr. Wolfgang Porsche
Aufsichtsratsvorsitzender

PRÜFUNGSVERMERK DES WIRTSCHAFTSPRÜFERS

AN DIE DR. ING. H.C. F. PORSCHE AKTIENGESELLSCHAFT

Wir haben den beigefügten, zur Erfüllung des § 162 AktG aufgestellten Vergütungsbericht der Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft, Stuttgart, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 einschließlich der dazugehörigen Angaben geprüft.

VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER UND DES AUFSICHTSRATS

Die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat der Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft sind verantwortlich für die Aufstellung des Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben, der den Anforderungen des § 162 AktG entspricht. Die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat sind auch verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben, zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

VERANTWORTUNG DES WIRTSCHAFTSPRÜFERS

Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage unserer Prüfung ein Urteil zu diesem Vergütungsbericht, einschließlich der dazugehörigen Angaben, abzugeben. Wir haben unsere Prüfung unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Danach haben wir die Berufspflichten einzuhalten und die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Vergütungsbericht, einschließlich der dazugehörigen Angaben, frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.

Eine Prüfung umfasst die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Vergütungsbericht enthaltenen Wertansätze einschließlich der dazugehörigen Angaben zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Wirtschaftsprüfers. Dies schließt die Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Vergütungsbericht einschließlich der dazugehörigen Angaben aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ein. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Wirtschaftsprüfer das interne Kontrollsystem, das relevant ist für die Aufstellung des Vergütungsberichts einschließlich der dazugehörigen Angaben. Ziel hierbei ist es, Prüfungshandlungen zu planen und durchzuführen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems des Unternehmens abzugeben. Eine Prüfung umfasst auch die Beurteilung der angewandten Rechnungslegungsmethoden, der Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern und dem Aufsichtsrat ermittelten geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie die Beurteilung der Gesamtdarstellung des Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben.

Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und angemessen sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.

PRÜFUNGSURTEIL

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 einschließlich der dazugehörigen Angaben in allen wesentlichen Belangen den Rechnungslegungsbestimmungen des § 162 AktG.

SONSTIGER SACHVERHALT - FORMELLE PRÜFUNG DES VERGÜTUNGSBERICHTS

Die in diesem Prüfungsvermerk beschriebene inhaltliche Prüfung des Vergütungsberichts umfasst die von § 162 Abs. 3 AktG geforderte formelle Prüfung des Vergütungsberichts, einschließlich der Erteilung eines Vermerks über diese Prüfung. Da wir ein uneingeschränktes Prüfungsurteil über die inhaltliche Prüfung des Vergütungsberichts abgeben, schließt dieses Prüfungsurteil ein, dass die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG in allen wesentlichen Belangen im Vergütungsbericht gemacht worden sind.

HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

Für die Durchführung des Auftrags und unsere Verantwortlichkeit und Haftung gelten, auch im Verhältnis zu Dritten, die
diesem Prüfungsvermerk beigefügten „Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften“ in der vom Institut der Wirtschaftsprüfer herausgegebenen Fassung vom 1. Januar 2024.

(http://www.de.ey.com/IDW-Auftragsbedingungen).

Stuttgart, 28. Februar 2024

EY GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Matischiok
Wirtschaftsprüfer

Orlov
Wirtschaftsprüfer

3.

Wahlen zum Aufsichtsrat (Tagesordnungspunkt 8)

Nachfolgend sind Lebensläufe der unter Tagesordnungspunkt 8 zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten wiedergegeben, die über relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und fachliche Erfahrungen der vorgeschlagenen Kandidaten Auskunft geben. Die Lebensläufe enthalten auch eine Übersicht über die wesentlichen Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat. Zudem werden die persönlichen und die geschäftlichen Beziehungen eines jeden Kandidaten zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär offengelegt sowie gemäß § 125 Absatz 1 Satz 5 AktG aufgeführt, welche Mitgliedschaften die vorgeschlagenen Kandidaten in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen innehaben.

Dr. Wolfgang Porsche (*1943)

Vorsitzender des Aufsichtsrats der Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft und der Porsche Automobil Holding SE, Mitglied des Aufsichtsrats der Volkswagen Aktiengesellschaft und der AUDI Aktiengesellschaft

Diplom-Kaufmann

Zugehörig seit: 2009

Wohnort: Salzburg, Österreich

Staatsangehörigkeit: österreichisch

Mitgliedschaft in inländischen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart (Vorsitz)1,2
Volkswagen Aktiengesellschaft, Wolfsburg1, 2
AUDI Aktiengesellschaft, Ingolstadt1

Vergleichbare Mandate im In- und Ausland
Porsche Holding Gesellschaft m.b.H., Salzburg1
Familie Porsche AG Beteiligungsgesellschaft, Salzburg (Vorsitz)1
Schmittenhöhebahn AG, Zell am See1

1 Konzernexternes Mandat.

2 Börsennotiert.

Lebenslauf
Dr. Wolfgang Porsche ist Vorsitzender des Aufsichtsrates der Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft. Er ist seit 2009 Mitglied des Aufsichtsrats.

Dr. Wolfgang Porsche wurde 1943 in Stuttgart, Deutschland, geboren. Er studierte Betriebswirtschaftslehre an der Wirtschaftsuniversität Wien. Im Jahr 1973 promovierte er zum Doktor der Handelswissenschaften. Im selben Jahr gründete er sein eigenes Unternehmen Jamoto, einen Generalimporteur von Yamaha-Motorrädern in Österreich. Von 1976 bis 1981 war er in verschiedenen nationalen und internationalen Funktionen bei der Daimler-Benz AG in Stuttgart tätig. Ab 1985 war er tätig in diversen Geschäftsführerpositionen und nahm Aufsichtsratsmandate in verschiedenen unabhängigen Unternehmen wahr. Derzeit ist Dr. Wolfgang Porsche unter anderem tätig als Aufsichtsratsvorsitzender der Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft und Porsche Automobil Holding SE sowie als Mitglied des Aufsichtsrats der Volkswagen Aktiengesellschaft und der AUDI Aktiengesellschaft.

Angaben zu persönlichen und geschäftlichen Beziehungen zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär

Dr. Wolfgang Porsche ist Vorsitzender des Aufsichtsrats der Porsche Automobil Holding SE, die direkt 25,0 % der Stammaktien zuzüglich einer Stammaktie, und somit rund 12,5 % am gesamten Grundkapital, der Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft hält. Darüber hinaus ist Dr. Wolfgang Porsche Aufsichtsratsmitglied der Volkswagen Aktiengesellschaft, die über die Porsche Holding Stuttgart GmbH mittelbar 75,0 % der Stammaktien abzüglich einer Stammaktie an der Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft hält.

Dr. Wolfgang Porsche ist gemeinsam mit den anderen Familiengesellschaftern und den von ihnen mittelbar oder unmittelbar gehaltenen Beteiligungsgesellschaften beherrschender Gesellschafter der Porsche Automobil Holding SE und zwar auf Basis eines zwischen den unmittelbaren Familienstammaktionären der Porsche Automobil Holding SE abgeschlossenen Konsortialvertrags. Die Porsche Automobil Holding SE hält 53,35% der Stammaktien der Volkswagen Aktiengesellschaft.

Dr. Wolfgang Porsche ist einzelvertretungsberechtigter Geschäftsführer der Familie Porsche Beteiligung GmbH, Grünwald, sowie der folgenden an dieser unmittelbar oder mittelbar beteiligten Beteiligungsgesellschaften:

der Ferdinand Alexander Porsche GmbH, Grünwald, Deutschland;

der Ferdinand Porsche Familien-Holding GmbH, Salzburg, Österreich;

der Familie WP Holding GmbH, Salzburg, Österreich.

