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15:04 Uhr, 24.01.2025

EQS-HV: Bertrandt Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 19.02.2025 in Sindelfingen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

EQS-News: Bertrandt Aktiengesellschaft

/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung

Bertrandt Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 19.02.2025 in Sindelfingen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

24.01.2025 / 15:04 CET/CEST

Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News
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Bertrandt Aktiengesellschaft Ehningen Wertpapierkennnummer
523 280 / ISIN DE0005232805

Bekanntmachung gemäß §§ 122 Abs. 2, 124 Abs. 1 AktG

Ergänzung der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung

Mit Bekanntmachung der Einberufung im Bundesanzeiger am 7. Januar 2025 wurden unsere Aktionäre zu der am Mittwoch, dem 19. Februar 2025, um 10:30 Uhr (MEZ) (Einlass: 09:30 Uhr (MEZ)) in der Stadthalle Sindelfingen, Schillerstraße 23, 71065 Sindelfingen, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen. Nach der Einberufung dieser Hauptversammlung im Bundesanzeiger hat die Aktionärin Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft, deren Anteile den anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 500.000,00 übersteigen, nach § 122 Abs. 2 AktG verlangt, dass deren Tagesordnung um weitere Tagesordnungspunkte ergänzt wird.

Die Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung am 19. Februar 2025 wird daher unter Beibehaltung der bisherigen Tagesordnungspunkte 1 bis 9 um folgende weitere Tagesordnungspunkte ergänzt:

Tagesordnungspunkt 10:
Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 8 Abs. 1 (Zusammensetzung, Amtszeit)

Die Aktionärin Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:

§ 8 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft wird geändert und wie folgt neu gefasst:

„Der Aufsichtsrat besteht aus neun Mitgliedern. Davon werden sechs Mitglieder des Aufsichtsrats von den Aktionären gewählt, wobei diese im Zeitpunkt ihrer Wahl das fünfundsiebzigste Lebensjahr noch nicht vollendet haben dürfen. Drei Mitglieder werden nach Maßgabe der Vereinbarung gemäß § 22 des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei einer grenzüberschreitenden Verschmelzung (MgVG) vom 9. Mai 2008 über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat der Bertrandt Aktiengesellschaft gewählt."

Tagesordnungspunkt 11:
Wahlen zum Aufsichtsrat

Begründung der Aktionärin Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft:

Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und § 22 des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei einer grenzüberschreitenden Verschmelzung (MgVG) in Verbindung mit § 2 Abs. 1 der Mitbestimmungsvereinbarung vom 9. Mai 2008 sowie § 8 der aktuellen Satzung der Bertrandt Aktiengesellschaft zu zwei Dritteln aus Vertretern der Anteilseigner und zu einem Drittel aus Vertretern der Arbeitnehmer zusammen. Gemäß § 8 Abs. 1 der aktuellen Satzung der Bertrandt Aktiengesellschaft setzt sich der Aufsichtsrat aus sechs Personen zusammen, von denen vier von der Hauptversammlung und zwei von den Arbeitnehmern zu wählen sind. Die vier Vertreter der Anteilseigner sind von der Hauptversammlung zu wählen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Der derzeit aus sechs Mitgliedern bestehende Aufsichtsrat soll ausweislich der zu Tagesordnungspunkt 10 vorgeschlagenen Satzungsänderung um drei Mitglieder erweitert werden, von denen zwei durch die Hauptversammlung zu wählen sind.

Für den Fall, dass die unter Tagesordnungspunkt 10 vorgeschlagene Änderung der Satzung der Gesellschaft in § 8 Abs. 1 in das Handelsregister eingetragen wird, soll es der Hauptversammlung der Gesellschaft durch die Ergänzung der Tagesordnung um Punkt 11 (Wahlen zum Aufsichtsrat) ermöglicht werden, zwei weitere Vertreter der Anteilseigner zu Mitgliedern des Aufsichtsrats zu wählen, um eine ununterbrochen satzungsgemäße Besetzung des Aufsichtsrats zu gewährleisten.“

Die Begründung der Aktionärin enthält die Angaben nach § 124 Abs. 2 Satz 1 AktG.

Sämtliche Informationen nach § 124a AktG sind über die Internetseite der Gesellschaft

www. bertrandt.com/unternehmen/investor-relations/Hauptversammlung

zugänglich. Auf der vorgenannten Internetseite sind zudem alle weiteren Informationen zugänglich, die den Aktionären vor der Hauptversammlung mitgeteilt oder zugänglich gemacht werden müssen.

Ehningen, im Januar 2025

Bertrandt Aktiengesellschaft

Der Vorstand


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Sprache:

Deutsch

Unternehmen:

Bertrandt Aktiengesellschaft

Birkensee 1

71139 Ehningen

Deutschland

E-Mail:

goetz.gussmann@bertrandt.com

Internet:

https://www.bertrandt.com/

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