DGAP-News: Westwing legt finalen Angebotspreis auf 26 Euro je Aktie fest
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DGAP-News: Westwing Group AG / Schlagwort(e): Börsengang
Westwing legt finalen Angebotspreis auf 26 Euro je Aktie fest
08.10.2018 / 18:51
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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Westwing legt finalen Angebotspreis auf 26 Euro je Aktie fest
- Angebotspreis von 26 Euro je Aktie
- Erwarteter Bruttoemissionserlös von rund 132 Mio. Euro bei vollständig ausgeübter Greenshoe-Option
- Erster Handelstag voraussichtlich am 9. Oktober 2018
München, 8. Oktober 2018. Die Westwing Group AG ("Westwing" oder das "Unternehmen") Marktführer für Inspirations-getriebenen Home & Living eCommerce in Europa, hat den finalen Angebotspreis für die Aktien im Rahmen ihres geplanten Börsengangs ("IPO") auf 26 Euro je Aktie festgelegt. Wie am 4. Oktober 2018 angekündigt, wurde die Angebotsfrist aufgrund der starken Investorennachfrage nach Westwing-Aktien verkürzt.
Im Rahmen des Börsengangs wurden insgesamt 5.060.000 Aktien platziert, davon 660.000 Aktien zur Deckung von Mehrzuteilungen. Bei vollständig ausgeübter Greenshoe-Option ergeben sich Bruttoerlöse von rund 132 Mio. Euro. Unter der Annahme, dass die Primary Greenshoe-Option nicht ausgeübt wird, belaufen sich die Bruttoerlöse auf rund 114 Mio. Euro. Alle Erlöse fließen ausschließlich dem Unternehmen zu. Das Unternehmen beabsichtigt, die Erlöse in erster Linie für Investitionen in die Technologieplattform und die Kundenerfahrung sowie das weitere internationale Marktwachstum einzusetzen. Darüber hinaus soll ein Teil der Erlöse aus dem Angebot für die Schuldentilgung verwendet werden.
Stefan Smalla, Gründer & CEO, sagte: "Uns ist es gelungen, die richtige Mischung unterschiedlicher Investoren für unsere Aktie zu gewinnen, die ein langfristiges Interesse an unserem einzigartigen Geschäftsmodell haben. Mit den zusätzlichen Mitteln aus dem Börsengang werden wir unseren Wachstumskurs fortsetzen. Auf unserem weiteren Weg als börsennotiertes Unternehmen wollen wir unsere Position als die europäische Go-to-Marke für Home & Living eCommerce weiter ausbauen."
Die Aktien des Unternehmens werden voraussichtlich ab dem 9. Oktober 2018 im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) unter der International Securities Identification Number (ISIN) DE000A2N4H07, der Wertpapierkennnummer (WKN) A2N4H0 sowie dem Börsenkürzel WEW gehandelt werden.
Für die Mitglieder des Vorstands von Westwing gilt eine Lock-up-Frist von 24 Monaten, für bestehende Investoren und das Unternehmen selbst gilt eine Lock-up-Frist von 180 Tagen.
Berenberg und Citigroup fungieren als Joint Global Coordinators und Joint Bookrunners.
Über Westwing
Westwing ist die führende Marke und Plattform im Home & Living eCommerce in Europa und erzielte im Jahr 2017 220 Millionen Euro[1] Umsatz. Mit seinem ,Shoppable Magazine' inspiriert Westwing seine treuen, zumeist weiblichen Kunden durch eine kuratierte Auswahl an Produkten, die Westwing mit wundervollen Inhalten kombiniert. Auf Basis außergewöhnlicher Kundenbindung erzielt Westwing 85 Prozent seiner Umsätze mit Kunden, die die Webseiten und Apps von Westwing durchschnittlich 100 Mal im Jahr besuchen. Die Mission von Westwing ist: To inspire and make every home a beautiful home. Das Unternehmen wurde 2011 gegründet und hat seinen Hauptsitz in München. Es ist in elf europäischen Ländern aktiv.