Des Weiteren ist Dr. Wolfgang Porsche gesamtvertretungsberechtigter Geschäftsführer der Porsche Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Grünwald sowie der folgenden an dieser unmittelbar oder mittelbar beteiligten Beteiligungsgesellschaften:

der Porsche Gesellschaft m.b.H., Salzburg, Österreich;

der Porsche Piech Holding GmbH, Salzburg, Österreich.

Mit anderen Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft ist Dr. Wolfgang Porsche wie folgt verwandt:

Cousin von Aufsichtsratsmitglied Dr. Hans Michel Piëch

Onkel von Aufsichtsratsmitglied Dr. Ferdinand Oliver Porsche

Mit Geschäftsführern der an der Porsche Automobil Holding SE, mittelbar und unmittelbar wesentlich beteiligten Aktionäre bestehen Verwandtschaftsverhältnisse unterschiedlichen Grades.

Folgende weitere Beziehungen bestehen zum Unternehmen:

Kauf von Kraftfahrzeugen, Zubehör und Originalteilen

Wartung von Kraftfahrzeugen

Leasing von Kraftfahrzeugen

Versicherung von Kraftfahrzeugen

Dr. Arno Antlitz (*1970)

Mitglied des Vorstands der Volkswagen Aktiengesellschaft für den Geschäftsbereich Finanzen und Operatives Geschäft

Zugehörig seit: 2021

Wohnort: Braunschweig

Staatsangehörigkeit: deutsch

Mitgliedschaft in inländischen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
Volkswagen Financial Services AG, Braunschweig (Vorsitz)1
Volkswagen Financial Services Europe AG, Braunschweig (Vorsitz) 1
PowerCo SE, Salzgitter1

Vergleichbare Mandate im In- und Ausland
Volkswagen Group of America, Inc., Herndon (Vorsitz)1
Volkswagen (China) Investment Co., Ltd., Beijing1
Porsche Austria Gesellschaft m.b.H., Salzburg (Stv. Vorsitz)1
Porsche Holding Gesellschaft m.b.H., Salzburg (Stv. Vorsitz)1
Porsche Retail Gesellschaft m.b.H., Salzburg (Stv. Vorsitz)1

1 Konzernexternes Mandat.

Lebenslauf
Dr. Arno Antlitz ist seit 2021 Mitglied des Aufsichtsrats der Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft.

Dr. Arno Antlitz wurde 1970 in Premich, Deutschland, geboren. Er studierte Wirtschaftsingenieurwesen mit der Fachrichtung Maschinenbau an der Technischen Universität in Darmstadt, Deutschland. Er promovierte (Dr. rer. Pol.) an der Otto Beisheim School of Management (WHU). 1999 begann er bei McKinsey & Company, wo er zuletzt als Associate Principal tätig war. Zu seinen Schwerpunkten gehörten Strategie, Organisations- und Kostenoptimierung in der Automobil- und Zulieferindustrie. Nach seinem Eintritt in die Volkswagen Aktiengesellschaft im Jahr 2004 übernahm er die Verantwortung für das globale Produktcontrolling der Marke Volkswagen. Von 2010 bis 2020 war er Mitglied des Vorstands der Marke Volkswagen für Controlling und Rechnungswesen. Von 2020 bis 2021 war er Finanzvorstand der AUDI Aktiengesellschaft in Ingolstadt. Am 1. April 2021 übertrug der Aufsichtsrat der Volkswagen Aktiengesellschaft die Verantwortung für das Finanzressort auf Konzernebene im Vorstand auf Dr. Arno Antlitz. Seit 2022 ist er im Vorstand der Volkswagen Aktiengesellschaft für das Ressort Finanzen verantwortlich. Außerdem ist Dr. Arno Antlitz unter anderem tätig als Aufsichtsratsvorsitzender bei Volkswagen Financial Services AG und Volkswagen Group of America, Inc., sowie als Mitglied des Aufsichtsrats bei der Porsche Holding Gesellschaft m.b.H.

Angaben zu persönlichen und geschäftlichen Beziehungen zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär

Dr. Arno Antlitz ist Mitglied des Vorstands für den Geschäftsbereich Finanzen und Operatives Geschäft der Volkswagen Aktiengesellschaft, die über die Porsche Holding Stuttgart GmbH mittelbar 75,0 % der Stammaktien abzüglich einer Stammaktie an der Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft hält.

Es bestehen keine geschäftlichen und/oder persönlichen Beziehungen zum Unternehmen und/oder einem Organ der Gesellschaft.

Dr. Christian Dahlheim (*1968)

Vorstandsvorsitzender der Volkswagen Financial Services AG

Zugehörig seit: 2020

Wohnort: Braunschweig

Staatsangehörigkeit: deutsch

Mitgliedschaft in inländischen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
Volkswagen Bank GmbH, Braunschweig1

Vergleichbare Mandate im In- und Ausland
Porsche Bank AG, Salzburg1
Volkswagen Finance (China) Co., Ltd., Beijing1
VW New Mobility Services Investment Co., Ltd., Shanghai1
VDF Faktoring A.S., Istanbul (Vorsitz)1
VDF Filo Kiralama A.S., Istanbul (Vorsitz)1
VDF Sigorta Aracilik Hizmetleri A.S., Istanbul (Vorsitz)1
VDF Servis ve Ticaret A.S., Istanbul (Vorsitz)1
Volkswagen Dogus Finansman A.S., Istanbul (Vorsitz)1
Volkswagen Semler Finans Danmark A/S, Brøndby (Vorsitz)1
Volkswagen Participações Ltda., São Paulo (Vorsitz)1

1 Konzernexternes Mandat.

Lebenslauf
Dr. Christian Dahlheim ist seit 2020 Mitglied des Aufsichtsrats der Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft.

Dr. Christian Dahlheim wurde 1968 in Berlin, Deutschland, geboren. Er studierte Physik an der Technischen Universität München, wo er sein Studium mit einem Master abschloss. Zusätzlich erwarb er einen MBA und promovierte an der European Business School zum Dr. rer. pol. in Betriebswirtschaftslehre und Management. Bis zu seinem Eintritt in den Volkswagen Konzern im Jahr 2005 war er in verschiedenen beruflichen Positionen tätig. Von 2005 bis 2014 war er in verschiedenen Führungspositionen bei der Volkswagen Financial Services AG tätig, unter anderem als Leiter der Unternehmensentwicklung und Regionalleiter. Ab 2014 wurde er Präsident und Chief Executive Officer der Volkswagen Credit Inc. Im Jahr 2016 wurde Dr. Christian Dahlheim zum Mitglied des Vorstands der Volkswagen Financial Services AG für den Bereich Vertrieb und Marketing berufen. Im Jahr 2018 wurde ihm die Funktion des Direktors Konzernvertrieb der Volkswagen Aktiengesellschaft übertragen. Seit dem 1. Februar 2022 ist er Chief Executive Officer der Volkswagen Financial Services AG. Zudem ist Dr. Christian Dahlheim tätig als Aufsichtsratsmitglied, u.a. bei der Volkswagen Bank GmbH sowie der Porsche Bank AG.

Angaben zu persönlichen und geschäftlichen Beziehungen zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär

Dr. Christian Dahlheim ist Vorstandsvorsitzender der Volkswagen Financial Services AG, einer 100-prozentigen Tochtergesellschaft der Volkswagen Aktiengesellschaft, die über die Porsche Holding Stuttgart GmbH mittelbar 75,0 % der Stammaktien abzüglich einer Stammaktie an der Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft hält.

Es bestehen keine geschäftlichen und/oder persönlichen Beziehungen zum Unternehmen und/oder einem Organ der Gesellschaft.

