EQS-Adhoc: publity AG plant Emission einer neuen Unternehmensanleihe im Volumen von bis zu 100 Mio. Euro, mit Zinssatz von 6,25 % p.a. und Laufzeit von 5 Jahren (publity-Anleihe 2022/2027)
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EQS-Ad-hoc: publity AG / Schlagwort(e): Anleihe/Sonstiges
publity AG plant Emission einer neuen Unternehmensanleihe im Volumen von bis zu 100 Mio. Euro, mit Zinssatz von 6,25 % p.a. und Laufzeit von 5 Jahren (publity-Anleihe 2022/2027)
07.10.2022 / 13:18 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS - ein Service der EQS Group AG.
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- publity AG plant Emission einer neuen Unternehmensanleihe im Volumen von bis zu 100 Mio. Euro, mit Zinssatz von 6,25 % p.a. und Laufzeit von 5 Jahren (publity-Anleihe 2022/2027)
- Laufzeit und Zinssatz der publity-Anleihe 2020/2025 sollen durch Gläubigerbeschlussfassung mit geplanter publity-Anleihe 2022/2027 synchronisiert werden
Frankfurt am Main, 07.10.2022 – Der Vorstand der publity AG (Scale, ISIN DE0006972508, „publity“) hat am heutigen Tage die Emission einer neuen nicht nachrangigen und nicht besicherten Unternehmensanleihe im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 100 Mio., eingeteilt in 100.000 Stück untereinander gleichberechtigte, auf den Inhaber lautende Teilschuldverschreibungen im Nennbetrag von jeweils EUR 1.000,00 und mit voraussichtlicher Endfälligkeit am 19. Dezember 2027 beschlossen (die „publity-Anleihe 2022/2027“). Der Zinskupon wird sich voraussichtlich auf 6,25 % p.a. belaufen. Die Zustimmung des Aufsichtsrats steht noch aus.
Die Emission soll im Wege eines öffentlichen Angebots in Deutschland und im Großherzogtum Luxemburg auf Basis eines von der luxemburgischen Wertpapieraufsichtsbehörde Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) zu billigenden Wertpapierprospekts erfolgen. Zusätzlich sollen die Schuldverschreibungen ausgewählten Anlegern im Rahmen einer Privatplatzierung in Deutschland und anderen ausgewählten europäischen Jurisdiktionen zum Kauf angeboten werden. Für die Begleitung der Emission der publity-Anleihe 2022/2027 wurde bankenseitig die futurum bank AG mandatiert.
Der Emissionserlös soll der Finanzierung des weiteren Wachstums und der weiteren Entwicklung der publity Unternehmensgruppe und dabei vorrangig der Akquisition weiterer Immobilienobjekte in Deutschland sowie von Beteiligungen dienen.
Der für das öffentliche Angebot der publity-Anleihe 2022/2027 maßgebliche Wertpapierprospekt wird nach dessen Billigung durch die CSSF auf der Website der publity (www.publity.de) in der Rubrik „Investor Relations“ abrufbar sein. In diesem Zusammenhang sind die Hinweise im nachstehenden Abschnitt „Disclaimer“ zu beachten.
Um die Finanzierungsstruktur von publity auch bezüglich Fristen und Zinssatz der geplanten neuen publity-Anleihe 2022/2027 und der bereits begebenen publity-Anleihe 2020/2025 auf den Wachstumskurs des Unternehmens auszurichten, hat der Vorstand der publity ebenfalls am heutigen Tage unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Aufsichtsrats und vor dem Hintergrund der Emission der publity-Anleihe 2022/2027 beschlossen, eine Abstimmung ohne Versammlung der Gläubiger der publity-Anleihe 2020/2025 durchführen und unter anderem darüber beschließen zu lassen, die Laufzeit der publity-Anleihe 2020/2025 bis zum voraussichtlichen Endfälligkeitstag der geplanten publity-Anleihe 2022/2027 zu verlängern und den Zinssatz ab dem 19. Juni 2023 auf 6,25 % p.a. zu erhöhen.
Der aktuelle Großgläubiger der publity-Anleihe 2020/2025, die Neon Equity AG (ehemals TO-Holding GmbH), die Schuldverschreibungen der publity-Anleihe 2020/2025 im Nennbetrag von knapp EUR 60 Mio. hält, hat gegenüber der publity signalisiert, einer solchen Beschlussfassung positiv gegenüberzustehen. Die Abstimmung ohne Versammlung soll vom 26. Oktober 2022 bis zum 28. Oktober 2022 erfolgen.
Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:
Disclaimer
Diese Veröffentlichung stellt kein Angebot dar. Insbesondere stellt sie weder ein öffentliches Angebot zum Verkauf noch ein Angebot oder eine Aufforderung zum Erwerb, Kauf oder zur Zeichnung von Schuldverschreibungen, Aktien oder sonstigen Wertpapieren dar. Maßgeblich für das Angebot der publity AG ist ausschließlich der von der Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) noch zu billigende und voraussichtlich im Dezember 2022 auf der Internetseite der publity AG (www.publity.de) in der Rubrik 'Investor Relations' zu veröffentlichende Wertpapierprospekt. Allein der Wertpapierprospekt wird die nach den gesetzlichen Bestimmungen erforderlichen Informationen für Anleger enthalten. Investoren wird empfohlen, den von der CSSF auf Vollständigkeit, Kohärenz und Verständlichkeit zu prüfenden Wertpapierprospekt, wie er voraussichtlich ab Dezember 2022 auf der Internetseite der publity AG (www.publity.de) in der Rubrik 'Investor Relations' abrufbar sein wird, aufmerksam zu lesen, bevor sie sich entscheiden, Schuldverschreibungen oder Aktien der publity AG zu erwerben oder zu veräußern, um die potenziellen Risiken und Chancen der Anlageentscheidung vollends zu verstehen, und eine Anlageentscheidung nur unter Heranziehung aller verfügbaren Informationen über die Gesellschaft nach Konsultation mit den eigenen Rechtsanwälten, Steuer- und/oder Finanzberatern zu treffen. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Billigung des Prospekts durch die CSSF nicht als Befürwortung der betreffenden Wertpapiere zu verstehen ist.
Ein öffentliches Angebot der in dieser Veröffentlichung erwähnten Wertpapiere findet ausschließlich auf Basis und nach Maßgabe des Wertpapierprospekts und nur in der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg statt. Insbesondere finden weder ein öffentliches Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika, Japan, Kanada, Neuseeland oder Australien statt.
Die in dieser Veröffentlichung erwähnten Wertpapiere sind und werden insbesondere weder gemäß dem United States Securities Act von 1933 (der 'Securities Act') noch nach dem Wertpapierrecht von Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika registriert und dürfen in die sowie innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika oder an oder für Rechnung oder zugunsten einer U.S.-Person (wie in Regulation S unter dem Securities Act definiert) weder angeboten noch ausgeübt, verkauft, verpfändet, übertragen oder dorthin geliefert werden (weder direkt noch indirekt), es sei denn, dies erfolgt nach einer entsprechenden Registrierung oder aufgrund einer Ausnahme bzw. Befreiung von den Registrierungserfordernissen des Securities Act oder in einer nicht den Registrierungserfordernissen des Securities Act unterliegenden Transaktion und in jedem Fall im Einklang mit geltendem Wertpapierrecht der jeweiligen Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika.
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Eschersheimer Landstraße 42
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