EQS-Adhoc: The Social Chain AG: Verzögerung bei der Durchführung der Kapitalerhöhung
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EQS-Ad-hoc: The Social Chain AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung/Finanzierung
The Social Chain AG: Verzögerung bei der Durchführung der Kapitalerhöhung
12.07.2023 / 23:02 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG.
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Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
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- The Social Chain AG gibt Ergebnis der Bezugsrechtskapitalerhöhung gegen Bar- und Sacheinlagen bekannt
- Zahlung eines Backstop-Investors verzögert sich
- Durchführung der Kapitalerhöhung verzögert sich entsprechend
- Vorstand prüft die Auswirkungen der eingetretenen Verzögerung und die Optionen im Hinblick auf die Kapitalerhöhung
Berlin, 12. Juli 2023 – Dem Vorstand der The Social Chain AG ("Gesellschaft") (ISIN DE000A1YC996 / WKN A1YC99) liegt das Ergebnis der am 21. Juni 2023 bekannt gegebenen Bezugsrechtskapitalerhöhung gegen Bar- und Sacheinlagen ("Kapitalerhöhung") vor.
Von den 4.501.524 angebotenen neuen Aktien der Gesellschaft ("Neue Aktien") wurden insgesamt 2.576.923 Neue Aktien ("Sachkapitalerhöhungsaktien") von der Gruppe Georg Kofler GmbH ("Einbringender Aktionär") durch Sacheinlage ihrer Rückzahlungsforderungen aus den der Gesellschaft gewährten Gesellschafterdarlehen bezogen. Von den übrigen Aktionären, die die Gelegenheit hatten, an der Kapitalerhöhung verhältniswahrend und zum gleichen Bezugspreis gegen Bareinlage teilzunehmen, wurden insgesamt rund 1,9 % der ihnen zustehenden Bezugsrechte ausgeübt, was einer Anzahl von insgesamt 36.845 Neuen Aktien entspricht, für die das Bezugsrecht ausgeübt wurde.
Im Vorfeld der Kapitalerhöhung hatten sich bestimmte Investoren, darunter auch bestehende Aktionäre der Gesellschaft, ("Backstop-Investoren") im Rahmen von verbindlichen Verpflichtungserklärungen gegenüber der Gesellschaft dazu verpflichtet, sämtliche Restaktien, die nicht im Rahmen des Bezugsangebots und der Rumpfplatzierung erworben wurden, zum Bezugspreis zu erwerben.
Da sich die Zahlung eines Backstop-Investors entgegen der schriftlichen Backstop-Vereinbarung verzögert, kommt es bei der Durchführung der Kapitalerhöhung und damit auch bei der Lieferung der Neuen Aktien ebenfalls zu Verzögerungen.
Der Vorstand prüft derzeit die Auswirkungen der eingetretenen Verzögerung und sämtliche in Betracht kommenden Optionen im Hinblick auf die Durchführung der Kapitalerhöhung.
Mitteilende Person:
Sarah Pust I Investor Relations
Alte Jakobstraße 85/86
10179 Berlin
+49 (0)151 21 89 88 25
ir@socialchain.de
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Kontakt:
Sarah Pust | Investor Relations
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Ende der Insiderinformation
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