EQS-Adhoc: SNP Schneider-Neureither & Partner SE lehnt Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung ab
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EQS-Ad-hoc: SNP Schneider-Neureither & Partner SE / Schlagwort(e): Hauptversammlung
SNP Schneider-Neureither & Partner SE lehnt Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung ab
12.10.2022 / 17:42 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG.
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SNP Schneider-Neureither & Partner SE lehnt Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung ab
Heidelberg, 12. Oktober 2022 – Der Verwaltungsrat der SNP Schneider-Neureither & Partner SE hat den Antrag des Aktionärs Wolfgang Marguerre auf Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung nach rechtlicher Prüfung als unzulässig abgelehnt.
Der Aktionär Marguerre hatte beantragt, drei von ihm vorgeschlagene Kandidaten zu Verwaltungsratsmitgliedern zu wählen. Zusätzlich hatte der Aktionär den Antrag gestellt, die drei Mitglieder des Prüfungsausausschusses Prof. Dr. Christoph Hütten, Sebastian Reppegather und Richard Roy aus dem Verwaltungsrat abzuberufen.
Anders als ein erster formunwirksamer Antrag auf Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung, auf den sich die Ad-hoc-Mitteilung der SNP vom 11. September 2022 bezog, wurde der zweite Antrag auf Einberufung nicht gemeinsam mit der SN Assets GmbH gestellt. Auch wurde nicht die gegenüber der Gesellschaft zuvor kommunizierte Absicht umgesetzt, die Beschlussfassung über den Wechsel vom monistischen System in eine dualistische Governance-Struktur zu beantragen.
Der Antrag des Aktionärs Marguerre hatte sich nach Prüfung durch den Verwaltungsrat unter Beratung durch eine aktienrechtlich ausgewiesene Rechtsanwaltssozietät als rechtlich unzulässig erwiesen.
Ansprechpartner SNP:
Marcel Wiskow
Director lnvestor Relations
Telefon: +49 6221 6425-637
E-Mail: marcel.wiskow@snpgroup.com
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