DGAP-News: TAG Immobilien AG platziert erfolgreich Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von EUR 470 Mio.
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DGAP-News: TAG Immobilien AG
/ Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme
TAG Immobilien AG platziert erfolgreich Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von EUR 470 Mio.
20.08.2020 / 16:16
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
PRESSEMITTEILUNG
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TAG Immobilien AG platziert erfolgreich Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von EUR 470 Mio.
Hamburg, 20. August 2020 - Die TAG Immobilien AG (die "Gesellschaft") hat neue Wandelschuldverschreibungen mit einer Laufzeit bis 2026 und einem Gesamtnennbetrag von EUR 470 Mio. platziert, die in 4.700 Teilschuldverschreibungen mit einem Nominalbetrag von jeweils EUR 100.000 eingeteilt sind (die "Neuen Wandelschuldverschreibungen"). Die Neuen Wandelanschuldverschreibungen sind in neue oder bestehende auf den Inhaber lautende Stammaktien der Gesellschaft ohne Nennwert ("Stammaktien") wandelbar, die einem Anteil von rund 9,9 % am Grundkapital der Gesellschaft entsprechen, oder können in bar zurückgezahlt werden.
Die Neuen Wandelschuldverschreibungen haben eine Laufzeit von sechs Jahren, wurden zu 100 % ihres Nennbetrages platziert und werden mit einem Kupon von 0,625 % p.a. verzinst. Die Wandlungsprämie wurde auf 35,0 % festgelegt. Der anfängliche Wandlungspreis bestimmt sich nach dem Referenzkurs (also dem volumengewichteten Durchschnittskurs (VWAP) der Stammaktien im XETRA-Handel am 20. und 21. August 2020 zuzüglich der Wandlungsprämie). Die Neuen Wandelschuldverschreibungen wurden im Rahmen einer Privatplatzierung unter Ausschluss der Bezugsrechte der Aktionäre der Gesellschaft ausschließlich an institutionelle Investoren in bestimmten Rechtsordnungen (außerhalb der Vereinigten Staaten, Australiens, Japans und Kanadas) platziert.
Die Neuen Wandelschuldverschreibungen werden voraussichtlich am oder um den 27. August 2020 emittiert. Im Anschluss daran beabsichtigt die Gesellschaft, die Einbeziehung der Neuen Wandelschuldverschreibungen in den Handel im Open Market (Freiverkehr) an der Frankfurter Wertpapierbörse zu beantragen.
Die Gesellschaft hat sich, vorbehaltlich marktüblicher Ausnahmeregelungen zu einer 90-tägigen Stillhaltefrist (Lock-up) mit Wirkung ab dem Emissionstag verpflichtet.
Die Gesellschaft ist berechtigt, die Neuen Wandelschuldverschreibungen zum Nominalbetrag (zzgl. aufgelaufener und noch nicht bezahlter Zinsen) in Übereinstimmung mit den Anleihebedingungen jederzeit zu kündigen falls (i) am oder nach dem 27. August 2024 der Aktienkurs der Stammaktien über eine bestimmte Periode hinweg mindestens 130 % des dann gültigen Wandlungspreises beträgt oder (ii) falls 20 % oder weniger des Nominalbetrags der Neuen Wandelschuldverschreibungen ausstehend ist.
Die Nettoerlöse der Emission der Neuen Wandelschuldverschreibungen werden verwendet, (i) um Akquisitionen in Deutschland von mehr als ca. 4.200 Einheiten zu einem Gesamtkaufpreis von ca. EUR 163 Millionen zu finanzieren, (ii) um Verwässerungseffekte für die Aktionäre aus den Ausstehenden Wandelschuldverschreibungen zu reduzieren und (iii) für allgemeine Gesellschaftszwecke, einschließlich weiterer Akquisitionen in Deutschland und Polen oder der vorzeitigen Rückzahlung von Schulden.