Kontakt für Medien und Investoren
Christian Falkowski
cfalkowski@heringschuppener.com
Telefon: +49 69 92187464
Disclaimer
Diese Veröffentlichung ist nicht zur direkten oder indirekten Weitergabe in bzw. innerhalb der Vereinigten Staaten (einschließlich ihrer Territorien und Besitzungen, den einzelnen Bundesstaaten und dem Distrikt Columbia), Australien, Kanada oder Japan bestimmt. Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Verkauf, noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung, von Aktien in den Vereinigten Staaten dar, noch ist sie Teil eines solchen Angebots oder einer solchen Aufforderung. Die hier genannten Aktien sind nicht nach dem US Securities Act von 1933 in seiner jeweils gültigen Fassung (des "Securities Act") registriert worden und eine solche Registrierung ist auch nicht vorgesehen. Die Aktien dürfen in den Vereinigten Staaten nur aufgrund einer Ausnahmeregelung von den Registrierungspflichten des Securities Act verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Ein öffentliches Angebot von Aktien in den Vereinigten Staaten findet nicht statt.
Diese Veröffentlichung darf nur weitergegeben werden und richten sich nur an (i) Personen, die sich außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums befinden, oder (ii) professionelle Anleger im Sinne des Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (der "Order"), oder (iii) vermögende Gesellschaften (High Net Worth Companies) und andere Personen, denen die Informationen rechtmäßig zugänglich gemacht werden, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) des Order fallen (alle diese Personen werden gemeinsam als "Relevante Personen" bezeichnet) sind. Die Aktien des Unternehmens sind ausschließlich für Relevante Personen erhältlich und jede Einladung zur Zeichnung, zum Kauf oder anderweitigen Erwerb solcher Aktien bzw. jedes Angebot hierfür oder jede Vereinbarung hierzu werden nur mit Relevanten Personen eingegangen. Jede Person, die keine Relevante Person ist, sollte nicht aufgrund dieser Veröffentlichung handeln oder sich auf diese Veröffentlichung oder ihren Inhalt verlassen.
Diese Veröffentlichung ist kein Prospekt im Sinne der Richtlinie 2003/71/EG in der jeweils gültigen Fassung (die "Prospektrichtlinie") und stellt als solche kein Angebot zum Verkauf oder eine Aufforderung zum Kauf von Aktien des Unternehmens dar. Die Angebotsfrist für die Aktien ist bereits abgelaufen. Anleger können von der Westwing Group AG, Moosacher Straße 84-88, München, Deutschland, oder auf der Webseite des Unternehmens hiervon ein Exemplar erhalten.
In jedem EWR-Mitgliedstaat außerhalb Deutschlands richtet sich diese Veröffentlichung ausschließlich an qualifizierte Anleger im Sinne des Artikel 2 Abs. 1 e) der Prospektrichtlinie.
Diese Veröffentlichung enthält zukunftsgerichtete Aussagen. Diese Aussagen basieren auf den gegenwärtigen Auffassungen, Erwartungen, Annahmen und Information des Managements des Unternehmens. Zukunftsgerichtete Aussagen enthalten keine Gewähr für den Eintritt zukünftiger Ergebnisse und Entwicklungen und sind mit bekannten und unbekannten Risiken und Unsicherheiten verbunden. Aufgrund verschiedener Faktoren können die tatsächlichen zukünftigen Ergebnisse, Entwicklungen und Ereignisse wesentlich von jenen abweichen, die in diesen Aussagen beschrieben sind; weder das Unternehmen noch irgendeine andere Person übernehmen eine wie auch immer geartete Verantwortung für die Richtigkeit der in dieser Veröffentlichung enthaltenen Ansichten oder der zugrundeliegenden Annahmen. Das Unternehmen übernimmt keine Verpflichtung, die in dieser Veröffentlichung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren.
Das Unternehmen und die Joint Bookrunner sowie ihre jeweiligen verbundenen Unternehmen lehnen ausdrücklich jedwede Verpflichtung oder Verantwortlichkeit ab, irgendeine der in dieser Veröffentlichung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren, zu überprüfen oder zu überarbeiten, sei es aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Entwicklungen oder aus anderen Gründen.
Die Joint Bookrunner, von denen einige durch die Prudential Regulation Authority autorisiert sind und durch die Financial Conduct Authority und die Prudential Regulation Authority reguliert werden, handeln ausschließlich für das Unternehmen und für niemanden sonst in Zusammenhang mit dem geplanten Angebot. Im Zusammenhang mit dem geplanten Angebot werden die Joint Bookrunner niemanden sonst als ihren jeweiligen Klienten betrachten und sind abgesehen von dem Unternehmen niemandem gegenüber verantwortlich, ihm den Schutz zu bieten, den sie ihren jeweiligen Klienten bieten, oder Beratung in Zusammenhang mit dem geplanten Angebot, den Inhalten dieser Veröffentlichung oder anderen in dieser Veröffentlichung erwähnten Transaktionen, Vereinbarungen oder anderen Themen zu gewähren.
