Donald Trump lockert Krypto-Regulierung: Diese zwei Regeln sind vom Tisch
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Die US-Finanzaufsicht FinCEN stellt zwei geplante Regelwerke für den Krypto-Sektor ein. Betroffen sind Vorschriften für Krypto-Mixer aus dem Jahr 2023 sowie ein älterer Entwurf zu self-hosted Wallets. Beide Vorhaben wurden nie finalisiert, weshalb sich an den bestehenden Pflichten von Finanzinstituten nichts ändert.
Bei der Mixer-Regel reagiert FinCEN unter anderem auf Kritik an der weit gefassten Definition. Diese könne "legitime Aktivitäten abschrecken" und Finanzinstituten einen erheblichen zusätzlichen Meldeaufwand auferlegen, heißt es in der Mitteilung.
FinCEN verweist auf legitime Privatsphäre
Der Entwurf von 2023 hätte Banken und andere erfasste Institute verpflichtet, Transaktionen über Krypto-Mixer detailliert zu melden. Dazu sollten unter anderem Wallet-Adressen, Transaktions-Hashes und IP-Adressen gehören. Als Mixing galten auch Verfahren wie das Bündeln von Geldern, die Aufteilung von Transaktionen oder die Nutzung einmaliger Wallets.
Die Behörde hält daran fest, dass Kriminelle Mixer nutzen können, um Ermittlungen zu erschweren. Bei der Entscheidung verweist FinCEN jedoch auch auf einen Bericht der President's Working Group on Digital Asset Markets vom Juli 2025. Demnach können rechtmäßige Nutzer Mixer einsetzen, um ihre finanzielle Privatsphäre bei Transaktionen über öffentliche Blockchains zu schützen. FinCEN will deshalb die Aktivitäten rund um Krypto-Mixer weiter auf Hinweise auf illegale Finanzströme beobachten und schließt spätere Maßnahmen nicht aus.
Self-hosted Wallets werden nicht weiter verfolgt
Auch der zweite zurückgezogene Entwurf hätte die Meldepflichten ausgeweitet. Seit Dezember 2020 war vorgesehen, dass Banken und Finanzdienstleister bei bestimmten Transaktionen mit self-hosted Wallets die Identität ihrer Kunden überprüfen und Daten speichern. Die Schwelle sollte bei 3.000 US-Dollar liegen. Ab 10.000 US-Dollar beziehungsweise mehreren Transaktionen von insgesamt mehr als 10.000 US-Dollar innerhalb von 24 Stunden wäre eine Meldung an FinCEN erforderlich gewesen.
Die Behörde erklärte nun, sie werde das Vorhaben nicht weiterverfolgen. Als Begründung verweist FinCEN auf die Bemühungen der Trump-Regierung, die Regulierung digitaler Vermögenswerte zweckmäßig auszugestalten.
Europa setzt auf umfassendere Meldepflichten
Zum Vergleich: Die Europäischen Union greift bei der Krypto-Regulierung seit Anfang des Jahres deutlich stärker durch. Seit dem 1. Januar 2026 verpflichtet die Regel DAC8 Krypto-Dienstleister wie Börsen und Custody-Wallet-Anbieter dazu, Identitätsdaten ihrer Kunden sowie Angaben zu Käufen, Verkäufen, Swaps, Ein- und Auszahlungen und Jahresbeständen an die Finanzbehörden zu melden.
Self-hosted Wallets fallen nicht unmittelbar unter diese Meldepflicht, solange keine regulierte Plattform für Ein- oder Auszahlungen genutzt wird. Eine ursprünglich diskutierte Obergrenze von 1.000 Euro für Transaktionen mit solchen Wallets wurde im Zuge der europäischen Anti-Geldwäsche-Regulierung nicht umgesetzt. Die erste automatische Übermittlung der unter DAC8 erhobenen Daten zwischen den EU-Mitgliedstaaten ist für September 2027 vorgesehen und betrifft das Meldejahr 2026.
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