DGAP-PVR: RHÖN-KLINIKUM AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
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RHÖN-KLINIKUM AG
07.09.2016 15:00
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Mitteilung nach § 27a Abs. 1 WpHG
Eugen Münch nimmt Bezug auf seine Meldung gemäß §§ 21 ff. WpHG vom 24. August 2016 bezüglich des Überschreitens der Schwelle von 10 % der Stimmrechte an der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft, Bad Neustadt a. d. Saale.
Das Überschreiten dieser Stimmrechtsschwelle ist auf die erstmalige Zurechnung von Stimmrechten aus Aktien der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft, die von der HCM SE erworben wurden, zurückzuführen.
Hinsichtlich der mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgten Ziele teilt Herr Münch der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft gemäß § 27a Abs. 1 Sätze 1 und 3 WpHG Folgendes mit:
1. Die Beteiligung an der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft wird unverändert als langfristiges strategisches Investment betrachtet.
2. Eine Entscheidung, weitere Stimmrechte an der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft zu erwerben oder auf sonstige Weise zu erlangen, ist bisher nicht getroffen worden. Gemäß der Stimmrechtsmitteilung vom 24.08.2016 verfügt die HCM SE über die Möglichkeit, im Rahmen eines Aktien-Terminkaufs zusätzlich 4,38 % der Stimmrechte (2.930.000 Stimmrechte) an der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft innerhalb der nächsten zwölf Monate zu erwerben.
3. Die bisherige Repräsentation im Aufsichtsrat der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft soll unverändert beibehalten werden. Darüber hinaus wird eine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft nicht angestrebt.
4. Es ist keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft angestrebt, insbesondere nicht im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung sowie der Dividendenpolitik der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft.
Der Erwerb der Stimmrechte an der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft durch Eugen Münch erfolgte lediglich als Folge der Zurechnung von Stimmrechten der HCM SE an der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft nach § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 WpHG. Die HCM SE hat den Erwerb der Stimmrechte an der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft zu ca. 88 % mit Eigenmitteln der HCM SE sowie zu ca. 12 % mit von Eugen München im Rahmen eines Gesellschafterdarlehens der HCM SE zur Verfügung gestellten Fremdmitteln der HCM SE finanziert.
Bad Neustadt a. d. Saale, 07. September 2016
Der Vorstand
Dr. Kai G. Klinger Bereichsleiter - Investor Relations und Konzernfinanzierung RHÖN-KLINIKUM AG Schlossplatz 1 97616 Bad Neustadt a. d. Saale Telefon: 09771 65 - 1318 Telefax: 09771 99 - 1736
07.09.2016 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap.de
Sprache: Deutsch Unternehmen: RHÖN-KLINIKUM AG Salzburger Leite 1 97616 Bad Neustadt a.d.Saale Deutschland Internet: www.rhoen-klinikum-ag.com
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