EQS-Adhoc: Kapsch TrafficCom AG: Schiedsgericht bejaht Entschädigungsanspruch des Joint Ventures von Kapsch TrafficCom und CTS EVENTIM gegen die Bundesrepublik Deutschland.
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EQS-Ad-hoc: Kapsch TrafficCom AG / Schlagwort(e): Rechtssache
Kapsch TrafficCom AG: Schiedsgericht bejaht Entschädigungsanspruch des Joint Ventures von Kapsch TrafficCom und CTS EVENTIM gegen die Bundesrepublik Deutschland.
25.03.2022 / 20:44 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Schiedsgericht bejaht Entschädigungsanspruch des Joint Ventures von Kapsch TrafficCom und CTS EVENTIM gegen die Bundesrepublik Deutschland.
Die autoTicket GmbH hat gemäß der Entscheidung des zuständigen Schiedsgerichts Anspruch auf Schadens- und Aufwendungsersatz gegen die Bundesrepublik Deutschland. Das geht aus dem den Parteien heute übermittelten Zwischenschiedsspruch hervor.
Nach Kündigung des Betreibervertrags zur Erhebung der Infrastrukturabgabe ("Pkw-Maut") in Deutschland hat die autoTicket GmbH, das Gemeinschaftsunternehmen von Kapsch TrafficCom AG und CTS Eventim AG Co. KGaA, Entschädigungsansprüche in Höhe von rund EUR 560 Mio. gegen die Bundesrepublik Deutschland geltend gemacht.
Das Schiedsgericht hat bestätigt, dass die von der autoTicket GmbH im Schiedsverfahren geltend gemachten Ansprüche auf Ersatz des Bruttounternehmenswerts und auf Erstattung der durch die Abwicklung des Betreibervertrags entstandenen Kosten dem Grunde nach bestehen. Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das deutsche Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, durfte sich demnach nicht einseitig und entschädigungslos von dem Vertrag lossagen. Mit dem Schiedsspruch wurde auch der von der Bundesrepublik behauptete Kündigungsgrund einer Schlechtleistung abgelehnt. Damit ist die erste Phase des zweistufigen Schiedsverfahrens abgeschlossen.
In der nun folgenden zweiten Phase des Schiedsverfahrens wird über die Höhe des Anspruchs entschieden.
Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:
Investorenkontakt:
Hans Lang
Investor Relations & Compliance Officer
Kapsch TrafficCom AG
Am Europlatz 2, 1120 Wien, Österreich
T +43 50 811 1122
ir.kapschtraffic@kapsch.net
Pressekontakt:
Carolin Treichl
Executive Vice President Marketing & Communications
Kapsch TrafficCom AG
Am Europlatz 2, 1120 Wien, Österreich
T +43 50 811 1710
carolin.treichl@kapsch.net
Ingrid Riegler
Head of Corporate Communications
Kapsch TrafficCom AG
Am Europlatz 2, 1120 Wien, Österreich
+43 50 811 1724
ingrid.riegler@kapsch.net
25.03.2022 CET/CEST Mitteilung übermittelt durch die EQS Group AG. www.eqs.com
Sprache:
Deutsch
Unternehmen:
Kapsch TrafficCom AG
Am Europlatz 2
1120 Wien
Österreich
Telefon:
+43 50811 1122
Fax:
+43 50811 99 1122
E-Mail:
ir.kapschtraffic@kapsch.net
Internet:
www.kapschtraffic.com
ISIN:
AT000KAPSCH9
WKN:
A0MUZU
Börsen:
Wiener Börse (Amtlicher Handel)
EQS News ID:
1312625
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