DGAP-News: United Internet AG: Bundeskartellamt erteilt Freigabe für die starke vierte Kraft im deutschen Telekommunikationsmarkt
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DGAP-News: United Internet AG / Schlagwort(e): Beteiligung/Unternehmensbeteiligung United Internet AG: Bundeskartellamt erteilt Freigabe für die starke vierte Kraft im deutschen Telekommunikationsmarkt 09.06.2017 / 10:30 Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Gemeinsame Pressemitteilung der United Internet AG und der Drillisch AG Bundeskartellamt erteilt Freigabe für die starke vierte Kraft im deutschen Telekommunikationsmarkt
Montabaur/Maintal, 9. Juni 2017. Die United Internet AG und die Drillisch AG haben auf dem Weg zur Schaffung einer starken vierten Kraft im deutschen Telekommunikationsmarkt einen weiteren wichtigen Fortschritt erzielt. Das Bundeskartellamt hat die geplante Gesamttransaktion der beiden Unternehmen heute ohne Auflagen freigegeben. United Internet und Drillisch hatten am 12. Mai 2017 vereinbart, dass Drillisch das in der 1&1 Telecommunication SE gebündelte Mobilfunk- und Festnetzgeschäft mit Privatkunden schrittweise von United Internet übernimmt. Im Gegenzug erhält United Internet neue Drillisch-Aktien aus zwei Sachkapitalerhöhungen. Damit wird die Beteiligung von United Internet an Drillisch - vorbehaltlich der erforderlichen Zustimmung durch die außerordentliche Hauptversammlung von Drillisch - auf mindestens 72,7 Prozent steigen. Den ersten Schritt der Transaktion, der Erwerb eines 7,75-prozentigen Anteils an der 1&1 Telecommunication SE, hat Drillisch mit Vollzug der ersten Sachkapitalerhöhung am 16. Mai 2017 bereits erfolgreich abgeschlossen. Die von den Unternehmen erwarteten Synergien, die bis zum Jahr 2025 auf ca. 250 Millionen Euro jährlich steigen sollen, lassen sich jedoch erst bei einem erfolgreichen Abschluss der Gesamttransaktion realisieren. Deshalb arbeiten beide Unternehmen weiter kontinuierlich auf den zweiten Schritt der Transaktion hin, d.h. den Erwerb der restlichen 92,25 Prozent an der 1&1 Telecommunication SE durch Drillisch gegen Ausgabe neuer Drillisch-Aktien. Die für den Vollzug dieses Schrittes notwendige kartellrechtliche Freigabe hat die Wettbewerbsbehörde mit ihrer heutigen Entscheidung erteilt. Damit stehen der vollständige Erwerb der 1&1 Telecommunication SE durch Drillisch und der Vollzug der Gesamttransaktion nur noch unter dem Vorbehalt der wirksamen Zustimmung der Drillisch-Aktionäre in der außerordentlichen Hauptversammlung am 25. Juli 2017. Begleitet wird die Transaktion von einem freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot von United Internet an sämtliche außenstehende Aktionäre von Drillisch. Gemäß der am 26. Mai 2017 veröffentlichten Angebotsunterlage steht dieses Angebot unter der Bedingung der kartellrechtlichen Freigabe. Mit der heutigen Entscheidung des Bundeskartellamts wurde diese Bedingung erfüllt; das Übernahmeangebot ist nunmehr bedingungsfrei. Über United Internet Über Drillisch Kontakt United Internet AG Presse: Drillisch AG Presse: Investor Relations: Wichtiger Hinweis: Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der Drillisch Aktiengesellschaft ("Drillisch-Aktien") oder Aktien der United Internet AG ("United Internet-Aktien"). Die Bedingungen des Übernahmeangebots der United Internet AG sowie weitere das Übernahmeangebot betreffende Bestimmungen sind in der durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gestatteten Angebotsunterlage der United Internet AG enthalten, die unter www.united-internet.de/investor-relations/uebernahme/ abrufbar ist. Investoren und Inhabern von Aktien der Drillisch Aktiengesellschaft wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Angebot