"Wir freuen uns sehr über die erfolgreiche Platzierung der Wandelanleihe und das uns vom Kapitalmarkt entgegengebrachte Vertrauen" erläutert Martin Thiel, Finanzvorstand der TAG Immobilien AG. "Durch diese Transaktion belegt die TAG erneut eine disziplinierte und verlässliche Kapitalverwendung, die unseren Investoren hohe Visibilität bietet."
Goldman Sachs International und Jefferies agierten als Joint Global Coordinators und zusammen mit Société Générale als Joint Bookrunners im Rahmen dieser Transaktion. VICTORIAPARTNERS hat die Gesellschaft als Financial Advisor bei dieser Transaktion beraten.
Kontakt:
TAG Immobilien AG
Dominique Mann
Head of Investor & Public Relations
Tel. +49 (0) 40 380 32 305, Fax +49 (0) 40 380 32 390
ir@tag-ag.com
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Diese Veröffentlichung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren der Gesellschaft dar. Im Zusammenhang mit dieser Transaktion gab es weder ein öffentliches Angebot, noch wird es ein öffentliches Angebot der Neuen Wandelschuldverschreibungen geben. Im Zusammenhang mit dem Angebot der Neuen Wandelschuldverschreibungen wird kein Prospekt erstellt. Die Neuen Wandelschuldverschreibungen dürfen in keiner Rechtsordnung öffentlich angeboten werden, wenn in einer solchen Rechtsordnung die Verpflichtung bestünde, einen Prospekt oder ein anderes Angebotsdokument in Bezug auf die Neuen Wandelschuldverschreibungen zu erstellen oder zu registrieren.
Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren der Gesellschaft in den Vereinigten Staaten dar. Die Wertpapiere der Gesellschaft wurden und werden nicht unter dem Securities Act oder dem Recht eines Bundesstaates der Vereinigten Staaten registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten weder verkauft, noch angeboten werden, solange keine Registrierung vorgenommen wird oder eine Ausnahme vom Registrierungserfordernissen des Securities Act oder der Wertpapiergesetze eines Bundesstaates besteht. Es wird kein Angebot der Neuen Wandelschuldverschreibungen in den Vereinigten Staaten geben.
Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Veröffentlichung nur an (i) professionelle Anleger, die unter Artikel 19(5) der Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der jeweils gültigen Fassung (die "Verordnung") fallen, (ii) vermögende Personen gemäß Artikel 49(2) der Verordnung und (iii) Personen, an die sie ansonsten gesetzlich verteilt werden darf (alle diese Personen gemeinsam die "Relevanten Personen"). Jegliche Anlagen oder Anlageaktivitäten, auf die sich das vorliegende Dokument bezieht, sind ausschließlich für Relevante Personen verfügbar und richten sich ausschließlich an Relevante Personen. Personen, bei denen es sich nicht um Relevante Personen handelt, sollten nicht auf Grundlage dieser Veröffentlichung oder deren Inhalte handeln oder sich darauf verlassen.
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Nur MiFID II professionelle Kunden/geeignete Gegenparteien/Kein PRIIPs KID - Der Hersteller-Zielmarkt (MIFID-II-Produkt-Governance) für die Neuen Wandelschuldverschreibungen sind nur geeignete Gegenparteien und professionelle Kunden, jeweils wie in der Richtlinie 2014/65/EU (in der jeweils gültigen Fassung, "MiFID II") definiert, und (ii) es kommen alle Vertriebskanäle für die Neuen Wandelschuldverschreibungen in Betracht, die für geeignete Gegenparteien und professionelle Kunden geeignet sind. Es wurde kein Basisinformationsblatt (KID) in Übereinstimmung mit Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. November 2014 über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (PRIIPs) erstellt, da dieses Dokument und jegliche Anlagen oder Anlageaktivitäten, auf die sich das vorliegende Dokument bezieht, sich nicht an Kleinanleger im EWR oder im Vereinigten Königreich richtet.
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