Micaela le Divelec Lemmi (*1968)

Nicht-exekutives Mitglied des Verwaltungsrats der De Longhi Group und nicht-exekutives Mitglied des Verwaltungsrats der Benetton S.p.A.

Zugehörig seit: 2022

Wohnort: Florenz (Italien)

Staatsangehörigkeit: italienisch

Mitgliedschaft in inländischen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
Keine

Vergleichbare Mandate im In- und Ausland
Unabhängiges Mitglied des Verwaltungsrats der Pitti Immagine S.r.l., Florenz1 (bis 31.07.2023)
Nicht-exekutives Mitglied des Verwaltungsrats der De Longhi Group, Treviso1, 2
Nicht-exekutives Mitglied des Verwaltungsrats der Aeroporti di Roma S.p.A.1 (bis 30.04.2023)
Nicht-exekutives Mitglied des Verwaltungsrats der Benetton S.p.A. (seit 30.04.2023)1

1 Konzernexternes Mandat.

2 Börsennotiert.

Lebenslauf
Micaela le Divelec Lemmi ist seit September 2022 Mitglied des Aufsichtsrats der Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft.

Micaela le Divelec Lemmi wurde 1968 in Florenz, Italien, geboren. Nach ihrem Abschluss in Betriebswirtschaftslehre begann sie 1992 ihre Karriere im Audit-Team von Ernst & Young. Im Jahr 1998 wechselte sie zu Gucci in die Abteilung für Management Control. Nach der Übernahme von YSL, Bottega Veneta, Balenciaga, McQueen und Boucheron befasste sie sich mit der Integration der Teams und Prozesse, indem sie verschiedene Aufgaben in der Kontrollabteilung der Gruppe übernahm. Im Jahr 2004 wurde Micaela le Divelec Lemmi zur Controllerin der Gruppe ernannt. Im Jahr 2008 wurde ihr die Rolle des Chief Financial Officer bei Gucci übertragen. Später wurde sie zum Executive Vice President und Chief Corporate Officer von Gucci ernannt. Im Jahr 2015 wurde sie zur Executive Vice President und Chief Consumer Officer bei Gucci befördert. 2018 wechselte Micaela le Divelec Lemmi als Geschäftsführerin zur Salvatore Ferragamo Gruppe. Im Juli 2018 wurde sie zum Chief Executive Officer befördert. Im September 2021 verließ sie die Ferragamo-Gruppe. Im April 2022 wurde Micaela le Divelec Lemmi als nicht-exekutives Mitglied in den Verwaltungsrat von De Longhi S.p.A. und Aeroporti di Roma S.p.A. berufen. Das Mandat bei Aeroporti di Roma lief im April 2023 aus, und zum gleichen Zeitpunkt wurde sie als nicht-exekutives Mitglied in den Verwaltungsrat von Benetton S.p.A. berufen. Im Juli 2023 beendete Micaela le Divelec Lemmi das zweite Mandat als unabhängiges Mitglied des Verwaltungsrats von Pitti Immagine S.r.l. Außerdem war sie in den letzten fünf Jahren bis Dezember 2018 Mitglied des Verwaltungsrats von Beni Stabili S.p.A. Im Oktober 2023 wurde Micaela le Divelec Lemmi in den Verwaltungsrat der Fondazione Cassa di Risparmio di Firenze berufen, einer privaten Stiftung mit dem Ziel, die soziale Entwicklung des Gebiets zu fördern.

Angaben zu persönlichen und geschäftlichen Beziehungen zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär

Micaela le Divelec Lemmi hat keine persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und/oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär.

Dr. Hans Michel Piëch (*1942)

Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats der Porsche Automobil Holding SE und Mitglied des Aufsichtsrats der Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft, der Volkswagen Aktiengesellschaft und der AUDI Aktiengesellschaft

Zugehörig seit: 2009

Wohnort: Wien, Österreich

Staatsangehörigkeit: österreichisch

Mitgliedschaft in inländischen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
AUDI Aktiengesellschaft, Ingolstadt1
Volkswagen Aktiengesellschaft, Wolfsburg1, 2
Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart (Stv. Vorsitz)1, 2

Vergleichbare Mandate im In- und Ausland
Porsche Holding Gesellschaft m.b.H., Salzburg1
Schmittenhöhebahn AG, Zell am See1

1 Konzernexternes Mandat.
2 Börsennotiert.

Lebenslauf
Dr. Hans Michel Piëch ist seit 2009 Mitglied des Aufsichtsrats der Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft.

Dr. Hans Michel Piëch wurde 1942 in Wien, Österreich, geboren. Er studierte Rechtswissenschaften an der Universität Wien und schloss sein Studium 1968 ab. Im Jahr 1970 promovierte er. Im selben Jahr begann er bei Gulf Oil in Pittsburgh, USA, zu arbeiten. Von 1971 bis 1972 war er als Geschäftsführer bei der Porsche KG, Stuttgart, Deutschland, tätig. Von 1977 bis 2021 war er als Rechtsanwalt in Wien tätig. Seit 1975 ist er Mitglied des Aufsichtsrats der Porsche Holding GmbH in Salzburg, Österreich. Seit 1989 ist er Mitglied des Aufsichtsrats der Porsche Automobil Holding SE. Seit 2009 ist er Mitglied des Aufsichtsrats der Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft. Seit demselben Jahr ist er Mitglied des Aufsichtsrats der Volkswagen Aktiengesellschaft. Ebenso ist er Mitglied des Aufsichtsrats der AUDI Aktiengesellschaft.

Angaben zu persönlichen und geschäftlichen Beziehungen zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär

Dr. Hans Michel Piëch ist Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats der Porsche Automobil Holding SE, die direkt 25,0 % der Stammaktien zuzüglich einer Stammaktie, und somit rund 12,5 % am gesamten Grundkapital, der Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft hält. Darüber hinaus ist Dr. Hans Michel Piëch Aufsichtsratsmitglied der Volkswagen Aktiengesellschaft, die über die Porsche Holding Stuttgart GmbH mittelbar 75,0 % der Stammaktien abzüglich einer Stammaktie an der Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft hält.

Dr. Hans Michel Piëch ist gemeinsam mit den anderen Familiengesellschaftern und den von ihnen mittelbar oder unmittelbar gehaltenen Beteiligungsgesellschaften beherrschender Gesellschafter der Porsche Automobil Holding SE, und zwar auf Basis eines zwischen den unmittelbaren Familienstammaktionären der Porsche Automobil Holding SE abgeschlossenen Konsortialvertrags. Die Porsche Automobil Holding SE hält 53,35% der Stammaktien der Volkswagen Aktiengesellschaft.

Dr. Hans Michel Piëch ist gesamtvertretungsberechtigter Geschäftsführer der Porsche Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Grünwald sowie der folgenden an dieser unmittelbar oder mittelbar beteiligten Beteiligungsgesellschaften:

der Porsche Gesellschaft m.b.H., Salzburg, Österreich;

der Porsche Piech Holding GmbH, Salzburg, Österreich.

Zudem ist Dr. Hans Michel Piëch einzelvertretungsberechtigter Geschäftsführer der HMP Vermögensverwaltung GmbH, Grünwald sowie der folgenden an dieser unmittelbar beteiligten Beteiligungsgesellschaft:

der Dr. Hans Michel Piëch GmbH, Wien, Österreich

Mit anderen Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft ist Dr. Hans Michel Piëch wie folgt verwandt:

Cousin von Aufsichtsratsmitglied Dr. Wolfgang Porsche

Onkel zweiten Grades von Aufsichtsratsmitglied Dr. Ferdinand Oliver Porsche

Mit Geschäftsführern der an der Porsche Automobil Holding SE, mittelbar und unmittelbar wesentlich beteiligten Aktionäre bestehen Verwandtschaftsverhältnisse unterschiedlichen Grades.