In Zusammenhang mit dem geplanten Angebot könnten die Joint Bookrunner sowie ihre jeweiligen verbundenen Unternehmen selbst Teile der im Rahmen des geplanten Angebots angebotenen Aktien erwerben und in dieser Eigenschaft solche Aktien sowie andere Wertpapiere des Unternehmens oder damit in Zusammenhang stehende Investitionen auf eigene Rechnung halten, kaufen, verkaufen oder zum Verkauf anbieten. Dementsprechend sollten Verweise im Prospekt, sobald dieser veröffentlicht ist, auf die Aktien des Unternehmens, die angeboten, erworben, platziert oder auf andere Weise gehandelt werden, so verstanden werden, dass sie auch mögliche Ausgaben, Angebote, Platzierungen an, oder Erwerbe oder Handel durch die Joint Bookrunner sowie ihre jeweiligen verbundenen Unternehmen in dieser Eigenschaft umfassen. Darüber hinaus könnten die Joint Bookrunner sowie ihre jeweiligen verbundenen Unternehmen Finanzierungsvereinbarungen (einschließlich von Swaps oder Differenzgeschäften) mit Investoren abschließen, in deren Zusammenhang die Joint Bookrunner sowie ihre jeweiligen verbundenen Unternehmen von Zeit zu Zeit Aktien des Unternehmens erwerben, halten oder veräußern könnten. Die Joint Bookrunner beabsichtigen nicht, den Umfang solcher Investitionen oder Transaktionen über das rechtlich und regulatorisch geforderte Maß hinaus offenzulegen.
Weder die Joint Bookrunner noch ihre jeweiligen Führungskräfte, Mitarbeiter, Berater oder Bevollmächtigten übernehmen irgendeine Verantwortung oder Haftung oder geben ausdrücklich oder implizit eine Gewährleistung hinsichtlich der Echtheit, Richtigkeit oder Vollständigkeit der Informationen in dieser Veröffentlichung (oder hinsichtlich des Fehlens von Informationen in dieser Veröffentlichung) oder jeglicher anderen Information über Westwing, egal ob in Schriftform, mündlich oder einer visuellen oder elektronischen Form und unabhängig von der Art der Übermittlung oder Zurverfügungstellung, oder für irgendwelche Schäden (unabhängig von der Art ihrer Entstehung) aus der Verwendung dieser Veröffentlichung oder ihrer Inhalte oder in sonstiger Weise im Zusammenhang damit.
Im Zusammenhang mit der Platzierung der Aktien der Gesellschaft wird Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG für Rechnung der Underwriter als Stabilisierungsmanager (der "Stabilisierungsmanager") tätig sein und in dieser Eigenschaft möglicherweise Mehrzuteilungen vornehmen und Stabilisierungsmaßnahmen im Einklang mit den rechtlichen Anforderungen (Artikel 5 Abs. 4 und 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 in Verbindung mit Artikel 5 bis 8 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 durchführen.
Stabilisierungsmaßnahmen zielen auf die Stützung des Marktkurses der Aktien der Gesellschaft während des Stabilisie-rungszeitraums ab; dieser Zeitraum beginnt an dem Tag, an dem der Handel mit Aktien der Gesellschaft am regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse aufgenommen wird (voraussichtlich dem 11. Oktober 2018), und endet spätestens 30 Kalendertage danach (der "Stabilisierungszeitraum"). Der Stabilisierungsmanager ist jedoch nicht verpflichtet, Stabilisierungsmaßnahmen durchzuführen. Daher muss eine Kursstabilisierungsmaßnahme nicht zwingend erfolgen und kann jederzeit beendet werden. Diese Maßnahmen können dazu führen, dass der Kurs der Aktien der Gesellschaft höher ist als er es anderenfalls wäre. Zudem kann sich der Kurs vorübergehend auf einem nicht nachhaltigen Niveau befinden.
