EQS-Adhoc: Schadenersatzklagen aus Infinus Anlegeransprüchen gegen UNIQA Österreich Versicherungen AG / Ausdehnung / Aktualisierung einer Veröffentlichung von Insiderinformationen gem Art 17 MAR vom 13.11.2020
- Lesezeichen für Artikel anlegen
- Artikel Url in die Zwischenablage kopieren
- Artikel per Mail weiterleiten
- Artikel auf X teilen
- Artikel auf WhatsApp teilen
- Ausdrucken oder als PDF speichern
Erwähnte Instrumente
- VerkaufenKaufen
EQS-Ad-hoc: UNIQA Insurance Group AG / Schlagwort(e): Rechtssache
Schadenersatzklagen aus Infinus Anlegeransprüchen gegen UNIQA Österreich Versicherungen AG / Ausdehnung / Aktualisierung einer Veröffentlichung von Insiderinformationen gem Art 17 MAR vom 13.11.2020
04.05.2022 / 13:03 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Am 13.11.2020 hat UNIQA Insurance Group AG als ad hoc Mitteilung gemäß Art 17 MAR veröffentlicht, dass eine deutsche Zweckgesellschaft eine zivilrechtliche Schadenersatzklage gegen UNIQA Österreich Versicherungen AG ("UNIQA Österreich") als Rechtsnachfolgerin der früheren FINANCE LIFE Lebensversicherung AG im Betrag von rund EUR 3.900.000,00 eingebracht hat; diese Klage steht in Zusammenhang mit Schuldverschreibungen der deutschen Infinus Gruppe, über die im Jahr 2014 das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Die Veröffentlichung vom 13.11.2020 weist auch darauf hin, dass die Klage einen Vorbehalt der möglichen Geltendmachung von Ansprüchen weiterer Anleger enthält und dass die Klägerin außergerichtlich Ansprüche in bis zu mittlerer zweistelliger Millionen Euro Höhe erhoben hat.
Nach mehreren Klagsausdehnungen mit kleineren Beträgen hat die Klägerin nun ihre Klage auf insgesamt rund EUR 99.200.000,00 ausgedehnt.
In der Klagsausdehnung werden keine wesentlichen neuen Sachverhaltselemente oder Vorwürfe vorgetragen. UNIQA Österreich hält an ihrer Auffassung fest, dass die in der Klage (und außergerichtlich) erhobenen Vorwürfe und aufgestellten Behauptungen unbegründet und die geltend gemachten Ansprüche dem Grunde und der Höhe nach unberechtigt sind. UNIQA Österreich wird daher die behaupteten Ansprüche weiterhin bestreiten und die UNIQA Österreich rechtlich zur Verfügung stehenden Maßnahmen zur Abwehr der Ansprüche ergreifen. Eine relevante Veränderung der Risikoeinschätzung folgt aus der Klagsausdehnung nach Einschätzung von UNIQA nicht.
04.05.2022 CET/CEST Mitteilung übermittelt durch die EQS Group AG. www.eqs.com
Sprache:
Deutsch
Unternehmen:
UNIQA Insurance Group AG
Untere Donaustraße 21
1029 Wien
Österreich
Telefon:
+43 1 211 75-0
E-Mail:
investor.relations@uniqa.at
Internet:
www.uniqagroup.com
ISIN:
AT0000821103
WKN:
928900
Indizes:
ATX
Börsen:
Wiener Börse (Amtlicher Handel)
EQS News ID:
1343449
Ende der Mitteilung
EQS News-Service
1343449 04.05.2022 CET/CEST
Passende Produkte
WKN | Long/Short | KO | Hebel | Laufzeit | Bid | Ask |
---|