Folgende weitere Beziehungen bestehen zum Unternehmen:

Kauf von Kraftfahrzeugen, Zubehör und Originalteilen

Betreuung und Wartung von Kraftfahrzeugen

Leasing von Kraftfahrzeugen

Versicherungsleistungen

Dr. Ferdinand Oliver Porsche (*1961)

Vorstand der Familie Porsche AG Beteiligungsgesellschaft

Zugehörig seit: 2010

Wohnort: Salzburg, Österreich

Staatsangehörigkeit: österreichisch

Mitgliedschaft in inländischen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart1, 2
AUDI Aktiengesellschaft, Ingolstadt1
Volkswagen Aktiengesellschaft, Wolfsburg1, 2

Vergleichbare Mandate im In- und Ausland
Porsche Holding Gesellschaft m.b.H., Salzburg1
Porsche Lifestyle GmbH & Co. KG, Ludwigsburg1

1 Konzernexternes Mandat.

2 Börsennotiert.

Lebenslauf
Dr. Ferdinand Oliver Porsche ist seit 2010 Mitglied des Aufsichtsrats der Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft.

Dr. Ferdinand Oliver Porsche wurde 1961 in Stuttgart, Deutschland, geboren. Er studierte Rechtswissenschaften und schloss 1990 sein Studium an der Universität Salzburg ab, wo er zwei Jahre später auch promovierte. Zwischen 1994 und 1995 studierte er Betriebswirtschaftslehre an der Universität Toronto, Kanada. Neben seinem Studium war er von 1994 bis 2003 als Geschäftsführer der Porsche Management GmbH & Co. KG in Salzburg tätig. Im Jahr 2002 wurde er Geschäftsführer der Real Estate Holding GmbH in Salzburg. Seit 2003 ist Herr Dr. Porsche Vorstand der Familie Porsche AG Beteiligungsgesellschaft in Salzburg. Seit 2015 ist er auch Geschäftsführer der Neckar GmbH in Salzburg. Dr. Ferdinand Oliver Porsche hat verschiedene Geschäftsführerpositionen und Aufsichtsratsmandate in verschiedenen unabhängigen Unternehmen inne, unter anderem als Mitglied des Aufsichtsrats der Porsche Automobil Holding SE, der AUDI Aktiengesellschaft, der Volkswagen Aktiengesellschaft und als Stellvertreter der Vorsitzenden des Aufsichtsrats der Lebenshilfe Salzburg gemeinnützige GmbH.

Angaben zu persönlichen und geschäftlichen Beziehungen zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär

Dr. Ferdinand Oliver Porsche ist Mitglied des Aufsichtsrats der Porsche Automobil Holding SE, die direkt 25,0 % der Stammaktien zuzüglich einer Stammaktie, und somit rund 12,5 % am gesamten Grundkapital, der Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft hält. Darüber hinaus ist Dr. Ferdinand Oliver Porsche Aufsichtsratsmitglied der Volkswagen Aktiengesellschaft, die über die Porsche Holding Stuttgart GmbH mittelbar 75,0 % der Stammaktien abzüglich einer Stammaktie an der Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft hält.

Dr. Ferdinand Oliver Porsche ist gemeinsam mit den anderen Familiengesellschaftern und den von ihnen mittelbar oder unmittelbar gehaltenen Beteiligungsgesellschaften beherrschender Gesellschafter der Porsche Automobil Holding SE und zwar auf Basis eines zwischen den unmittelbaren Familienstammaktionären der Porsche Automobil Holding SE abgeschlossenen Konsortialvertrags. Die Porsche Automobil Holding SE hält 53,35% der Stammaktien der Volkswagen Aktiengesellschaft.

Zudem ist Dr. Ferdinand Oliver Porsche einzelvertretungsberechtigter Geschäftsführer der Familie Porsche Beteiligung GmbH, Grünwald, sowie der folgenden an dieser unmittelbar oder mittelbar beteiligten Beteiligungsgesellschaften:

der Ferdinand Alexander Porsche GmbH, Grünwald, Deutschland;

der Ferdinand Porsche Familien-Holding GmbH, Salzburg, Österreich;

der ZH 1420 GmbH, Salzburg, Österreich.

Mit anderen Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft ist Dr. Ferdinand Oliver Porsche wie folgt verwandt:

Neffe von Aufsichtsratsmitglied Dr. Wolfgang Porsche

Neffe zweiten Grades von Herrn Dr. Hans Michel Piëch

Mit Geschäftsführern der an der Porsche Automobil Holding SE, mittelbar und unmittelbar wesentlich beteiligten Aktionäre bestehen Verwandtschaftsverhältnisse unterschiedlichen Grades.

Folgende weitere Beziehungen bestehen zum Unternehmen:

Kauf von Kraftfahrzeugen, Zubehör und Originalteilen

Betreuung und Wartung von Kraftfahrzeugen

Leasing von Kraftfahrzeugen

Versicherungsleistungen

Hans Dieter Pötsch (*1951)

Vorsitzender des Vorstands der Porsche Automobil Holding SE

Vorsitzender des Aufsichtsrats der Volkswagen Aktiengesellschaft

Zugehörig seit: 2010

Wohnort: Wolfsburg

Staatsangehörigkeit: österreichisch

Mitgliedschaft in inländischen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
AUDI Aktiengesellschaft, Ingolstadt1
Volkswagen Aktiengesellschaft, Wolfsburg (Vorsitz)1, 2
Bertelsmann Management SE, Gütersloh1
Bertelsmann SE & Co. KGaA, Gütersloh1
TRATON SE, München (Vorsitz)1, 2
Wolfsburg AG, Wolfsburg1

Vergleichbare Mandate im In- und Ausland
Autostadt GmbH, Wolfsburg1
Porsche Austria Gesellschaft m.b.H., Salzburg (Vorsitz)1
Porsche Holding Gesellschaft m.b.H., Salzburg (Vorsitz)1
Porsche Retail GmbH, Salzburg (Vorsitz)1
VfL Wolfsburg-Fußball GmbH, Wolfsburg (Stv. Vorsitz)1

1 Konzernexternes Mandat.

2 Börsennotiert.

Lebenslauf
Hans Dieter Pötsch ist seit 2010 Mitglied des Aufsichtsrats der Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft.

Hans Dieter Pötsch wurde 1951 in Traun, Österreich, geboren. Er studierte von 1973 bis 1979 Wirtschaftsingenieurwesen an der Technischen Universität Darmstadt, Deutschland. Nach dem Studium begann er im Controlling der BMW AG in München, Deutschland, und übernahm von 1984 bis 1987 die Leitung des Controlling. Danach wechselte er zur Trumpf GmbH & Co. KG als Geschäftsführer für Finanzen und Verwaltung. Von 1991 bis 1995 war er Vorsitzender des Vorstands der Traub AG, von 1995 bis 2002 Vorsitzender des Vorstands der Dürr AG und von 2003 bis 2015 Mitglied des Konzernvorstands für den Geschäftsbereich Finanzen & Controlling der Volkswagen Aktiengesellschaft. Hans Dieter Pötsch ist Vorsitzender des Vorstands der Porsche Automobil Holding SE. Außerdem ist er unter anderem tätig als Vorsitzender des Aufsichtsrats der Volkswagen Aktiengesellschaft und der Traton SE sowie als Mitglied des Aufsichtsrats der Bertelsmann SE & Co. KGaA.

