Dt. Bank - BGH spricht Kirch Schadensersatz zu
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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute über die Klage von Leo Kirch gegen die Deutsche Bank entschieden. Danach hat der Medienunternehmer einen Teilerfolg errungen. Nach dem Urteil vom Dienstag hat das Gericht Kirch grundsätzlich Schadensersatz zugesprochen. Gleichzeitig hat der 11. Zivilsenat unter dem Vorsitzenden Richter Gerd Nobbe die mögliche Schadensersatzpflicht der Deutschen Bank aber auf die Kirch-Tochter Printbeteiligungs GmbH eingeschränkt, da die Deutsche Bank nur mit dieser Gesellschaft tatsächlich eine Vertragsbeziehung unterhalten habe.
Der Bundesgerichtshof habe in den Interviewäußerungen von Dr. Breuer eine Verletzung der aus dem Darlehensvertrag der Deutschen Bank AG mit der PrintBeteiligungs GmbH folgenden Pflicht, die Kreditwürdigkeit der Darlehensnehmerin nicht zu gefährden, gesehen. Die Interviewäußerungen waren unter Berücksichtigung des Ansehens der Deutschen Bank AG und von Dr. Breuer in der Kreditwirtschaft geeignet, die Aufnahme dringend benötigter neuer Kredite durch Dr. Kirch und die Gesellschaften seines Konzerns erheblich zu erschweren, hieß es.
Auslöser des Verfahrens ist ein Interview des Fernsehsenders Bloomberg TV aus dem Jahr 2002 mit dem damaligen Deutsche Bank-Chef Rolf Breuer. Darin hatte Breuer die Bonität Kirchs in Zweifel gestellt. Zwei Monate später musste die erste Kirch-Gesellschaft Insolvenz anmelden.
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