DGAP-PVR: RHÖN-KLINIKUM AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
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DGAP Stimmrechtsmitteilung: RHÖN-KLINIKUM AG RHÖN-KLINIKUM AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 09.03.2017 / 15:19 Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Mitteilung nach § 27a Abs. 1 WpHG Eugen Münch nimmt Bezug auf seine Meldung gemäß §§ 21 ff. WpHG vom 1. März 2017 bezüglich des Überschreitens der Schwelle von 15 % der Stimmrechte an der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft, Bad Neustadt a. d. Saale. Das Überschreiten dieser Stimmrechtsschwelle ist auf die Zurechnung von Stimmrechten aus weiteren Aktien der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft, die von der HCM SE erworben wurden, zurückzuführen. Hinsichtlich der mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgten Ziele, teilt Herr Eugen Münch der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft gemäß § 27a Abs. 1 Sätze 1 und 3 WpHG Folgendes mit: 1. Die Beteiligung an der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft wird unverändert als langfristiges strategisches Investment betrachtet. 2. Eine Entscheidung, weitere Stimmrechte an der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft zu erwerben oder auf sonstige Weise zu erlangen, ist bisher nicht getroffen worden. Gemäß der Stimmrechtsmitteilung vom 1 März 2017 verfügt die HCM SE über die Möglichkeit, im Rahmen eines Aktien-Terminkaufs zusätzlich 5,87 % der Stimmrechte (3.930.000 Stimmrechte) an der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft bis zum 23. November 2017 zu erwerben. 3. Es wird unverändert eine der Bedeutung der Beteiligung an der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft entsprechende Repräsentation im Aufsichtsrat der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft angestrebt. Darüber hinaus wird eine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft nicht angestrebt. 4. Es ist keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft angestrebt, insbesondere nicht im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung sowie der Dividendenpolitik der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft. Der Erwerb der Stimmrechte an der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft durch Eugen Münch erfolgte lediglich als Folge der Zurechnung von Stimmrechten der HCM SE an der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft nach § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 WpHG. Die HCM SE hat den Erwerb der Stimmrechte an der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft zu ca. 66 % mit Eigenmitteln der HCM SE sowie zu ca. 9 % mit von Eugen Münch im Rahmen eines Gesellschafterdarlehens der HCM SE zur Verfügung gestellten Fremdmitteln der HCM SE und zu ca. 25 % durch Bankdarlehen finanziert. Bad Neustadt a. d. Saale, 09. März 2017 Dr. Kai G. Klinger 09.03.2017 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | RHÖN-KLINIKUM AG |
Salzburger Leite 1 | |
97616 Bad Neustadt a.d.Saale | |
Deutschland | |
Internet: | www.rhoen-klinikum-ag.com |
Ende der Mitteilung | DGAP News-Service |
552495 09.03.2017
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