DGAP-News: SinnerSchrader AG: ENTSCHEIDUNG IM SPRUCHVERFAHREN BEHERRSCHUNGS- UND GEWINNABFÜHRUNGSVERTRAG
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DGAP-News: SinnerSchrader AG / Schlagwort(e): Sonstiges
SinnerSchrader AG: ENTSCHEIDUNG IM SPRUCHVERFAHREN BEHERRSCHUNGS- UND GEWINNABFÜHRUNGSVERTRAG
20.05.2019 / 16:55
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
ENTSCHEIDUNG IM SPRUCHVERFAHREN BEHERRSCHUNGS- UND GEWINNABFÜHRUNGSVERTRAG
Die Accenture Digital Holdings GmbH hat bekannt gegeben, dass das Landgericht Hamburg seine erstinstanzliche Entscheidung im Spruchverfahren betreffend den am 7. Dezember 2017 zwischen ihr und der SinnerSchrader Aktiengesellschaft geschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag erlassen hat.
Das Gericht hat die von der Accenture Digital Holdings GmbH in dem Vertrag angebotene Barabfindung in Höhe von EUR 10,21 sowie die jährliche Ausgleichszahlung in Höhe von
brutto EUR 0,27 beziehungsweise netto EUR 0,23 jeweils je Aktie der SinnerSchrader AG als angemessen erachtet und die Anträge der Antragsteller abgewiesen. Gegen die Entscheidung kann noch Beschwerde eingelegt werden.
ÜBER SINNERSCHRADER
SinnerSchrader gehört zu den führenden Digitalagenturen Europas mit dem Fokus auf Design und Entwicklung von digitalen Produkten und Services. Mehr als 600 Mitarbeiter arbeiten an der digitalen Transformation für Unternehmen wie Allianz, Audi, comdirect bank, ERGO, Telefónica, TUI, Unitymedia und VW. SinnerSchrader wurde 1996 gegründet, ist seit 1999 börsennotiert und hat Büros in Hamburg, Berlin, Frankfurt am Main, München und Prag. Seit April 2017 ist SinnerSchrader Teil von Accenture Interactive.
20.05.2019 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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SinnerSchrader AG
Völckersstraße 38
22765 Hamburg
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