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11:15 Uhr, 12.02.2024

EQS-Adhoc: Insolvenzforderung der Eyemaxx Real Estate AG im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Eyemaxx International Holding & Consulting GmbH anerkannt

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EQS-Ad-hoc: Eyemaxx Real Estate AG / Schlagwort(e): Insolvenz

Insolvenzforderung der Eyemaxx Real Estate AG im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Eyemaxx International Holding & Consulting GmbH anerkannt

12.02.2024 / 11:15 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG.

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Die vom Insolvenzverwalter der EYEMAXX Real Estate AG im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Eyemaxx International Holding & Consulting GmbH angemeldete Insolvenzforderung in Höhe von EUR 36.920.317,19 wurde auf Basis einer Stellungnahme des zur Prüfung dieser Forderung bestellten Kurators in voller Höhe anerkannt. Derzeit kann noch nicht abgeschätzt werden, wann und in welchem Umfang der Insolvenzmasse der EYEMAXX Real Estate AG auf Grundlage dieser Forderungsanmeldung Quotenzahlungen aus dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Eyemaxx International Holding & Consulting GmbH zufließen werden.

Hinsichtlich der Anleihe zu lSlN DE000A289PZ4 („besicherte Anleihe 2020/2025“) bestehen nach den Erhebungen der Insolvenzverwalter der EYEMAXX Real Estate AG und der Eyemaxx International Holding & Consultung GmbH – neben einer möglichen Nichtigkeit der Anleihebesicherung auf Grund eines Verstoßes gegen das Verbot der Einlagenrückgewähr – erhebliche rechtliche Bedenken hinsichtlich einer sachenrechtlichen Wirksamkeit der Pfandrechte an Superädifikaten, die im Eigentum von Gesellschaften der Eyemaxx-Gruppe stehen (zB hinsichtlich des Superädifikats in Innsbruck), da der im Zuge der Emission der Anleihe 2020/2025 gewählte Weg einer „Pfandrechtsübertragung“ bei Superädifikaten nicht möglich bzw. nicht zulässig ist. Zur abschließenden Klärung dieser Frage wird seitens des Insolvenzverwalters der Eyemaxx International Holding & Consulting GmbH aktuell ein Rechtsgutachten eingeholt, das voraussichtlich bis Ende Februar 2024 vorliegen wird.“

Mag. Georg Hampel
Insolvenzverwalter Eyemaxx International Holding & Consulting GmbH

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