Angaben zu persönlichen und geschäftlichen Beziehungen zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär

Hans Dieter Pötsch ist Vorsitzender des Vorstands der Porsche Automobil Holding SE, die direkt 25,0 % der Stammaktien zuzüglich einer Stammaktie, und somit rund 12,5 % am gesamten Grundkapital, der Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft hält. Darüber hinaus ist Hans Dieter Pötsch Vorsitzender des Aufsichtsrats der Volkswagen Aktiengesellschaft, die über die Porsche Holding Stuttgart GmbH mittelbar 75,0 % der Stammaktien abzüglich einer Stammaktie an der Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft hält.

Folgende geschäftliche Beziehungen bestehen zum Unternehmen:

Kauf von Kraftfahrzeugen, Zubehör und Originalteilen

Wartung von Kraftfahrzeugen

Leasing von Kraftfahrzeugen und Stellplätzen

Miete einer Immobilie

§ Es bestehen keine persönlichen Beziehungen zum Unternehmen und/oder einem Organ der Gesellschaft.

Melissa Di Donato Roos (*1972)

Chair & Chief Executive Officer der Kyriba Corp.

Zugehörig seit: 2022

Wohnort: Ascot (Vereinigtes Königreich)

Staatsangehörigkeit: US-amerikanisch / britisch

Mitgliedschaft in inländischen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
Keine

Vergleichbare Mandate im In- und Ausland
Unabhängiges, nicht exekutives Mitglied des Verwaltungsrats der
J.P. Morgan Europe Limited1

1 Konzernexternes Mandat.

Lebenslauf
Melissa Di Donato Roos ist seit September 2022 Mitglied des Aufsichtsrats der Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft.

Melissa Di Donato Roos wurde 1972 in New York, USA, geboren. Sie studierte Russische Sprache und Literatur sowie Politikwissenschaften am Manhattanville College und schloss das Studium 1994 mit einem Bachelor ab. Im Jahr 1996 schloss sie ihr Studium an der American University mit zwei Master-Abschlüssen in russischer Sprache und Literatur sowie in International Business ab. Sie begann ihre Karriere als Technologie Expertin und SAP R/3-Entwicklerin. Sie setzte ihre Laufbahn in Technologieunternehmen wie IBM und Oracle in verschiedenen beruflichen Funktionen wie Technik, Produktentwicklung und Führungspositionen in den Bereichen Vertrieb, Dienstleistungen und allgemeines Management fort. Vor mehr als 15 Jahren wechselte sie von den USA nach London, um für IBM ein globales Technologieunternehmen zu leiten. Zuvor war sie acht Jahre bei PricewaterhouseCoopers LLP, USA/IBM (von IBM übernommene PwC-Abteilung) tätig. Außerdem war sie Global Vice President eines Start-up-Unternehmens an der US-Westküste. 2016 wechselte sie zu SAP als Chief Revenue Officer für die ERP-Cloud von SAP. Später wurde sie zum Global Chief Operating Officer von SAPs ERP- und Infrastrukturabteilung (Digital Core) befördert. In den darauffolgenden sieben Jahren war sie als Area Vice President EMEA und APAC tätig, wo sie die Programme force.com und Appexchange sowie das Geschäft mit unabhängigen Softwareanbietern (ISV)/OEM für die internationalen Märkte aufbaute und entwickelte. Darüber hinaus war sie als AREA Vice President für Analytics tätig. Seit September 2023 ist sie Vorsitzende und Chief Executive Officer der Kyriba Corp. Zuvor war Melissa Di Donato Roos CEO von SUSE. Seit 2020 ist sie Beraterin von Capri Ventures. Seit 2021 ist sie ein unabhängiges, nicht-exekutives Mitglied des Verwaltungsrats der J.P. Morgan Europe Limited.

Angaben zu persönlichen und geschäftlichen Beziehungen zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär

Folgende geschäftliche Beziehungen bestehen zum Unternehmen:

Kauf von Kraftfahrzeugen, Zubehör und Originalteilen

Melissa Di Donato Roos hat keine persönlichen oder weiteren geschäftlichen Beziehungen zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und/oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär.

Dr. Hans Peter Schützinger (*1960)

Sprecher der Geschäftsführung der Porsche Holding GmbH

Zugehörig seit: 2016

Wohnort: Salzburg, Österreich

Staatsangehörigkeit: österreichisch

Mitgliedschaft in inländischen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
Volkswagen Financial Services AG, Braunschweig1

Vergleichbare Mandate im In- und Ausland
Porsche Hungaria Kereskedelmi Kft., Budapest1
Volkswagen Financné služby Slovensko s.r.o., Bratislava1
Porsche Versicherungs AG, Salzburg1
Porsche Bank AG, Salzburg1
Din Bil Sverige AB, Stockholm1
Gletscherbahnen Kaprun AG, Kaprun1
Schmittenhöhebahn AG, Zell am See1

1 Konzernexternes Mandat.

Lebenslauf
Dr. Hans Peter Schützinger ist seit 2016 Mitglied des Aufsichtsrats der Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft.

Dr. Hans Peter Schützinger wurde 1960 in Uttendorf, Österreich, geboren. Er studierte Betriebswirtschaftslehre an der Wirtschaftsuniversität in Wien und promovierte 1988. 1989 wurde er Assistent des Leiters Finanzen, Rechnungswesen und Controlling bei der Porsche Konstruktionen KG und stieg 1991 zum Leiter der Bereiche Finanzen und Zahlungsverkehr auf. 1993 wechselte er zur Porsche Holding GmbH als Leiter des Bereichs Konzernrechnungswesen. Von 1995 bis 2002 war er Leiter der Stabsstelle für Rechnungswesen, Steuern und Beteiligungen. 2002 wurde er Geschäftsführer für Finanzdienstleistungen und Finanzen (CFO). Im Jahr 2008 übernahm er zusätzlich die Einzelhandelsverantwortung für den Bereich Automobilhandel mit Marken verschiedener Hersteller. Seit 2017 ist er als CEO Porsche Holding GmbH für den Bereich Großhandel und Finanzdienstleistungen verantwortlich. Dr. Hans Peter Schützinger hat verschiedene Geschäftsführerpositionen und Aufsichtsratsmandate in unabhängigen Unternehmen inne, unter anderem als Mitglied des Aufsichtsrats der Porsche Bank AG, Volkswagen Financial Services AG sowie der Porsche Versicherungs AG.

Angaben zu persönlichen und geschäftlichen Beziehungen zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär

Dr. Hans Peter Schützinger ist Sprecher der Geschäftsführung der Porsche Holding GmbH, einer 100-prozentigen Tochtergesellschaft der Volkswagen Aktiengesellschaft, die über die Porsche Holding Stuttgart GmbH mittelbar 75,0 % der Stammaktien abzüglich einer Stammaktie an der Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft hält.

Folgende geschäftliche Beziehungen bestehen zum Unternehmen:

Kauf von Kraftfahrzeugen, Zubehör und Originalteilen

Wartung von Kraftfahrzeugen

Versicherung von Kraftfahrzeugen

Spareinlagen

Es bestehen keine persönlichen Beziehungen zum Unternehmen und/oder einem Organ der Gesellschaft.

Hauke Stars (*1967)

Mitglied des Vorstands der Volkswagen Aktiengesellschaft für den Geschäftsbereich IT

Zugehörig seit: 2022

Wohnort: Königstein im Taunus

Staatsangehörigkeit: deutsch

Mitgliedschaft in inländischen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
AUDI Aktiengesellschaft, Ingolstadt1
CARIAD SE, Wolfsburg1
RWE AG, Essen1, 2
PowerCo SE, Salzgitter1

Vergleichbare Mandate im In- und Ausland
Kühne + Nagel International AG, Schindellegi1, 2

1 Konzernexternes Mandat.

2 Börsennotiert.

Lebenslauf
Hauke Stars ist seit September 2022 Mitglied des Aufsichtsrats der Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft.

