EQS-Adhoc: Ausserordentliche Generalversammlung - ordentliche Kapitalerhöhung und Verlängerung und Erhöhung des genehmigten Kapitals
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EQS Group-Ad-hoc: Highlight Event and Entertainment AG / Schlagwort(e): Generalversammlung/Kapitalerhöhung Ausserordentliche Generalversammlung - ordentliche Kapitalerhöhung und Verlängerung und Erhöhung des genehmigten Kapitals 03.04.2017 / 06:43 CET/CEST Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR Der Verwaltungsrat der Highlight Event and Entertainment AG ("Gesellschaft") hat am 31. März 2017 entschieden, eine ausserordentliche Generalversammlung der Gesellschaft einzuberufen und dieser eine ordentliche Kapitalerhöhung sowie die Verlängerung und Erhöhung des genehmigten Kapitals der Gesellschaft zu beantragen. Die ausserordentliche Generalversammlung findet am Dienstag, 2. Mai 2017 um 11:00 Uhr bei der Wirtschaftskammer Baselland an der Altmarktstrasse 96 in 4410 Liestal statt. Der Verwaltungsrat beantragt den Aktionären der Gesellschaft eine ordentliche Kapitalerhöhung, wonach das Aktienkapital von bisher CHF 15'592'500 auf maximal CHF 63'370'000 durch Ausgabe von bis zu 5'197'500 voll zu liberierenden Inhaberaktien zu einem Nennwert von je CHF 9.00 ("HLEE-Aktie") erhöht werden soll. Die Bezugsrechte der bisherigen Aktionäre werden gewahrt, wobei jede ausgegebene Aktie zum Bezug von drei neuen HLEE-Aktien gegen Bezahlung des mit CHF 15.00 je HLEE-Aktie festgesetzten Ausgabebetrages berechtigt. Für die nachfolgend beschriebene Sachkapitalerhöhung wird der Ausgabepreis durch den Verwaltungsrat entsprechend der Wechselkursentwicklung und nach Massgabe der Bewertung der Sacheinlage festgesetzt. Im Rahmen dieser beabsichtigten ordentlichen Kapitalerhöhung sollen die neuen HLEE-Aktien wie folgt liberiert werden: (i) 2'473'521 neu auszugebende HLEE-Aktien sollen durch Sacheinlage von insgesamt 15'076'308 Stückaktien ("CM-Aktien") an der Constantin Medien AG, Ismaning, Deutschland ("Constantin Medien") zu einer Bewertung von voraussichtlich je EUR 2.30 liberiert werden, (ii) 1'070'000 neu auszugebende HLEE-Aktien sollen durch Verrechnung mit einer verrechenbaren Darlehensforderung einer Gläubigerin gegenüber der Gesellschaft von CHF 16'050'000.-- ("Darlehensforderung") liberiert werden, und (iii) bis zu 1'653'979 neu auszugebende HLEE-Aktien sollen bar liberiert werden. Die Gesellschaft wird in Kürze mit fünf Aktionären der Constantin Medien, mit denen sie bislang gemeinsam einen Pool gebildet hat und die ihre CM-Aktien als Sacheinlage einzulegen beabsichtigen, separate Vereinbarungen abschliessen, um die Durchführung der Sachkapitalerhöhung sicherzustellen. Zusammen mit den bereits vorgängig von der Gesellschaft direkt gehaltenen 12'778'000 CM-Aktien wird die Gesellschaft mit Vollzug dieser Vereinbarungen insgesamt direkt 29.759 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Constantin Medien halten. Ferner wird auch die Gläubigerin der Darlehensforderung mit der Gesellschaft in Kürze eine vergleichbare Vereinbarung unterzeichnen und sich darin verpflichten, ihre Darlehensforderung durch Verrechnung in HLEE-Aktien umzuwandeln. Die Gesellschaft wird die Kotierung der neuen HLEE-Aktien bei der SIX Swiss Exchange fristgerecht veranlassen. Der Verwaltungsrat hat ferner beschlossen, den Aktionären der Gesellschaft, zu beantragen, die bestehende Ermächtigung des Verwaltungsrates zur Erhöhung des Aktienkapitals, welche am 12. Juni 2018 endet, wie folgt zu verlängern und zu erhöhen, vorausgesetzt, die ordentliche Kapitalerhöhung kommt wie geplant zustande: Neu soll der Verwaltungsrat ermächtigt werden, das Aktienkapital der Gesellschaft bis zum 2. Mai 2019 um höchstens CHF 22'845'834 zu erhöhen durch Ausgabe von höchstens 2'538'426 voll zu liberierenden Inhaberaktien zu einem Nennwert von je CHF 9.00. Die Einladung zur ausserordentlichen Generalversammlung mit den detaillierten Anträgen des Verwaltungsrates wird frist- und formgerecht veröffentlicht werden. Dieses Dokument dient einzig zu Informationszwecken und stellt weder ein Angebot zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren der Highlight Event and Entertainment AG noch ein Prospekt im Sinne des anwendbaren schweizerischen Rechts (Art. 652a oder Art. 1156 des Schweizerischen Obligationenrechts oder Art. 27 ff. des Kotierungsreglements der SIX Swiss Exchange) oder irgendeiner anderen Jurisdiktion dar. Anleger sollten ihre Entscheidung zum Kauf oder zur Ausübung von Bezugsrechten oder zum Kauf oder zur Zeichnung von Aktien der Highlight Event and Entertainment AG allein aufgrund des offiziellen Prospekts (das "Offering Circular") treffen, welcher voraussichtlich im Rahmen des Bezugsrechtsangebots publiziert wird. Anlegern wird des Weiteren empfohlen, sich vor einer Anlageentscheidung von ihrer Bank oder ihrem Finanzberater beraten zu lassen. This document is for informational use only and neither constitutes an offer to purchase or to subscribe for any securities of Highlight Event and Entertainment AG nor a prospectus within the meaning of applicable Swiss law (i.e., art. 652a or art. 1156 of the Swiss Code of Obligations or art. 27 et seq. of the SIX Swiss Exchange Listing Rules) or of any other jurisdiction. Investors should make their decision to purchase or exercise subscription rights or to purchase or to subscribe to shares of Highlight Event and Entertainment AG solely based on the official offering circular (the "Offering Circular") which is expected to be published in connection with the rights offering. Investors are furthermore advised to consult their bank or financial adviser before making any investment decision. Ende der Ad-hoc-Mitteilung |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | Highlight Event and Entertainment AG |
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4133 Pratteln | |
Schweiz | |
Telefon: | +41 41 226 05 97 |
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E-Mail: | info@hlee.ch |
Internet: | www.hlee.ch |
ISIN: | CH0003583256 |
Valorennummer: | 896040 |
Börsen: | SIX Swiss Exchange |
Ende der Mitteilung | EQS Group News-Service |
561037 03.04.2017 CET/CEST
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