DGAP-News: VEDES AG: Vorzeitige Teil-Kündigung der Anleihe 2017/2022 zum 17. November 2021 zur Reduzierung des Gesamtnennbetrags auf 12,5 Mio. Euro
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DGAP-News: VEDES AG
/ Schlagwort(e): Anleihe
VEDES AG: Vorzeitige Teil-Kündigung der Anleihe 2017/2022 zum 17. November 2021 zur Reduzierung des Gesamtnennbetrags auf 12,5 Mio. Euro
15.10.2021 / 10:00
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VEDES AG: Vorzeitige Teil-Kündigung der Anleihe 2017/2022 zum 17. November 2021 zur Reduzierung des Gesamtnennbetrags auf 12,5 Mio. Euro
Nürnberg, 15. Oktober 2021 - Die VEDES AG setzt die bereits angekündigte Teil-Kündigung ihrer Anleihe 2017/2022 (ISIN: DE000A2GSTP1/WKN: A2GSTP) um mit dem Ziel, den Gesamtnennbetrag auf 12,5 Mio. Euro zu reduzieren. Die Anleihe wurde 2017 ursprünglich im Gesamtvolumen von 25 Mio. Euro emittiert und im September 2021 durch ein freiwilliges, öffentliches Rückerwerbsangebot um 4,477 Mio. Euro reduziert. Wie geplant wird nun die in Höhe von 20,523 Mio. Euro valutierende Anleihe 2017/2022 gemäß § 4 (3) der Anleihebedingungen mit Wirkung zum 17. November 2021 teilweise in Höhe eines Nennbetrags von 8,023 Mio. Euro gekündigt. Die Gesamtzahl der Teilschuldverschreibungen wird durch die Teil-Kündigung nicht berührt. Die Teil-Kündigung wird durch Herabsetzung des Nennbetrags der Schuldverschreibungen von 1.000 Euro je Schuldverschreibung auf rund 609,07 Euro je Schuldverschreibung bewirkt.
Die Anleihegläubiger erhalten am 17. November 2021 für die gekündigten Schuldverschreibungen einen vorzeitigen Rückzahlungsbetrag gemäß § 4 (3) der Anleihebedingungen in Höhe von 100,5 % des Nennbetrags der gekündigten Schuldverschreibungen zuzüglich der bis zum 17. November 2021 (ausschließlich) auf den Nennbetrag aufgelaufenen Zinsen.
Die Teil-Kündigung der Schuldverschreibungen wird am 15. Oktober 2021 gemäß § 13 (a) der Anleihebedingungen der Schuldverschreibungen auf der Internetseite des Unternehmens unter www.anleihe.vedes.com und im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Anleihegläubiger müssen hinsichtlich der Teil-Kündigung und Rückzahlung der Schuldverschreibungen nichts veranlassen. Die Schuldverschreibungen sind in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt ist, so dass die Gutschriften automatisch über die Clearstream Banking AG und die hieran angeschlossenen depotführenden Kreditinstitute erfolgen.
Kontakt:
Frank Ostermair, Linh Chung
Better Orange IR & HV AG
Tel.: 089/8896906-25
E-Mail: vedes@better-orange.de
15.10.2021 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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90471 Nürnberg
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