DGAP-WpÜG: Übernahmeangebot; <DE0005878003>
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Zielgesellschaft: DMG MORI SEIKI AKTIENGESELLSCHAFT; Bieter: DMG MORI GmbH
WpÜG-Meldung übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich. ---------------------------------------------------------------------------
DMG MORI GmbH Stuttgart
Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines Übernahmeangebots gemäß § 10 Abs. 1 und 3 in Verbindung mit §§ 29 Abs. 1, 34 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)
Bieter: DMG MORI GmbH c/o CMS Hasche Sigle Schöttlestraße 8 70597 Stuttgart, Deutschland eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 750545
Zielgesellschaft: DMG MORI SEIKI AKTIENGESELLSCHAFT Gildemeisterstraße 60 33689 Bielefeld, Deutschland eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 7144
ISIN DE0005878003
Die DMG MORI GmbH (die 'Bieterin'), eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der DMG MORI SEIKI CO., LTD., Yamato-Koriyama, Nara, Japan ('DMG MORI SEIKI CO'), hat heute entschieden, den Aktionären der DMG MORI SEIKI AKTIENGESELLSCHAFT im Wege eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots (Barangebot) anzubieten, ihre auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 2,60 je Aktie der DMG MORI SEIKI AKTIENGESELLSCHAFT mit der ISIN DE0005878003 (die 'DMG MORI SEIKI AG-Aktien') gegen Zahlung einer Geldleistung von EUR 27,50 je DMG MORI SEIKI AG-Aktie zu erwerben (das 'Übernahmeangebot'). Dies entspricht einer Prämie von rund 28,65 % auf den volumengewichteten Durchschnittskurs der DMG MORI SEIKI AG-Aktie während der letzten drei Monate vor dem heutigen Tag (Quelle: Bloomberg).
Unmittelbar vor der Entscheidung der Bieterin zur Abgabe des Übernahmeangebots haben die DMG MORI SEIKI CO, die Bieterin und die DMG MORI SEIKI AKTIENGESELLSCHAFT ein sogenanntes Cooperation Agreement 2015 ('CA 2015') mit dem Ziel der Stärkung ihrer bestehenden Kooperation geschlossen, welches bestimmte Parameter und das gemeinsame Verständnis der Parteien im Hinblick auf das Übernahmeangebot und dessen Umsetzung sowie die künftige Organisation der gemeinsamen Tätigkeiten skizziert. Insbesondere hat der Vorstand der DMG MORI SEIKI AKTIENGESELLSCHAFT der Bieterin zugesagt, dass er das Übernahmeangebot - vorbehaltlich der nach Veröffentlichung der Angebotsunterlage vorzunehmenden weiteren Prüfung - unterstützen wird und zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung der Auffassung ist, dass der Angebotspreis von EUR 27,50 je DMG MORI SEIKI AG-Aktie angemessen ist.
Das Übernahmeangebot wird im Übrigen zu den in der Angebotsunterlage noch mitzuteilenden Bedingungen und Bestimmungen ergehen und insbesondere unter dem Vorbehalt der fusionskontrollrechtlichen Freigabe stehen.
Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage zum Übernahmeangebot und weiterer das Angebot betreffender Informationen (jeweils in deutscher Sprache und in Form einer unverbindlichen englischen Übersetzung) erfolgt im Internet unter
'http://www.onebrandfortheworld.de'.
Die Angebotsunterlage zum Übernahmeangebot wird außerdem durch Hinweisbekanntmachung im Bundesanzeiger und Bereithaltung zur kostenlosen Ausgabe veröffentlicht.
Stuttgart, den 21. Januar 2015
DMG MORI GmbH
Die Geschäftsführung
Wichtiger Hinweis
Diese Bekanntmachung dient lediglich Informationszwecken. Sie stellt weder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von DMG MORI SEIKI AG-Aktien noch ein Angebot zum Kauf von DMG MORI SEIKI AG-Aktien dar. Ein Angebot zum Erwerb der DMG MORI SEIKI AG-Aktien erfolgt ausschließlich auf Grundlage der Angebotsunterlage und wird sich ausschließlich nach deren Bestimmungen richten. Nach Gestattung der Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wird die Bieterin die Angebotsunterlage unverzüglich veröffentlichen. Die Bedingungen in der Angebotsunterlage können von den allgemeinen Informationen, die in dieser Bekanntmachung beschrieben sind, abweichen. Investoren und Inhabern von DMG MORI SEIKI AG-Aktien wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot stehenden Dokumente zu lesen und eingehend zu prüfen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten, und gegebenenfalls unabhängigen fachkundigen Rat zur Beurteilung des Inhalts der Angebotsunterlage und des Übernahmeangebots einzuholen.
Ende der WpÜG-Meldung
21.01.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de --------------------------------------------------------------------------- Notiert: Regulierter Markt Frankfurt (Prime Standard), Berlin, Düsseldorf; Freiverkehr Hamburg, Hannover, München, Stuttgart
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