DGAP-News: Uranium Energy Corp beginnt Bohrungen im Rahmen des Burke Hollow ISR-Projekts in Süd-Texas
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DGAP-News: Uranium Energy Corp. / Schlagwort(e): Sonstiges Uranium Energy Corp beginnt Bohrungen im Rahmen des Burke Hollow ISR-Projekts in Süd-Texas
11.11.2013 / 14:30
Uranium Energy Corp beginnt Bohrungen im Rahmen des Burke Hollow ISR-Projekts in Süd-Texas
Corpus Christi, TX, 11. November 2013 Uranium Energy Corp (NYSE MKT: UEC, das 'Unternehmen') freut sich bekanntgeben zu können, dass es eine Explorations- und Abgrenzungsbohrungskampagne in diesem Monat im Rahmen des Burke Hollow-Projekts eingeleitet hat, bei dem Erlöse aus einer vor kurzem abgeschlossenen Eigenkapitalfinanzierung verwendet werden. Zwei Bohrgeräte sind vor Ort und haben fünf Löcher im Rahmen des Projekts gebohrt, zu denen noch zusätzlichen 75 Löcher kommen, die in den kommenden Wochen abgeschlossen sein werden. Eines der neuen Löcher wurde verrohrt und wird für regionale Grundlagenstudien genutzt.
Die beschleunigte Ressourcenbohrung und Produktion, die Programme im Rahmen des Burke-Hollow-Projekts ermöglichen, folgen auf den Abschluss der Eigenfinanzierung des Unternehmens vom 25. Oktober 2013, für die drei institutionelle Investoren 3.380.954 Einheiten des Unternehmens zu einem Preis von 2,10 $ pro Einheit für Bruttoeinnahmen in Höhe von 7.100.003 $ erworben haben.
Amir Adnani, Präsident und CEO, erklärte: 'Das aktuelle Programm bei Burke Hollow wird es dem Unternehmen ermöglichen, weitere Ressourcen im Rahmen des Projekts abzugrenzen und zu explorieren, während das Genehmigungsantragsverfahren für die Produktion beschleunigt wird. Mit einer durch die Hobson-Anlage zur Verfügung stehenden körperlichen Leistungsfähigkeit zur Verarbeitung von 2 Millionen Pfund U3O8 pro Jahr planen wir, jetzt die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, damit wir die Uran-Ausgangsleistung des Unternehmens maximieren können, wenn höhere Uranpreise realisiert werden.'
Über die Uranium Energy Corp
Die Uranium Energy Corp ist ein Uranabbau- und Uranexplorationsunternehmen mit Sitz in den Vereinigten Staaten. Die volllizensierte und zugelassene Hobson-Aufbereitungsanlage des Unternehmens ist die zentrale Stelle für alle firmeneigenen Projekte in Südtexas, darunter auch die sich derzeit in Betrieb befindliche In-Situ-Rückgewinnungsmine Palangana sowie das In-Situ-Rückgewinnungsprojekt Goliad, welches sich derzeit noch im Aufbau befindet. Die Tätigkeiten des Unternehmens werden von Fachpersonal geleitet, das in seiner Branche über ausgezeichnete Kenntnisse verfügt, welche es sich über Jahrzehnte hinweg durch praktische Erfahrungen in den zentralen Elementen der Uran-Exploration, der Uran-Erschließung und des Uran-Abbaus angeeignet hat.
So nehmen Sie Kontakt zur Investorenbetreuung der Uranium Energy Corp auf: Gebührenfrei: (866) 748-1030 Fax: (361) 888-5041 E-Mail: info@uraniumenergy.com
Informationen zur Wertpapierbörse: NYSE MKT: UEC Symbol an der Frankfurter Wertpapierbörse: U6Z WKN: AØJDRR ISN: US916896103
Safe Harbor Statement
Mit Ausnahme der hierin enthaltenen Aussagen über historische Tatsachen sind sämtliche Informationen, die in dieser Pressemitteilung enthalten sind, zukunftsgerichtete Aussagen in Übereinstimmung mit der Verwendung dieses Begriffs in den geltenden amerikanischen und kanadischen Gesetzen. Diese Aussagen beziehen sich auf Analysen und andere Informationen, die auf Vorhersagen zukünftiger Ergebnisse, Schätzungen von derzeit noch nicht bestimmbaren Mengen und Annahmen der Geschäftsleitung basieren. Sämtliche anderen Aussagen, die Erörterungen über Vorhersagen, Erwartungen, Überzeugungen, Pläne, Prognosen, Ziele, Vermutungen oder zukünftige Ereignisse oder Leistungen ausdrücken oder beinhalten (oft, aber nicht immer durch Worte oder Ausdrücke wie 'erwartet' oder 'erwartet nicht', 'wird erwartet', 'geht davon aus' oder 'geht nicht davon aus', 'plant', 'schätzt' oder 'beabsichtigt' zum Ausdruck gebracht oder durch Wortwahl wie: manche Aktivitäten, Ereignisse oder Ergebnisse 'können vielleicht', 'könnten', 'würden', 'werden möglicherweise', 'mögen' auftreten, erfolgen oder erreicht werden) sind keine Aussagen über historische Tatsachen und müssen daher als 'zukunftsgerichtete Aussagen' betrachtet werden. Solche zukunftsgerichteten Aussagen beinhalten bekannte und unbekannte