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18:18 Uhr, 15.02.2023

EQS-Adhoc: Nordex SE beruft außerordentliche Hauptversammlung zur Beschlussfassung über Umwandlung von Gesellschafterdarlehen in Eigenkapital (Sachkapitalerhöhung mit Bezugsrechtsausschluss) ein

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EQS-Ad-hoc: Nordex SE / Schlagwort(e): Hauptversammlung

Nordex SE beruft außerordentliche Hauptversammlung zur Beschlussfassung über Umwandlung von Gesellschafterdarlehen in Eigenkapital (Sachkapitalerhöhung mit Bezugsrechtsausschluss) ein

15.02.2023 / 18:18 CET/CEST

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Nordex SE beruft außerordentliche Hauptversammlung zur Beschlussfassung über Umwandlung von Gesellschafterdarlehen in Eigenkapital (Sachkapitalerhöhung mit Bezugsrechtsausschluss) ein

Hamburg, 15. Februar 2023. Der Vorstand der Nordex SE („Nordex“ oder die „Gesellschaft“, ISIN DE000A0D6554) hat beschlossen, eine außerordentliche Hauptversammlung auf den 27. März 2023 einzuberufen. Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Gesellschaft beabsichtigen der Hauptversammlung vorzuschlagen, das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 211.946.227,00 um bis zu EUR 29.260.215,00 (entspricht bis zu 13,81 % des derzeitigen Grundkapitals) auf bis zu EUR 241.206.442,00 durch Ausgabe von bis zu 29.260.215 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Stückaktie (die „Neuen Aktien“) mit Gewinnberechtigung ab dem 1. Januar 2023 zu einem Ausgabebetrag in Höhe von EUR 1,00 je Neuer Aktie zu erhöhen, wobei die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage erfolgen soll. Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre soll ausgeschlossen und zur Zeichnung und Übernahme der Neuen Aktien ausschließlich die Acciona S.A. mit Sitz in Madrid („Acciona“) zugelassen werden, die derzeit mit 40,97 % am Grundkapital der Gesellschaft beteiligt ist.

Gegenstand der Sacheinlage sollen Forderungen in Höhe von nominal insgesamt EUR 346.733.551,79 sein (die „Darlehensforderungen“), die Acciona als Darlehensgeberin gegen die Gesellschaft als Darlehensnehmerin aus dem bestehenden Gesellschafterdarlehen vom 4. August 2020 und dem bestehenden Gesellschafterdarlehen vom 29. Juni 2022 zustehen. Konkret soll die Kapitalerhöhung in folgendem Umfang durchgeführt werden: Die Anzahl der auszugebenden Neuen Aktien entspricht dem Nominalbetrag der Darlehensforderungen (EUR 346.733.551,79) geteilt durch den volumengewichteten Durchschnittskurs der bestehenden Aktien der Gesellschaft im XETRA-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse innerhalb des Zeitraums beginnend ab dem Tag der Veröffentlichung der Einberufung der Hauptversammlung (d.h. spätestens ab dem 17. Februar 2023) bis zum letzten Börsenhandelstag vor dem Tag der Hauptversammlung (d.h. bis einschließlich dem 24. März 2023), wobei maximal 29.260.215 Neue Aktien ausgegeben werden.

Durch eine Durchführung der vorgeschlagenen Kapitalerhöhung würde Fremdkapital der Gesellschaft in Höhe von nominal EUR 346.733.551,79 in Eigenkapital der Gesellschaft umgewandelt (Debt-to-Equity Swap). Die Durchführung der vorgeschlagenen Kapitalerhöhung würde nach Einschätzung des Vorstands die finanzielle Leistungsfähigkeit der Gesellschaft erheblich verbessern und ihre Kapitalstruktur stärken. Insbesondere würden sich die jährlichen Zinskosten um rund EUR 46 Mio. deutlich verringern. Die vorgeschlagene Kapitalerhöhung baut zudem auf der Unternehmensstrategie auf, die Bilanz zu stärken, um diese gegen die kurzfristigen Risiken, denen der Sektor ausgesetzt ist, abzusichern.

Weitere Informationen:

Head of Investor Relations

Nordex SE

Felix Zander

Telefon: +49 152 0902 4029

fzander@nordex-online.com

Diese Bekanntmachung ist kein und stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Kanada, Japan oder anderen Jurisdiktionen dar, in denen ein solches Angebot Beschränkungen unterliegen könnte. Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur mit vorheriger Registrierung oder ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung unter den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der „Securities Act“) verkauft oder zum Verkauf angeboten werden. Es findet kein öffentliches Angebot der in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in den Vereinigten Staaten von Amerika statt.


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