EQS-HV: B2B Media Holding SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.06.2024 in Residenzstr. 18, 80333 München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
- Lesezeichen für Artikel anlegen
- Artikel Url in die Zwischenablage kopieren
- Artikel per Mail weiterleiten
- Artikel auf X teilen
- Artikel auf WhatsApp teilen
- Ausdrucken oder als PDF speichern
EQS-News: B2B Media Holding SE
/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
B2B Media Holding SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.06.2024 in Residenzstr. 18, 80333 München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
23.05.2024 / 15:05 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
B2B Media Holding SE Simmelsdorf Amtsgericht Nürnberg, HRB 34711 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zur ordentlichen Hauptversammlung des Jahres 2024 am Freitag, den 28. Juni 2024, um 10:00 Uhr in den Geschäftsräumen der Nordwind Capital GmbH ein:
Nordwind Capital GmbH
Residenzstraße 18
80333 München
Tagesordnung:
1.
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der B2B Media Holding SE zum 31. Dezember 2023 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023
Die vorstehenden Unterlagen liegen ab Einberufung der Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der Nordwind Capital GmbH in 80333 München, Residenzstraße 18, zur Einsichtnahme der Aktionäre aus; um vorherige Terminabsprache für eine Einsichtnahme wird gebeten.
2.
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2023 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung zu erteilen.
3.
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats
Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2023 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung zu erteilen.
4.
Wahl des Abschlussprüfers
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Schneider + Partner GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024 zu wählen.
5.
Wahl des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gemäß Art. 40 Abs. 3 Satz 1 der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE-VO) in Verbindung mit § 17 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SEAG) und § 95 S. 1 AktG und § 14 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus drei Mitgliedern, bei denen es sich sämtlich um Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre handelt. Sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft werden daher gemäßrt. 40 Abs. 2 S. 1 SE-VO in Verbindung mit § 96 Abs.1, § 101 Abs. 1 S. 1 AktG i.V.m. § 14 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft von der Hauptversammlung gewählt; die Hauptversammlung ist dabei an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Mit Beendigung der vorliegenden Hauptversammlung, die gemäß Tagesordnungspunkt 3 über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023 beschließt, endet turnusmäßig die laufende Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder Christian Plangger, Ulf Schweda und Dr. Tom Harder. Es sind daher Neuwahlen für drei Sitze im Aufsichtsrat der Gesellschaft durchzuführen.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, wie folgt zu beschließen:
Die folgenden Personen werden in den Aufsichtsrat der B2B Media Holding SE gewählt:
5.1
Christian Plangger, wohnhaft in Grünwald;
5.2
Ulf Schweda, wohnhaft in Schöngeising;
5.3
Dr. Tom Harder, wohnhaft in Grünwald.
Die Wahl der unter den Ziffern 5.1 bis 5.3 vorgeschlagenen Personen erfolgt jeweils mit Wirkung ab Beendigung der vorliegenden Hauptversammlung und für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des jeweiligen Aufsichtsratsmitglieds für das vierte Geschäftsjahr ab Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitzurechnen ist.
In jedem Fall erfolgt die Wahl jeweils längstens für sechs Jahre.
6.
Präsentation zum Geschäftsverlauf
Präsentation des Aufsichtsrats und des Vorstands der B2B Media Holding SE zum aktuellen Geschäftsverlauf.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 146.340,00 und ist in 146.340 nennwertlose, auf den Namen lautende Stückaktien eingeteilt. Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich die Gesamtzahl der Aktien der Gesellschaft somit auf 146.340 und die Gesamtzahl der Stimmrechte auf 146.340.
Teilnahmevoraussetzungen
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und der Ausübung des Stimmrechts ist jeder im Aktienregister der Gesellschaft eingetragene Aktionär berechtigt.
Stimmrechtsvertretung
Der Aktionär kann sich in der Hauptversammlung und bei der Ausübung seines Stimmrechts durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen.
