DGAP-News: Rocket Internet SE: Rocket Internet kündigt Aktienrückkaufprogramm in Höhe von maximal bis zu 100 Millionen Euro an
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DGAP-News: Rocket Internet SE / Schlagwort(e): Aktienrückkauf Rocket Internet SE: Rocket Internet kündigt Aktienrückkaufprogramm in Höhe von maximal bis zu 100 Millionen Euro an 14.08.2017 / 08:20 Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Rocket Internet kündigt Aktienrückkaufprogramm in Höhe von maximal bis zu 100 Millionen Euro an - Aktienrückkaufprogramm von maximal bis zu 3,03 % des ausstehenden Aktienkapitals und bis zu einem Gesamtkaufpreis von maximal bis zu 100 Millionen Euro - Programm beginnt am 14. August 2017 und endet mit Ablauf des 30. April 2018 Berlin, 14. August 2017 - Der Vorstand der Rocket Internet SE ("Rocket Internet") hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, ein Aktienrückkaufprogramm zu einem Gesamtkaufpreis (ohne Erwerbsnebenkosten) von maximal bis zu 100 Millionen Euro und einem Volumen maximal bis zu 5.000.000 Aktien, was maximal bis zu 3,03 % des ausstehenden Aktienkapitals von Rocket Internet entspricht, durchzuführen (das "Aktienrückkaufprogramm"). Der Rückkauf über den Xetra-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse beginnt am 14. August 2017 und endet mit Ablauf des 30. April 2018. Es ist beabsichtigt, die zurückgekauften Aktien von Rocket Internet einzuziehen und das Grundkapital von Rocket Internet entsprechend herabzusetzen. Das Aktienrückkaufprogramm wird auf der Grundlage der Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung vom 2. Juni 2017 durchgeführt. Demnach ist Rocket Internet ermächtigt, bis zum 1. Juni 2022 eigene Aktien bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung oder - falls dieser Wert geringer ist - des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals von Rocket Internet zu erwerben. Erfolgt der Erwerb der Aktien von Rocket Internet über die Börse, darf der gezahlte Kaufpreis je Aktie (ohne Nebenkosten) den am Handelstag durch die Eröffnungsauktion ermittelten Kurs einer Aktie von Rocket Internet im Xetra-Handel (oder einem entsprechenden Nachfolgesystem) um nicht mehr als 10 % über- bzw. unterschreiten. Das Aktienrückkaufprogramm wird durch ein unabhängiges international tätiges Kreditinstitut und im Einklang mit Art. 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 und den Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 ausgeführt (Safe Harbour Regelungen). "Wir verwenden freie Cash-Bestände des Unternehmens für den Erwerb eigener Aktien", sagt Oliver Samwer, CEO Rocket Internet. "Das Aktienrückkaufprogramm verdeutlicht unser Bemühen, freies Kapital bestmöglich einzusetzen." Das Aktienrückkaufprogramm kann, soweit erforderlich und rechtlich zulässig, jederzeit ausgesetzt und auch wieder aufgenommen werden. Rocket Internet informiert fortlaufend über den Stand des Aktienrückkaufs auf seiner Internetseite im Bereich Investors/Share. --- ENDE --- Kontakt Über Rocket Internet Haftungsausschluss / Wichtige Information Diese Mitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen. Diese Aussagen basieren auf der gegenwärtigen Sicht, Erwartungen und Annahmen des Managements der Rocket Internet SE und beinhalten bekannte und unbekannte Risiken und Unsicherheiten, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Resultate, Ergebnisse oder Ereignisse erheblich von den darin enthalten ausdrücklichen oder impliziten Aussagen abweichen können. Die tatsächlichen Resultate, Ergebnisse oder Ereignisse können wesentlich von den darin beschriebenen abweichen aufgrund von, unter anderem, Veränderungen des allgemeinen wirtschaftlichen Umfelds oder der Wettbewerbssituation, Risiken in Zusammenhang mit Kapitalmärkten, Wechselkursschwankungen und dem Wettbewerb durch andere Unternehmen, Änderungen in einer ausländischen oder inländischen Rechtsordnung insbesondere betreffend das steuerrechtliche Umfeld, die Rocket Internet betreffen, oder durch andere Faktoren. Rocket Internet übernimmt keine Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren. 14.08.2017 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | Rocket Internet SE |
Charlottenstrasse 4 | |
10969 Berlin | |
Deutschland | |
Telefon: | +49 (0)30 300 13 1800 |
Fax: | +49 (0)30 300 13 1899 |
E-Mail: | investorrelations@rocket-internet.de |
Internet: | www.rocket-internet.de |
ISIN: | DE000A12UKK6 |
WKN: | A12UKK |
Indizes: | SDAX |
Börsen: | Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, Stuttgart, Tradegate Exchange; Luxemburg |
Ende der Mitteilung | DGAP News-Service |
601123 14.08.2017
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