DGAP-WpÜG: Übernahmeangebot; <DE000A0WMPJ6>
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Zielgesellschaft: AIXTRON SE; Bieter: Grand Chip Investment GmbH
WpÜG-Meldung übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich. ---------------------------------------------------------------------------
Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit §§ 29 Abs. 1, 34 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)
Bieter:
Grand Chip Investment GmbH
c/o Paul Hastings (Europe) LLP,
Siesmayerstr. 21, 60323 Frankfurt am Main, Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 104996
Zielgesellschaft:
AIXTRON SE
Dornkaulstraße 2, 52134 Herzogenrath, Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 16590
ISIN: DE000A0WMPJ6
Die Grand Chip Investment GmbH ('Bieter'), eine 100-prozentige indirekte Tochtergesellschaft der Fujian Grand Chip Investment Fund LP, Volksrepublik China, hat heute entschieden, den Aktionären der AIXTRON SE ('AIXTRON') im Wege eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebotes anzubieten, ihre auf den Namen lautenden Stückaktien der AIXTRON (ISIN: DE000A0WMPJ6, zusammen die 'AIXTRON Aktie(n)'), einschließlich aller durch AIXTRON American Depositary Shares (ISIN: US0096061041; zusammen die 'AIXTRON ADSs') repräsentierter AIXTRON Aktien, zu erwerben. Der Bieter beabsichtigt vorbehaltlich der endgültigen Festlegung in der Angebotsunterlage je AIXTRON Aktie eine Gegenleistung in Höhe von EUR 6,00 anzubieten.
Das Übernahmeangebot wird voraussichtlich unter anderem unter den aufschiebenden Bedingungen einer Mindestannahmequote von 60 Prozent der ausgegebenen AIXTRON Aktien, des Ausbleibens von Kapitalmaßnahmen der Zielgesellschaft und wesentlicher nachteiliger Veränderungen und der Erteilung bestimmter behördlicher Genehmigungen stehen. Im Übrigen wird das öffentliche Übernahmeangebot zu den in der Angebotsunterlage enthaltenen Bestimmungen und Bedingungen durchgeführt werden. Der Bieter behält sich vor, in den endgültigen Bestimmungen und Bedingungen des öffentlichen Übernahmeangebots, soweit rechtlich zulässig, von den hier dargestellten Eckdaten abzuweichen.
Der Bieter hat keine anderweitigen Kaufverträge über AIXTRON Aktien abgeschlossen.
Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot (in deutscher sowie in englischer Sprache) mit den genauen Bestimmungen und Bedingungen des Übernahmeangebots und weiterer Informationen zum Übernahmeangebot erfolgt im Internet unter www.grandchip-aixtron.com.
Die Angebotsunterlage zum Übernahmeangebot wird außerdem durch Hinweisbekanntmachung im Bundesanzeiger und Bereithaltung zur kostenlosen Ausgabe veröffentlicht.
Wichtiger Hinweis
Die Bestimmungen und Bedingungen des Übernahmeangebots werden erst in der Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot nach Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ('BaFin') veröffentlicht. Investoren und den Aktionären von AIXTRON Aktien wird dringend empfohlen, die maßgeblichen, das Übernahmeangebot betreffenden Dokumente nach deren Veröffentlichung durch den Bieter zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten werden. Investoren und Aktionäre der AIXTRON können diese Dokumente, sobald sie veröffentlicht worden sind, kostenlos auf der Internetseite www.grandchip-aixtron.com erhalten. Nach ihrer Veröffentlichung wird die Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot außerdem kostenfrei in gedruckter Form an einem noch zu bestimmenden Ort zur Verfügung gestellt. Inhaber von AIXTRON Aktien oder AIXTRON ADSs (zusammen die 'AIXTRON Anteilsinhaber') können die maßgeblichen, das Übernahmeangebot betreffenden Dokumente, einschließlich des Statements des Bieters zu dem Übernahmeangebot auf Schedule TO, sobald sie bei der US- amerikanischen Wertpapieraufsicht (die 'SEC') eingereicht worden sind, kostenlos auf der Website der SEC (http://www.sec.gov) einsehen, sobald sie dort verfügbar sind. Das Statement des Bieters zu dem Übernahmeangebot (einschließlich der Angebotsunterlage, eines hierauf bezogenen Übermittlungsschreibens sowie weiterer Dokumente zum Übernahmeangebot) werden wichtige Informationen enthalten, die vor einer Entscheidung hinsichtlich des Übernahmeangebots sorgfältig gelesen werden sollten, weil diese Dokumente und nicht diese Veröffentlichung die Bestimmungen und Bedingungen des Übernahmeangebots festlegen.
Diese Bekanntmachung dient lediglich Informationszwecken und stellt keine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von AIXTRON Aktien dar. Diese Bekanntmachung stellt kein Angebot zum Kauf von AIXTRON Aktien dar und bezweckt weder die Abgabe von Zusicherungen noch das Eingehen sonstiger rechtlicher Verpflichtungen durch den Bieter.