Risiken, Unsicherheiten und andere Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Erfolge des Unternehmens sich wesentlich von etwaigen zukünftigen Ergebnissen, Leistungen oder Erfolgen unterscheiden, die in solchen zukunftsgerichteten Aussagen zum Ausdruck kommen oder impliziert werden. Solche Risiken und anderen Faktoren umfassen unter anderem die tatsächlichen Ergebnisse der Erkundungstätigkeiten, Variationen im Hinblick auf die mit der Schätzung oder Umsetzung der Rohstoffvorkommen verbundenen zu Grunde liegenden Annahmen, die Verfügbarkeit von Kapital zur Finanzierung von Programmen und die sich daraus ergebende Verwässerung durch die Beschaffung von Kapital über den Verkauf von Anteilen, durch Unfälle, durch Arbeitskämpfe und andere Risiken der Bergbaubranche, einschließlich unter anderem der Risiken im Zusammenhang mit der Umwelt, Verzögerungen bezüglich des Erhalts von Genehmigungen, Freigaben und Finanzierung von der Regierung oder bezüglich des Abschlusses der Erschließungs- und Bautätigkeiten, Streitigkeiten über Rechtsansprüche oder Ansprüche und Beschränkungen im Zusammenhang mit der Versicherungsdeckung. Obwohl das Unternehmen versucht hat, wichtige Faktoren zu erkennen, durch die tatsächliche Aktivitäten, Ereignisse oder Ergebnisse erheblich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen beschriebenen Aktivitäten, Ereignissen oder Ergebnissen abweichen können, gibt es unter Umständen andere Faktoren, die dazu führen, dass Aktivitäten, Ereignisse oder Ergebnisse nicht wie erwartet, geschätzt oder beabsichtigt sind. Es gibt keinerlei Garantie dafür, dass sich solche Aussagen als genau herausstellen werden, da sich die tatsächlichen Ergebnisse und zukünftigen Ereignisse erheblich von den in diesen Aussagen angenommenen Ergebnissen und Ereignissen unterscheiden könnten. Dementsprechend werden die Leser darauf hingewiesen, dass sie sich nicht unangemessen auf zukunftsgerichtete Aussagen in dieser Pressemitteilung und in allen anderen Dokumenten verlassen, auf die im Rahmen dieser Pressemitteilung verwiesen wird.
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Die in diesem Dokument erwähnten Mineralressourcen wurden nach Maßgabe der Definitionsstandards für Mineralressourcen des kanadischen Instituts für Bergbau, Metallurgie und Erdöl (Canadian Institute of Mining, Metallurgy and Petroleum) (siehe NI 43-101) eingeschätzt und werden nicht den Richtlinien des Industry Guide 7 der US-amerikanischen Börsenaufsichtsbehörde (U.S. Securities and Exchange Commission, die 'SEC') gerecht. Außerdem sind die gemessenen Mineralressourcen, die angegebenen Mineralressourcen und die abgeleiteten Mineralressourcen zwar durch die Richtlinien in Kanada anerkannt und vorgesehen, sie sind aber innerhalb des Industry Guide 7 der US-amerikanischen Börsenaufsichtsbehörde keine definierten Begriffe und dürfen normalerweise nicht in Berichten und Erfassungserklärungen, die bei der SEC eingereicht wurden, verwendet werden. Dementsprechend haben wir sie in den Vereinigten Staaten nicht gemeldet. Investoren sollten daher nicht davon ausgehen, dass Teile der Mineralressourcen oder alle Mineralressourcen dieser Kategorien jemals in mineralische Reserven umgewandelt werden. Diese Begriffe gehen mit einer großen Unsicherheit in Bezug auf deren Existenz sowie großen Unsicherheiten in Bezug auf ihre wirtschaftliche und gesetzliche Machbarkeit einher. Insbesondere sollte beachtet werden, dass Mineralressourcen, die keine Mineralreserven darstellen, keine nachweisbare wirtschaftliche Rentabilität besitzen. Man kann nicht davon ausgehen, dass alle gemessenen Mineralressourcen, angegebenen Mineralressourcen oder abgeleiteten Mineralressourcen oder Teile davon jemals in eine höhere Kategorie aufgewertet werden. Gemäß den kanadischen Regeln dürfen die Schätzungen von abgeleiteten Mineralressourcen nicht als Grundlage für Machbarkeitsstudien oder sonstige Wirtschaftlichkeitsstudien verwendet werden. Investoren sollten nicht davon ausgehen, dass Teile der dargelegten gemessenen Mineralressourcen, angegebenen Mineralressourcen oder abgeleiteten Mineralressourcen, auf die in dieser Pressemitteilung Bezug genommen wurde, wirtschaftlich oder rechtlich abbaubar sind.
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11.11.2013 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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