DGAP-PVR: HeidelbergCement AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
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HeidelbergCement AG
29.09.2016 09:34
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Wir wurden mit Schreiben vom 28. September 2016 über Folgendes informiert:
A. Die M & H Medizin und Handel Beteiligungs- und Immobilienverwaltungsgesellschaft mbH, Zossen, Deutschland, hat uns gemäß § 27a WpHG Folgendes mitgeteilt: 1. Der der Zurechnung der Stimmrechte zugrunde liegende Sachverhalt dient weder der Erzielung von Handelsgewinnen der Mitteilenden noch der Umsetzung strategischer Ziele. 2. Wir beabsichtigen derzeit nicht, innerhalb der nächsten zwölf Monate in wesentlichem Umfang weitere Stimmrechte durch Erwerb oder sonstige Weise zu erlangen. 3. Eine besondere Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen streben wir nicht an. Soweit die Hauptversammlung überhaupt zuständig ist, werden wir über die Ausübung unserer Stimmrechte Einfluss auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen nehmen. Im Übrigen ist unser mittelbarer Gesellschafter Ludwig Merckle Mitglied des Aufsichtsrats sowie des Personalausschusses des Aufsichtsrats der Gesellschaft und wird in dieser Eigenschaft ebenfalls Einfluss auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen nehmen. 4. Eine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur und der Dividendenpolitik der Gesellschaft beabsichtigen wir nicht. 5. Der Erwerb der Stimmrechte, der zum Überschreiten der Meldeschwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 % und 25 % der Stimmrechte geführt hat, beruht in ganz maßgeblichem Umfang auf der Zurechnung von Stimmrechten. Insoweit wurden weder Eigen- noch Fremdmittel zur Finanzierung des Erwerbs von Stimmrechten aufgewendet. Soweit wir 0,71 % der Stimmrechte an der HeidelbergCement AG durch den Erwerb eigener Aktien erworben haben, wurden dazu Eigenmittel aufgewendet.
B. Die HWO GmbH, Zossen, Deutschland, hat uns gemäß § 27a WpHG Folgendes mitgeteilt: 1. Der der Zurechnung der Stimmrechte zugrunde liegende Sachverhalt dient weder der Erzielung von Handelsgewinnen der Mitteilenden noch der Umsetzung strategischer Ziele. 2. Wir beabsichtigen derzeit nicht, innerhalb der nächsten zwölf Monate in wesentlichem Umfang weitere Stimmrechte durch Erwerb oder sonstige Weise zu erlangen. 3. Eine besondere Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen streben wir nicht an. Soweit die Hauptversammlung überhaupt zuständig ist, werden wir über die Ausübung unserer Stimmrechte Einfluss auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen nehmen. Im Übrigen ist unser mittelbarer Gesellschafter Ludwig Merckle Mitglied des Aufsichtsrats sowie des Personalausschusses des Aufsichtsrats der Gesellschaft und wird in dieser Eigenschaft ebenfalls Einfluss auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen nehmen. 4. Eine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur und der Dividendenpolitik der Gesellschaft beabsichtigen wir nicht. 5. Der Erwerb der Stimmrechte, der zum Überschreiten der Meldeschwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 % und 25 % der Stimmrechte geführt hat, beruht auf der Zurechnung von Stimmrechten. Eigen- oder Fremdmittel wurden zur Finanzierung des Erwerbs von Stimmrechten daher nicht aufgewendet.
Heidelberg, den 29. September 2016
Der Vorstand
29.09.2016 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap.de
Sprache: Deutsch Unternehmen: HeidelbergCement AG Berliner Straße 6 69120 Heidelberg Deutschland Internet: www.heidelbergcement.com
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