DGAP-News: TAG Immobilien AG platziert erfolgreich Wandelanleihe im Gesamtnennbetrag von EUR 262 Mio.
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DGAP-News: TAG Immobilien AG / Schlagwort(e): Anleihe TAG Immobilien AG platziert erfolgreich Wandelanleihe im Gesamtnennbetrag von EUR 262 Mio. 23.08.2017 / 15:55 Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Pressemitteilung NICHT BESTIMMT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN VERTEILUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERLEITUNG, UNABHÄNGIG DAVON, OB DIES VOLLUMFÄNGLICH ODER TEILWEISE GESCHIEHT, IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA, JAPAN ODER SÜDAFRIKA ODER IN SONSTIGEN LÄNDERN, IN DENEN EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG GEGEN DIE MASSGEBLICHEN GESETZE ODER SONSTIGE RECHTSAKTE VERSTOSSEN KÖNNTE. TAG Immobilien AG platziert erfolgreich Wandelanleihe im Gesamtnennbetrag von EUR 262 Mio. Hamburg, 23. August 2017 - Die TAG Immobilien AG ("TAG" oder die "Gesellschaft") hat eine Wandelanleihe mit einer Laufzeit bis September 2022 und einem Gesamtnennbetrag von EUR 262 Mio platziert, die in 2.620 Teilschuldverschreibungen mit einem Nominalbetrag von jeweils EUR 100.000 eingeteilt sind (die "Wandelschuldverschreibungen"). Die Wandelanschuldverschreibungen sind in ca. 14,6 Millionen neue oder bestehende TAG-Inhaberaktien ohne Nennwert ("Stammaktien") wandelbar oder können in bar zurückgezahlt werden. Die Wandelschuldverschreibungen haben eine Laufzeit von fünf Jahren, wurden zu 100 % ihres Nennbetrages platziert und werden mit einem Kupon von 0,625 % p.a. verzinst. Der anfängliche Wandlungspreis beträgt EUR 17,9331, was einer Wandlungsprämie von 30 % über dem Referenzkurs und einer Prämie von 54 % über den EPRA NAV der Gesellschaft von EUR 11,65 (Stand: 30. Juni 2017) entspricht. Die Wandelschuldverschreibungen wurden im Rahmen einer Privatplatzierung unter Ausschluss der Bezugsrechte der Aktionäre ausschließlich an institutionelle Investoren in bestimmten Rechtsordnungen (außerhalb der Vereinigten Staaten, Australiens, Japans und Kanadas) platziert. Die Wandelschuldverschreibungen werden voraussichtlich am oder um den 1. September 2017 emittiert. Im Anschluss daran beabsichtigt die TAG, die Einbeziehung der Wandelschuldverschreibungen in den Handel im Freiverkehr an der Frankfurter Wertpapierbörse zu beantragen. Die Gesellschaft hat sich, vorbehaltlich marktüblicher Ausnahmeregelungen zu einer 90-tägigen Stillhaltefrist (Lock-up) mit Wirkung ab dem Emissionstag verpflichtet. Die Gesellschaft ist berechtigt, die Wandelschuldverschreibungen zum Nominalbetrag (zzgl. aufgelaufener und noch nicht bezahlter Zinsen) in Übereinstimmung mit den Anleihebedingungen jederzeit zu kündigen falls (i) am oder nach dem 1. September 2020 der Aktienkurs der Stammaktien über eine bestimmte Periode hinweg mindestens 130 % des dann gültigen Wandlungspreises beträgt oder (ii) falls 20 % oder weniger des Nominalbetrags der Wandelschuldverschreibungen ausstehend ist. Der Nettoerlös aus der Begebung der Wandelschuldverschreibungen wird für allgemeine Unternehmenszwecke einschließlich der Refinanzierung bestehender Verbindlichkeiten der Gesellschaft verwendet werden. "Wir freuen uns sehr über das uns durch die erfolgreiche Platzierung der Wandelanleihe vom Kapitalmarkt entgegengebrachte Vertrauen" erläutert Martin Thiel, Finanzvorstand der TAG Immobilien AG. "Durch diese Transaktion können wir deutlich höher verzinsliche Verbindlichkeiten zurückführen und unsere durchschnittlichen Fremdkapitalkosten wesentlich reduzieren." Die Deutsche Bank agierte als Sole Global Coordinator und zusammen mit Berenberg und Credit Suisse als Joint Bookrunner im Rahmen dieser Transaktion. VICTORIAPARTNERS hat die TAG als Financial Advisor bei dieser Transaktion beraten. Kontakt: TAG Immobilien AG WICHTIGE HINWEISE Nicht zur Verbreitung oder Veröffentlichung in den Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich ihrer Territorien und Besitzungen), Kanada, Australien oder Japan oder sonstigen Ländern, in denen eine solche Veröffentlichung rechtswidrig sein könnte. Die Verbreitung dieser Veröffentlichung kann in manchen Ländern rechtlichen Beschränkungen unterliegen und jeder, der im Besitz dieses Dokuments oder der darin in Bezug genommenen Informationen ist, sollte sich über solche Beschränkungen informieren und diese einhalten. Eine Nichteinhaltung solcher Beschränkungen kann eine Verletzung kapitalmarktrechtlicher Gesetze solcher Länder darstellen. Diese Veröffentlichung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren der TAG Immobilien AG dar. Im Zusammenhang mit dieser Transaktion gab es weder ein öffentliches Angebot, noch wird es ein öffentliches Angebot der Wandelschuldverschreibungen geben. Im Zusammenhang mit dem Angebot der Wandelschuldverschreibungen wird kein Prospekt erstellt. Die Wandelschuldverschreibungen dürfen in keiner Rechtsordnung öffentlich angeboten werden, wenn die Emittentin der Wandelschuldverschreibungen in einer solchen Rechtsordnung dazu verpflichtet wäre, einen Prospekt oder ein anderes Angebotsdokument in Bezug auf die Wandelschuldverschreibungen zu erstellen oder zu registrieren. Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika, Deutschland oder irgendeinem anderen Land dar. Die Wertpapiere der TAG Immobilien AG wurden und werden nicht nach dem United States Securities Act von 1933 in zuletzt geänderter Fassung (der "Securities Act") oder dem Recht eines Bundesstaates der Vereinigten Staaten registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten weder verkauft, noch angeboten werden, solange keine Registrierung vorgenommen wird oder eine Ausnahme vom Registrierungserfordernissen des Securities Act oder der Wertpapiergesetze eines Bundesstaates besteht. Es wird kein Angebot der Wandelschuldverschreibungen in den Vereinigten Staaten geben. Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Veröffentlichung nur an (i) professionelle Anleger, die unter Artikel 19(5) der Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der jeweils gültigen Fassung (nachfolgend "Order") fallen und (ii) Personen, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order fallen (High Net Worth Gesellschaften, Personengesellschaften, etc. solche Personen zusammen die "Relevanten Personen"). Diese Veröffentlichung ist nur an Relevante Personen gerichtet und darf nur an diese verteilt werden. Andere Personen dürfen darauf nicht Bezug nehmen oder sich darauf verlassen. Jede Anlage oder Anlagemöglichkeit, von der in dieser Veröffentlichung die Rede ist, steht ausschließlich Relevanten Personen offen und wird nur mit Relevanten Personen eingegangen. In Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums ("EWR"), die die Prospektrichtlinie umgesetzt haben (die "Relevanten Mitgliedsstaaten") richtet sich diese Veröffentlichung und jegliches nachfolgende Angebot ausschließlich an qualifizierte Anleger im Sinne der Prospektrichtlinie ("Qualifizierte Anleger"). Für diese Zwecke meint 'Prospektrichtlinie' die Richtlinie 2003/71/EG (einschließlich aller Änderungen, insbesondere der 2010 Prospektrichtlinienänderungsrichtlinie, sofern im jeweiligen Relevanten Mitgliedstaat umgesetzt). Die Kaufangebote werden weder unmittelbar noch mittelbar innerhalb der Vereinigten Staaten oder in die Vereinigten Staaten oder unter Verwendung der Post oder irgendwelcher Mittel oder Instrumente des zwischenstaatlichen oder internationalen Handels der Vereinigten Staaten oder der Einrichtungen einer nationalen Wertpapierbörse der Vereinigten Staaten abgegeben. Dies gilt unter anderem auch für Übermittlungen per Fax, E-Mail, Telex, Telefon und Internet. Daher werden Exemplare des Tender Offer Memorandums und andere Dokumente oder Materialien, die sich auf die Kaufangebote beziehen, weder unmittelbar noch mittelbar per Post oder in anderer Weise innerhalb der Vereinigten Staaten oder in die Vereinigten Staaten gesendet, übertragen, verteilt oder weitergegeben (unter anderem von depotführenden Stellen, ermächtigten Personen oder Treuhändern) und eine solche Sendung, Übertragung, Verteilung oder Weitergabe ist untersagt. Jedes Verkaufsangebot für Schuldverschreibungen der 2018 Anleihe, das gemäß den Kaufangeboten unmittelbar oder mittelbar unter Verstoß gegen diese Beschränkungen abgegeben wird, ist ungültig, und jedes Verkaufsangebot für Schuldverschreibungen der 2018 Anleihe, das von einer Person, die sich in den Vereinigten Staaten befindet, oder einem Vertreter, Treuhänder oder sonstigen Intermediär, der auf weisungsgebundener Grundlage im Auftrag einer Person handelt, die ihm aus den Vereinigten Staaten heraus Weisungen erteilt, abgegeben wird, ist ungültig und wird nicht angenommen. 23.08.2017 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | TAG Immobilien AG |
Steckelhörn 5 | |
20457 Hamburg | |
Deutschland | |
Telefon: | 040 380 32 0 |
Fax: | 040 380 32 388 |
E-Mail: | ir@tag-ag.com |
Internet: | http://www.tag-ag.com |
ISIN: | DE0008303504, XS0954227210, DE000A12T101 |
WKN: | 830350, A1TNFU, A12T10 |
Indizes: | MDAX |
Börsen: | Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard), München; Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, Stuttgart, Tradegate Exchange |
Ende der Mitteilung | DGAP News-Service |
603577 23.08.2017
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