EQS-Adhoc: Leoni AG: STARK Corp. verweigert Closing des Verkaufs der BG AM; Refinanzierungskonzept kann zunächst nicht umgesetzt werden; demnächst fällige Kreditlinien sollen vorübergehend prolongiert werden
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EQS-Ad-hoc: Leoni AG / Schlagwort(e): Fusionen & Übernahmen/Finanzierung
Leoni AG: STARK Corp. verweigert Closing des Verkaufs der BG AM; Refinanzierungskonzept kann zunächst nicht umgesetzt werden; demnächst fällige Kreditlinien sollen vorübergehend prolongiert werden
13.12.2022 / 11:57 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG.
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Leoni AG: STARK Corporation verweigert Closing des Verkaufs der Business Group Automotive Cable Solutions; Refinanzierungskonzept kann zunächst nicht umgesetzt werden; demnächst fällige Kreditlinien sollen vorübergehend prolongiert werden
Nürnberg, 13. Dezember 2022 – Die Leoni AG (ISIN: DE0005408884 / WKN: 540888) teilt mit, dass sämtliche Bedingungen für den Vollzug des am 23. Mai 2022 abgeschlossenen Kaufvertrags mit der STARK Corporation Public Company, Limited (STARK) über den Verkauf der Business Group Automotive Cable Solutions (BG AM) fristgerecht erfüllt wurden und der Vollzug kurzfristig erfolgen sollte. Der Käufer STARK hat jedoch heute unerwartet sehr weitreichende Änderungen des Kaufvertrags verlangt. Trotz Kompromissbereitschaft seitens Leoni lehnt STARK eine Einigung ab und wird das Closing nicht vollziehen.
Da keine vertragliche Grundlage für die Verweigerung des Vollzugs besteht, verhält sich STARK nach Auffassung von Leoni vertragsbrüchig. Leoni wird alle Maßnahmen zur Durchsetzung seiner Rechte gegenüber STARK ergreifen.
Wie berichtet, steht die Transaktion in Zusammenhang mit dem geplanten Refinanzierungskonzept, das die Basis für die Finanzierung des Leoni-Konzerns bis Ende 2025 bilden soll. Leoni hat mit seinen Konsortialbanken und Schuldscheingläubigern hierfür bereits eine umfassende Vertragsdokumentation des Refinanzierungskonzepts auf Basis der im Juli 2022 erzielten Grundsatzeinigung unterzeichnet. Wesentliche Voraussetzung für dessen Umsetzung ist allerdings eine Teilrückführung von Finanzverbindlichkeiten mit Mitteln aus dem BG AM-Verkauf. Infolge der Nichterüllung des Kaufvertrages durch STARK kann auch das Refinanzierungskonzept zunächst nicht umgesetzt werden.
Die Konsortialbanken haben bereits (unter banküblichen Zustimmungsvorbehalten) erklärt, die zum 31. Dezember 2022 fälligen Kreditlinien vorübergehend zu prolongieren. Leoni wird mit den Konsortialbanken Gespräche über geeignete Anpassungen des Refinanzierungskonzepts aufnehmen.
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