E.ON verliert Betriebsgenehmigungen für alte Kraftwerke in Datteln
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Leipzig (BoerseGo.de) - Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am heutigen Donnerstag entschieden, dass die Betriebsgenehmigungen für die alten Steinkohle-Kraftwerke von E.ON Shamrock in Herne und Datteln I bis III zum Jahresende erlöschen werden. Damit gelang es dem Energiekonzern nicht den weiteren Betrieb der alten Blöcke bis zur Fertigstellung des neuen Kraftwerks Datteln IV gerichtlich durchzusetzen.
Im Jahr 2006 hatte E.ON erklärt die betroffenen Steinkohlekraftwerke nur noch bis Ende des laufenden Jahres 2012 betreiben zu wollen. Aufgrund von juristischen Problemen bei dem Bau des neuen Kraftwerks Datteln IV wiederrief E.ON im Oktober 2010 seine Verzichtserklärung.
„E.ON muss sich an dem Verzicht festhalten lassen. Dabei handelt es sich nicht um bloß unverbindliche Absichtserklärungen. Das mit der fristgebundenen Wahlmöglichkeit für die Kraftwerksbetreiber verbundene umweltpolitische Ziel einer Verringerung der Emissionen ließe sich nicht erreichen, wenn die Erklärungen frei widerruflich wären“, so das Bundesverwaltungsgericht.
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