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18:01 Uhr, 28.10.2015

DGAP-WpÜG: Übernahmeangebot <DE000A0HN5C6>; <DE000LEG1110>

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Veröffentlichung der Untersagung des am 20. September 2015 angekündigten Umtauschangebots der Deutsche Wohnen AG an die Aktionäre der LEG Immobilien AG

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Deutsche Wohnen AG

Veröffentlichung der Untersagung des am 20. September 2015 angekündigten Umtauschangebots der Deutsche Wohnen AG an die Aktionäre der LEG Immobilien AG

Zum angekündigten Umtauschangebot der Deutsche Wohnen AG ('Deutsche Wohnen') an die Aktionäre der LEG Immobilien AG hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht am 26. Oktober 2015, der Deutsche Wohnen am selben Tag zugegangen, einen Untersagungsbescheid mit folgendem Tenor erlassen:

Das durch Veröffentlichung vom 20.09.2015 gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 WpÜG angekündigte Übernahmeangebot der Deutsche Wohnen AG, Frankfurt am Main, Pfaffenwiese 300, 65929 Frankfurt am Main, an die Aktionäre der LEG Immobilien AG, Düsseldorf, wird gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 2 WpÜG untersagt.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht begründete diesen Bescheid im Wesentlichen wie folgt:

Der Vorstand der Deutsche Wohnen hat die für den 28. Oktober 2015 einberufene außerordentliche Hauptversammlung abgesagt.

Die Absage der außerordentlichen Hauptversammlung bedeutet, dass die zur Schaffung der Angebotsgegenleistung notwendige ordentliche Sachkapitalerhöhung weder beschlossen noch vollzogen werden kann. Es ist somit rechtlich und faktisch nicht mehr möglich, dass die für den Aktientausch im Rahmen des Umtauschangebots an die Aktionäre der LEG Immobilien AG erforderliche Angebotsgegenleistung zur Verfügung stehen wird. Die Finanzierung des Angebots ist somit nicht sichergestellt. Eine dergestalt veröffentlichte Angebotsunterlage wäre auch intransparent.

Des Weiteren bedeutet die Absage der außerordentlichen Hauptversammlung, dass die Angebotsbedingungen der Eintragung des Beschlusses und der Durchführung der ordentlichen Sachkapitalerhöhung bereits vor der Veröffentlichung der Angebotsunterlage ausgefallen sind.

Die Mängel lassen sich vor einer für den 30. Oktober 2015 geplanten Veröffentlichung der Angebotsunterlage auch nicht mehr beheben. Denn es ist rechtlich und faktisch nicht mehr möglich, vor dem 30. Oktober 2015 erneut eine Hauptversammlung der Deutsche Wohnen einzuberufen, die die erforderliche Kapitalmaßnahme beschließen könnte. Daher war das Umtauschangebot jedenfalls nach § 15 Abs. 1 Nr. 2 WpÜG zu untersagen.

Berlin, den 28. Oktober 2015 

Deutsche Wohnen AG

Der Vorstand

Ende der WpÜG-Meldung

28.10.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de --------------------------------------------------------------------------- Notiert: Deutsche Wohnen AG: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München,Stuttgart; LEG Immobilien AG: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Stuttgart

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