DGAP-PVR: Rheinmetall AG: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
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DGAP Stimmrechtsmitteilung: Rheinmetall AG
Rheinmetall AG: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
28.02.2019 / 08:32
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Die The Capital Group Companies, Inc., Los Angeles, Vereinigte Staaten von Amerika hat uns gemäß § 43 Abs. 1 WpHG am 27.02.2019 im Zusammenhang mit der Überschreitung bzw. Erreichung der 10 %-Schwelle oder einer höheren Schwelle vom 15.02.2019 über Folgendes informiert:
- Die Investition dient der Erzielung von Handelsgewinn.
- Der Meldepflichtige beabsichtigt nicht innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen.
- Der Meldepflichtige strebt keine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen des Emittenten an.
- Der Meldepflichtige strebt keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik an.
- Hinsichtlich der Herkunft der für den Erwerb der Stimmrechte verwendeten Mittel teilt The Capital Group Companies, Inc. gemäß §43 Abs.1 Satz 4 WpHG mit, dass die Stimmrechte der The Capital Group Companies, Inc. gemäß §34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 i.V.m. §34 Abs. 1 S. 2 und 3 WpHG zugerechnet wurden. Daher hat The Capital Group Companies, Inc. den Erwerb weder aus Eigenmitteln noch aus Fremdmitteln finanziert.
28.02.2019 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache:
Deutsch
Unternehmen:
Rheinmetall AG
Rheinmetall Platz 1
40476 Düsseldorf
Deutschland
Internet:
www.rheinmetall.com
Ende der Mitteilung
DGAP News-Service
782175 28.02.2019
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