stehenden Dokumente zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten. Das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot für die Drillisch-Aktien wird ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland sowie nach bestimmten anwendbaren Vorschriften des Rechts der Vereinigten Staaten von Amerika unterbreitet. Eine Durchführung des Übernahmeangebots nach den Bestimmungen anderer Rechtsordnungen erfolgt nicht. Das Übernahmeangebot wird in den Vereinigten Staaten auf Basis der in Rule 14d-1(c) unter dem U.S. Securities Exchange Act of 1934 in der aktuellen Fassung (der "U.S. Securities Exchange Act") enthaltenen Ausnahme von den U.S. tender offer rules durchgeführt. Das Übernahmeangebot wird sonst in Übereinstimmung allein mit den anwendbaren deutschen Bestimmungen durchgeführt werden. Das Übernahmeangebot unterliegt daher Offenlegungs- und Verfahrensvorschriften, einschließlich von Rücktrittsrechten, Angebotszeitplan, Abwicklungsprozess und Zeitpunkt von Zahlungen, die von jenen abweichen, die in den U.S. Übernahmevorschriften und Gesetzen vorgesehen sind. Keine Bundesbehörde oder Behörde eines Bundesstaats der Vereinigten Staaten von Amerika ("Vereinigte Staaten") hat das Angebot genehmigt oder untersagt oder eine Aussage zur Angemessenheit oder Korrektheit der Informationen in den Angebotsdokumenten getroffen. Jede anderslautende Behauptung stellt einen Verstoß gegen strafrechtliche Bestimmung der Vereinigten Staaten dar. Soweit diese Mitteilung in die Zukunft gerichtete Aussagen enthält, auch hinsichtlich des Übernahmeangebots, stellen diese keine Tatsachen dar und sind durch Worte "werden", "erwarten", "glauben", "schätzen", "beabsichtigen", "anstreben", "davon ausgehen" und ähnliche Wendungen gekennzeichnet. Diese in die Zukunft gerichteten Aussagen bringen Absichten, Ansichten oder gegenwärtige Erwartungen und Annahmen der United Internet AG und der mit ihr gemeinsam handelnden Personen sowie der Drillisch Aktiengesellschaft zum Ausdruck. Die in die Zukunft gerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen Planungen, Schätzungen und Prognosen, die die United Internet AG und die mit ihr gemeinsam handelnden Personen sowie die Drillisch Aktiengesellschaft nach bestem Wissen vorgenommen haben, treffen aber keine Aussage über ihre zukünftige Richtigkeit. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken, Ungewissheiten und sich verändernden Begleitumständen, die meist nur schwer vorherzusagen sind und gewöhnlich nicht im Einflussbereich der United Internet AG oder der mit ihr gemeinsam handelnden Personen oder der Drillisch Aktiengesellschaft liegen. Diese Erwartungen und in die Zukunft gerichtete Aussagen könnten sich als unzutreffend erweisen und die tatsächlichen Entwicklungen können erheblich von in die Zukunft gerichteten Aussagen abweichen. Die United Internet AG und die mit ihr gemeinsam handelnden Personen sowie die Drillisch Aktiengesellschaft übernehmen keine Pflicht, die in die Zukunft gerichteten Aussagen hinsichtlich tatsächlicher Entwicklungen oder Ereignisse, Rahmenbedingungen, Annahmen oder sonstiger Faktoren zu aktualisieren. Diese Bekanntmachung ist nicht zur Veröffentlichung, Versendung oder Verteilung, auch nicht auszugsweise, in Rechtsordnungen bestimmt, in denen eine solche Veröffentlichung, Versendung oder Verteilung eine Verletzung des jeweiligen Rechts darstellen würde. 09.06.2017 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
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Unternehmen: | United Internet AG |
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Deutschland | |
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581763 09.06.2017
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