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23:06 Uhr, 30.11.2017

DGAP-WpÜG: Kontrollerlangung; <DE000A0KFKB3>

Erwähnte Instrumente



Zielgesellschaft: Accentro Real Estate AG; Bieter: Brookline Real Estate S.à r.l.

WpÜG-Meldung übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich. ---------------------------------------------------------------------------

Veröffentlichung der Kontrollerlangung gemäß § 35 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 10 Abs. 3 Satz 1 und 2 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)

Bieterin: Brookline Real Estate S.à r.l. (früher RMR 8 S.à r.l.) 58 rue Charles Martel L-2134 Luxembourg Luxemburg eingetragen im Handelsregister (Registre de Commerce et des Sociétés) in Luxembourg unter B217736 

Zielgesellschaft: Accentro Real Estate AG Uhlandstraße 165 10719 Berlin Deutschland eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 103691 B WKN A0KFKB / ISIN DE000A0KFKB3 

Am 30. November 2017 hat die Brookline Real Estate S.à r.l. (früher RMR 8 S.à r.l.) (die 'Bieterin'), eine Holdinggesellschaft, die durch einen Fond kontrolliert wird, der von Vestigo Capital Advisors LLP beraten wird, aufgrund eines Kaufvertrages mit der ADLER Real Estate AG das wirtschaftliche Eigentum an 19.915.333 auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Accentro Real Estate AG (die 'Gesellschaft' oder 'Accentro') (ISIN DE000A0KFKB3) mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft von EUR 1,00 je Aktie (jeweils eine 'Accentro-Aktie', zusammen die 'Accentro-Aktien') erworben und somit die Kontrolle im Sinne des § 35 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit §§ 29 Abs. 2, 30 Abs. 1 WpÜG über die Gesellschaft erlangt.

Der Bieterin werden aktuell unmittelbar 19.915.333 Stimmrechte von insgesamt 24.910.720 Stimmrechten der Gesellschaft im Sinne des § 30 Abs. 1 Nr. 2 WpÜG und ebenfalls im Sinne des § 30 Abs. 1 Nr. 5 WpÜG zugerechnet. Dies entspricht 79,95 % der Stimmrechte und des Grundkapitals der Gesellschaft.

Mit der vorgenannten Zurechnung der Stimmrechte der 19.915.333 Accentro- Aktien auf die Bieterin sind die Stimmrechte auch den folgenden Gesellschaften und Personen gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 2 und 3 in Verbindung mit § 2 Abs. 6 WpÜG zuzurechnen und somit haben auch diese Gesellschaften und Personen mittelbar Kontrolle über die Gesellschaft erlangt:

Brookline Capital Limited Partnership, Granary House, The Grange, St. Peter Port, Guernsey, GY1 2QG, Kanalinseln

Brookline Capital Limited Partnership hält 100 % der Geschäftsanteile der Bieterin, hält jedoch direkt keine Aktien der Gesellschaft. Brookline Capital Limited Partnership werden die Stimmrechte aus 19.915.333 Accentro- Aktien, die der Bieterin zugerechnet werden, gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 2 und 3 WpÜG in voller Höhe zugerechnet. Dies entspricht 79,95 % der Stimmrechte und des Grundkapitals der Gesellschaft.

Brookline Capital GP Limited, Granary House, The Grange, St. Peter Port, Guernsey, GY1 2QG, Kanalinseln

Brookline Capital GP Limited hält 100 % der Geschäftsanteile der Brookline Capital Limited Partnership, hält jedoch direkt keine Aktien der Gesellschaft. Brookline Capital GP Limited werden die Stimmrechte aus 19.915.333 Accentro-Aktien, die der Bieterin zugerechnet werden, gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 2 und 3 WpÜG in voller Höhe zugerechnet. Dies entspricht 79,95 % der Stimmrechte und des Grundkapitals der Gesellschaft.

Newton Investment Limited, Granary House, The Grange, St. Peter Port, Guernsey, GY1 2QG, Kanalinseln

Newton Investment Limited hält 100 % der Geschäftsanteile der Brookline Capital GP Limited, hält jedoch direkt keine Aktien der Gesellschaft. Newton Investment Limited werden die Stimmrechte aus 19.915.333 Accentro- Aktien, die der Bieterin zugerechnet werden, gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 2 und 3 WpÜG in voller Höhe zugerechnet. Dies entspricht 79,95 % der Stimmrechte und des Grundkapitals der Gesellschaft.

Natig Ganiyev, c/o Brookline Capital Limited Partnership, Granary House, The Grange, St. Peter Port, Guernsey, GY1 2QG, Kanalinseln

Herr Natig Ganiyev hält 100 % der Geschäftsanteile der Newton Investment Limited, hält jedoch direkt keine Aktien der Gesellschaft. Herrn Natig Ganiyev werden die Stimmrechte aus 19.915.333 Accentro-Aktien, die der Bieterin zugerechnet werden, gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 2 und 3 WpÜG in voller Höhe zugerechnet. Dies entspricht 79,95 % der Stimmrechte und des Grundkapitals der Gesellschaft.

Diese Veröffentlichung gemäß § 35 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 10 Abs. 3 WpÜG erfolgt daher auch zugleich im Namen von Brookline Capital Limited Partnership, Brookline Capital GP Limited, Newton Investment Limited und Herrn Natig Ganiyev (zusammen die 'Weiteren Kontrollerwerber').

Die Bieterin wird nach Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ('BaFin') gemäß § 35 Abs. 2 WpÜG ein Pflichtangebot (das 'Angebot') an die Aktionäre der Accentro veröffentlichen. Das Angebot erfolgt zu den in der Angebotsunterlage festgelegten Bestimmungen. Die Angebotsunterlage (in Deutsch und einer nicht bindenden englischen Übersetzung), welche die detaillierten Bestimmungen des Angebots sowie weitere damit im Zusammenhang stehende Informationen enthält, wird durch Hinweisbekanntmachung im Bundesanzeiger, durch eine kostenlose Bereithaltung von Druckexemplaren und im Internet unter http://brookline-real-estate-takeover-offer.de veröffentlicht.

Die Bieterin wird mit der Veröffentlichung des Angebots auch die aus § 35 WpÜG resultierenden Verpflichtungen der Weiteren Kontrollerwerber erfüllen. Diese werden daher kein gesondertes Pflichtangebot für die Accentro-Aktien veröffentlichen.

Wichtiger Hinweis

Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der Gesellschaft. Die endgültigen Bestimmungen des Angebots sowie weitere das Angebot betreffende Regelungen werden erst nach Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die BaFin in der Angebotsunterlage mitgeteilt. Investoren und Inhabern von Aktien der Gesellschaft wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Angebot stehenden Unterlagen zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden.

Das Angebot wird unter alleiniger Geltung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland und bestimmter anwendbarer Bestimmungen der US- Wertpapiergesetze veröffentlicht. Jeder Vertrag, der auf Grundlage des Angebots geschlossen wird, unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und ist in Übereinstimmung mit diesem auszulegen.

Luxemburg, 30. November 2017 

Brookline Real Estate S.à r.l.

Ende der WpÜG-Meldung

30.11.2017 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap.de --------------------------------------------------------------------------- Notiert: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate Exchange

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