Die Vollmacht kann nach § 19 Absatz 3 der Satzung schriftlich, per Telefax oder in Textform per E-Mail erteilt werden. Bei berechtigten Zweifeln an einer wirksamen Vollmachtserteilung kann die Gesellschaft die Vorlage einer schriftlich oder per Telefax erteilten Vollmacht verlangen.
Für die Person des Bevollmächtigten gelten gemäß § 17 Absatz 4 der Satzung der Gesellschaft folgende Vorgaben: Die Vertretung ist nur durch einen anderen Aktionär (oder dessen im Einklang mit den Bestimmungen des § 17 Absatz 4 der Satzung bestellten Vertreter), ein Aufsichtsratsmitglied, einen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter oder einen beruflich zur Verschwiegenheit verpflichteten Angehörigen eines rechts-, steuer- oder wirtschaftsberatenden Berufs zulässig. Sofern der Aktionär keine natürliche Person ist, ist ferner die Vertretung durch einen Angestellten des Aktionärs zulässig.
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, für die diesjährige Hauptversammlung von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter mit der weisungsgebundenen Ausübung ihres Stimmrechts zu beauftragen. Ein entsprechendes Vollmachts- und Weisungsformular wird den Aktionären mit der Hauptversammlungseinladung zugesandt. Das ausgefüllte und unterzeichnete Vollmachts- und Weisungsformular ist der Gesellschaft in diesem Fall im Original, per Telefax oder eingescannt per E-Mail bis spätestens Dienstag, den 25. Juni 2024 (eingehend) an folgende Anschrift zu übermitteln:
Nordwind Capital GmbH
Herrn Christian Plangger
Residenzstraße 18
80333 München
Telefax: +49 (89) 29 19 58 58
E-Mail: plangger@nordwindgrowth.com
Anfragen und Anträge von Aktionären
Gegenanträge gegen einen Vorschlag des Vorstands und des Aufsichtsrats zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt und Wahlvorschläge von Aktionären bitten wir ausschließlich an folgende Anschrift zu richten:
Nordwind Capital GmbH
Herrn Christian Plangger
Residenzstraße 18
80333 München
Telefax: +49 (89) 29 19 58 58
E-Mail: plangger@nordwindgrowth.com
Gegenanträge mit Begründung und Wahlvorschläge von Aktionären, die der Gesellschaft spätestens am Donnerstag, den 13. Juni 2024, 24:00 Uhr, unter der vorstehenden Anschrift zugehen, werden unverzüglich an alle Aktionäre versandt.
Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß Art. 56 SE-Verordnung, § 50 Abs. 2 SE-AG, § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil (5%) des Grundkapitals betragen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Dieses Quorum ist gemäß Art. 56 Satz 3 SE-VO in Verbindung mit § 50 Abs. 2 SEAG und § 122 Abs. 2 AktG für Ergänzungsverlangen der Aktionäre einer Europäischen Gesellschaft (SE) erforderlich.
Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft bis spätestens zum zum Ablauf (24:00 Uhr) des 04.06.2024 zugehen. Später zugehende Ergänzungsverlangen werden nicht berücksichtigt.
Ergänzungsverlangen bitten wir ausschließlich an folgende Anschrift zu richten:
Nordwind Capital GmbH
z. Hd. Herr Christian Plangger
Residenzstraße 18
80333 München
Telefax: +49 (89) 29 19 58 58
E-Mail: plangger@nordwindgrowth.com
Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich nach ihrem Eingang an die Aktionäre versandt.
Simmelsdorf, Mai 2024
B2B Media Holding SE
Der Vorstand
23.05.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com
Sprache:
Deutsch
Unternehmen:
B2B Media Holding SE
Bahnhofstr. 5
91245 Simmelsdorf
Deutschland
E-Mail:
lydia.hofmann@b2bmg.com
Internet:
https://www.b2bmg.com/de/home
Ende der Mitteilung
EQS News-Service
1910033 23.05.2024 CET/CEST