Im Zusammenhang mit solchen Stabilisierungsmaßnahmen werden Investoren zusätzlich zu den Neuen Aktien bis zu 660.000 Mehrzuteilungsaktien (wobei diese Zahl nicht höher als 15 % der im Angebot tatsächlich platzierten Neuen Aktien sein wird) zugeteilt. Zudem hat die Rocket Internet SE den Underwritern eine Option eingeräumt, die es ihnen ermöglicht, zum Angebotspreis abzüglich vereinbarter Provisionen eine Anzahl an Aktien der Gesellschaft zu erwerben, die der Anzahl der Mehrzuteilungsaktien entspricht (sogenannte Greenshoe-Option). Soweit Investoren im Rahmen des Angebots Mehrzutei-lungsaktien zugeteilt werden, ist der Stabilisierungsmanager berechtigt, diese Option für Rechnung der Underwriter wäh-rend des Stabilisierungszeitraums auszuüben, auch wenn eine solche Ausübung im Anschluss an einen Verkauf von zuvor durch den Stabilisierungsmanager im Rahmen von Stabilisierungsmaßnahmen erworbenen Aktien durch den Stabilisie-rungsmanager erfolgen sollte (sogenanntes Refreshing the Shoe)
Hinsichtlich der Aktien wurde - ausschließlich für Zwecke der Produktüberwachungsanforderungen gemäß (a) EU-Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente in der geltenden Fassung ("MiFID II"), (b) Artikel 9 und 10 der Delegierten Richtlinie (EU) 2017/593 der Kommission zur Ergänzung der MiFID II und (c) lokalen Umsetzungsmaßnahmen (zusammen die "MiFID II-Produktüberwachungsanforderungen") und unter Ausschluss jeglicher vertraglichen, deliktsrechtlichen oder sonstigen Haftung, der ein "Konzepteur" (im Sinne der MiFID II-Produktüberwachungsanforderungen) ansonsten in diesem Zusammenhang unterliegen könnte - ein Produktfreigabeverfahren durchgeführt, das ergeben hat, dass die Aktien (i) mit einem Endkunden-Zielmarkt aus Kleinanlegern und Anlegern, die die Kriterien für professionelle Kunden und geeignete Gegenparteien (jeweils im Sinne der MiFID II) erfüllen, vereinbar sind, und (ii) für den Vertrieb über alle gemäß der MiFID II zulässigen Vertriebskanäle geeignet sind (die "Zielmarktbestimmung"). Ungeachtet der Zielmarktbestimmung sollten Vertreiber Folgendes beachten: Der Kurs der Aktien kann sinken und Anleger könnten einen Teil ihres investierten Betrages verlieren oder einen Totalverlust erleiden. Die Aktien bieten keine garantierten Erträge und keinen Kapitalschutz. Eine Anlage in den Aktien ist nur für Anleger geeignet, die keine garantierten Erträge und keinen Kapitalschutz benötigen und die (alleine oder mithilfe eines geeigneten Finanz- oder sonstigen Beraters) in der Lage sind, die Vorteile und Risiken einer solchen Anlage zu beurteilen, und die über ausreichende Mittel verfügen, um eventuelle Verluste, die aus einer solchen Anlage entstehen, zu verkraften. Die Zielmarktbestimmung berührt nicht die Anforderungen etwaiger vertraglicher, gesetzlicher oder aufsichtsrechtlicher Verkaufsbeschränkungen in Bezug auf das Angebot.
Zur Klarstellung: Die Zielmarktbestimmung ist weder (a) eine Beurteilung der Eignung oder Angemessenheit im Sinne der MiFID II noch (b) eine Empfehlung an einen Anleger oder eine Gruppe von Anlegern, in die Aktien zu investieren, diese zu erwerben oder irgendeine sonstige Handlung in Bezug auf diese vorzunehmen.
Jeder Vertreiber ist dafür verantwortlich, den Zielmarkt hinsichtlich der Aktien eigenständig zu bestimmen und geeignete Vertriebskanäle festzulegen.
[1] Exklusive der nicht fortgeführten Geschäftseinheiten in Brasilien, Russland und Kasachstan.
08.10.2018 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache:
Deutsch
Unternehmen:
Westwing Group AG
Moosacherstraße 88
80809 München
Deutschland
Telefon:
+49 89 550 544 153
Internet:
www.westwing.de
ISIN:
DE000A2N4H07
WKN:
A2N4H0
Börsen:
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731309 08.10.2018
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