Hauke Stars wurde 1967 in Merseburg, Deutschland, geboren. Sie studierte Angewandte Informatik an der Technischen Universität Magdeburg und erwarb einen Master of Science in Engineering an der University of Warwick. Danach begann sie Anfang der 1990er Jahre ihre berufliche Laufbahn in der IT-Abteilung von Bertelsmann. 1998 wechselte sie zum IT-Dienstleister Triaton und leitete dort den Bereich Softwareentwicklung. Anschließend wurde sie im Jahr 2000 in die Geschäftsführung mit Verantwortung für Vertrieb und Marketing befördert. Nach der Übernahme von Triaton durch den globalen IT-Konzern Hewlett Packard (HP) im Jahr 2004 setzte sie ihre Karriere bei HP fort. Bei HP war sie für das IT-Services-Geschäft in den Niederlanden verantwortlich und wurde 2007 Geschäftsführerin der lokalen HP-Organisation in der Schweiz. Von 2012 bis 2020 war sie Mitglied des Vorstands der Deutschen Börse AG mit Verantwortung für die Bereiche IT, Kapitalmarktgeschäft und Human Resources (als Arbeitsdirektorin). Im Jahr 2022 wurde sie in den Vorstand der Volkswagen Aktiengesellschaft berufen. In dieser Funktion ist sie für alle konzernweiten Aktivitäten in den Bereichen IT, Daten, Organisationsentwicklung und Prozessmanagement verantwortlich. Hauke Stars hat Aufsichtsratsmandate in den unabhängigen Unternehmen RWE AG und Kühne+Nagel International AG inne sowie in den Volkswagen Konzernunternehmen CARIAD SE, PowerCo SE und der AUDI Aktiengesellschaft.

Angaben zu persönlichen und geschäftlichen Beziehungen zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär

Hauke Stars ist Mitglied des Vorstands der Volkswagen Aktiengesellschaft für den Geschäftsbereich IT. Die Volkswagen Aktiengesellschaft hält über die Porsche Holding Stuttgart GmbH mittelbar 75,0 % der Stammaktien abzüglich einer Stammaktie an der Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft.

Folgende geschäftliche Beziehungen bestehen zum Unternehmen:

Leasing von Kraftfahrzeugen

Miete einer Immobilie

Es bestehen keine persönlichen Beziehungen zum Unternehmen und/oder einem Organ der Gesellschaft.

III. Weitere Angaben zur Einberufung

1.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Zum Zeitpunkt der Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung beträgt die Gesamtzahl der Aktien der Gesellschaft 911.000.000. Hiervon sind 455.500.000 Aktien Stammaktien und 455.500.000 Aktien Vorzugsaktien ohne Stimmrecht. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien. Bei der Beschlussfassung zu den im Abschnitt I. aufgeführten Tagesordnungspunkten 2 bis 8 sind nur Stammaktionäre stimmberechtigt. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt daher 455.500.000.

2.

Informationen zur Durchführung der virtuellen Hauptversammlung

Gemäß § 22 Absatz 1 der Satzung der Gesellschaft ist der Vorstand ermächtigt vorzusehen, dass die Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung abgehalten wird (virtuelle Hauptversammlung). Der Vorstand hat von dieser Ermächtigung Gebrauch gemacht und beschlossen, dass die ordentliche Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung nach § 118a AktG abgehalten wird.

Ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldete Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten haben unter den nachstehend dargestellten Voraussetzungen am 7. Juni 2024 ab 10:00 Uhr (MESZ) die Möglichkeit, sich zu der gesamten Hauptversammlung über das InvestorPortal elektronisch zuzuschalten und diese dort live in Bild und Ton zu verfolgen („Teilnahme"). Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten erfolgt im Wege elektronischer Briefwahl oder durch Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter. Vor der Versammlung können zudem ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre im Wege der elektronischen Kommunikation Stellungnahmen einreichen. Während der Versammlung wird elektronisch zu der Versammlung zugeschalteten Aktionären ein Rederecht in der Versammlung im Wege der Videokommunikation eingeräumt. Aktionäre sind zudem berechtigt, als Teil ihres Rederechts im Wege der Videokommunikation in der Versammlung Anträge zu stellen, Wahlvorschläge zu unterbreiten und Auskunft vom Vorstand zu verlangen sowie im Wege der elektronischen Kommunikation Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zur Niederschrift zu erklären.

Im Hinblick auf die Besonderheiten der virtuellen Hauptversammlung bitten wir um besondere Beachtung der nachstehenden Hinweise zur Anmeldung, zur Ausübung des Stimmrechts und zu den weiteren Aktionärsrechten.

3.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts

Stammaktionäre sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts, Vorzugsaktionäre zur Teilnahme an der Hauptversammlung und in den gesetzlich vorgesehenen Fällen auch zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie sich fristgerecht anmelden („Anmeldung“) und der Gesellschaft die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen („Nachweis“). Die Anmeldung muss schriftlich (§ 126 BGB) oder in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erfolgen.

Der Nachweis muss in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erfolgen und sich auf den Geschäftsschluss des 22. Tages vor der Hauptversammlung beziehen, d.h. auf den 16. Mai 2024 (Nachweisstichtag), 24:00 Uhr (MESZ). Hierfür ist ein Nachweis des Anteilsbesitzes durch den Letztintermediär gemäß § 67c Absatz 3 AktG (separat nach Stamm- und/oder Vorzugsaktien) ausreichend. Hinsichtlich solcher Aktien, die nicht bei einem Intermediär verwahrt werden, kann der Nachweis des Anteilsbesitzes auch von einem deutschen Notar oder einem Kreditinstitut in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt werden.

Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft spätestens bis zum 31. Mai 2024, 24:00 Uhr (MESZ), bei der nachstehend genannten Anmeldestelle postalisch oder via E-Mail zugehen.

Anmeldestelle:
Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft
c/o Computershare Operations Center
80249 München
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

In der Regel übernehmen die depotführenden Institute bzw. Letztintermediäre die erforderliche Anmeldung und die Übermittlung des Nachweises des Anteilsbesitzes für ihre Kunden. Die Aktionäre werden daher gebeten, sich möglichst frühzeitig an ihr jeweiliges depotführendes Institut zu wenden. Nach Eingang der Anmeldung mit beigefügtem Nachweis des Anteilsbesitzes erhalten die teilnahmeberechtigten Aktionäre die Anmeldebestätigung von der Anmeldestelle, auf der die erforderlichen Zugangsdaten für das InvestorPortal abgedruckt sind.

4.

InvestorPortal

Für Zwecke der Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung von Aktionärsrechten stellt die Gesellschaft auf ihrer Internetseite unter

https://investorrelations.porsche.com/de/general-meeting-24/

ein internetgestütztes und passwortgeschütztes Hauptversammlungssystem (InvestorPortal) zur Verfügung. Nach fristgerechter Anmeldung zur Hauptversammlung erhalten ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre per Post eine Anmeldebestätigung, auf der die Zugangsdaten zum InvestorPortal abgedruckt sind. Mit diesen Zugangsdaten können sich die Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten im InvestorPortal anmelden und nach Maßgabe der nachstehenden Ausführungen ihre Aktionärsrechte im Zusammenhang mit der virtuellen Hauptversammlung ausüben.

Sämtliche Funktionen des InvestorPortals können nur mithilfe der auf der Anmeldebestätigung aufgedruckten Zugangsdaten genutzt werden.

Das InvestorPortal wird voraussichtlich ab dem 17. Mai 2024 freigeschaltet.

