Nachricht
07:38 Uhr, 12.10.2012
Ein Berufungsgericht hat die einstweilige Verfügung gegen den Verkauf des "...
- Lesezeichen für Artikel anlegen
- Artikel Url in die Zwischenablage kopieren
- Artikel per Mail weiterleiten
- Artikel auf X teilen
- Artikel auf WhatsApp teilen
- Ausdrucken oder als PDF speichern
Erwähnte Instrumente
- VerkaufenKaufen
- VerkaufenKaufen
Ein Berufungsgericht hat die einstweilige Verfügung gegen den Verkauf des "Nexus"-Smartphones von Samsung in den USA aufgehoben. Die Entscheidung dürfte nach Expertenmeinung in Zukunft weitere Blockadeversuche erschweren.
Passende Produkte
WKN | Long/Short | KO | Hebel | Laufzeit | Bid | Ask |
---|
Keine Ergebnisse gefunden
Keine Kommentare
Die Kommentarfunktion auf stock3 ist Nutzerinnen und Nutzern mit einem unserer Abonnements vorbehalten.