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20:33 Uhr, 08.01.2024

EQS-Adhoc: Infineon Technologies AG: Gerichtlich bestellter Sachverständiger legt Gutachten im Qimonda-Rechtsstreit vor

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EQS-Ad-hoc: Infineon Technologies AG / Schlagwort(e): Rechtssache

Infineon Technologies AG: Gerichtlich bestellter Sachverständiger legt Gutachten im Qimonda-Rechtsstreit vor

08.01.2024 / 20:33 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG.

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Neubiberg, 8. Januar 2024 – Gerichtlich bestellter Sachverständiger legt Gutachten im Qimonda-Rechtsstreit vor

In dem seit Ende 2010 am Landgericht München I anhängigen Rechtsstreit zwischen dem Insolvenzverwalter der Qimonda AG und der Infineon Technologies AG hat der gerichtlich bestellte Sachverständige nunmehr sein Gutachten vorgelegt.

2006 hatte Infineon das Speichergeschäft ausgegliedert und im Wege zweier Sacheinlagen in Qimonda eingebracht. Anfang 2009 stellte Qimonda beim Amtsgericht München Insolvenzantrag.

Der Insolvenzverwalter behauptet u.a., dass das von Infineon ausgegliederte Speichergeschäft nicht werthaltig gewesen sei, und klagt auf Erstattung der Differenz zu den Ausgabebeträgen der an Infineon im Zuge der Ausgliederung von Qimonda ausgegebenen Aktien.

Für den Geschäftsbereich Inland ermittelt der Sachverständige einen negativen Wert von -72,3 Millionen Euro und für den Geschäftsbereich Ausland einen negativen Wert von -1.045,4 Millionen Euro. Damit liegt der vom Sachverständigen ermittelte Wert des von Infineon in Qimonda eingebrachten Speichergeschäfts um einen Betrag von 1.717,7 Millionen Euro unter den für die Sacheinlagen maßgeblichen Werten von insgesamt 600 Millionen Euro.

Die Vorlage des Gutachtens stellt einen Zwischenschritt im anhängigen Rechtsstreit dar.

Die Höhe einer möglichen Haftung von Infineon ist von weiteren Aspekten abhängig. Insbesondere kann der Wert eingebrachter haftungsbeschränkter Geschäftsanteile grundsätzlich nicht negativ sein, wie auch im Gutachten ausgeführt wird. Dies würde die Differenzhaftung für den Geschäftsbereich Ausland erheblich, nämlich um
1.045,4 Millionen Euro, reduzieren.

Nicht Gegenstand dieses Gutachtens war zudem die Ermittlung der Liquidationswerte, die nach Auffassung von Infineon mindestens die für die Sacheinlagen erforderlichen Werte erreichen und damit die vom Insolvenzverwalter behauptete Differenzhaftung ausschließen.

Infineon wird das nun vorgelegte Gutachten im Einzelnen prüfen.

Zum 30. September 2023 wurden im Zusammenhang mit Qimonda Rückstellungen von insgesamt 212 Millionen Euro bilanziert.

Derzeit ist nicht absehbar, wann es zu einer erstinstanzlichen gerichtlichen Entscheidung kommen wird.

Kontakt:
Alexander Foltin, Investor Relations, Tel.: +49 89 234-23766, Fax: +49 89 234-9559847

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