5.

Bild- und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung

Die gesamte Hauptversammlung der Gesellschaft wird am Freitag, dem 7. Juni 2024, ab 10:00 Uhr (MESZ) für ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten live in Bild und Ton im InvestorPortal übertragen. Die dafür erforderlichen Zugangsdaten erhalten die Aktionäre mit der Anmeldebestätigung.

Die einleitenden Ausführungen des Aufsichtsrats und des Vorstands können auch von sonstigen Interessierten live auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://investorrelations.porsche.com/de/general-meeting-24/

verfolgt werden.

Die Gesellschaft plant, bereits im Vorfeld der Hauptversammlung, voraussichtlich am 3. Juni 2024, die Rede des Vorstandsvorsitzenden auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://investorrelations.porsche.com/de/general-meeting-24/

auf freiwilliger Basis zu veröffentlichen.

Die einleitenden Ausführungen des Aufsichtsrats und des Vorstands stehen nach Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft als Aufzeichnung zur Verfügung.

6.

Verfahren für die Ausübung des Stimmrechts im Wege elektronischer Briefwahl

Stammaktionäre oder deren Bevollmächtigte können das Stimmrecht im Wege der elektronischen Briefwahl im Vorfeld der Hauptversammlung sowie während der Hauptversammlung ausüben. Zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Stammaktionäre oder deren Bevollmächtigte berechtigt, die sich, wie im Abschnitt III.3. beschrieben, fristgerecht angemeldet und ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben. Die Stimmabgabe erfolgt dabei elektronisch im InvestorPortal der Gesellschaft. Die Stimmabgabe über das InvestorPortal ist ab dessen Freischaltung bis zu dem vom Versammlungsleiter im Rahmen der Abstimmungen festgelegten Zeitpunkt in der Hauptversammlung am 7. Juni 2024 möglich.

Bis zu dem vom Versammlungsleiter im Rahmen der Abstimmungen festgelegten Zeitpunkt können auch bereits abgegebene Stimmen jederzeit geändert oder widerrufen werden.

7.

Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten

a)

Bevollmächtigung eines Dritten

Stammaktionäre können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung oder eine sonstige Person ihrer Wahl ausüben lassen. Auch in diesem Fall ist für eine rechtzeitige Anmeldung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes des Aktionärs, wie im Abschnitt III.3. beschrieben, Sorge zu tragen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform, wenn weder ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder ein sonstiger von § 135 AktG erfasster Intermediär noch eine diesen nach § 135 Absatz 8 AktG gleichgestellte Person oder Institution zur Ausübung des Stimmrechts bevollmächtigt wird.

Die Vollmacht kann ab der Freischaltung des InvestorPortals und auch noch während der Hauptversammlung unter Verwendung der Daten der Anmeldebestätigung über das InvestorPortal erteilt werden.

Bei Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen, sonstigen von § 135 AktG erfassten Intermediären oder diesen nach § 135 Absatz 8 AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen sind Besonderheiten zu beachten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind. Auch bevollmächtigte Dritte können nicht physisch an der virtuellen Hauptversammlung teilnehmen und benötigen zur Wahrnehmung der ihnen übertragenen Rechte die Zugangsdaten zum InvestorPortal.

b)

Bevollmächtigung von der Gesellschaft benannter Stimmrechtsvertreter

Außerdem wird Stammaktionären angeboten, sich durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bei den Abstimmungen unter Erteilung von Weisungen vertreten zu lassen. Auch in diesem Fall ist für eine rechtzeitige Anmeldung und einen Nachweis des Anteilsbesitzes des Aktionärs, wie im Abschnitt III.3. beschrieben, Sorge zu tragen. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen; sie können das Stimmrecht nicht nach eigenem Ermessen ausüben. Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können ebenfalls über das InvestorPortal der Gesellschaft erteilt werden.

Die Erteilung von Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bedarf der Textform (§ 126b BGB) und kann ab der Freischaltung des InvestorPortals bis zu dem vom Versammlungsleiter im Rahmen der Abstimmung festgelegten Zeitpunkt über das InvestorPortal der Gesellschaft erfolgen. Bis zu diesem Zeitpunkt können auch bereits erteilte Vollmachten und Weisungen jederzeit geändert oder widerrufen werden.

8.

Rechte der Aktionäre (Tagesordnungsergänzungsverlangen, Anträge, Wahlvorschläge, Stellungnahmen, Rede- und Auskunftsrecht, Widerspruch)

a)

Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Absatz 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000,00 Euro erreichen (das entspricht einer Aktienanzahl von 500.000 Stück), können nach Maßgabe des § 122 Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 1 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.

Das Ergänzungsverlangen muss der Gesellschaft bis zum 7. Mai 2024, 24:00 Uhr (MESZ), ausschließlich unter folgender Adresse zugehen:

Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft
c/o Büro Dr. Oliver Blume
Porscheplatz 1
70435 Stuttgart
oder per E-Mail an: agm@porsche.de

Ergänzungsanträge sind in deutscher Sprache einzureichen. Sofern sie auch in englischer Sprache veröffentlicht werden sollen, ist eine Übersetzung beizufügen.

Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten. Auf § 70 AktG zur Berechnung der Aktienbesitzzeit wird hingewiesen.

Bekanntzumachende Ergänzungsanträge zur Tagesordnung werden unverzüglich im Bundesanzeiger bekannt gemacht und europaweit verbreitet.

Außerdem werden die Ergänzungsanträge auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://investorrelations.porsche.com/de/general-meeting-24/

veröffentlicht.

b)

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Absatz 1, 127, 130a Absatz 5 Satz 3, 118a Absatz 1 Satz 2 Nr. 3 AktG

Gegenanträge gegen Vorschläge des Vorstands und/oder des Aufsichtsrats zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge von Aktionären sind gemäß §§ 126 Absatz 1, 127 AktG unter Nachweis der Aktionärseigenschaft bis zum 23. Mai 2024, 24:00 Uhr (MESZ), ausschließlich an folgende Adresse zu übermitteln:

Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft
c/o Büro Dr. Oliver Blume
Porscheplatz 1
70435 Stuttgart
oder per E-Mail an: agm@porsche.de

Gegenanträge und Wahlvorschläge sind in deutscher Sprache einzureichen. Sofern sie auch in englischer Sprache veröffentlicht werden sollen, ist eine Übersetzung beizufügen.

Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären werden einschließlich des Namens des Aktionärs entsprechend §§ 126 Absatz 1, 127 AktG unverzüglich auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://investorrelations.porsche.com/de/general-meeting-24/

zugänglich gemacht. Weitere personenbezogene Daten werden nicht veröffentlicht, es sei denn, der Antragsteller fordert die Veröffentlichung der Daten ausdrücklich.

Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls auf der genannten Internetseite zugänglich gemacht.

Von der Gesellschaft zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge der Aktionäre gelten nach § 126 Absatz 4 AktG als im Zeitpunkt der Zugänglichmachung gestellt. Sofern der Aktionär, der den Antrag gestellt oder den Wahlvorschlag unterbreitet hat, nicht ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet ist, muss der entsprechende Antrag oder Wahlvorschlag in der Hauptversammlung nicht behandelt werden. Die Gesellschaft wird sicherstellen, dass ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldete Aktionäre das Stimmrecht zu vorab zugänglich zu machenden Gegenanträgen und Wahlvorschlägen ausüben können, sobald der den Antrag stellende oder den Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet ist.