Ein Angebot zum Erwerb der AIXTRON Aktien erfolgt nur aufgrund der Angebotsunterlage, die der Bieter rechtzeitig veröffentlichen wird, und wird sich ausschließlich nach deren Bestimmungen und Bedingungen richten. Die Bestimmungen und Bedingungen in der Angebotsunterlage können von den allgemeinen Informationen, die in dieser Bekanntmachung beschrieben sind, abweichen.
Den Aktionären der AIXTRON wird dringend empfohlen, gegebenenfalls unabhängigen Rat einzuholen, um zu einer informierten Entscheidung zum Inhalt der Angebotsunterlage und des Übernahmeangebots zu kommen.
Das Übernahmeangebot wird ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und dem Wertpapierrecht der Vereinigten Staaten von Amerika, insbesondere hinsichtlich des deutschen Rechts nach dem WpÜG und der Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots ('WpÜG- Angebotsverordnung'), unterbreitet werden. Dementsprechend wurden keine sonstigen Registrierungen, Genehmigungen oder Zulassungen des Übernahmeangebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten Staaten von Amerika beantragt oder gewährt. Daher übernimmt der Bieter keinerlei Gewähr für die Einhaltung von Bestimmungen anderer Rechtsordnung als der Bundesrepublik Deutschland und der Vereinigten Staaten von Amerika. Infolgedessen sollten AIXTRON Anteilsinhaber nicht auf die Anwendbarkeit von Anlegerschutzgesetzen anderer Rechtsordnungen vertrauen.
Der Bieter hat die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser Bekanntmachung oder anderer mit dem Übernahmeangebot im Zusammenhang stehender Unterlagen durch Dritte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und der Vereinigten Staaten von Amerika nicht gestattet. Weder der Bieter noch die mit dem Bieter gemeinsam handelnden Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 Satz 1 und Satz 3 WpÜG sind in irgendeiner Weise verantwortlich für die Vereinbarkeit der Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser Bekanntmachung oder anderer mit dem Übernahmeangebot im Zusammenhang stehender Unterlagen durch Dritte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika.
Die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser Bekanntmachung in bestimmten Rechtsordnungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und der Vereinigten Staaten von Amerika kann unter den Anwendungsbereich von Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten Staaten von Amerika fallen, in denen die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung gesetzlichen Beschränkungen unterliegen. Personen, die nicht in der Bundesrepublik Deutschland oder den Vereinigten Staaten von Amerika ansässig sind oder aus anderen Gründen den Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen unterliegen, sollten sich über die anwendbaren Bestimmungen informieren und diese befolgen.
Zukunftsgerichtete Aussagen
Diese Veröffentlichung enthält zukunftsgerichtete Aussagen zu dem von dem Bieter beabsichtigten freiwilligen Übernahmeangebot. Diese Aussagen sind keine Garantie für die zukünftigen Entwicklungen und unterliegen diversen Risiken und Unwägbarkeiten, einschließlich solcher Faktoren, die die Durchführung des Übernahmeangebotes beeinflussen können. Zukunftsgerichtete Aussagen sind als solche daran erkennbar, dass sie sich nicht ausschließlich auf historische oder aktuelle Sachverhalte beziehen und in der Regel durch Begriffe wie 'können/könnten', 'werden', 'erwarten', 'annehmen', 'antizipieren', 'planen', 'beabsichtigen', 'schätzen', 'prognostizieren', 'voraussagen', 'anstreben', 'könnte', 'sollte' oder deren jeweilige Verneinung bzw. abgewandelte Formen oder vergleichbare Begriffe gekennzeichnet sind.
Zu den zukunftsgerichteten Aussagen gehören insbesondere Aussagen über die Konditionen des geplanten Übernahmeangebots. Diese Aussagen spiegeln die derzeitigen Erwartungen des Bieters wieder, die auf den ihm derzeit zur Verfügung stehenden Informationen basieren und auf verschiedenen Annahmen beruhen und die Risiken und Unwägbarkeiten unterliegen, auf die der Bieter keinen Einfluss hat. Die tatsächlichen Ergebnisse könnten unter Umständen erheblich von den in zukunftsgerichteten Aussagen ausgedrückten oder implizit enthaltenen Ergebnissen abweichen. Die zukunftsgerichteten Aussagen beziehen sich jeweils ausschließlich auf das Datum, zu dem sie gemacht werden. Der Bieter ist nicht verpflichtet (und verwahrt sich ausdrücklich gegen eine entsprechende Verpflichtung), diese Aussagen auf Grundlage neuer Informationen, künftiger Ereignisse oder aus anderem Anlass zu aktualisieren oder zu überarbeiten, es sei denn soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist.
Frankfurt am Main, 23. Mai 2016
Grand Chip Investment GmbH
Herr Zhendong Liu, Geschäftsführer
Ende der WpÜG-Meldung
23.05.2016 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap.de --------------------------------------------------------------------------- Notiert: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard; Freiverkehr in Berlin, Stuttgart, München, Hannover, Hamburg, Düsseldorf; EUREX
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