EQS-Adhoc: ADVA Optical Networking SE: Höhe der Ausgleichszahlung nach dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags mit der ADTRAN Holdings, Inc.
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EQS-Ad-hoc: ADVA Optical Networking SE / Schlagwort(e): Sonstiges
ADVA Optical Networking SE: Höhe der Ausgleichszahlung nach dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags mit der ADTRAN Holdings, Inc.
29.11.2022 / 20:14 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
ADVA Optical Networking SE: Höhe der Ausgleichszahlung nach dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags mit der ADTRAN Holdings, Inc.
München, Deutschland, 29. November 2022.
Mit Ad-hoc Meldung vom 18. Oktober 2022 hatte ADVA Optical Networking SE („ADVA“) bekannt gemacht, dass ein finaler Entwurf eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags mit der Adtran Holdings, Inc. („Adtran Holdings“) als herrschendem Unternehmen und der ADVA als beherrschter Gesellschaft aufgestellt worden war. Darin war eine Abfindung nach § 305 AktG in Höhe von EUR 17,21 je ADVA-Aktie und eine Ausgleichszahlung nach § 304 AktG in Höhe von brutto EUR 0,59 bzw. netto EUR 0,52 je Aktie und vollem Geschäftsjahr der ADVA vorgesehen. Diesen Werten lag ein gerundeter und laufzeitenäquivalenter Verrentungszinssatz von 3,0 % zugrunde. In der Bekanntmachung wurde darauf hingewiesen, dass mögliche Veränderungen des Zinsumfelds zu geringen Erhöhungen der Ausgleichszahlung führen könnten. Die Parteien hatten sich auf konkrete Beträge für Verrentungszinssätze in einer Spanne von 3,25–5,5 % verständigt. Die Einzelheiten sind in der am 24. Oktober 2022 im Bundesanzeiger veröffentlichten Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung der ADVA beschrieben.
Nach der heutigen Besprechung mit dem Bewertungsgutachter PVT Financial Advisors SE geht der Vorstand der ADVA davon aus, dass der relevante Verrentungszinssatz am morgigen 30. November 2022 unverändert 3,0 % betragen wird. Die außerordentliche Hauptversammlung der ADVA wird deshalb über den Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags beschließen, der in § 4 Abs. 2 weiterhin eine Ausgleichszahlung von brutto EUR 0,59 bzw. netto (nach Abzug von Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag) EUR 0,52 je Aktie und Geschäftsjahr der ADVA vorsieht. Die Abfindung, deren Höhe nach dem Willen der Parteien nicht von einer Veränderung des Verrentungszinssatzes betroffen sein sollte, beträgt weiterhin EUR 17,21.
Disclaimer
Soweit in diesem Dokument in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten sind, stellen diese keine Tatsachen dar und sind durch die Worte "werden", "erwarten", "glauben", "schätzen", "beabsichtigen", "anstreben", "davon ausgehen" und ähnliche Wendungen gekennzeichnet. Diese Aussagen bringen Absichten, Ansichten oder gegenwärtige Erwartungen und Annahmen der ADVA und der mit ihr gemeinsam handelnden Personen zum Ausdruck. Die in die Zukunft gerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen Planungen, Schätzungen und Prognosen, die die ADVA und die mit ihr gemeinsam handelnden Personen nach bestem Wissen vorgenommen haben, treffen aber keine Aussage über ihre zukünftige Richtigkeit. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und Ungewissheiten, die meist nur schwer vorherzusagen sind und gewöhnlich nicht im Einflussbereich der ADVA oder der mit ihr gemeinsam handelnden Personen liegen. Es sollte berücksichtigt werden, dass die tatsächlichen Ergebnisse oder Folgen erheblich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen angegebenen oder enthaltenen abweichen können.
Mitteilende Person und Investorenkontakt:
Steven Williams
t: +49 89 890 66 59 18
Pressekontakt:
Gareth Spence
Tel.: +44 1904 69 93 58
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Medienarchiv unter https://eqs-news.com
Sprache:
Deutsch
Unternehmen:
ADVA Optical Networking SE
Märzenquelle 1-3
98617 Meiningen-Dreissigacker
Deutschland
Telefon:
+49 89 890 665 0
Fax:
+49 89 890 665 199
E-Mail:
IRelation@advaoptical.com
Internet:
www.advaoptical.com
ISIN:
DE0005103006
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510300
Börsen:
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