EQS-Adhoc: Schlote Holding GmbH ruft zur Abstimmung ohne Versammlung auf u. a. über eine Herabsetzung des Gesamtnennbetrags der Anleihe 2019/2024 um 50 % und eine Verlängerung der Laufzeit bis 2033
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EQS-Ad-hoc: Schlote Holding GmbH / Schlagwort(e): Anleihe
Schlote Holding GmbH ruft zur Abstimmung ohne Versammlung auf u. a. über eine Herabsetzung des Gesamtnennbetrags der Anleihe 2019/2024 um 50 % und eine Verlängerung der Laufzeit bis 2033
25.01.2024 / 14:45 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG.
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Schlote Holding GmbH ruft zur Abstimmung ohne Versammlung auf u. a. über eine Herabsetzung des Gesamtnennbetrags der Anleihe 2019/2024 um 50 % und eine Verlängerung der Laufzeit bis 2033
Harsum, 25. Januar 2024 – Die Schlote Holding GmbH ruft die Inhaber ihrer mit 25 Mio. Euro ausstehenden 6,75 % Anleihe 2019/2024 (ISIN: DE000A2YN256) zu einer Abstimmung ohne Versammlung auf. Die Beschlussvorschläge beinhalten:
- Herabsetzung des Gesamtnennbetrags der Anleihe um 50 % auf 12,5 Mio. Euro durch pro rata Reduktion des Nennbetrags auf 500 Euro je Schuldverschreibung;
- Verlängerung der Laufzeit der Anleihe bis zum 21. November 2033 und Anpassung des Rückzahlungsbetrages;
- Umwandlung der Anleihe in eine Nullkupon-Anleihe und Thesaurierung der Zinsen bis zum Rückzahlungstermin;
- Anpassungen der Bestimmungen zur vorzeitigen Rückzahlung der Schuldverschreibungen und zur Zahlung von Zinsen;
- (a) Verzicht auf die Ausübung der Kündigungsrechte aus den Schuldverschreibungen gemäß § 6 (a) (i) der Anleihebedingungen (Nichtleistung der am 21. Mai 2024 zahlbaren halbjährlichen Zinsen) sowie (b) Modifikation des Kündigungsrechts gemäß § 6 (a) (v) der Anleihebedingungen;
- Verzicht auf Ausübung der Kündigungsrechte aus den Schuldverschreibungen gemäß § 490 BGB;
- Bestellung eines gemeinsamen Vertreters der Anleihegläubiger; und
- Ermächtigungen zugunsten des gemeinsamen Vertreters.
Die Auswirkungen der Corona-Pandemie und des Ukraine-Krieges, u. a. in Form massiver Störungen der Lieferketten, sehr hoher Energiepreise, einer gestiegenen Inflation und eines erhöhten Zinsniveaus, führten auch in 2023 zu weiteren Abrufrückgängen der Kunden der Schlote-Gruppe. Diese Abrufrückgänge waren größer, als sie von den Kunden der Schlote-Gruppe und damit auch von der Schlote-Gruppe selbst erwartet worden waren. Aktuell ist hier noch keine Trend-Umkehr zu erkennen. Zudem gehen viele Marktteilnehmer, so auch die Schlote-Gruppe, mittlerweile von einer mehrjährigen Seitwärtsbewegung auf niedrigem Niveau aus.
Sollten die Anleihegläubiger den vorgeschlagenen Beschlussgegenständen nicht zustimmen, bleibt die Gesellschaft zur Zahlung des Gesamtnennbetrags im November 2024 sowie der Zinsen verpflichtet und wäre gegebenenfalls auf eine gerichtliche Restrukturierungslösung angewiesen.
Im Abstimmungszeitraum vom 9. Februar 2024 um 0:00 Uhr bis zum 11. Februar 2024 um 24:00 Uhr haben die Inhaber der Anleihe 2019/2024 die Möglichkeit, ihre Stimme schriftlich abzugeben. Für eine wirksame Zustimmung zu den Beschlussvorschlägen der Gesellschaft ist ein Quorum von 50 % der ausstehenden Schuldverschreibungen erforderlich.
Die vollständige Aufforderung zur Stimmabgabe wird am 25. Januar 2024 im Bundesanzeiger und auf der Webseite der Gesellschaft unter www.schlote.com/schlote-gruppe/schlote-gruppe/anleihe/glaeubigerabstimmung abrufbar sein.
Mitteilende Person:
Jürgen Schlote
Geschäftsführer
IR-Kontakt:
Frank Ostermair, Linh Chung
Better Orange IR & HV AG
Tel.: +49 (0)89 889690625
E-Mail: linh.chung@better-orange.de
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Sprache:
Deutsch
Unternehmen:
Schlote Holding GmbH
Carl-Zeiss-Straße 1
31177 Harsum
Deutschland
Telefon:
+49 (0)5127/971-0
E-Mail:
info@schlote.com
Internet:
www.schlote-gruppe.com
ISIN:
DE000A2YN256
WKN:
A2YN25
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