Gegenanträge und Wahlvorschläge sowie sonstige Anträge können darüber hinaus auch während der Hauptversammlung im Wege der Videokommunikation, mithin im Rahmen des Rederechts (siehe dazu Abschnitt III.8.d)), gestellt werden.

c)

Recht zur Einreichung von Stellungnahmen nach §§ 118a Absatz 1 Satz 2 Nr. 6, 130a Absätze 1 bis 4 AktG

Ordnungsgemäß zu der Hauptversammlung angemeldete Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten haben das Recht, bis spätestens fünf Tage vor der Versammlung, wobei der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung nicht mitzurechnen sind, also bis zum 1. Juni 2024, 24:00 Uhr (MESZ), Stellungnahmen zu den Gegenständen der Tagesordnung im Wege der elektronischen Kommunikation einzureichen. Die Einreichung hat in Textform (als PDF-Datei) in deutscher Sprache über das InvestorPortal zu erfolgen. Stellungnahmen dürfen zudem maximal 10.000 Zeichen (inklusive Leerzeichen) umfassen. Pro Aktionär kann nur eine Stellungnahme eingereicht werden.

Die Gesellschaft wird fristgerecht eingereichte Stellungnahmen bis spätestens vier Tage vor der Versammlung, also bis zum 2. Juni 2024, 24:00 Uhr (MESZ), unter Nennung des Namens des einreichenden Aktionärs oder Bevollmächtigten über die Internetseite der Gesellschaft unter

https://investorrelations.porsche.com/de/general-meeting-24/

zugänglich machen.

Stellungnahmen werden nicht zugänglich gemacht, wenn sie verspätet eingereicht werden, mehr als 10.000 Zeichen (inklusive Leerzeichen) umfassen, einen beleidigenden, strafrechtlich relevanten, offensichtlich falschen oder irreführenden Inhalt haben oder der Aktionär zu erkennen gibt, dass er an der Hauptversammlung nicht teilnehmen und sich nicht vertreten lassen wird (§§ 130a Absatz 3 Satz 4 AktG, 126 Absatz 2 Satz 1 Nr. 1, Nr. 3 oder Nr. 6 AktG).

Anträge und Wahlvorschläge, Fragen und Widersprüche gegen Beschlüsse der Hauptversammlung im Rahmen der in Textform eingereichten Stellungnahmen werden in der Hauptversammlung nicht berücksichtigt; das Stellen von Anträgen und das Unterbreiten von Wahlvorschlägen (siehe dazu Abschnitt III.8.b)), die Ausübung des Auskunftsrechts (siehe dazu Abschnitt III.8.e)) sowie die Erklärung von Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung (siehe dazu Abschnitt III.8.f)) sind ausschließlich auf den in dieser Einladung jeweils gesondert beschriebenen Wegen möglich. Insbesondere begründet die Möglichkeit zur Einreichung von Stellungnahmen keine Möglichkeit zur Vorabeinreichung von Fragen nach § 131 Absatz 1a AktG.

d)

Rederecht nach §§ 118a Absatz 1 Satz 2 Nr. 7, 130a Absätze 5 und 6 AktG

Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten, die elektronisch zu der Hauptversammlung zugeschaltet sind, haben in der Versammlung ein Rederecht, das im Wege der Videokommunikation ausgeübt wird. Ab Beginn der Hauptversammlung können Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten im InvestorPortal Redebeiträge anmelden. Das Rederecht umfasst insbesondere auch das Recht, Anträge und Wahlvorschläge nach § 118a Absatz 1 Satz 2 Nr. 3 AktG zu stellen, sowie das Auskunftsverlangen nach §§ 118a Absatz 1 Satz 2 Nr. 4, 131 Absatz 1 AktG.

Gemäß §§ 22 Absatz 4, 23 Absatz 3 der Satzung der Gesellschaft ist der Versammlungsleiter insbesondere ermächtigt, das Frage- und Rederecht, soweit es in der virtuellen Hauptversammlung ausgeübt wird, zeitlich angemessen zu beschränken. Er ist insbesondere berechtigt, zu Beginn der Hauptversammlung oder während ihres Verlaufs einen zeitlich angemessenen Rahmen für den gesamten Hauptversammlungsverlauf, für einzelne Tagesordnungspunkte oder einzelne Rede- oder Fragebeiträge zu setzen.

Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten benötigen für die Ausübung des Rederechts ein internetfähiges Endgerät (PC, Laptop, Tablet oder Smartphone), welches über eine Kamera und ein Mikrofon verfügt, auf die jeweils vom Browser aus zugegriffen werden kann.

Die Gesellschaft behält sich vor, die Funktionsfähigkeit der Videokommunikation zwischen Aktionär und Gesellschaft in der Versammlung und vor dem Redebeitrag zu überprüfen und diesen zurückzuweisen, sofern die Funktionsfähigkeit nicht sichergestellt ist.

e)

Auskunftsrecht nach §§ 118a Absatz 1 Satz 2 Nr. 4, 131 Absatz 1 AktG

Jedem Aktionär ist gemäß § 131 Absatz 1 AktG auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht besteht. Die Auskunftspflicht des Vorstands erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu den mit ihr verbundenen Unternehmen. Des Weiteren betrifft die Auskunftspflicht auch die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.

Es ist vorgesehen, dass der Versammlungsleiter in der Hauptversammlung gemäß § 131 Absatz 1f AktG festlegen wird, dass alle Arten des Auskunftsrechts nach § 131 AktG in der Hauptversammlung ausschließlich im Wege der Videokommunikation, also im Rahmen der Ausübung des Rederechts (siehe dazu Abschnitt III.8.d)), ausgeübt werden dürfen.

f)

Erklärung von Widerspruch gegen Beschlüsse der ordentlichen Hauptversammlung nach §§ 118a Absatz 1 Satz 2 Nr. 8, 245 AktG

Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten, die elektronisch zu der Hauptversammlung zugeschaltet sind, haben das Recht, Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung im Wege der elektronischen Kommunikation zu erklären. Widerspruch kann während der gesamten Dauer der Hauptversammlung bis zum Ende der Hauptversammlung über das InvestorPortal erklärt werden. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können keine Widersprüche gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zur Niederschrift des die Hauptversammlung beurkundenden Notars erklären.

9.

Informationen gemäß § 124a AktG auf der Internetseite der Gesellschaft

Der Inhalt der Einberufung der Hauptversammlung, die zugänglich zu machenden Unterlagen, Anträge von Aktionären sowie weitere Informationen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung (auch zu den Rechten der Aktionäre) stehen auf der Internetseite der Gesellschaft

https://investorrelations.porsche.com/de/general-meeting-24/

zur Verfügung.

Unter dieser Internetadresse können nach Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung auch die Abstimmungsergebnisse abgerufen werden.

10.

Information zum Datenschutz für Aktionäre und Aktionärsvertreter

Die Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft verarbeitet als Verantwortlicher im Zusammenhang mit der Durchführung der Hauptversammlung personenbezogene Daten, insbesondere Kontaktdaten und Informationen zum Aktienbesitz, um den ordnungsgemäßen Ablauf der Versammlung zu gewährleisten, Ihnen die Ausübung Ihrer Aktionärsrechte zu ermöglichen und (aktien-)rechtliche Pflichten zu erfüllen. Die Verarbeitung erfolgt zur Wahrung berechtigter Interessen bzw. zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung und Ihren Rechten (auf Auskunft, Berichtigung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch, Löschung, Übertragung Ihrer Daten und Beschwerde bei einer zuständigen Aufsichtsbehörde) finden Sie unter

https://investorrelations.porsche.com/de/general-meeting-24/

Bei Fragen wenden Sie sich jederzeit an den Datenschutzbeauftragten der Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft, Porscheplatz 1, 70435 Stuttgart, E-Mail: datenschutz@porsche.de.

Stuttgart, im April 2024

Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft

Der Vorstand


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